Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.07.1921
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- 1921-07-11
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X- ISS, II. Juli 1921. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Fortunatus. Blätter für das Studententum. Heraus gegeben durch die Verlagsbuchhandlung Moritz Schauen burg in Lahr (Baden). Nr. 2. S./S. 1921. Kl. 4°. 8 S. Unentgeltlich. Wir haben es hier mit einer kleinen Haus- und Vertriebszeitschrist zu tun, deren Herausgabe Professor I)r. Ed. Heyck in Ermatingcn (Schweiz) übertragen worden ist. Die vorliegende Nummer trägt am Kopse ein Gedicht »Geistiges Deutschland« von Jnlius Havcmann. Ihm folgen Artikel »Vom Wein und vom Trinken. Ungebundene Gedanken zum Kommersbuch« von Professor Ed. Heyck und »Rasse und Nasse-, verfall« vom gleichen Verfasser, ferner »Die Erziehung durch die Ju gend«, Bücherbesprechungen, Briefkasten, geschäftliche Mitteilungen und Anzeigen des Verlages. Das Ganze stellt sich als ein gutes Mittel dar, allerlei geistige Anregungen unter den Studenten zu geben und im Anschluß daran für die studentische Literatur des Verlages erfolgreich zu werben. 1^. vr. jur. vr. rer. pol. H. Höpker: Führer durch die Reichseinkommensteuer. Ein Handbuch und Kommentar der Reichseinkommensteuer in der Fassung vom 24. März 1921. Berlin 1921 Otto Elsner Verlags gesellschaft m. b. H. 8°. 163 S. Ladenpreis 15.—. Es wird hier ein für den Geschäfts- wie Privatmann brauchbarer Kommentar zum Neichscinkommensteuergcsetz geboten, der schon durch die Anordnung des Stoffes ansprechend wirkt. Das Buch enthält den Wortlaut des Gesetzes (S. 7—47) und, außer einem Sachregister, den Kommentar (S. 49- 148). Dieser ist in kurze Absätze gegliedert, die durch ihre stichwortartigen Überschriften das Zurcchtfindcn sehr er leichtern. Es wird darin, ohne starre Bindung an den Gesetzestext, dessen Inhalt nach übersichtlicher, selbständiger Disposition besprochen, wobei den wesentlichsten Bestimmungen auch die entsprechende Beach tung gewidmet ist. Durch zahlreiche Hinweise auf die Paragraphen des Gesetzes wird die Verbindung zwischen Kommentar und Text gewahrt. Geschickt ausgewählte Beispiele und ergänzende Aufzählungen erleich tern das Verständnis des Gesetzes und seine Handhabung sowie die Aufstellung von Steuererklärungen. Letztere ist durch ein Schema verdeutlicht (S. 133 ff.), in welchem jede Frage durch Hinweis auf die zu ihr gehörigen Paragraphen des Gesetzes und Abschnitte des Kom mentars leicht bcantwortlich gemacht ist. Wegen dieser praktischen Übersicht dürfte das dauerhaft broschierte Buch besonders empfehlens wert und verkäuflich sein. Den Schwierigkeiten infolge der veränder lichen Verhältnisse, besonders bei der Bewertung von Bilanzposten, wird gebührend Rechnung getragen. Auch sind kurze Bemerkungen über die Rechte der Finanzämter und deren Beschränkungen sowie über die den Steuerpflichtigen zustehenden Rechtsmittel gemacht, sodaß dieser Kommentar wohl seinen Zweck erfüllt, eine »Lücke zwischen den aus führlichen und teuren Kommentaren . . . und den unvollständigen kurzen Anleitungen für die Steuererklärungen« zu schließen. G. A. Delbanco. Kleine Mitteilungen. Zur »Kulturabgabe«. — In der Versammlung des A u s s ch u s s e s der deutschen Bibelgesellschaften in Bremen am 20. und 21. Juni wurde auf Antrag von Herrn Pfarrer Schumann in Leipzig die nachstehende Entschließung gefaßt: Ter Ausschuß der deutschen Bibelgesellschaften schließt sich ein stimmig den vom Börsenverein der Deutschen Buchhändler gefaßten Entschließungen gegen den Plan einer Reichskulturabgabe und gegen die Absicht einer grunöstürzenden Rechtschreibungsänderung in allen Punkten auf das nachdrücklichste unterstützend an. Die Ncichskulturabgabe auch auf die Bibel auszudehnen, würde allen bisherigen Vorstellungen vom Beruf und vom Wesen dieses Buches Hohn sprechen und ihre Verbreitung ungebührlich belasten. Die Nechtschreibungsänderung bedeutet für die Bibelgesellschaften die völlige Entwertung ihrer reichen Bestände sowie ihres Arbeits materials und müßte das Buch, das als Trost und Stütze in schwerer Zeit gerade auch in die Hand der Ärmsten gehört, niemandem zum Nutzen, allen aber znm Schaden ungeheuerlich verteuern. Der Ausschuß der deutschen Bibelgesellschaften erwartet daher zuversichtlich, daß von der Durchführung sowohl des Planes der Reichskulturabgabe wie der Absicht der Nechtschreibungsänderung Ab- Der Vorstand des Ausschusses der deutschen Bibelgesellschaften, gez. Nebe. Aktenmäßige deutsche Darstellung des Weltkrieges. — Das Neichs- archiv bearbeitet zurzeit eine aktenmäßigc deutsche Darstellung des Weltkrieges 1914—18. In ihr werden zum ersten Male planmäßig die gesamten hier vorhandenen amtlichen Aktcnbeständc, sowie die zahl reichen, dem Neichsarchiv von privater Seite zugegangencn Nachrichten verwendet. Ein Stab berufener Mitarbeiter ist damit beschäftigt, nicht nur die militärische, sondern auch die politische und wirtschaftliche Ge schichte des Krieges zu schreiben, die kulturelle und soziale Entwicklung in Deutschland während dieser Jahre in Deutschland zu schildern. Die Darstellung wird voraussichtlich zehn Bände umfassen, deren erster bereits im Herbst 1922 erscheinen wird. Auf streng wissenschaftlicher Grundlage aufgebaut, soll sie den weitesten Kreisen unseres Volkes eine sachliche Erkenntnis dieses weltgeschichtlichen Geschehens vermitteln. Das Werk wird in dem bekannten Verlage von E. S. Mittler K Sohn in Berlin erscheinen. Deutsch als wichtigstes Pflichtfach in Schweden. — Wie der ^.