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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.06.1921
- Strukturtyp
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- 1921-06-17
- Erscheinungsdatum
- 17.06.1921
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- Deutsch
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ISO, 17. Juni 1921. Redaktioneller Teil. besonderen Auslandpreisen fest, weitere werden ihnen folgen und solche Preise festsetzen, sei es, daß sie jeden einzelnen Preis um rechnen, sei es, daß sie einfach erklären' wir rechnen um nach den Sätzen der alten Valutaordnung, und eine ganze Anzahl Ver leger hat sich gestern entschlossen — ich bemerke das insbesondere für die Herren schweizerischen Kollegen —, die Auslandbuch Händler bezüglich des Rabatts ebenso zu stellen wie die Jnlandbuchhändler. Meine Herren, das Wort vom Abbau der Auslandsverkaussordnung ist bis zum Überdruß breit getreten und hat dem wissen schastlichen Verlag Millionen gekostet, da das Ausland infolgedessen Bestellungen zurückgezogen und zurückgehalten hat. Nimmt man unser System der Auslandpreise in ausländischer Währung an, so ist ein Abbau ganz überflüssig; denn dieser Abbau kommt ganz von selbst, wenn die Mark wieder steigt. Sollte sie den uns heute unsaßlichen Hochstand von SO Centimes wieder erreichen, dann haben wir keine Auslandpreise mehr. Also unser System ist entschieden das natürliche; das System der Zuschläge von 80>X> ist das unnatürliche. (Zustimmung.) Or. Fritz Springer (Berlin): Meine Herren, nur ganz wenige Worte, die sich weniger aus die Ausland-Berkaufs- ordnung, sondern mehr auf den Absatz beziehen, der überschrieben ist: Ausfnhrbewilligungsgebühr! — Ich hatte vor der außerordentlichen Hauptversammlung, die im Februar stattfand, an den Vorstand des Börsenvereins geschrieben, daß ich ihn bei Gelegenheit jener Versammlung über die ihm aus der Aussuhrbewilligungsgebühr zugeslossenen großen Beträge interpellieren würde. Ich trage dem Wunsche des Vorstands, diese Sache hier heute nicht zu erörtern, Rechnung und verzichte also daraus, Fragen, die ich damals gestellt habe, hier nochmals zu wiederholen. Aber ein anderer Punkt, der — ich will einmal sagen: — mehr etatsrechtlicher Natur ist, veranlaßt mich zu einigen Bemerkungen. Meine Herren, ich bin der Meinung, daß, wenn dem Vorstande des Börsenvereins ein Betrag von der Höhe des hier in Rode stehenden — es handelt sich, soviel ich mich erinnere, ungefähr um eine halbe Million — zugesallen ist, er eigentlich die moralische Verpflichtung hat, die Hauptversammlung zu fragen, wie ein derartiger Betrag zu verwenden ist. (Sehr richtig!) Der Vorstand erkennt das ja auch in seinem Bericht an; er sagt nämlich: »Der Vorstand hat daher keine Bedenken gehabt, diesen Betrag zugunsten des Vereinsvermögens in Empfang zu nehmen.» Also diese Zuwendung betrachtet der Vorstand als einen Zu wachs des Vereinsvermögens. Ist es ein Bestandteil des Vereinsvermögens, so hat aber nicht der Vorstand die Verfügung darüber, sondern nach unseren Satzungen allein die Hauptversammlung, und ich möchte bitten, wenn jemals wieder derartige Summen dem Börsenverein zur Verfügung gestellt werden — ich gönne dem Börsenverein solche Zuwendungen durchaus —, daß nach den Satzungen gehandelt und die Generalversammlung über die Verwendung gefragt wird. (Zuruf: Geschieht doch!) Hans Volckmar (Leipzig): Meine Herren, Herr Or. Springer irrt, glaube ich, insofern etwas, als er dem uns zuge- flosssnen Betrage den Charakter einer reinen Zuwendung beilegt. Es ist nicht eine Zuwendung in dem Sinne, daß ihr keinerlei Gegenleistung gegenübergestanden hätte. Der Börsenverein hat durch die Schaffung der Valutaordnung und der Außenhandels kontrolle in Violen seiner Unterabteilungen eine ganz besondere Mühewaltung gehabt und ganz besondere Kosten aufwenden müssen. Deshalb glaubten wir, daß wir diesen Betrag nicht lediglich als eine Kapitalzuwendung betrachten müßten, über die dann selbstverständlich, wie Herr Or. Springer sehr richtig gesagt hat, die Hauptversammlung zu befinden haben würde, sondern wir waren im Einverständnis mit dem Rechnungsausschuß der Ansicht, daß wir in diesem Falle den Betrag verteilen und den