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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.07.1921
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1921-07-28
- Erscheinungsdatum
- 28.07.1921
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- Deutsch
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174. 28. Juli 1921. Redaktioneller Teil. Verlage zurückgezogen. Nicht unerwähnt möge bleiben, das; er der Gründer der Zeitschrift »Das B u ch g e w e r b c war, die er in länger als 20jähriger Tätigkeit bis zum Ausbruch des Weltkrieges redigierte. Durch seine literarischen und gcmeinwissenschaftlichen Vorträge, be sonders in Görlitz und Leipzig, sowie durch seine vielen humorvollen wie ernsten Reden gelegentlich von Festlichkeiten hat sich Herr Foerster viele Freunde erworben. Er hat sich überhaupt lebhaft in der Öffentlich keit betätigt. Auch zu Schriftstellerkreisen pflegte er so mancherlei Be ziehungen. Wir wünschen Herrn Foerster, der auf arbeitsreiche Fahre zurückblicken kann, dast ihm für die fernere Lebensdauer seiue er staunliche Rüstigkeit und Elastizität noch lange erhalten bleiben und ein schöner Lebensabend beschicken sein möge. K. P. 8V. Geburtstag. - Am 29. Juli feiert der in den weitesten Kreisen bekannte und beliebte Musikverleger Herr Willibald C hal lt er in Berlin seinen 80. Geburtstag. Challter ist bis vor 2 Jahren der Besitzer der altbewährten Musikalienhandlung von C. A. Challier L Co. gewesen, die im November 1835 von seinem Vater gegründet wurde. Der Vater hatte den Schwerpunkt auf das Sortiment gelegt, der Sohn legte ihn auf den Verlag. Das vornehme Lied ist seine Spezialität geworden. Namen wie Richard Strauß. Wilhelm Berger, Felix Weingartner, Christian Sinding, Conrad Ansorge und Fritz Fleck schmücken den Verlagskatalog. Nachdem Challier noch das seltene Jubiläum seiner 50jährigen Selbständigkeit im Jahre 1915 gefeiert hatte, zog er sich vor zwei Jahren vom Geschäft zurück, das sein Nachfolger Herr Richard Birnbach mit unveränderter Firma in derselben vornehmen Art fortführt. Challiers opferwilliges Interesse für die Allgemeinheit ließ ihn viele Ehrenämter übernehmen, die er zum größten Teil trotz des Aus scheidens aus seiner Firma noch bekleidet. Aus einer alten .Hugenotten familie stammend, steht er seit über 50 Jahren an der Spitze der fran zösischen Kolonie, für deren Wohl er ehrenamtlich arbeitet. Er ist Ehrenvorsitzender des Vereins der Berliner Musikalienhändler, Mit glied der musikalischen Sachverständigenkammer und gerichtlicher Sach verständiger für den Musikalienhandel. In der Korporation der Ber liner Buchhändler war er mehr als 50 Jahre bis zum Jahre 1918 ehrenamtlich tätig. Sicherer Kenner des Urheberrechts, ist er bei der Beratung des neuen Urheberrechtsgesetzes, sowie bei der Revision der Berner Konvention seinerzeit vom Auswärtigen Amt als Sach verständiger zugezogen worden. Möge dem verdienstvollen Nestor des deutschen Musikalienhandels noch recht lange eine gute Gesundheit beschicken sein? Gestorben: am 24. Juli nach langem, schwerem Leiden im 65. Lebensjahre Herr Kommerzienrat Curt Gerber, Seniorchef der Firma A. W. Hayn's Erben in Potsdam und Berlin. Fast ein Menschenalter lang hat der Verstorbene die Geschicke der schon 1727 gegründeten Firma geleitet. Im Jahre 1895 wurde er Prokurist der Firma, 1900 Generalbevollmächtigter, und 1901 ging sie in seinen alleinigen Besitz über: 1917 wurde die Firma in eine offene Handels gesellschaft umgewandelt, der er dann mit Herr Waldemar Gerber zu sammen Vorstand. Neben der Druckerei und dem Verlag der »Pots damer Tageszeitung« wird ein ausgedehnter Buchverlag besonders ju ristischer und landwirtschaftlicher Richtung betrieben. Uber seinen enge ren Wirkungskreis hinaus diente der Verewigte den Interessen des gesamten Buchdruckgewerbes und der Allgemeinheit in zahlreichen Ehrenämtern; ferner: wie wir der Anzeige in der heutigen Nummer des Bbl. ent nehmen, Herr HcnryNen m ann , Hanptvertreter der Firma Gebrüder Enoch in Hamburg, der er viele Jahre treue Dienste leistete. Remigius Stölzle -f. — Im Alter von 64 Jahren starb am Herz schlag Geh. Rat Prof. I)r. Remigius Stölzle, Rektor der Universität in Würzburg. Seit 1886 hatte Stölzle seinen Lehrstuhl für Philosophie an der Universität iune. Als Philosoph und Pädagoge war der Ver storbene eine katholische Autorität. ÄoiMuat Anordnung der Ordinär- und Nettopreise in de» Börsenblattanzeigen. «Bgl. Rbl. Nr. 