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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.09.1921
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1921-09-28
- Erscheinungsdatum
- 28.09.1921
- Sprache
- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. X« 227, 28. September 1921. für einen längeren Zeitraum als drei Monate oder dauernd verboten werden kann«. Neu sind auch die folgenden Vorschriften: Verboten sind alle Theater- und Kinovorführungcn, Pantomimen, Vorträge, Vorlesungen, Konzerte, Konferenzen oder ähnliche öffentliche Kundgebungen, die ge eignet sind, die öffentliche Ordnung zu stören oder die Sicherheit oder die Würde der Nheinlandkommission oder der Besatzungstruppcn zu gefährden. — Es ist schwer einzusehen, wie Konzerte die Sicherheit oder Würde der Nheinlandkommission oder der Besatzungstruppen ge fährden sollen. Die Nheinlandkommission kann ferner für einen Zeitraum bis zu drei Monaten die Schließung eines jeden Unternehmens anordnen, in welchem oben erwähnte Zeitungen, Veröffentlichungen, Abdrucke ausgestellt, verkauft oder verteilt werden, oder in welchen Kundgebun gen der vorerwähnten Art stattfindcn. — In dem Begleitschreiben an den Ncichskommissar stellt die Nheinlandkommission in Aussicht, das; in der Regel vor Ausspruch eines Zeitungsverbots ein Vertreter des Blattes gehört werden soll. Eine Verpflichtung hierzu wird jedoch nicht übernommen. Die Verschärfung der Bestimmungen über die Presse wird begründet durch den Hinweis auf die heftigen Angriffe gegen die Besatzuugstruppen und die alliierten Negierungen, durch welche die Wiederherstellung friedlicher Beziehungen in Europa erschwert werde. (Voss. Zeitung.) Privatzcnsur. — Unter dieser Überschrift findet sich im Feuilleton der »Vossischcn Zeitung« Nr. 444 vom 21. September 1921 folgende Notiz: »Dafür, daß die Zensur abgeschafst ist, wird, wir sahen es neulich erst, recht munter in der deutschen Republik verboten: Bücher, Kunst werke, Theaterstücke. Aber das Walten der Obrigkeit genügt nicht, und so ist das Fachblatt des deutschen Buchhandels, das Leipziger ,B u ch - h ä n d l c r b ö r s e n b l a tt', längst zur Selbsthilfe geschritten. Einen neuen Eingriff dieser strengen Behörde meldet heute Alfred Ri chard Meyer, einer der wenigen Verleger auf der Welt, die eigene Gedichte drucken lassen. Sein Verlagssignet ist als verfänglich' vom Börsenblatt abgelehnt worden. Es zeigt als Mittelfigur eine junge Dame, die freilich nur mit Strümpfen und Sonnenschirm bekleidet ist. Aber das Blatt der Buchhändler braucht den Schutz der Minderjährigen wohl schon deshalb nicht allzu hitzig zu betreiben, weil es ja überhaupt als Gcheimorgan der Fachkreise dem großen Publikum nicht vor die Augen kommt. Deshalb wäre es allmählich angebracht, den Erwachse nen ihr Recht zu gönnen, zumal es sich um eine künstlerische Darstel lung und nicht um eine Plumpheit handelt.« Das Börsenblatt sieht in der Tat seine Aufgabe nicht darin, den »Schutz Minderjähriger allzu hitzig zu betreiben«. Als »Geheimorgan der Fachkreise« hält es sich jedoch für verpflichtet, auf die Wünsche der Mehrheit seiner Mitglieder Rücksicht zu nehmen, insbesondere wenn diese Wünsche in einer so offiziellen Form wie in der Entschließung ge legentlich der Hauptversammlung Kantate 1920 zum Ausdruck gebracht worden sind. In dem hier vorliegenden Falle — wir glaubten im übrigen eine Initiale, kein Verlagszeichcn vor uns zu haben — ist auch die Schriftleitung des Börsenblattes nicht auf eigene Faust vorgcgan- gen, sondern hat die Zustimmung des Börsenblatt-Ausschusses dafür gefunden. Im übrigen kann von »Zensur« überhaupt nicht gesprochen werden. Auch im Zeichen der Preßfreiheit ist es bisher jedem Organ unbenommen geblieben, selbst zu entscheiden, was es aufnehmen will und was nicht. Wo gibt es einen Publikationszwang? Verantwor tungsgefühl und Zensur ist zweierlei. Die obige Notiz erscheint uns aber auch als ein weiterer, bezeichnender Beitrag zu dem Thema »Buch handel und Presse«. Sollte man nicht eigentlich annehmen können, daß eine Meinungsverschiedenheit zwischen dem »Gcheimorgan der Fach kreise« und einem Benutzer desselben für das weite große außenstehende Publikum kaum irgendwelches Interesse biete? Auf jeden Fall wird