Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.09.1921
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1921-09-08
- Erscheinungsdatum
- 08.09.1921
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19210908
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192109080
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19210908
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1921
- Monat1921-09
- Tag1921-09-08
- Monat1921-09
- Jahr1921
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
M 210, 8. Septeinbei 1921. Redaktioneller Teil. Zur Neuordnung des Stcncrnbzugs vom Arbeitslohn, sGesetz vom 11. Juli 1821.> — In Ergänzung unserer Artikel in Nr. 182 und 188 des Börsenblattes teilen wir mit, daß der Reichsminister der Finanzen durch Erlaß Nom 8. August 1821 angcordnct hat, daß bei sämtlichen nach dem -11. Juli 1821 erfolgenden Lohnzahlungen der cinzubehal- tenbe Betrag nicht mehr, wie bisher, auf volle Mark, sonder» auf lll Pfennig nach unten abznrnnden ist. Der bezelchncte Erlas; des Finanzminlsters hat folgenden Wortlaut: Nach H 2 k> der vorläufigen Bestimmungen vom 28. Juli 1828 zur Ausführung des Gesetzes zur ergänzenden Regelung des Steuer abzugs vom Arbeitslohn vom 21. Jnlj 1828 sgentralblatt für das Deutsche Reich 1828, Seite 1337 ff.s ist der einzubehaltende Betrag, wenn die Lohnzahlung für eine Woche oder für eine» längeren Zeit raum erfolgt, aus volle Mark nach unten abznrnnden; in allen übri gen Fällen aus volle zehn Psennlg. Die Abrundung aus volle Mark bei Lohnzahlungen für eine Woche oder für einen längeren Zeitraum mar gerechtfertigt in dem bisherigen Verfahren, bei dem ausnahmslos von den; Arbeitslohn gewisse Beträge abzngsfrei be lasse» wurden und ein Ausgleich der Veranlagung cintrctcn konnte. Wenn in den in der Verfügung vom 12. Juli 1921 — III 18 248 — angesührten Beispielen die Abrnndung auf volle Mark unterblieben ist, so war dasür die Erwägung maßgebend, daß die Abrnndung ans volle Mark bei Lohnzahlung sür eine Woche oder für einen längeren Zeitraum jetzt nicht mehr platzgreife» kann, nachdem einerseits 8 48 Abs. 7 künftighin die Abrundung des einzubchaltcnden Betrages ans zehn Pfennig vorsieht und schon jetzt Artikel III a. s. O. sich der einzubehaltende Betrag von 18 vom Hundert um die Ermäßigungen des 8 48 Abs. 2 Nr. 3 a. s. O. mindert. Damit ist die Bestimmung des 8 2 t> der vorläufigen Bestimmungen vom 28. Juli 1928 außer Kraft getreten- Es ist deshalb bei sämtlichen nach dem 31- Juli 1821 erfolgenden Lohnzahlungen ohne Rücksicht ans die Lohnzahlnngsperiode der cinzubehaltcndc Betrag auf zehn Pfennig »ach unten abznrnnden. Im Auftrag: gez. v. Laer. An die Landessinanzämter. Bedauerlicherweise ist diese Bekanntmachung durch die Landcs- Finanzämter nicht einheitlich veröffentlicht worden, sodas; cs Vor kommen konnte, daß beispielsweise in Stuttgart und B erlin be reits nach dem Erlaß Auskunft gegeben wurde, während das Finanz amt Leipzig noch vor wenigen Tagen auf Anfrage mitgeteilt hat, daß bis ans weiteres noch nach de» bisherigen Bestimmungen verfahren werden müßte, wonach für Wochenlöhner und Monatsgchaltsempfänger nur Abrnndung ans volle Mark nach unten in Frage kam. Tagung der mitteldeutsche» Zcitungsvcrlcgcr. Die am 28. und 21. Anglist ans dem Ktzsshäuser abgehaltenc Tagung des Vereins Deut scher Zcitungsvcrlcgcr, Kreis Mitteldeutschland, eines der größte» Kreisvcreinc des das ganze Reich »msasscnden Vereins Deutscher gei- tungsvcrleger sHkrausgcber der deutschen Tageszeitungen), »ahm, durch herrliches Wetter begünstigt, eine» vorzüglichen Verlauf. Am Sonn abend-Abend versammelten sich die sehr zahlreich erschienenen Teilnehmer zur Eröffnung einer internen Zeitungs- und Zeitungsplakat-Ausstcl- lnng, die nicht nur ein anschauliches Bild von dem Umfange der mehr als 388 Blätter aller Parteirichtungen umfassenden Krcisorganlsation zeigte, die damit eine fast geschlossene Front aller Zeitungen des Be zirks darstellt, sondern auch die Buntheit und Vielgestaltigkeit der ge rade in Mitteldeutschland so unterschiedlichen Presse illustrierte. Die Hauptversammlung am Sonntag-Vormittag führte z» einer Reihe wichtiger Beschlüsse. Nach eingehender Erörterung der Lage des Ge werbes beschloß die Versammlung einstimmig, ihren Mitglieder» eine unumgängliche Erhöhung ihrer Bezugspreise unter Fest setzung von Angcmessenheitsprciscn slir das vierte Vierteljahr 1821 dringend zu empfehlen; ebenso erklärte der Verein eine erhebliche Steigerung der Inseratenpreise für unbedingt er forderlich. — Mit der Festsetzung von Angemcsscnhcitspreisen ist ein neuer Weg beschritten, um von den Zeitungsvcrlagen, deren