-Mit arbeiter des »Tägl. Korr.« schreibt, hatte die oberste schwedische Schul behörde sich dieser Tage mit der Frage zu beschäftigen, welche fremde Sprache die schwedischen Kinder in erster Reihe zu erlernen hätten. Einflußreiche Kreise hatten versucht, die deutsche Sprache, die bisher an erster Stelle stand, zu verdrängen und dafür die englische oder franzö fische zu setzen. Diesen Bestrebungen tritt jetzt das Gutachten des »Skolöverstyrelse« entgegen, indem es ansführt, daß die Versuche, die bei einem Teil der schwedischen Lehranstalten damit gemacht wurden, mit Englisch zu beginnen und Deutsch erst an zweiter Stelle zu lehren, keineswegs günstig ausgefallen sind. Wenn es zu bestimmen gilt, welche Sprache die Grundlage für den allgemeinen Unterricht in fremden Sprachen bilden soll, so muß diese Wahl zweifellos auf diejenige Knl- tursprachc fallen, deren pädagogischer Wert den der andern überragt. Hinsichtlich der deutschen Sprache seien nun in vielen Jahren so man nigfache Erfahrungen gewonnen worden, daß es gar keinem Zweifel unterliegen kann, daß drei Kultursprachen, deren Unterricht an schwedi schen Schulen aus pädagogischen Gründen wünschenswert erscheint, in folgender Reihenfolge zu lehren sind: erstens Deutsch, zweitens Eng lisch, drittens Französisch. Das Schicksal des Deutschen Entomologisrhen Instituts. — Das auf einer Stiftung des 1909 verstorbenen Jnsektenforfchers Dr. Kraatz in Berlin beruhende und in einem hübschen Eigenheim untergebrachtc Deutsche Entomologische Institut und Museum in Dahlem befindet sich infolge der Geldentwertung in finanziellen Schwierigkeiten. Es hat seine Fehlbeträge aus dem Kapital decken müssen. Das Institut be findet sich in der Verwaltung der Stadt Berlin. Da diese aber bei ihren eigenen Schwierigkeiten nicht in der Lage ist, die Fehlbeträge zu decken, soll das Institut und Museum an das Reich unter der Bedin gung abgestoßen werden, daß das Reich das Institut ohne Entschädi gung übernimmt und sich verpflichtet, für sein Fortbestehen zn sorgen. Die Dauer der öffentlichen Erwerbslosen-Unterstützung darf nach einem Bescheide des Neichsarbcitsministers insgesamt höchstens 20 Wo chen betragen. Das gilt auch für solche Fälle, bei denen eine Unter brechung des Unterstützungsbezuges in Frage kommt. Auf Grund die ser Sachlage kann ein Erwerbsloser, der nach dem 1. Oktober 1919 für insgesamt 20 Wochen Erwerbslosen-Unterstützung bezogen hat, erst dann erneut eine Unterstützung beziehen, wenn eine Wartezeit von 20 Wochen zurückgelegt worden ist. Das gilt, wie vorhin angcdcutct wurde, auch für solche Fälle, wo der Unterstützungsbezug nicht hinter einander erfolgte, sondern durch kürzere oder längere Arbcitstätigkcit unterbrochen wurde. Die gleiche Wartezeit muß zurückgelegt werden, wenn durch die Landesbehörde die Höchstdauer der Unterstützung auf 13 Wochen beschränkt worden ist. Diese 13 Wochen sind gleichfalls vom 1. Oktober 1919 an zu rechnen. Ter Entzug der Unterstützung kann auch in diesem Falle erfolgen, wenn eine ein- oder mehrmalige Unterbre chung der Unterstützung innerhalb dieser 13 Wochen stattgefnnden hatte. Nordische Woche in Lübeck. — Vor einigen Wochen wurden an dieser Stelle (Bbl. Nr. 115) einige Ausführungen über die Nordische Woche, welche vom 1.—11. September in Lübeck stattfinden wird, mit- gcteilt. Inzwischen hat das Programm der Nordischen Woche feste Form angenommen. Namen und Themen der Vortragenden, Theater- und Mnjikanfführungen, Verbände, die teilnehmcn werden, können genannt werden. Uber die kulturellen Probleme, die ans der Nordischen Woche behandelt werden, über die künstlerischen und wissenschastlichcn Veranstaltungen ist in Tageszeitungen häufig berichtet worden. An dieser Stelle soll vor allem auf die wirtschaftlich interessierenden Ver anstaltungen eingegangen werden, auf die Tagungen wirtschaftlicher Verbände, auf Vorträge wirtschaftlicher Themen sowie Ausstellungen. Eine Messe wird mit der Nordischen Woche nicht verbunden sein. Etwas anderes ist es natürlich, daß private Kreise die Gelegenheit des Zusammenkommens vieler Besucher ausnutzen, ihre Erzeugnisse in 993
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