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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.06.1921
- Strukturtyp
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- 1921-06-29
- Erscheinungsdatum
- 29.06.1921
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- Deutsch
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X- 149, 28. Juni 1921. Redaktioneller Teil. VSrlenblLtl s. d. Dtschn. Buchhandel. Datum des Gutscheines, der Valutenbetrag, die Art der ausgcführten Ware, der Empfänger der Ware und die Art der gewünschten Zah lungsüberweisung angegeben sind. Tic Auszahlung in deutscher Wäh rung erfolgt unter Zugrundelegung des am Tage der Ausstellung des Gutscheines an der Berliner Börse amtlich festgestelltcn Geldkurses. Die Friedensvertrag-Abrcchnungsstclle ist in den Fällen, die zu Zwei feln Anlaß geben, berechtigt, die Firma um die Einreichung weiterer Unterlagen zu ersuchen, die ihre Berechtigung Nachweisen können. — Bei anderen Staaten, welche gleichfalls solche Neparationsabgaben er heben, ist die Abführung der erhobenen Abgabe an die Neparations- kommission und die Gutschrift der cinbehaltenen Summen für die deut sche Negierung noch nicht klargestellt. Die von solchen Staaten aus gestellten Gutscheine können daher erst eingelöst werden, wenn und so weit die Anrechnung auf die deutschen Reparationszahlungen sicher- gestellt ist. Postfrachtstiickc nach Afrika. — Demnächst werden von den Postan stalten wieder gewöhnliche Postfrachtstücke bis 2tt Kilogramm und solche mit Wertangabe nach Angola, Belgisch-Kongo, Dahomey, Elfenbein- kliste, Frauzösisch-Äquatorial-Afrika, Französisch-Guinea, Gambia, Goldküste, Kamerun, Liberia, Mosambik, Nigeria, Portugiesisch-Guinca, St. Thomas und Principe, Senegal, Sierra Leone, Spanische Nieder lassungen im Busen von Guinea und Togo angenommen. Die See- besörderung dieser Postfrachtstücke erfolgt ab Hamburg mit deutschen Schissen. Das Nähere ist bei den Postanstalten zu erfahren. Postkreditbriefe. — Auf die Einrichtung der Postkreditbriefe wird von neuem aufmerksam gemacht. Sie erleichtern bei Reisen den Zah lungsverkehr wesentlich. Der Postkreditbricfinhaber kann seine Geld mittel bei j-eder Postanstalt des Deutschen Reichs in einfachster Weise ergänzen. Ter Postkreditbricf kann unter Einzahlung der Summe, auf die er lauten soll — Höchstbetrag jetzt 10 000 Mark —, bei jeder Postanstalt bestellt werden. Postschcckknnden überweisen den Betrag von ihrem Postkonto auf ein für sie beim Postscheckamt anzulegendes Postkrcditbrief-Konto. Abhebungen — bis zu 3000 Mark an einem Tage — sind bei allen Postanstalten des Deutschen Reichs zulässig. Als Ausweis ist dabei außer dem Postkreditbrief die zugehörige, mit dem Postkreditbrief gleichzeitig ausgestellte Ausweiskarte vorzulegen. An Gebühren sind zu entrichten: 2 Mark für die Ausfertigung des Post kreditbriefs und 40 Pfg. für jede Rückzahlung bis 100 Mark, bei höheren Beträgen 20 Pfg. mehr für je 100 Mark. Fernsprechwesen. — Von maßgebender Stelle wird mitgeteilt: Die Ferngebühren sind in dem neuen Fernsprechgesetzentwurf von Grund auf neu gestaffelt worden. Bisher beträgt die Gebühr für eine Ver bindung bis zu drei Minuten Dauer und bis zu einer Entfernung bis zu 25 Kilometer 80 Pfg., darüber hinaus bis zu 50 Kilometer 1 Mark, über 