Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.11.1921
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Redaktioneller Teil. — Sprechsaal. X- 271, 21. November 1921. Personalnatzrichten. Gestorben: am 15. November im 69. Lebensjahre der Buchhändler Wilhelm Dierig, Inhaber der Firma Dierig L Siemens in Berli n. Der Verstorbene, aus Waldenburg i. Schl, stammend, gründete im November 1879 in Berlin in der Nähe des Hackeschen Marktes eine Sortimentsbuchhairdlung unter der Firma seines Namens. Mit dem am 1. Juli 1882 erfolgten Eintritt seines Freundes G. Siemens als Teilhaber wurde die Firma in Dierig L Siemens geändert. Nach dem Ausscheiden des Teilhabers am 1. Juli 1891 führte W. Dierig das Geschäft allein weiter und hat es durch Umsicht und rastlosen Fleiß zu schönen Erfolgen geführt. Mit ihm ist ein tüchtiger, bcrufs- srcudiger Buchhändler dahingegangen, ein pflichtgetreuer Mensch von lauterem Charakter und liebenswürdigem Wesen, dessen Andenken bei allen, die ihm im Leben nähergetreten sind, fortleben wird. SpreWal. Der Buchdrucker und die Übertragungsdruckverfahren. Unter dieser Wirschrist werden in einem Artikel in der Papicr- zeitung Nr. 131, 1921 sechs Fragen aufgeworfen, in der Richtung, ob es zulässig sei, das; neue Auflagen »on Buchdruckwcrkcn durch Wcr- tragnngsdrutkverslchrc» hcrgestellt werden, ohne daß der Buchdrucker, der Satz und Druck der ersten Auflage geliefert hat, um seine Zu stimmung angegangen wird. Es wird gefragt, ob Wertragungsdruck nusgeführt werden dürfe, wenn der erste Buchdrucker zum Teil eigene, im Handel nicht käufliche Schriften oder Zierftückc usw. ange- wenbet oder besondere geistige Arbeit aus die künstlerische »der be sonders zweckmäßige Gestaltung des Druckwerkes verwandt habe. Ferner wird gefragt, ob der ursprüngliche Buchdrucker verlange» könne, das! ihm auch der Truck mittels eines Wertragun-gsdruckversahrens selbst dann Wertragen werde, wenn er ein solches nicht selbst aus- slihren kann, er also nur eine Vermittlerrolle elnnehmeu würde, und ob der ursprüngliche Buchdrucker sich gegen einen Nachdruck durch einen entsprechenden Vermerk auf dem Druckwerk schlitze» könne, und wie die Drucksirma beim libertragungsdruck lauten müsse, damit der Buchdrucker keinen Schaden erleide. Zn diesen Ausführungen des Verfassers nimmt die Schriftlcitnng der Papierzcitnng in einer An merkung Stellung, ln der gesagt wild, das; sie und ein befragter ur heberrechtlicher Sachverständiger einen Revers für geboten hält, der den Verleger verpflichte, spätere ltbcrtraMNgsdrnckaüflagen nicht oder nur gegen eine Entschädigung Herstellen zu lassen. ES wird noch an geführt, dast das um so mehr geboten sei, als das Reichsgericht zu Unrecht dle rein typographische Anordnung und Ausgestaltung eines Buches nicht als schutzsühig ansähe. Hierzu möchte der Unterzeichnete, der sowohl Buchdrucker als Mcrtragungsdrucker ist, sich einige Bemerkungen gestatten. Zunächst bürste zu beachten sein, daß MertraOmgsdruck-Anfträge bisher aus nahmslos wohl nur von dem Verleger des Orlglnaldrnckwerks er teilt worden find, der zumeist auch die Ausstattung des Druckwerks bestimmt haben wird, s»d-aß dem Buchdrucker kaum urheberrechtlicher Anspruch bezüglich der Ausstattung zustehcn wird, selbst wenn der Drucker eigene Schriften oder Zierat verwendet hat, denn derartige Schriften nsw. werden vom Drucker nicht ausschließlich für ein ein zelnes Druckwerk hergestellt oder beschafft, sondern der Drucker ver wendet sie beliebig für seine Erzeugnisse. Das gleiche wird von der geistigen Arbeit betreffs künstlerischer »der besonders zweckmäßiger Ausgestaltung gesagt werden können, zumal da auch das Reichsgericht so urteilt. Es scheint also nicht zweifelhaft, daß der Verleger eines Druckwerkes das Recht Hai, eine» Neudruck durch ein liberlragungs- druckverfahrcn aussühre» z» lassen, ohne daß er dabei Rücksichten aus den ursprünglichen Buchdrucker zu nehmen braucht. Damit würde also auch der Anspruch des Buchdruckers auf Aus führung »der Vermittlung des Wcrtraguugsdriickes hinfällig, und selbst ein anfgedruckter Vorbehalt wird daran nichts ändern, schon weil es ausgeschlossen erscheinen muß, daß der Verleger dem Buch drucker gestatten würde, einen solchen anzubrlngen. Wie schon gesagt, wird vorausgesetzt, daß -der Verleger des Druck werkes selbst eine WertragungSdruck-Auslage bestellt, den» es wird davon ausgegangcn, daß nicht dem Buchdrucker, sondern dem Verleger bas Eigentumsrecht an der Ausstattung zusteht, das er mit Bezahlung der Druckrcchnung erworben hat. Dieses Recht hat der Verleger auch bei Werken, die »frei-- sind, deren geistiger, Inhalt also keinem