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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.09.1921
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1921-09-22
- Erscheinungsdatum
- 22.09.1921
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. 222, 22. September 1921. treten vorbehaltlich der von dritten Personen in bezug aus Patente, Ge brauchsmuster oder gewerbliche Muster und Modelle im guten Glauben erworbenen Rechte wieder in Kraft. Nach Vorstehendem treten also Patente, die wegen nicht erfolgter Gebührenzahlung gelöscht waren, wieder in Kraft, wenn bis zum 30. September d. I. die in Verzug ge ratenen Gebühren an die Patentamtskasse eingezahlt werden. Das Berner Abkommen ist am 1. Oktober 1920 in Kraft getreten: der letzte Termin für die Wiederherstellung der durch den Weltkrieg betroffenen gewerblichen Eigentumsrechte ist der 30. September 1921. Die Frage, ob diese Rechte auch von deutschen Staatsangehörigen beansprucht werden können, ist zu bejahen. Nach 8 2 des Gesetzes vom 3. August 1920 sind die Worte »des Friedensvcrtrages« in den 88 15 und 16 des Ausführungsgesetzes zum Fricdensvertrage vom 31. August 1919 über all durch die Worte »des Berner Abkommens vom 30. Juni 1920« er setzt worden; mithin finden die Bestimmungen des Abkommens auch auf die deutschen Staatsangehörigen Anwendung. 1000 Mark-Preisausschreiben. — In dem eben erschienenen 4. Heft der Zeitschrift für Bücherfreunde »Die Initiale« (Verlag Ed. Strache, Wien—Leipzig) werden die Bedingungen eines literarischen Preisausschreibens bckanntgemacht, das einen Preis von 1000 ./i für die beste Novelle eines deutsch-österreichischen oder reichsdeutschen Autors auswirft. Als Juroren fungieren die Herren Stefan Zweig, Mar Mell und Rudolf Brettschneider. Umsatzsteucrsrciheit des Verkaufs eines kaufmännischen Unter nehmens. — Das Umsatzsteuergcsetz erfordert zur Steuerpflichtigkeit Lieferungen und Leistungen, die jemand innerhalb der von ihm selbständig ansgeübten gewerblichen Tätigkeit ausführt. Es gehören dahin alle Hilfsgeschäfte eines Kaufmanns, die zur Aufrechterhaltung und Fortführung des Betriebes dienen. Der Verkauf eines Geschäfts als Ganzes macht aber die Anfrechtcrhaltung und Fortführung des Geschäfts für den Veräußerer unmöglich. Ein solcher Verkauf liegt also außerhalb der gewerblichen Tätigkeit des Geschäftsinhabers und ist daher grundsätzlich umsatzsteuerfrei. (Urteil des Neichsfinanzhofes vom 7. Juni 1921 ll A 187/21.) Personalliachrichten. Gestorben: am 15. September Herr Josef Fröhlich in Wien, Vize direktor und Prokurist der Waldheim-Eberle A.-G. daselbst, der er viele Jahre treue Dienste geleistet hatte. SvreWlll. Eine eigenartige Überraschung. <Bgl. Bbl. Nr. 218 u. 21g.» Die im Börsenblatt von den Karlsruher und Heidelberger Sorti- mentsbuchhändlcrn mitgeteilten Überraschungen haben leider auch Buch händler in anderen Städten erleben müssen. Bis jetzt sind uns noch aus weiteren vier Orten Meldungen über das gleiche Schwindelmanöver zugegangcn, die also beweisen, daß dieser alte Trick diesmal wieder in »großem Maßstabe zur Anwendung kam. Herr Phil. Schott in Eltville schreibt nach Mitteilung des bekannten Tatbestandes: »Es ist in der Tat bedenklich, zu welch ver werflichen Mitteln gegriffen wird, um für geistige Erzeugnisse, die sonst wohl immerdar im Verborgenen geschlummert hätten, Absatz zu finden. Für mich ist cs völlig klar, daß hier ein Zusammenhang zwi schen Besteller und dem Autor oder Verlag besteht. Was tun? — In diesem Falle nichts tun wäre schier unmoralisch. Solchen Aus wüchsen muß mit allen Mitteln und rücksichtslos entgegengearbeitct werden. Vielleicht wird sich der Herr Staatsanwalt für den Fall noch interessieren. Der .Drei Ahren-Verlag' in Sonnenberg bei Wiesbaden möge sich doch einmal zu dem Fall äußern; es muß ihm doch sicherlich über die Persönlichkeit dieses Herrn etwas bekannt sein, der sich in so rührender Weise für seine Verlagswerke bemüht. Hören wir nichts, so bitten die mit den Bestellungen Bedachten wohl nicht umsonst den Wiesbadener Buchhändlerverein, in dessen Bereich Sonnenberg liegt, den Fall einer Untersuchung zu unterziehen.