50 bis 100 Kilometer 2 Mark, bis 300 Kilometer 3 Mark, bis 500 Kilometer 4 Mark, bis 750 Kilometer 5 Mark, bis 1000 Kilometer 0 Mark und über 1000 Kilometer 8 Mark. Künftig soll ein Gespräch bis zu 3 Minuten Dauer auf eine Entfernung bis zu 5 Kilometer nur 25 Pfg. kosten. Darüber hinaus sind folgende Gebührensätze vorge sehen: bis 15 Kilometer 75 Pfg., über 15 bis 25 Kilometer 1.25 Mark, bis 50 Kilometer 2 Mark, bis 100 Kilometer 3 Mark und von da ab für je 100 Kilometer mehr 1.50 Mark. Diese Sätze entsprechen den Selbstkosten, die der Fernsprechverwaltnng neuerdings aus dem Fern- betricb erwachsen und die sich ans den eigentlichen Leitungskosten und den Betriebskosten zusammensetzen. Die Leitungskosten machen dabei wegen der eingetretenen außerordentlichen Steigerung der Material preise 87 v. H. der gesamten Selbstkosten aus. Gegenüber anderen Ländern, die für einen Vergleich mit dem Umfange des deutschen Fern sprechnetzes m Betracht kommen, bleiben auch die künftigen deutschen Ferngebühren noch immer hinter den Tarifen dieser Länder zurück Dringende Pressegesprächc werden nach dem Gesetzentwurf auch künftig zur einfachen Gebühr zugelassen, sofern der Verkehr dadurch nicht be einträchtigt wird. Um dem deutschen Fernsprechbenutzer die unvermeid lich gewordene Gebührenerhöhung etwas minder fühlbar zu machen, sollen bei Gesprächen von Entfernungen über 100 Kilometer, sobald die erste Dreiminuteneinheit liberschritten ist, nicht mehr, wie bisher, Ge bühren für weitere Dreiminuteneinheiten, sondern nur noch für ein zelne Minuten dergestalt erhoben werden, daß der dritte Teil der für die erste Gebühreneinheit geltenden Gebühr berechnet wird. Die Ein führung der neuen Gebührensätze bildet die Grundlage, auf der allein die wirtschaftliche Gesundung des Fernsprechverkehrs möglich ist Hand in Hand mit dieser Neuregelung der Gebühren geht der Ausbau des geplanten deutschen Fernsprcchkabelnetzes, durch den die bestehenden Absatzwege, deren Zahl schon vor dem Kriege unzulänglich geworden war. erheblich vermehrt werden sollen. Postvcrkehr nach Oberschlesien. — Infolge Freiwerdens einiger Orte an der West- und Nordscite des oberschlesischen Aufstandsgcbiets sind Postsendungen aller Art nach Orten an den Eiscnbahnstrecken Oppeln—Kandrzin, Oppeln—Großstrchlitz, Oppeln—VossowSka und Krcuzburg—Nosenberg wieder unbeschränkt zugclassen. Dagegen hat die interalliierte Kommission die Versendung von Zeitungen in das Aufstandsgebict verboten. Durch die Post bezogene Zeitungen und solche unter Kreuzband können deshalb nach dem noch verbleiben den Aufstandsgebiet bis auf weiteres nicht befördert werden. Sobald weitere Orte von den Aufrührern frei werden, werden die Postanstalten wegen Wciterlieferung der im Postwege bezogenen Zeitungen das Er forderliche veranlassen. Personllinachrichten. Gestorben: am 7. Juni nach kurzem Leiden im Alter von 64 Jahren Herr Georg Schnur pfeil in Leobschütz. Der Verstorbene hatte nach mehrjähriger Wanderzeit im In- und Auslande im Jahre 1885 in seiner Vaterstadt ein katholisches Antiqua riat gegründet, das sich besonders in den Kreisen der katholischen Geist lichkeit Oberschlesiens und Österreichs eines guten Rufes erfreute. Neben seinem Berufe bekleidete er lange Jahre das Amt eines Stadtrats, auch ist er schriftstellerisch