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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.07.1921
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1921-07-08
- Erscheinungsdatum
- 08.07.1921
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- Deutsch
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öörjenvlatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Leit. 1S7, 8. Juli 1S2l borene gegenseitige Mißtrauen zu beseitigen und engere Beziehungen herzustellen zwischen den Verleger», ber Presse und ehrlichen, zur iMtarbeit bereiten Fachleuten. Hätte ein besseres Zusammenarbeiten zwischen diesen Faktoren schon früher bestanden — «ine wieviel größere Verbreitung hätten dann wohl viele wirklich wertvolle Werke, die z. T. auch in Ihrem Berlage erschienen sind, gefundeni Die Wichtigkeit, die ich dem Besprechungswesen beizulegcn ge neigt bin, möge die Länge dieser Ausführungen entschuldigen. Ich zeichne mit vorzüglicher Hochachtung Or. H. M ah » kops. Im Anschluß an diesen Brief möchte ich besonders die Frage einer etwaigen Aufforderung eines Referenten für ein bestimmtes Werl seitens des Verlags anschneideu. Die Ansichten des Herrn vr. M. finde ich außerordentlich beachtlich. Es werden ver mutlich sehr viele Verleger die Erfahrung gemacht haben, dag zahlreiche Schriftleitungen in dieser Hinsicht durchaus unzugäng lich sind: Man befürchtet einen Eingriff in seine Rechte, die Be leidigung anderer Mitarbeiter — kurz, man zeigt die Zähne. Zugegeben, daß es nicht richtig ist, wenn ein Vertag unter Aus schaltung der Schriftleitungen großzügig seine Referate an ihm genehme Krittler, womöglich unter Außerachtlassung sachlicher Gesichtspunkte, verteilt, aber ein solches Verfahren kommt bei einem ernsthaften Verlage doch unter keinen Umständen in Frage. Etwas anderes ist es, wenn in enger Verbindung zwi schen Referent, Schristleitung und Verlag Besprechungen zu- stände kommen, die, selbstverständlich unter Wahrung vollster Objektivität des Urteils, in den Händen wirklicher Fachkundiger liegen. Daß dies ohne eine nähere Ver bindung zwischen den drei genannten Faktoren sich bei allem guten Willen seitens der Redaktionen nicht in allen Fällen er möglichen läßt, liegt auf der Hand. Die Tagespresse, allgemeine Revuen können unmöglich in allen Fragen, die die zur Be sprechung entlaufenden Bücher behandeln, derart beschlagen sein, um einen wirklich geeigneten Beurteiler auswählen zu könnech und nur von einem solchen ist wahre Sachlichkeit zu er warten! diese aber muß, das sei immer wieder betont, das Grund prinzip bleiben, wenn das Rczensionswesen seine Kultucaufgabe wirklich erfüllen soll. Warum also diese Ängstlichleit gegen An regungen der Verleger? Daß »Schnorrer», oder wie Herr vr. Ml sagt, »Rezensionsfavrikanlcn» nicht vorgeschlagen werden, das ist doch eigentlich selbstverständlich. Mir wurde es unbedingt vorteilhaft erscheinen, in allseitigem Interesse, wenn in der angedeuteten Richtung ein engeres Zu sammenwirken zustande käme, wenn z. B. auch öfter als bishet seitens der Schriftleitungen selbst mit der Bitte an den Verlag herangetreten würde, für dieses oder jenes Buch einen Beur teiler vorzuschlagcn. Bet Fachzeitschriften, die sich auf e i n ganz bestimmtes Gebiet beschränken, liegen ja die Dinge natürlich in bezug aus die Möglichkeit der richtigen Auswahl des Refe renten in sachlicher Hinsicht anders, aber immerhin gehen diese doch auch meist von dem Gesichtspunkte aus, ihre Leser nicht nur über ausgesprochene Spezialliteratur, sondern auch über An- schtußgediete unterrichten zu wollen, und es dürfte ihnen sowohl in dem einen wie in dem andern Falle nicht unerwünscht sein, unter Umständen auf diese Werse neue Verbindungen an zuknüpfen, die dann auch vielleicht in anderer Hinsicht für ihre Zeitschrift von Vorteil sein könnten. Und noch ein weiterer Gesichtspunkt: Die gewiß nicht zu verkennenden Schwierigkeiten liegen aus der einen Seite an der »Überproduktion«, auf der andern Seite an der Unmöglichkeit für die Zeitungen und Zeit schriften, dieser frühlingshaft drängenden Fülle erstens hinsichtlich des zur Verfügung stehenden Raumes, zweitens der durch den Mitarbeiterstab zu bewältigenden Riesenarbeit Herr zu werden, deren Honorierung noch dazu die verhältnismäßig geringen Mittel allzu stark in Anspruch nimmt. Diese Schwierigkeiten selbst sind natürlich nicht aus der Welt zu schassen, wenigstens sind hierfür weder in bezug auf Produktion noch auf Beseitigung der Raum knappheit irgendwelche Aussichten vorhanden; hingegen würden durch ein ersprießliches Zusammenwirken zwischen Verlag und Schriftleitungen unschwer die nötigen Kr äste für die Besprechungen zu gewinnen sein. V78 Run kurz nur noch einige Bemerkungen zu den anderen Schwie rigkeiten, also z. B.: unbesprochen Gebliebenes — die yofs- nungsfroh ausgesandten Bücher, von denen man nie wieder etwas erfährt, die verschollen sind, nicht eintrafen, in den Tiefen uirbekannler Bücherschränke versanken usw. usw. Die Dinge liegen ja nun insofern schwierig, als, soviel mir bekannt ist, rechtlich gar nichts zu machen ist; mit der Übersendung des Rezensions exemplars ist ein Vertrag nicht zustandegekommen, unverlangte Sendungen ist man nicht verpflichtet zurückzugeben, — und ver- langte? Ja, wem lohnt es, wegen einiger auf diese Weise »ab handen gekommener Bücher« eine Klage anzustrengen? Es ist also eine Angelegenheit auf »Treu und Glauben«. Immerhin, wenn man sich den Verlust der also verschenkten Bücher am Ende des Jahres zusammenrechnet, so kommt ein ganz erkleck liches Sümmchen heraus, und ich meine, bei einigem Zusam menhalt des geschädigten Teiles müßte doch wenigstens eine Besserung zu erzielen sein: Die Zeitschriften, die grund sätzlich nichts besprechen, erhalten nichts mehr, wenn sie die Bücher nicht zurückschtcken. Schlechte Erfahrungen sollten im Bör senblatt veröffentlicht werden, und man stelle dann den »sacro« Egoismus einmal hintan und boykottiere insgesamt die also Ge kennzeichneten. Der Erfolg dieser erzieherischen Maßnahme wird, wenn auch nicht sofort, aber sicher eintreten. Die Rücksendung wolle man dadurch erleichtern, daß sie, falls nicht über Leipzig möglich, unfrankiert anheimgegeben wird. Ferner sende man grundsätzlich nichts an Schnorrer. Ist man sich über den Be steller eines Rezensionsexemplars in dieser Richtung nicht ganz klar, so verweise man ihn stets an die ihm zugänglichen Zeit schriften, man wird dann, falls der Verdacht begründet war, nie wieder etwas von ihm hören . . . Ja »Besprechungsexemplare«, — sie sind ein rechtes Schmer zenskind, aber wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Ich gebe die Hoffnung nicht auf, daß, aus Grund eines regen Meinungs austausches, eine Besserung zu erzielen ist, vielleicht sogar ohne den »starken Mann« mit dem »eisernen Besen«. L. T. Die Zensur in die Hand der Buchdrucker- gehilfen gelegt. Man schreibt uns: Bis vor kurzer Zeit trug die Verantwortung sür den Inhalt einer Druckschrift wohl ausschließlich der Redakteur oder Verleger, während das technische Personal t,n allgemeinen bet der Herstellung von jeder Verantwortung hinsichtlich des Inhaltes entbunden war. Wenn in früherer Zeit in einzelnen ganz besonders gelagerten Fällen Ausnah men von der Regel vorkamen, so riefen diese jedesmal den heftigsten Protest der Redakteure, Verleger und der meisten Juristen hervor, und oas ganz mit Recht. Die »neue Zeit« will nun anscheinend dem techni schen Personal, namentlich den Setzern und Druckern, dte Hauptver antwortung sowie dte Zensur übertragen. Vor kurzem wurde tu Breslau sowohl dem Drucker einer Zeitung wie auch dem gesamten Setzcrpersonatdle sofortige Ver haftung angedroht, wenn es fernerhin durch Rat und Tat dte Heraus gabe der »Schlesischen Arbeiterzeitung« ermöglichen würde. Gegen diese kommunistische Zeitung war der Staatsanwalt strafrechtlich etn- geschrttten, und tm Verlause des Verfahrens richtete er an das Setzer- personal das eben erwähnte Verbot. Das Organ der fretgewerk- schasttlch organisierten Bnchdruckergehilfen, der »Korrespondent für Deutschlands Buchdrucker-, bemerkte zu dieser stnatsanwaltschaftlichcn Drohung, daß dadurch die betreffenden Buchdrucker von Amts wegen zu Zensoren des Inhalts einer Zeitung gezwungen würde», was zu den größten wirtschaftlichen Schädigungen des ganzen BuchdruckgcwcrbeS führen müßte, wenn der Standpunkt des in Frage kommenden Staats anwalts gesetzliche Berechtigung haben sollte. Denn was dem einen recht ist, mutz dem anderen billig sein. Müßte jeder Buchdrucker von nun an jede Arbeit, die er setzt, stereotypiert oder druckt, auf ihre gesetzliche Zu lässigkeit prüfen und tm Zwelsetsfalle jede technische Arbeit daran ver weigern, so käme das Buch- und Zcttungsgewerbc t» ganz kurzer Zeit zun, Stillstände. Denn die Buchdrucker seien keine Juristen und keine Staatsanwälte. Je nach seiner politischen, religiösen oder kosnropoltttschen Weltanschauung könnte der eine als staats- oder volksfeindlich halten, was ein anderer als staatserhaltend und zulässig beurteile. Was heute in kommunistischen Blättern als strafrechtlich unzulässig beurteilt werden kann, müßte sinngemäß z. B. t» allen Blättern und Schriften der rechtSreakttonären Parteien als
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