jenigen Abteilungen des Börscnvereins zuweiscn dürsten, die besonders auch mit den Ausgaben belastet gewesen sind. Ich welcher Form das geschehen ist, ist den Herren aus der vorliegenden Gewinn- und Vcrlustrechuung in übersichtlichster Weise bekannt- gegeben worden. Or. Fritz Springer (Berlin): Ich höre die Belehrung gern, muß ihr aber doch widersprechen. Wenn der Standpunkt, den Herr Volckmar soeben entwickelt hat, der richtige wäre und die Ansicht des Bürsenvereinsvorstands deckte, daun durste der Vorstand in diesem Bericht eben nicht schreiben, daß er diesen Betrag zugunsten des Vereinsvermögens in Empfang genommen hat. In dem Augenblick, wo der Börsenverein das erklärt, konnte nur die Hauptversammlung über die erhaltenen Gelder ent scheiden. Das bleibt meine Ansicht. Otto Reicht (Darmstadt): Meine Herren, es wurde vorhin anempsohlen, ohne den Autor zu bete ligen, die Laden preise zu erhöhen. Finden Sie denn das nicht unerhört? Es ist nicht so sehr die Höhe der Bücherpreise, die die Autoren und das Publikum mißtrauisch und aufrührerisch macht; es ist die Unaufrichtigkeit in der Preisbildung im Buchhandel. Wenn wir den Ladenpreis erhöhen, müssen wir auch dem Autor seinen Anteil geben. Das ist selbstverständlich. Tun wir das nicht, so dürfen wir uns nicht Wundern, wenn Forderungen wie die Reichskulturabgabe und was wir sonst noch zu erwarten haben, auftauchen. Vorsitzender Hofrat Or. Arthur Meiner: Wünscht noch jemand das Wort? — Das ist nicht der Fall. Wir sind dann mit dem Abschnitt über die Valutaordnung fertig. Wir kommen zu den nächsten vier Absätzen: Umsatz und Verdienst des Buchhandels. — Ausschuß für Ver- iehrsreformen. — Verkaufsbestimmungen für Musikalien. — Es solgen die vier Absätze über die Belastungen des Ver kehrs durch Post und Eisenbahn. — Verbreitung der im Buchhandel bestellten Zeitschristen durch unmittel bare Lieferung vom Verlage aus dem Postzeitungsvertrieb. — Die neun Absätze über die Steuern. — Ostermeß- Abrechnung. — Die Messen. — Die amtlichen Kartenvertriebsstellen. — Das Verhältnis des Börsenvereins zu ausländischen Vereinen, — zunächst dem Schweizerischen Buchhändlervsrein, wozu ich folgendes bemerken möchte. Die Bemerkung, daß der Schweizerische Buchhändlerverein nicht mehr Organ des Börsenvereins sei, darf nicht mißver standen werden. Es handelt sich hier um ein rein formal-juristisches Urteil. Jedensalls ist der Vorstand des Bürsenvereins nicht einen Augenblick darüber im Zweifel gewesen, daß der Schweizerische Buchhändlerverein auch künftighin so behandelt wird wie unsere sonstigen Orts- und Kreisvereine. Wir beabsichtigen ja, wie es in unserem neuen Satzungsentwurfe schon steht, die Satzun gen den geänderten Verhältnissen, z. B. auch denen in Deutsch-Österreich und in der Tschechoslowakei, anzupassen, und müssen den Ihnen zugesandten Satzungsentwurs nach dieser Richtung hin voraussichtlich noch ergänzen. Jedenfalls wird, solange unsere Satzungen nicht geändert sind, der Schweizerische Buchhändlerverein weiterhin als Orts- und Kreisverein behandelt, und ich nehme an, daß Sie hiermit einverstanden sind. Wir gehen dann weiter zum Verein der Österreichisch-Ungarischen Buchhändler. Kommerzialrat Wilhelm Müller (Wien): Meine sehr geehrten Herren Kollegen! Vor einem Jahre haben Sie ge legentlich der Kantate-Versammlung einen Vertrag des Börsenvereins mit dem Verein der Tschechoslowakischen Buchhändler ge nehmigt. Ich habe bei uns versucht, zu erreichen, daß auch ein Vertrag mit dem Verein der Österreichisch-Ungarischen Buch händler abgeschlossen würde, weil wir ja leider Gottes durch den Friedensvertrag ebenfalls Ausland geworden sind. Ich habe da mals darüber mein Bedauern ausgesprochen, als es sich um die Valutaordnung handelte und wir mit einer beigen Ausfuhr abgabe belastet wurden. Inzwischen sind nun verschiedene Versuche gemacht worden, mit dem Börsenverein und dem Verleger- Verein ein Abkommen zu treffen, und ich verweise Sie auf die ersten zwei Sätze des jetzt zur Erörterung stehenden Abschnittes des Berichtes, worin davon die Rede ist, wie auch aus die Erklärung des Vorstandes, daß ein Vertrag mit uns nicht hätte abge schlossen werden können.
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