mehrfach tätig gewesen. Ein größeres historisches Schauspiel, an dem der Verstorbene in den letzten Jahren mit beson derer Hingabe gearbeitet hat, ist nun leider nicht zum Abschluß ge kommen; ferner: am 17. Juni nach langem, schwerem Leiden Herr Carl Haeselc in Berlin, Vertreter des Kunstverlags Wohl- gemuth L Lißner daselbst, dem er treue Dienste geleistet hat. Der Verstorbene hat sich durch sein vornehmes und liebenswür diges Wesen viele Freunde erworben, die sein Hinscheidcn auf richtig betrauern werden. ^ Svrechsaar ^ Ium Abbau der Sortimentszuschiäge. Eine offene Frage. Soeben war ich im Begriff, für meinen Verlag neue Bezugsbe dingungen festzusetzen, die dem Sortiment den Verzicht auf seine Zu schläge ermöglichen sollten. Da lese ich im Börsenblatt Nr. 141, S. 890, daß derartige Abmachungen einzelner Verlage keine Gültigkeit haben sollen. Diese Bekanntmachung entspricht gewiß dem Buchstaben nach der Rechtslage; aber fördert sie auch tatsächlich den eigentlichen Zweck: Ab bau der Sortimentszuschläge? Da ich nur wenig wissenschaftliche Bücher im Verlag habe, kann ich mich der »Arbeitsgemeinschaft wissenschaftlicher Verleger« nicht an- schließen; ich muß übrigens ihr Vorgehen, nur einem ganz kleinen Teil des Sortiments mit Vollrabatt zu liefern, als eine bedenkliche Zurück setzung des übrigen Sortiments betrachten. Bei dem Abkommen, das die »Vereinigung schönwisscnschaftlicher Verleger« zu schließen gedenkt, kann ich mich mit den Bestimmungen: bei 1000 ^ Jahresumsatz 42'/s°/o Rabatt, bei 2500 45°/», nicht befreunden. Wie zeitraubend wird allein das Aufschreiben der Firmen und ihrer Bezüge werden! Was wird geschehen, wenn eine Firma die Summe, auf die sie sich verpflich tet hat, nicht umsetzt? Muß sic dann 2'/s°/a zurllckzahlcn? Einem nicht ganz großen Sortiment ist es unmöglich, bei vielen, auch kleineren Verlagen sich auf 2500 ^ Jahresumsatz zu verpflichten; es verwen det sich aber gerne für irgendein Buch, für einen Autor und wünscht da Höchstrabatt zu genießen. War da nicht der bisherige Partiebezug einfacher und ohne drückende Verpflichtung? Ferner sehe ich nicht ein. weshalb ein großes Sortiment, das ohne jede besondere Verwendung von einem Verlag leicht 2500 ^ umsctzt, bei Bezug von einzelnen Büchern 45°/» Rabatt erhalten soll. Ich dachte, meinen Verlag an jedes in Betracht kommende Sorti ment so zu liefern: einzelne Bücher mit 3 5"/,, 10 Bücher gemischt mit 40°/», ab 30 Bücher gemischt mit 45°/», und zweifle nicht, daß das betreffende Sortiment bei diesen Bedingungen keinen Zuschlag erheben würde. Darf ich diese Nabattsätze, die der Eigenart meines Verlages entsprechen, nicht fe st setzen? Weshalb soll ich mich Gruppen anschlicßen und Verordnungen befolgen, die gewiß in Bälde geändert werden und nichts bringen als eine Masse Arbeitsaufwand? Wissenschaftliche Bücher müssen in vielen Sortimenten mit Zuschlag verkauft wer den, in manchen Orten richtet sich die Höhe des Zuschlags nach dem Aussehen des Käufers, schon redet man von einem kommenden 5prozen- tigen Nmsatzsteuerzuschlag. Bleibt da der freudig begrüßte, überall gleiche feste Ladenpreis nicht doch nur ein schöner Traum? Wäre cs nicht weiser, persönlichem Antrieb, gegenseitigem Entgegenkommen, sclb- 935
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