123, 128, 13g 15L.) Der hier unter dieser Überschrift vor kurzem veröffentlichte Ar tikel des Herrn Mück (Bbl. Nr. 125) läßt einen schon mehrfach, auch früher schon erörterten Vorschlag wieder einmal in den Vordergrund treten- In vielen Fällen können Börsenblattanzeigen, in weiterem Sinne also das gesamte Börsenblatt, nicht voll ausgenutzt werden. Die an gegebenen Nettopreise oder Rabattsätze sollen dem Kunden nicht mit vorgefllhrt werden. Für manchen Sortimenter bedeutet es jedoch viel, wenn er die Börsenblatt-Anzeigen für seinen Kunden mit verwenden kann. Durch Einführung des gemachten Vorschlags ist dem Sorti ment ein nicht zu unterschätzendes Propagandamaterial in die Hand gegeben. Meines Erachtens wäre für die Buchstabeubezeichuuug nur eine mehrmalige Anzeige der Börsenblatt-Verwaltung notwendig: es ist bekannt zu machen, daß von einem bestimmten Tage ab die Angabe der Preise und Bezugsbedingungen in Buchstaben nach dem festzusetzen den Kennwort erfolgt, und der Vorschlag, von vielen Seiten sicherlich begrüßt, wäre eingeführt. Ich glaube kaum, daß ein Wechsel des Kennwortes oft nötig ist und auch jährlich genügt. Ein weiterer Vor schlag ginge vielleicht dahin, für Ordinär- und Nettopreise je ein Kennwort festzusetzen. Würde diese Art der Preisbezeichnung auch bei den Barsortimentskatalogen eingeführt, so wäre gleichzeitig der Bar sortimentskatalog hinfällig, in der jetzigen Zeit auch eine Ersparnis. Ein Beruf ist in dieser Beziehung zum Vorbild zu nehmen: die Uhrmacher. In den meisten Uhrmacherzeituugen und Katalogen geschieht die Angabe der Preise durch Buchstaben; ich bezweifle, daß einem Buchhändler das Kennwort hierfür bekannt ist. Allerdings steht der Uhrmacher mit seinem Kundenkreise wohl in wenigen Fällen in so enger Verbindung wie der Buchhändler vielfach mit dem seinigen. Daß in ausschließlich für Kunden bestimmten Prospekten die bis herige Bezeichnung beibehalten werden muß, ist vielleicht selbstver ständlich. Bekanntlich scheitern nun viele gute Sachen au dem erforderlichen Schritte zur Einführung. Wenn sich deswegen die Börsenblatt-Verwal tung nicht eigenmächtig zur Einführung entschließen kann oder darf, ist es Sache des Sortimenters (denn die Börsenblatt-Anzeigen sind doch für ihn bestimmt), für oder gegen einen, doch bestimmt nicht un praktischen Vorschlag zu stimmen. Entgegnet wird vielleicht von manchem, daß mit dem jedesmaligen Übersetzen der Buchstabeupreisc ein zu großer Zeitaufwand verbunden sei. Ob dieses jedoch als triftiger Grund gegen die Einführung geltend gemacht werden kann, lasse ich als Frage dahingestellt. Hannover, 7. Juli 1921. W. Adolphy. Es hat mich gefreut, daß meine kleine Anregung im Sprechsaal, Börsenblatt Nr. 123: »Bitte an die Herren Verleger betr. Weglassen des Nettopreises im Text bei den Anzeigen der Zirkulare«, so viele Äußerungen der Herren Kollegen gefunden hat und auch auf die An zeigen im Börsenblatt angewandt werden soll. Ich möchte hier auch eine einfache Lösung geben, und zwar, die Nettopreise und Bezugsbedingungen in den Börsenblattanzeigen ganz fortzulassen und sie auf einem einseitig bedruckten Blatte extra anzu- geben, ganz kurz. Z. B.: Rösl L Co.. München. Philos. Reihe: einzeln 35°/« Forts, v. 3 Ex. 40°/« 10 Bde. gemischt 40°/» 50 Bde. gemischt 42°/« Wieland-Verlag. München. Reimann, blinde Huhn. 11/10 u. 35°/«. 2 Probeexemvl. 40"/,. Fusel-Verlag. Leipzig. 12-Mark-Bände. Gemischte Partien v. 11/10 mit 40°/«. Georg Westermann. Braunschweig. Bartels, Dtsche. Literatur. 9/8 mit 35°/«. usw. Ich sah im Börsenblatt Nr. 155 bereits eine solche Anzeige von Hoffmann L Campe, Hamburg u. Berlin W. 35, über: »Loerkc, Der Oger«. Ich glaube, diese Art würde auch nicht mehr Arbeit machen und vielleicht auch nur ganz wenig mehr Papier kosten. Diese Extrabogen sind nurfürden Buchhandel. Weitere Meinungsäußerungen der Herren Kollegen sind von all gemeinem Interesse. Hamburg, Bergstr. 26. Karl Hartmann. Das einfachste Rezept ist wohl: Man bringt in der Anzeige nur die O r d i n ä r - P r e i s e und setzt Bezugsbedingungen, Rabatte usw. auf den B e st e l l z e t te l b o g e n. Die Gebrauchsanweisung ergibt sich von selbst: Nichtbuchhändler (Bibliotheken usw.) erhalten das Börsenblatt ohne den Bestellzettelbogen, ebenso das Publikum, dem vom Sortimenter die Anzeigen zugänglich gemacht werden (durch Über senden, Aushang usw.). H. C. 1135
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