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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.06.1921
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1921-06-21
- Erscheinungsdatum
- 21.06.1921
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19210621
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192106215
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1921
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GejchAftsstelle oder postüberweljung innerhalb Deutsch-§'/.6elteö5M. Clichtmitgliederprels: dieIeile2.25M.. lands 100 M. halbjShrlich. Für -Nichtmitglieder jedes 6. 750 M.. V, S. 400 M.. S. 205 M. Stellengesuche Stück 200 2N. halbjährlich. Flir Kreuzbandbezug sind die ^ 40 -Pf. die Seile. Duf alle -Preise werden 25-X> Teuer.-Suschl. Nr. 142 (R. 115). Leipzig, Dienstag den 21t Juni 1921. 88. Jahrgang. Redaktioneller Teil Bekanntmachung. Der Börsenverein wird vom I. Juli dieses Jahres an eine einseitig bedruckte Ausgabe des Wöchentlichen Verzeichnisses der erschienene» und der vorbereitete» Neuig keiten des deutschen Buchhandels auf dünnem holzfreien Papier Hersteilen. Diese Ausgabe wird die Sonderbezeichnung Biblio theksausgabe führen. Sie ist in erster Linie für die Kata loge der Bibliotheken bestimmt, kann aber ebensowohl auch vom Verleger, Sortimenter und Biicherliebhaber zur Herstellung von Kartotheken und Verzeichnissen benutzt werden. Die Breite der Titel läßt ein Aufkleben auf Karten des internationalen Formats von 7)4X12)4 zu. Jede Nummer ist zur besseren Be nutzung perforiert. Eingesetzte Sperrzeilen ermöglichen ein be quemes Ausschneiden. Die Bearbeitung des Wöchentlichen Ver zeichnisses liegt seit Ende April in den Händen derDeutschen Bücherei, die auch für die Bibliothelsausgabe verantwort lich zeichnen wird. Die Titelaufnahmen erfolgen nach Regeln, die zwischen Vertretern des Buchhandels und den Bibliothekaren der Deutschen Bücherei unter Zustimmung der Preußischen und bayerischen Staatsbibliothek im Herbst 1928 vereinbart worden sind. Der Preis einschl. Monatsregister beträgt vierteljährlich «kk 45.—, worauf dem Buchhandel 33)4"/° gewährt werden. Ein besonderes Rundschreiben ist an die in Frage kommenden Kreise unsererseits bereits versandt worden. In demselben wurde daraus hingewiesen, daß Bestellungen nur durch den Buchhandel erledigt werden, und daß beim Bezug mehrerer Stücke eine Rabattgewährung eintritt. Dieser Rabatt wird beim Bezüge von mindestens zwei Stück 107« betragen, sodaß der Verkaufs preis an Nichtbuchhändlcr in diesem Falle nur ./k 8l.— viertel jährlich beträgt. Der Buchhändler zahlt hierfür «kk 68.—, abzügl. 9.— Sondervergütung, also .A 51.—. Probenummern stehen zur Verfügung. Leipzig, Mitte Juni 1921. Geschäftsstelle des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. I)r. Ackermann, Syndikus. Zur Regelung des verlegerischen Verkehrs mit dem Autor und dem Buchgewerbe. Von einem geschätzten Mitarbeiter des Börsenblattes gehen ans folgende Anregungen zu, die wir hiermit in der Hoffnung zur Erörterung stellen, daß alle Mitglieder Ersahrungsstoss znsammentragen, damit Fachmänner ent scheiden, inwieweit die angcdeutcte Schaffung von Richt linie» einem wirtschastliche» Bedürfnis entspricht lind eine nutzbringende praktische Verwertung erwarten läßt. Red. Die nachstehenden Anregungen können um so mehr als zeit gemäß angesehen werden, als unser ganzes Wirtschaftsleben und deshalb auch der Buchhandel zu größter Sparsamkeit und Vermeidung aller überflüssigen