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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.06.1921
- Strukturtyp
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- 1921-06-29
- Erscheinungsdatum
- 29.06.1921
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- Deutsch
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vvrsenblatt f. d. Dtschn. vuchhanbel. Redaktioneller Teil. 149, 29. Juni 1921. ständigem Vorgehen eine gewisse freie Kraftentfaltung zu ermöglichen, als durch umständliche Verordnungen Arbeitsfreude und -leistung zu lähmen und unsre individuellen Betriebe zu schematisieren? Stuttgart, 23. Juni 1921. F. Gundert i. Fa. D. Gundert. Die Geschäftsstelle des B ö r s e u v e r e i n s bemerkt hierzu: Der Beschlus; der letzten Hauptversammlung bekundete unzweideu tig den Willen, das; nur ein auf breiterer Basis abgeschlossenes Grup penabkommen die Kraft haben soll, die bisherigen Sortimenterzuschlägc zu beseitigen, das; diese Wirkung aber nicht schon jeder Einzelverfügung eines Verlegers zukommt. Der Verleger ist demgemäß nicht behindert, seine Nabattsätze nach Belieben bckanntzugcben; will er aber daran die Forderung knüpfen, das; nun kein Sortimenter mehr einen Zuschlag erheben solle, so mus; er sich einem Gruppenabkommen anschließen. Wo dies absolut unzweckmäßig oder undurchführbar erscheint, muß wenig stens eine Verständigung mit der maßgeblichen Sortimcntsvertretung vorlicgen, denn keinesfalls ist eine bloße Bekanntmachung im Börsen blatt bereits ein »Vertrag«. Der Abbau der Sortimenterzuschläge war zwar das Ziel, aber es sollte nicht um jeden Preis und nur unter möglichster Schonung des Sortiments erreicht werden, und hier für schien der Hauptversammlung eine völlige Freigabe unter Verzicht auf jedes System der ungeeignete Weg zu sein, zumal eine allgemein verbindliche Ordnung nicht plötzlich durch jede einseitige und beliebige Entschließung eines einzelnen Verlegers außer Kraft gesetzt werden kann. Nochmals die Nachlieferung des Ieitschriftenregisters. <Vergl. Bbl, Nr. IM) Die Ausführungen des Verlags der »Umschau« über Nachlieferung des Registers zu den abgeschlossenen Jahrgängen in Nr. 130 des Bbl. diirfen vom Standpunkt des Bibliothekars nicht unwidersprochen blei ben, zumal sie sich zum Schlüsse mit einer Ermahnung an die Biblio theksbeamten selbst wenden. Zunächst mag zugegeben werden, daß die Papierknappheit entschul digt, wenn das Register nur den Beziehern nachgeliefert wird, die es ausdrücklich verlangen. Es mag eine geringe Anzahl Abonnenten geben, die die Hefte nach der Lektüre nicht sammeln und aufhcbcn. Aber das; zu einer Zeitschrift, die aus jährlich 51 bis 52 Nummern besteht, von denen jede eine Anzahl wissenschaftlicher Aufsätze aus den verschieden sten Gebieten bringt, notwendig ein Register zur Orientierung gehört, wird niemand bestreiten. Und daß dieses nur gegen Spesenvergütung und nach einem bestimmten Termin nur noch für 2, in diesem Jahre für 3 abgegeben wird, läßt sich nicht mit dem Ncchtsgefühl ver einigen, denn es bleibt ein notwendiger Bestandteil des Jahrgangs, uns den jeder Bezieher durch sein Abonnement ein Anrecht hat. Damit wird eine Frage wieder aufgeworfen, die im Jahre 1918 ausführlich in einer Reihe von Nummern (Nr. 172, 176, 227, 235, 239) des Bbl. erörtert worden ist. Damals hatte Herr Gehcimrat Milkau in seiner Eigenschaft als Direktor der Breslauer Bibliothek Titelblatt und Register zum »Zwiebelfisch« reklamiert, vom Verleger aber den Bescheid erhalten, das; ein solches wegen der Papiernot nicht gedruckt werde, zumal ein rechtlicher Anspruch darauf nicht bestehe (S. 456). Der Verlag veröffentlichte in einer späteren Nummer darüber ein ent sprechendes Nechtsgutachten des Herrn Jnstizrat Hillebrand (S. 468), rmd der Buchhandel schwieg zunächst völlig dazu. Dann meldeten sich aber zwei namhafte Vertreter des Verlags zum Wort, die den Anspruch der Abnehmer auf Titel und Register bejahten, Herr Geheimrat Siegis- mund (S. 612), der darauf hinwies, das; cs mindestens Geschäftsbrauch sei, und Herr vr. Ernst Vollert, der erklärte, es sei ein Gewohnheits recht geworden, und wünschte, das; das Beispiel des »Zwiebelfisch« keine Nachahmungen finden möchte. Das ljft aber, wie jetzt wieder der Fall der »Umschau« zeigt, leider längst geschehen. Diesmal kann man auch nicht die Gründe gelten las sen, die damals die Redaktion des Bbl. zur Entschuldigung anführte (S. 588), das; es sich etwa wie »beim Zwiebelfisch um eine jährlich in wenigen, in sich abgeschlossenen, einzeln käuflichen Heften erscheinende Zeitschrift handelt, in denen jedes ein eigenes Gesicht, eigenes Titel blatt trägt«, denn der Jahrgang der »Umschau« mit seinen von nam haften Verfassern geschriebenen wissenschaftlichen Aufsätzen ist für jeden, der ihn aufhebt, ohne orientierendes Register entwertet. Wir halten daher an dem Standpunkte fest, daß der Bezieher durch sein