Ur- hebcrrcchtsschutze mehr unterliegt. Demnach ist cs selbstverständlich, daß eine Ausgabe eines »srei-gewordcncn Urhebers von einem andern Verleger weder iniilcis eines Ubcriragnngsdruckverfahrens noch in anderer Weise genau nachgcahmt wicdergegcben werben darf, selbst wenn dabei kein bssonderer Buchschmuck in Betracht ko-m-mt. Leipzig. Otto Säuberlich. „Zur Notlage des Buchhandels im Saargebiet« (Siehe auch Bbl. Nr. 260 u. 262.) In letzter Zeit ist öfters in dieser Rubrik vom Saargebiet und seiner bedrängten Lage die Rede gewesen. Jeder deutsche Mann müßte längst durch die Presse erfahren haben, welchen Kampf das kleine kerndeutsche Land, dank dem Versailler Diktat, gegen welsche Macht und Tücke ausznfechten hat. In allen Berufszweigen der Industrie und des Handels hat man Verständnis für d>ie Lage des Kaufmanns im Saargebiet und für seine kulturelle Tätigkeit, nur der Buchhandel, der berufene Vertreter deutscher Kultur und Sitte, steht abseits. Das deutsche Sortiment im Saarland kämpft einen ver zweifelten Kampf für den deutschen Gedanken und findet bei dem »deutschen« Verlegern herzlich wenig Anerkennung. Ohne von je mand materielle Opfer zu verlangen, möchte ich einen praktischen Vor schlag machen: Alle Sendungen nach dem Saargebict werden von dem französischen ZM mit statist. Gebühren belegt, die in Franken gezahlt werden müssen. So kostet ein 5-Kilo-Paket —.65 Frcs. ^ 11.30 Mark, ein 10-Kilo-Pakct —.90 Frcs. — 19.80 Mark (nach dem heutigen Valntastandc von 1 Frc. — 22 Mark gerechnet.) Ich bitte alle Verleger, Barsortimenter imd wen es sonst angeht, nach Mög lichkeit nur unter Kreuzband zu expedieren, denn diese kommen ohne Gebühren herein. Frachtsendungen wolle man nur fran kiert absenden und den Betrag in Rechnung setzen, da die deutsche Fracht durch 3 dividiert nnd mit dem jeweiligen Tageskurse multipli ziert wird. Beträgt z. B. die deutsche Fracht 100 Mark — 33 Frcs., dann kommt beim Tageskurs — 22 — die enorme Summe von 726 Mark heraus. Versendet der deutsche Verleger nach meinem Vor schläge, so spart er uns in diesem Falle sage und schreibe 626 Mark. Ich bitte, dies doch zu berücksichtigen und, wenn möglich, für das Saar- gcbiet vcrpackungsfrei zn liefern. Der Lebensunterhalt ist hier ent setzlich teuer. Kostet doch ein Pfund Butter 80 Mark und die Kohle, das Hanptprodukt des Saargebiets, pro Zentner 4.40 Frcs. — 88 Mark. Dies mir als Beispiel für unsere wirtschaftliche Not. Hof fentlich fallen meine Anregungen auf fruchtbaren Boden! »Ge denket des gefährdeten Deutschtums an der Saar!« Neunkirchcn (Saar). Willy Schubert, i. H. L. Schubert. Zur Lage des Buchhandels. Während wir uns herumstrittcn, ob uns 35, 40 oder 50"/ö Rabatt genügen, also wegen 15°/o, steht das deutsche Wirtschaftsleben vor dem Zusammenbruche. Die Mark hat im Auslände einen Tiefstand, wie er vor 14 Taigen noch als lächerlich bezeichnet worden wäre. Die Folge davon müssen große Preissteigerungen sein. Am Rande dieses Abgrundes fei besonders dem deutschen Verlag empfohlen, Kaufmann zu werden, nicht mit Preiserhöhungen solange zu warten wie 1917, bis alle Vorräte ausvevkauft sind. Tritt dies nicht ein, so werden Sortimenter und Verleger am 24. Dezember ihr wertvolles Lager los sein und dafür wertlose Papievmark halben, für die man keinen Pfiffer ling bekommt. Schw. Angabe der Ausland-Bedingungen. Es ist unbedingt nötig, daß die deutschen Verleger auf jedem Pro spekt und in jedem Katalog die Bedingungen, unter denen die angc- zeigten Bücher nach dem Ausland geliefert werden, angeben; denn für den Sortiments-Buchhändler ist es bei der großen Verschiedenheit, zu der jetzt die einzelnen Verleger liefern, unmöglich, den Auslaud- prcis eines Buches zu bestimmen. Will er sich nun für ein Werk ver wenden oder auch nur einem einzelnen Kunden den Anslandpreis angeben, so kann er dies genau nur nach nochmaliger Anfrage tun, die ja mit Zeit- und Geldvexlnst verbunden ist. Auch bei Börsen blatt-Anzeigen wäre eine Bekanntgabe dieser Bedingungen sehr er wünscht. Für den Sortimenter ist es ja bei dem dauernden Wechsel der Lieferungsbedingungen nicht möglich, ans dem laufenden zn bleiben. Mit der Erfüllung die>ser Bitte -wäre sicher vielen Sortimentern und ausländischen Bücherkänsern gedient, und dem Verlags- wie auch dem Sortimentsbuchhandel könnten manche Unkosten erspart werden. H. Verantwort!. Redakteur: Richard Druck: Ramm L Seemann. A l b e r t t. — Verlag: Der BDrsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches Buchhändlerhau». Sämtlich in Leipzig — Adresse der Redaktion und Expedition: Leipzig, Gerichtsweg 26 lBuchhändlerhauss. 1692
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