Arbeit gezwungen ist und größte Wirtschaftlichkeit auch in de» Beziehungen zwischen Autor und Verleger einerseits und diesem und dem Buchgewerbe anderer seits Platz greifen muß. Beginnen wir mit den Beziehungen zwischen Autor und Verleger, da diese am Eingang aller ge- schästlichen Unternehmungen des Buchhandels stehen, sodaß mit ihnen also der Anfang gemacht werden müßte, wenn rationelle Arbeit geleistet werden soll. Es handelt sich, hierbei zunächst um die Herausgabe eines Merkblattes für Autoren durch den Börsenverein, die berufene Vertretung des deutschen Buchhandels. Das Merk blatt oder Heftchen, dessen Umfang 16 Oktavseiten nicht über schreiten dürfte, soll kurz die Regeln enthalten, die der Autor im Verkehr mit dem Verleger von der Herstellung des Manu skripts an bis zur endgültigen Fertigstellung des Buches zu beachten hat. Der Schwerpunkt wäre dabei unter Hinweis auf die außerordentlich gestiegenen Satz- und Druckpreisc auf die Herstellung eines einwandfreien Manuskripts zu legen, wo bei der Wert der Maschinenschrift im Gegensatz zur HandsKnr- rentjschrift hervorgehoben und auf die Notwendigkeit einer ein heitlichen Rechtschreibung (Duden) hingewiesen werden müßte. Ferner müßten Regeln für die Abkürzungen, Anmerkungen, Zitate und für die Anfertigung des In haltsverzeichnisses, der Titel, Register nsw. ausgestellt werden. In dem Heftchen sollte demnach in prä gnanter (Regel-)Form alles zu finden sein, was v o m A utor aus geschehen kann, um zu einer möglichst billigen Drucklegung beizutragen. Beigegeben werden könnten eine Korrekturtabelle und Angaben über das, was bei der Anfertigung von Vorlagen für Zeichnungen (Illustrationen) zu berücksichtigen wäre. Auch aus Sonderabzüge usw., deren Preise sich heute außerordentlich hoch stellen, müßte hingewiescn werden, während es Sache ein gehender Erwägung sein müßte, ob die Ausführungen auch aus Schriftproben (deutsch und lateinisch) auszudehncn wären. Ur heber- und Verlagsrecht verfolgen andere Aufgaben, als daß ans sic in dem Merkblatt besonders eingegangen zu werden brauchte. Die Schwierigkeiten der Bearbeitung bestehen darin, die richtigen Grenzen zu ziehen, sich auf das zu beschränken, was Sache des Autors ist, und ihn zu verständnisvoller Mitarbeit im Interesse einer möglichst billigen Drucklegung zu gewinnen, ohne ihn mit technischen Einzelheiten zu belasten oder gegen seine Neigung tiefer in das Wesen der Buchherstellung einzn- führen, als es zur Erreichung des erwähnten Zweckes nötig ist. Auf das Arbeitsgebiet des Autors beschränkt (Manuskripther stellung, Korrekturen, und wie sie vermieden oder doch verringert werden könnten, namentlich mit Rücksicht auf den Maschinensatz), würde eine derartige Arbeitsordnung dem Schriftsteller ebenso willkommen sein wie dem Verleger, der in ihr einen wert vollen Bundesgenossen im Kampfe mit dem nicht geschäfts kundigen Autor fände. Welchen seiner Autoren der Verleger diese Schrift zugänglich machen will, ist seine Sache. Sie müßte ihm, ebenso wie den Druckereien, die sich dafür interessieren, zu billigen Partiepreisen zur Verfügung gestellt werden. Einige Druckereien und Verlagsbuchhandlungen haben sich bereits, jede auf ihre Weise, meist aber recht unzulänglich und ohne ihren »Nonnen-, »Regeln«, »Richtlinien , Anweisungen , oder wie sie es nennen, irgendwelchen autoritativen Anstrich geben zu können, zu helfen gesucht, während die meisten Verleger sich brieflich mit 897
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