Notlage weite Kreise der Öffentlichkeit bereits wiederholt beschäftigt hat, Folgen abzuwcnden, deren Tragweite weder für den einzelnen, noch slir die Allgemeinheit heute auch nur annähernd in ihrer verderblichen Wirkung elngeschätzt werden kann. — Die weiteren auf der Tagesordnung stehen den Punkte, wie Arbeitgeberfragen, besonders die Arbeitsgemeinschaft mit de» Redakteuren, Anzeigenwesen, sowie organisatorische Fragen der Ausgestaltung des Vereins, dem neuerdings eine Treuhand- und Be ratungsstelle ungegliedert ist, fanden eingehende Behandlung. PersonaluMWeli. Jubiläum. — Am 8. September blickt Frau Marie Klingen stein, geb. Schmidt in Salzmedel auf 25 Jahre der Jn- haberschaft der Buchhandlung Gustav Klingenstein vorn^. Franzen L Grosse daselbst zurück. Nach dem Tode ihres Gemahls übernahm die Jubilarin die Leitung der verwaisten Handlung und hat sie nun ein Vierteljahrhundert geführt, seit 1904 unterstützt von Herrn Otto Horn als Teilhaber. Sclma Lagerlöf als Kammerkandidatin. — Zum ersten Male kan didieren Frauen für die bevorstehenden Wahlen zur Zweiten Kammer in Schweden. Als Kandidatin der Freisinnigen Partei wird u. a. auch Selma Lagerlöf, die auch bei uns hochgeschätzte und vielgelesene Schrift stellerin, ausgestellt werden. Sprechsaal. Der Weg in's Freie! Von Edgar Taussig. 8Lnv ira, eum stuckio. Mit einem sehr beklommenem Gefühle kehrte so mancher von der heurigen Ostermesse-Versammlung des Börsenvereins heim: man hatte den Eindruck, daß die Buchhändlergilde lauckabiliter 86 8ubj6eit und die Einführung des doppelten Ladenpreises nicht verhindern konnte; den Wprozentigen Sortimentszuschlag hatte man aufgegeben, um sich bei wissenschaftlichen Büchern mit dem ungenügenden Mehrrabatt von 5 Prozent zu begnügen, von der Abmachung mit dem schönwissenschast- lichen Verlage ganz zu schweigen, deren Unhaltbarkeit tagtäglich die ! Spalten des Börsenblattes beschäftigt. Das Traurigste an der Sache ist, daß lange vor der Hauptversamm lung ein heftiger Meinungsaustausch in den Fachblättern stattfand, der so manche brauchbare Anregung zutage förderte, die aber, wie das so oft im Leben geht, bei dem Kompromisse nicht berücksichtigt wurde. Meine Ausführungen bezwecken nicht so sehr neue Ideen zu verfechten, als die vorgebrachten richtigen Ansichten in ein brauchbares System zu bringen, dessen Wirksamkeit ein reibungsloses Zusammenarbeiten des Verlages mit dem Sortiment bezwecken soll. Die Situation der Verleger, auch der größten, ist heute keine be neidenswerte; während sie früher bei billiger Herstellung nur ver schwindende Teile ihres Vermögens festlegten, können heute die wenigsten den teuren Bankkredit existieren. Erwägt man noch die Steigerung der sonstigen Geschäftsunkosten, sowie die oftmalige Ab hängigkeit des Ladenpreises von der Konkurrenz, so ist es bei dem er höhten Risiko eines Fehlschlages unbillig, vom Verlag einen größeren Rabatt zu verlangen, als er anbietet. Eine andere Frage ist es, ob der Sortimenter bei den erhöhten Ausgaben an Miete, Gehalt, Steuern usw. mit-diesem Rabatt sein Aus kommen finden kann; in den Sortimenter-Teuerungszuschlägcn hatte man ein richtiges Ventil gefunden, die Mehrausgaben auf das Publi kum zu überwälzen und dem Sortiment ein dürftiges Reineinkommen zu ermöglichen. Während die Verleger durch Zuschläge auf die Ladenpreise ihrer alten und neueren, sogar neuesten Verlagswerke diese so erhöhten, um den augenblicklichen Gestehungskosten Rechnung zu tragen, ohne daß Behörde und Publikum darin etwas Anstößiges finden, erhebt sich bei den mindesten Sortimenterzuschlägen von allen Seiten ein Lärm, und die Wuchergerichte empfangen reichliche Beschäftigung; die Zeitungs polemiken werden besonders in letzter Zeit durch einige Verleger noch dadurch genährt, daß sie plötzlich den Ruf erschallen lassen: »Zurück zum festen Ladenpreise, ohne jeden Zuschlag«. Ver gessen denn diese Herren ganz, daß der Ladenpreis zuzüglich des festen Teuerungszuschlags auch einen festen Ladenpreis bildet? Es entsteht nun die Frage, unter welchen Bedingungen könnte man zum bloßen Ladenpreise zurückkehren? Die einzig mögliche Antwort lautet: Gleichheit der Gestehungskosten nnd genügen der Rabatt. Eine Gleichheit der Gestehungskosten*) kann nur dann eintreten, wenn am Auslieferungsorte das Buch nm die Spesen teurer, die ein auswärtiger Bezieher hat, den ortsansässigen geliefert wird. *) Zur Gleichheit der Gestehungskosten gehört natürlich auch der Wegfall aller Emballageberechnung, und aller anderen während der Kriegszeit eingeführten Belastungen, wie Vorauszahlungen nsw. 1347
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder