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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.07.1921
- Strukturtyp
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- 1921-07-12
- Erscheinungsdatum
- 12.07.1921
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. X- 160, 12. Juli 1921. Es erschien dem Ausschuß als das Wichtigste, zunächst ein« klare Stellungnahme des Gesamtbuchhandels zu diesen beiden Fragen nach innen und nach außen zu veranlassen; nach innen, damit etwa abweichende Anschauungen ausgeglichen werden können; nach außen, damit öffentlich dargetan werden kann, welchen Standpunkt der Buchhandel zu den beiden, ihn aufs tiefste berührenden Fragen einnimmt. Ich verlese Ihnen gleich die beiden Entschließungen. Hin sichtlich der Kulturabgabe möchte ich noch vorausschicken: Seit Monaten gehen Zeitungsnachrichten, gespeist von einer ganz be stimmten Quelle, — einstweilen unwidersprochen — durch die Zeitungen. Den Buchhandel hat man bisher in keiner Weise befragt. Das Schriftstück, das Herr vr. Paetel Ihnen eben teil weise verlesen hat, ist die erste amtliche Kundgebung in dieser Sache, die an den Buchhandel ergangen ist. Aus diesem Schrift stück, aus den Umständen, aus dem, was zwischen den Zeilen zu lesen ist, geht klar folgendes hervor: Der Unterausschuß im Reichswirtschaftsrat macht die Sache oder will sie machen. Ter Buchhandel hat dabei gar nichts mitzureden; er hat lediglich sich ausfragen zu lassen über das, was man von ihm wissen will. Was man von ihm erkunden will, wird nicht er zu beur teilen haben, sondern die Herren vom Reichswirtschaftsrat. Es wurde nun heute vormittag darüber gesprochen: wird es überhaupt ratsam sein, diese Sachverständigen hinzuschicken? <Sehr gut!) Wir sind eigentlich abweichender Meinung. Da aber der Vorstand des Börsenvereins und der Vorstand des Ver legervereins die Antwort zu geben haben, so kann ich hier nur meine Meinung sagen. Diese geht vielleicht am besten aus der Entschließung hervor, von der ich Kenntnis zu nehmen bitte. Die Entschließung über die Kulturabgabe würde nach dem Vorschläge des Ausschusses des Börsenvereins folgendermaßen zu lauten haben: Die Hauptversammlung des Bürsenvercins der Deutschen Buchhändler vom 24. April 1921 hat von dem Plan einer Kulturabgabe Kenntnis genommen, der durch die Genossen schaft Deutscher Tonsetzer im Vorläufigen Reichswirtschasts- rat betrieben wird. Nach diesem Plan soll, hauptsächlich zu gunsten einer Unterstützungskaisse für Schriftsteller und Künstler, dem deutschen Volke für jedes gekaufte Buch, jedes Notenheft, jedes Bild, für jede Ausführung eines Theater- oder Ton strickes eine neue Steuer in Höhe von 19 Prozent auferlegt wer den, die sich durch die dem Buch-, Kunst- und Musikalienhandel zugedachte Arbeit der Einschreibung und Einziehung noch weiter erhöhen müßte. Die Hauptversammlung lehnt diesen Plan ab und hebt aus den vielerlei Gegengründen nur folgende hervor: Das in den gemcinfreien Werken angefammelte Geistes gut wird infolge des scharfen Wettbewerbs unter den Ver legern jetzt dem deutschen Volke so gut und so wohlfeil ange- boten wie nur möglich. Durch jeden staatlichen Eingriff in Form einer verkappten Steuer ist eine Verteuerung unaus bleiblich. Ferner wäre es geradezu unsozial und kulturschäd lich, den Autoren neuerer, noch geschützter Werke, seien diese gut oder schlecht oder als Modewerke schon ohnedies hoch ent lohnt, unterschiedslos noch eine weitere Einnahme zu ver schaffen, während ernste, innerlich wertvolle Geisteserzeugnisse durch die verteuernde Zwangsabgabe noch mehr, als schon jetzt der Fall, zurückgedrängt oder unmöglich gemacht würden. Sodann würde die Verwaltung der aus dieser »Kultur abgabe« fließenden Mittel durch den geplanten Ausschuß der Schriftsteller und Künstler in der Hand weniger schwer kon trollierbarer Männer eine Macht vereinigen, die, wenn auch unbewußt, zu schlimmen Schädigungen echter Wissenschaft und Kunst führen kann. (Sehr gut!) Die gegen den Sortimentsbuchhandel als den das Buch verteuernden Zwischenhandel gerichteten Angriffe werden ge macht ohne genügende Kenntnis der auch im Buchhandel