« Der »großzügigen« Propaganda sind weiter zum Opfer gefallen verschiedene Frankfurter Sortimenter und drei Sorti- mcntsbnchhandlnngcn in Fricdberg (Hessen). Auch -Herr August Pfeffer in Bad Ems gehört zu den Bedachten, er sei aber nicht geschädigt, da der Verlag in diesem Falle nur in Rechnung geliefert habe. ^eiauln'vrls :>icd.ifkoir: N i lh a r d A s b e r t t. — Verlag: Der Börsen Druck: N a in m L Seeman n. Sämtlich in Leipzig — Adresse der 1412 Zu den Tarijverhandlungen. Zu den jetzt stattsindenden Tarifverhandlungcn möchte ich einen Vorschlag machen. Wie ich gehört habe, soll ans die jetzt gültigen Tarifsätze eine Erhöhung von 20, später 30^ kommen. Mir persönlich sind diese andauernden Erhöhungen der Gehälter, offen gesagt, zuwider. Auf alle Fälle bitte ich die Kollegen, wenn keine Einigung zustande kommen sollte, nicht mit Streik zu drohen oder diese Drohung gar zu verwirklichen. Wir brauchen heute in Deutschland Arbeitswillige, die auch in Zeiten der Not ihre Pflicht tun und ihre Forderungen nicht mit Gewalt erzwingen, sondern, wenn dieselben berechtigt sind, sie aus friedlichem Wege zu erreichen versuchen. Wenn ich sage versuchen, so meine ich damit, daß ich sicher bin, auch auf diesem Wege kommen wir zum Ziele. Besonders wenn es sich um Angestellte im Buchhandel und den verwandten Zweigen handelt, die allen anderen voraus sein sollen. Statt der oben angeführten 20- und 30Aigen Erhöhung schlage ich nun vor: auf die jetzt feststehenden Gehälter gewährt der Arbeitgeber den Arbeitnehmern eine prozentuale Zulage, die sich je nach den Lei- st ungc n des einzelnen abstust. Bei den weniger Leistenden soll diese Zulage ungefähr 10^ betragen, bei denjenigen aber, die Arbeits eifer, Geschäftsinteresse zeigen, also mit allen Kräften bestrebt sind, ihr Möglichstes zu tun, um ihre Vorgesetzten zufriedenzustcllen, sollen 20 bis 30, eventuell 4022 in Betracht kommen. Es ist dies sowohl für den Geschäftsinhaber wie für den Angestellten günstig. Ferner möchte ich zu einem Artikel Stellung nehmen, der vor etwa drei Wochen im Börsenblatt (Nr. 192) stand. Ein Geschäfts inhaber wurde bestraft, weil ein bei ihm Angestellter freiwillig nach arbeitete. Wenn es ein Gesetz geben sollte, das Nacharbeiten ver bietet, so verurteile ich dieses und mit mir sicher noch mehrere. In der jetzigen schweren Zeit, in der jeder seine Kraft hergeben muß, damit wir wieder in die Höhe kommen, sollte es wirklich erlaubt (!) sein, Überstunden zu machen, um sich außer dem festgesetzten Lohn noch etwas zu verdienen, um leben zu können. Die Begründung, daß der Arbeitgeber dadurch mehr verdient, ist vollkommen unsinnig, da ja das bei beiden Teilen der Fall ist und beide hiervon Steuern zahlen. Natürlich will ich damit nicht sagen, daß nun alle mehr als die ge setzlichen acht Stunden arbeiten, aber: »Freie Bahn dem Tüchtigen! . Berlin NW. 6. B. G u n d c r s h e i m i. H. S. Seemann. Keine Bandwurm-Titel und -Einteilungen mehr! Einige hervorragende umfassende Werke, die in Deutschland er scheinen, kranken daran, daß ihre bibliographische Einteilung die kom plizierteste ist, die man sich denken kann, und aus diesem Grunde dem Kunden, dem Sortimenter und zuletzt wohl auch dem Vater dieser höchst unpraktischen Einteilung — dem Verleger — Unbehaglichkeiten berei ten, die erstens überflüssig sind, zweitens Fehlerpcditioncn verursachen. Diese würden überhaupt nicht Vorkommen, wenn man sich endlich in Deutschland daran gewöhnen könnte, einmal mit den verzopften Eintei llingcn anfzuräumen, die, wenn man den logischen Zusammenhang der betreffenden Werke berücksichtigt, sich schwer verteidigen lassen, für die Praxis aber höchst unbrauchbar und zeitraubend sind. Wozu muß ein Werk in Band 1, 2. A u f l a g e, 3. Abteilung I. Teil Band II a, L i e f e r u n g 6 z. B. eingeteilt sein? Ich er innere an die komplizierte Einteilung vom Handbuch der Ingenieur- Wissenschaften, Handbuch für Eisenbctonbau und andere dem Sortimenter bekannte Schmerzenskinder, die in der Einteilung den Gipfel des Un praktischen erreichen!!! Ich möchte nicht wissen, wie viele Unannehmlichkeiten dadurch dem Sortimenter bereitet werden. Meiner Ansicht nach ließe sich eine durch gehende Bezeichnung für solche großen Werke ohne weiteres finden. Man darf wohl annehmen, daß jeder richtig zählen gelernt hat und dann nach Adam Rieses Rezept verfährt! Ich wundere mich, daß alle Sortimeutskollegen sich Jahrzehnte lang diesen Nonsens haben gefallen lassen, ohne mit den einfachsten Grün den der Vernunft dagegen zu protestieren. Es wird wahrhaftig die höchste Zeit, daß mit dieser zeitvergeuden den, nicht nur baufälligen, sondern ganz unbrauchbaren Einteilnngs- methodc aufgeräumt wird. Man hat sich doch im Kriege daran ge wöhnt, Menschen ohne Unterschied mit laufenden Nummern zu führen. Nur ein wenig von dieser Taktik auf die Einteilung der Bandwurm- Werke angewendet, und allen ist geholfen: dein Kunden, der klare An gaben machen kann, dem Sortimenter, der sofort weiß, daß ein Irrtum dann ausgeschlossen ist, und dem Verleger, der dann, sei es ohne oder mit Schuld, nicht mehr falsch expedieren kann. Ich bin fest überzeugt, daß viele Sortimenter mit mir eines Sin nes sind. Fragt sich nur, ob diese Zeilen wirken, und ob der Vorschlag befolgt wird. Aber der Sprechsaal ist ja da, um die Wahrheit zu sagen, also! Hans Fuhrmann in Kopenhagen.
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