Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.06.1921
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- 1921-06-23
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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144. 23. Juni 1921. Redaktioneller Teil. Uber hinaus den Gewerbetreibenden noch andere Verpflichtungen bc- > züglich der Bekanntgabe der Preise aufzuerlegen. Hiergegen verstößt aber die Polizeiverordnung, denn sie verlangt von den Kleinhändlern, daß sie an sämtlichen im Schaufenster ausgestellten Waren deutlich er kennbare Preise anbringen sollen. Diese Preisbezeichnung der einzel nen Ware im Schaufenster ist wesentlich verschieden von dem die Preise aller Waren enthaltenden Anschlag, der im Verkaufslokale auszuhän- gcn ist. Die Beschilderung der einzelnen Ware stellt im Vergleich zu dem Anschlag (Aushang) eine bedeutende Erschwerung des Gewerbebe triebes dar. Der Polizeiverordnung mutz hiernach, weil sie gegen Neichsrecht verstößt, die Wirksamkeit abgesprochen werden. Der argentinische Büchermarkt. — Eine sehr interessante statistische Zusammenstellung über den argentinischen Büchermarkt enthält die April/Mai-Nummer der in Berlin erscheinenden Zeitschrift »Latein- amerika. Mitteilungen über Argentinien, Uruguay, Paraguay«. Argentinien war bis zum Kriege zur Versorgung seiner geistigen Bedürfnisse auf eine starke Büchereinsuhr vom Auslande an gewiesen, die die Summe von 1 Million Goldpcsos erreichte. An die ser Büchcreinfuhr war bei der Vorliebe der argentinischen Intelligenz für französische Kultur das französische Buch in hervorragender Weise beteiligt. Auch die Mehrzahl der spanisch geschriebenen, für Süd amerika bestimmten Bücher wird in Frankreich gedruckt und verlegt, erst neuerdings erfreut sich auch das spanische Buch einer steigenden Nach frage. Die deutsche Einfuhr war vor dem Kriege ziemlich bedeu tend; Bücher in deutscher Sprache wurden allerdings wenig verlangt, dafür war die Zahl der in Leipzig gedruckten spanischen Bücher ganz beträchtlich. Besonders groß ist die Zahl der eingeführtcn französi schen Gcschichtswerke, wodurch eine einseitige französische Geschichtsauf fassung bei der Intelligenz, die auf den Universitäten unter dem Ein fluß des französischen Philosophen Bergson steht, mächtig gefördert wird. Ernsthafte Konkurrenz erwächst dem französischen Buche durch das deutsche Buch auf dem Gebiete der Medizin, der Volks- und Finanzwirtschaft, der Industrie und des Gewerbes, während in der Chemie das deutsche Buch durchaus dominiert. Als ein vorzügliches Propagandamittel haben sich neben nordamerikanischen vor allem die französischen illustrierten Zeitschriften erwiesen. Der Preis der französischen Bücher, der in Frankreich bis 100 Prozent gestiegen ist, hat sich in Argentinien nur um 35 bis 45 Prozent gehoben. Die deut sche Einfuhr, die bis zum Kriegsausbruch stark gestiegen war, fiel in den Jahren 1915/16 bedeutend und stockt seit 1917 vollständig. Auch die Einfuhr aus anderen Ländern ist in den Kriegsjahren sehr stark zurttckgegangen und erreichte 1919 nur noch die Summe von 192 222 Goldpesos. Die argentinische Bücherproduktion hat sich dagegen gut entwickelt, vor allem auf dem Gebiete des Unterrichts. Das geistige Eigentum ist durch Gesetz vom 16. September 1910 geschützt, trotzdem sind die Fälle unerlaubten Nachdrucks nicht selten. Die Biichcrhochflut im Britischen Museum. — Tie Verwaltung des »Lritisti Museum« in London zeigt sich ernstlich besorgt über das un aufhörliche Anschwellen der Bestände der dortigen Bibliothek, die bald das ganze Gebäude einzunehmen drohen und im Lause weniger Jahre dort nicht mehr untergebracht werden können. D-as englische Gesetz macht es, ähnlich wie das preußische, den Verlegern des Mutterlandes wie der Kolonien zur Pflicht, zwei Exemplare jeder Neuerscheinung, gleich viel ob Buch, Broschüre, Zeitschrift oder Zeitung, dem Kritik dku8eum etnzulicfern, das seinerseits die Pflicht hat, alle empfangenen Druck sachen in gutem Zustande zu erhalten und dem Publikum zugänglich zu machen. Da England unter den Bücher produzierenden Ländern mit in vorderster Reihe steht, und da das fragliche Gesetz aus dem Jahre 1830 datiert, so kann man sich leicht vorstellen, welches ungeheure Quantum an bedrucktem Papier sich seitdem in den Räumen des Mu seums aufgehäuft hat. Hinsichtlich der Zeitungen hat die Verwaltung des Museums bereits vor längerer Zeit die Anordnung getroffen, daß sie in einem großen für diesen Zweck errichteten Magazin in einer Vor stadt Londons untergebracht werden. Jetzt denkt man daran, eine ähn liche Maßnahme für die Bücher zu treffen, da sonst die Gefahr besteht, die gegenwärtige Bibliothcksordnung nicht aufrechterhalten zu können und außerdem die übrigen großartigen Sammlungen des Museums in ihrer weiteren Entwicklung beschränken zu müssen. Man geht des wegen mit dem Plane um, die Bibliothek von dem Britischen Museum vollständig abzuzwcigen und in einem besonderen, in der Nähe ge legenen Gebäude als »Nationalbibliothek« unterzubringen. Die Aus führung dieses Projekts würde nach oberflächlicher Berechnung einen Kostenaufwand von IV2 Mill. Pfd. Stcrl. und eine zehnjährige Arbeit erfordern, da naturgemäß die geordnete Überführung der Bibliothek kn das neu zu errichtende Gebäude sich nur allmählich vollziehen kann. Aus dem französischen Buchhandel. — Der französische Buchhandel, der bisher auf die »Freiheit« und »Dezentralisation« seiner Einrich tungen so stolz war, hat sich nun ein Institut geschaffen, das die Organi sationen des Leipziger Platzes als Buchhandelszentrale zum Vorbild nimmt und sklavisch nachahmt. Vor einigen Tagen ist im Zentrum von Paris das »1VI318ON clu I^ivre kran^ai8« eröffnet worden. Dieses »Haus des französischen Buches« stellt eine zentrale Bestellanstalt dar, wie wir sie bei uns in Leipzig bereits seit langer Zeit mustergültig verwirklicht haben. Tie Franzosen sehen ein, daß es mit ihrer mangel haften Organisation des Buchhandels nicht mehr geht; seit zwei Jahren ist daher eifrig an der Schöpfung dieses Instituts gearbeitet worden. Aufgabe des »Buchhauses« soll es sein, -die Geschästsformcn zu verein fachen und zu vereinheitlichen, um Zeitverlust zu sparen, um Brief wechsel und unnötige Ausgaben zu vermeiden, um den Transport der Waren, das Rechnungswesen, die Übermittlung der Bestellungen und Zahlungen praktischer zu gestalten, um die Lieferung der Bücher zu beschleunigen und den Wünschen der Buchhändler wie der Kunden mehr entgegenzukommen«. Das neue Unternehmen ist bereits der Vermitt ler für 135 Verleger und 634 Cortimcntsbuchhandlungen. Die Arbeit des »Buchhauses«, die für uns ja nichts Neues bringt, wird im »Jour nal Ü68 0ebat8« als eine Großtat französischen Geistes gepriesen und dem Publikum näher erläutert: »Wenn ein Buchhändler aus der Pro vinz oder vom Auslande Bücher von zehn verschiedenen Pariser Ver legern kaufen wollte, so mußte er bisher zehn verschiedene Bestcllschrci- ben abschickcn. Jetzt sendet er seine zehn Bestellungen, die in gleich mäßiger und praktischer Weise ausgezeichnet werden, unter einem Um schlag an das Haus des Buches. Dieses verteilt die Bestellungen an die einzelnen Verleger, läßt auf dem schnellsten Wege die Bücher holen und sendet sie dann in bestimmten Zcitabständen in einem einzigen Ballen au den Buchhändler. Dadurch werden Geld, Schreibereien, Per sonal und Zeit gespart. Ebenso ist es bei den Abrechnungen und all den anderen Dingen. Das neue Institut gibt aber auch genaue Aus kunft darüber, ob ein Buch wirklich vergriffen ist, und führt eine ans wissenschaftlicher Grundlage beruhende Bibliographie. Dem ,Haus des Buches' ist eine Fachschule für Buchhändler ungegliedert, sowie ein Ausstellungssaal, in dem alle Einzelheiten der Herstellung des Buches und der Buchkunst vorgeführt werden«. Aus Griechenland. — In Beantwortung einer Anfrage der Han delskammern gibt das Wirtschaftsministerium in Athen bekannt, daß das Gesetz betr. eine 50prozentige Einfuhrtaxe auf von Deutschland kommende Waren nicht angenommen wurde, der Handel mit Deutsch land also vollkommen frei ist. Der ABC - Code nicht verboten. — Das Neichspost- ministerium sollte nach Zeitungsnachrichten die Benutzung des »ZlBC-Code, 6. Ausgabe« verboten haben. Das ist unzutreffend. Es besteht überhaupt kein Verbot von Tclegramm- schlüsseln. Ein solches Verbot kann weder von einer Telegraphen anstalt noch vom Reichspostministerium ausgesprochen werden, denn nach dem Sinne der internationalen Bestimmungen, die auch für die Neichstelegraphenverwaltung bindend sind, darf zur Abfassung von Telegrammen in verabredeter Sprache jeder Telegrammschlüssel be nutzt werden, sofern nur die ihm entnommenen Wörter den internatio nalen Bestimmungen über die Telegramme in verabredeter Sprache entsprechen. Dabei ist die Frage, welchem Telegrammschlüssel sie ent stammen, ohne Belang. Das Hauptcrfordernis für die verabredeten Wörter ist, daß ihre Silben sich nach einer der im Artikel VIII 2 des Internationalen Telegraphenreglements aufgeführten Sprachen — Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch, Holländisch. Italienisch, Por tugiesisch, Lateinisch — aussprechen lassen. Um den Beteiligten die Gewißheit zu verschaffen, daß die in den Telegrammschlüsseln ent haltenen Wörter diesen Bestimmungen entsprechen, hatte der Welt- telegraphenvcrein es übernommen, die Telegrammschlttssel zu prüfen. Für geprüfte Telegrammschlllssel, deren Schlüsselwörter als den Be dingungen genügend angesehen werden konnten, ist eine Prllfungsbe- scheinigung erteilt worden. Verabredete Wörter aus solchen Telegramm schlüsseln werden von den Tclegraphenanstaltcn bei der Annahme der Telegramme nicht weiter geprüft. Dagegen prüfen die Tclegraphcn- anstalten alle Schlüsselwörter aus Telegrammschlüsseln, für die eine Prüfungsbescheinigung nicht vorliegt. Hierzu gehört auch der ABC- Code, 6. Ausgabe. Die Telegraphenanstaltcn werden bei der Prüfung mit der durch die Verhältnisse gebotenen Rücksicht verfahren. PersmmlnachrWen. Ordensverleihung. — Herrn Verlagsbuchhändler und Buchdruckerei besitzer Lambert Leasing in Dortmund, Herausgeber der »Tremonia«, wurde anläßlich seines 70. Geburtstages von Past Bene dikt XV. der Grcgoriusorden verliehen. 907
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