be stehenden Not und der Schwierigkeit der auch von ihm ge wünschten Reformen. Die Hauptversammlung beauftragt den Vorstand alle ge- eigneten Schritte zu tun, um das ganze deutsche Volk, be- 1902 sonders die Behörden, die gesetzgebenden Körperschaften und die Presse über die sich hinter jenem Plan verbergenden Ge fahren aufzuklären und seiner Weiterbetreibung jeden mög- liehen Widerstand zu leisten. (Sehr gut!) Zugleich aber erklärt die Hauptversammlung einmütig, daß der deutsche Buch-, Kunst- und Musikalienhandel die Pflicht fühlt, an der Erhaltung arbeitsfreudiger geistig schöpferischer Kräfte und an jeglicher Förderung deutschen Geisteslebens in vorderster Reihe mitzuwirken. Die Hauptversammlung ermäch tigt daher den Vorstand, einem besonderen Ausschuß die Auf gabe zuzuweiscn, im vertrauensvollen Zusammenwirken mit Vertretern der geistigen Arbeit andere Wege zur Bannung unverkennbar drohender Gefahren zu suchen. (Lebhaftes Bravo.) Danach kann meines Erachtens die Antwort an den Unter ausschuß im Reichswirtschaftsrat nur etwa dahin lauten, daß der Buchhandel es außerordentlich bedauert, nicht rechtzeitig und vorher von dem ganzen Plan in Kenntnis gesetzt worden zu sein, daß er jedenfalls für sich das Recht in Anspruch nimmt, über diesen Plan nicht nur hinsichtlich einiger technischer Vor fragen mitzureden, sondern über die ganze Sache überhaupt (Zu stimmung), daß er nach dem Beschluß der Hauptversammlung die Entsendung von Sachverständigen zur Prüfung technischer Vorfragen für unnötig halte, daß er aber bereit sei, im Sinne des Schlusses dieser Entschließung in vertrauensvollem Einve, nehmen mit Vertretern der geistigen Arbeiter nach Mitteln und Wegen zu suchen, der tatsächlich vorhandenen geistigen Not zu steuern. — Soweit zur »Kulturabgabe«. Die der Hauptversammlung hinsichtlich der Rechtschrei bung vorzuschlagende Entschließung würde nach dem Wunsche des Ausschusses lauten: Nachdem der Herr Reichsniinister des Innern in seinem im Reichsanzeiger Nr. 77 vom 4. April 1921 veröffentlichten Briefe an die Abgeordneten I)r. Hugenberg und Schultz er klärt hat, - der Brief ist im Börsenblatt (Nr. 87 vom 15. April) veröffent licht worden — daß er trotz aller Einwendungen auf seinem Plan einer Neu ordnung der Rechtschreibung zu beharren gedenkt, erhebt die .Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buch händler vom 24. April 1921 hiergegen nochmals entschiedenen Einspruch, weil sie den Plan für das ganze deutsche Volk für schädlich hält. Den Umfang der zu erwartenden Schädigung kann der Buchhandel am besten ermessen. Als Hauptgrund für die Neuordnung wird die Notwendig keit einer Entlastung der Schule angegeben. Dieser Gedanke dürste irrig und trügerisch sein. Irrig, weil das Volksleben sich nicht der Schule unterzuordnen hat, sondern diese dem Leben; trügerisch, weil er für die Schuljugend nicht eine, son dern zwei Schreibweisen bedeutet, also doppelte Arbeit. Denn die Schuljugend müßte neben der zu ersinnenden, folgerichtig übrigens gar nicht durchführbaren lauttreuen Schreibweise die bestehende mit erlernen, um die vorhandene Literatur lesen und im praktischen Leben bestehen zu können. An die vor handene Literatur darf und kann nicht gerührt, die ungeheuren, in den öffentlichen und privaten Büchereien und in den Vor räten des Buchhandels angelegten Werte dürfen und können nicht entwertet werden, einerlei, ob nach kurzer oder langer Schonzeit. Wir dürfen das Band, das uns fast allein noch mit den Deutschen außerhalb des Reiches eint, die Schriftsprache, nicht zerreißen. Der Buchhandel erklärt jedenfalls, daß er seine Mitwirkung an solchem Tun versagt. (Bravo!) Der Neudruck von Schulbüchern kann vielleicht erzwungen wer den, obwohl wir uns auch hiergegen wehren werden. Aber im übrigen wird der Buchhandel lediglich der in Freiheit sich allmählich von selbst umformenden geltenden Schreibweise folgen. (Sehr gut!) Insbesondere lehnt er jede Neuordnung ab, die an der üb lichen Wort- und Buchstabenfolge im Alphabet (z. B. ZU statt Ziel, Jarzent statt Jahrzehnt, Ere statt Ehre) ändern und so in
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