voraus- gezahltcs Abonnement Anspruch auf kostenlose Nachlieferung von Titel und Register der abonnierten Zeitschrift erworben hat. Diesmal hat der Verleger es so gewendet, er sei bereit, beides gegen rechtzeitige besondere Bestellung zu liefern, bei Einforöerung nach einem bestimm ten Termin aber sei die Berechnung von 3 berechtigt als »Entschädi gung für besondere Leistung«, fiir den Bibliothekar aber gewisser maßen eine Strafe für versäumte Pflicht, denn er setzt hinzu: »Die Herren Bibliotheksbeamten aber werden sich wohl daran gewöhnen müssen, in Zukunft solche Notizen zu beachten oder allgemein für ihre Zeitschriften rechtzeitig die Register zu bestellen, wenn sic nicht eine Souderentschädigung . . . vergüten wollen«. Dagegen muß ganz energisch protestiert werden. Das fehlende Titelblatt und Register wird von einer Bibliothek immer reklamiert - es gibt auch meist besondere Formulare dafür —, aber erst dann, wenn der Band zum Binden gehen soll. Das geschieht nicht immer sofort nach Eintreffen des letzten Heftes. Denn weil eine so weite Kreise interessierende Zeitschrift wie die »Umschau« zur freien Benutzung im Zeitschristensaal ausgelcgt ist, so hat das Publikum drei Wochen An spruch darauf, die im neuen Jahre vergehen, ehe die letzte Nummer verfügbar wird. Dann tritt der Fall ein, daß der Termin zur kosten losen Nachlieferung überschritten ist, weil der Bibliotheksbcamte nicht auf eine entsprechende Ankündigung in den letzten Nummern der Zeit schrift geachtet hat. Das konnte er aber garnicht. Denn diese Mit teilung findet sich z. B. in Nr. 3 des laufenden Jahrgangs zwischen dem Text des redaktionellen Teils auf der letzten Seite des Heftes. Es ist selbstverständlich, daß cs dort wohl der Leser der Aufsätze, nicht aber der Beamte findet, der beim Eingang auf dem farbigen Umschläge Nummer und Datum vergleicht. Ein Bibliotheksbcamter, der an einem Morgen einige hundert neue Zeitschristeneingänge zu buchen hat, würde vielmehr seine Pflicht versäumen, wenn er erst die einzelnen Nummern durchblättern wollte: er darf nur das Bestreben haben, die neuen Hefte möglichst schnell dem wartenden Publikum in die Hände zu geben. Es muß also als billig verlangt werden, daß den Bibliotheken, von denen es als selbstverständlich anzunehmen ist, das; sie die Zeitschrift binden lassen, Titelblatt und Register ohne besondere Anforderung und Berechnung mitgeliefert wird. Berlin. Zcitschristenabteilung der Preußischen Staatsbibliothek, vr. Max Laue. Schweden und Preise in schwedischer Währung. lBergl. Bbl. Nr. 1L8, S. 76i>.> Kürzlich brachte das Börsenblatt eine Notiz aus Schweden, nach welcher die schwedischen Buchhändler gewillt seien, vom 1. Juli an nur noch Berechnungen in Markwährung von den deutschen Verlegern anzunehmen. Diese Notiz darf nicht unwidersprochen bleiben. Eine große Anzahl wissenschaftlicher Verleger hat feste Preise in Ausland- Währung festgesetzt, um den Schwankungen der Berechnung ein Ende zu machen. Dies ist geschehen nach gründlicher Erwägung und auf ausdrücklichen Wunsch namentlich der schweizer Buchhandlungen. Un sere schwedischen Kollegen, mit denen nach der erfreulichen Haltung gerade dieses Landes, jeder deutsche Verleger gern wird in freund licher Verbindung bleiben wollen, müssen wohl schon so gut sein, die Lieferungsbedingungen so anzunchmen. Auch ein Beschluß der schwe dischen Buchhändler kann und wird diese nicht umstoßen, da wir deut schen Verleger uns trotz des Schmachfriedens von Versailles die Be dingungen, zu denen wir liefern sollen, nicht diktieren lassen. Ich kann das nicht nur von der Firma sagen, der ich angehörc, sondern weiß, daß sehr große wissenschaftliche Verlage genau ebenso denken. Wollte man sich also in Schweden darauf versteifen, nunmehr das ganze System unserer Auslandpreise wieder über den Haufen zu werfen, so würde das nur eine sehr üble Verzögerung der Ausführung aller Bestellun gen zur Folge haben. Göttin gen. vr. W. Ruprecht. Verkehr mit Ungarn. lVgl. Bbl. Nr. 144.) Zahlungsaufforderungen an ausländische Schuldner verschicken auf Ersuchen die deutschen Gesandtschaften und Konsulate der betreffenden Länder. Diese Aufforderungen haben, ohne rechtliche Wirkung zu be sitzen, oft Erfolg. Für alle Fälle erhält man zugleich die Adresse eines verläßlichen Anwaltes. Ich habe so wiederholt alle Posten hcrcinbe- komMen, erst jetzt einen solchen aus Ungarn. Dresden. Hans Friedrich Abshagen. Kunstverlag. Anfrage: Ich bitte den Herrn Kollegen, der mir die derzeitige Anschrift von Herrn Friedrich Dietcrt (Deutscher Kultur- und Heimatverlag), Chorin, Wernigerode, Friedrichroda, mitteilen kann, höflichst um Nach richt auf meine Kosten. Ich wäre auch dankbar für Nennung der Druckerei, die von Dictcrt einen Wcserführer in Auftrag bekommen hat. Ernst Ummcn i. Fa. Otto Buchholtz' Buchhandlung Ernst Ummen, Höxter an der W e s er. 936
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