zugegeben werden müssen, daß das unbeteiligte breite Publikum kaum berufen sein dürfte, bei einem solchen ganz internen Vorfall den Rich ter zu spielen. Soll aber die Öffentlichkeit bewußt zum Rich ter in inneren Angelegenheiten des Buchhandels auch hier aufgcrufen werden, so wiederholt sich das alte Spiel, daß der Buchhandel'seiner seits sich um eine Beeinflussung der Öffentlichkeit durch die Presse zu seinen Gunsten bemüht, und daß gleichzeitig ein Buchhändler selbst die sen Buchhandel und seine Einrichtungen mit Hilfe derselben Presse vor der Öffentlichkeit bloßstellt. Kassierautomaten an den Fernsprechapparaten. — Aus dem Reichs postministerium wird uns geschrieben: Fabrikanten und Händler bieten den Fernsprechteilnehmern in letzter Zeit vielfach Kassierautomaten (Verschlußapparate) an, die derart gebaut sind, daß sie einen Teil des Fernsprechapparates sperren und nur nach Einwurf eines Geld stücks freigeben. Sicherungsvorrichtungen dieser Art sind der Reichs- l428 telegraphenverwaltung in verschiedenster Ausführung bekannt und auch von ihr im Betriebe erprobt worden. Diese Versuche haben sich jedoch nicht bewährt, weil solche Kassierautomaten den Fernsprech betrieb zum Nachteil des Publikums empfindlich beeinträchtigen. Der Vorteil, den sie als Apparat für sich augenscheinlich bieten, wird daher nicht nur aufgehoben, sondern unter Umständen sogar in >das Gegenteil verwandelt, sobald sie — worüber den Erbauern die Erfahrung ab geht — als Zusatzapparat dem öffentlichen Fernsprechnetz eingcfügr werden. Die Telegraphenverwaltung ist deshalb nicht in der Lage, die Verwendung von Kassierautomaten bei den Tcilnchmcrstcllcn zn gestatten. Papieraussuhr und Papierwirtschast. — In Nr. 428 der Handels- zcitung des Berliner Tageblatts vom 11. September finden sich fol gende Ausführungen über Umgehungen der Ausfuhrkontrollc für Ze> tungspapier: Im Berliner Lokalanzeiger lesen wir beachtenswerte Ausführungen über die Fragen der Papierausfuhr und der Papier Wirtschaft. Es dürfte sich, heißt es da u. a., nach den neuesten Er fahrungen als notwendig erweisen, die Ausfuhrkontrolle für Papier nicht nur nicht zu lockern, sondern sogar noch weiter zu verschärfen. In zunehmendem Maße ist nämlich in letzter Zeit der Versuch gemacht worden, die Ausfuhrkontrolle dadurch zu umgehen, daß ma- schinenglattes Zeitungsdrnckpapier unter anderer Bezeichnung, na mentlich als »matt satiniertes Papier« in größeren Mengen und zu Prei sen ins Ausland geliefert wird, die unter den Richtpreisen für die Ausfuhr liegen. Die Ausfuhr von satiniertem Druckpapier mar bis her im wesentlichen freigegeben, und eine Reihe von Fabriken, darunter auch solche, die zugleich Zeitungsdruckpapier Herstellen, haben daraus recht erhebliche Gewinne erzielen können. Sie sind an dem Abkommen, wonach der Ausfuhrmehrgcwinn zur Senkung der inländischen Zei tungspapierpreise benutzt wird, nicht beteiligt, sodaß die Allgemeinheit von diesen Ausfuhrgewinnen nicht den geringsten Vorteil hat. Nicht nur die amtlichen Stellen, sondern auch die breitere Öffentlichkeit sind aber darüber unterrichtet, daß das deutsche Verlagsgewerbe die dadurch bedingte Verteuerung seines wichtigsten Rohstoffes nicht tragen kann, da die Steigerung der Bezugs- und Anzeigenpreise die ohne Schädi gung der Unternehmungen mögliche Grenze zum mindesten erreicht hat. Es liegt auf der Hand, daß der augenblickliche für die Allgemeinheit schädliche Zustand nur durch die mangelhafte Ausdehnung der Ans- fuhrkontrolle möglich geworden ist. Mag man zu einer Äusfuhrkon trolle und zu einer Ausfuhrregelung stehen wie auch immer, wenn sie sich aus volkswirtschaftlichen oder gemeinnützigen Gründen für einen Artikel als notwendig erweist, dann muß sie auch so weit aus gedehnt und mit Vollmachten ausgestattet werden, daß Umgehungen und Durchlöcherungen durch gleichwertige oder ersatzartige ausge schlossen sind. »Die Beschäftigung der Papierindustrie«, bemerkt das Berliner Tageblatt dazu, »hat sich im Laufe des Monats August gegenüber dem Vormonat infolge der wieder stärker einsetzenden Ausfuhr ge bessert, und die Verschlechterung des Markkurses hat die weitere Steige rung dieser Ausfuhr erleichtert und dabei den Papierfabrikanten recht erhebliche Gewinne zugeführt und weitere Gewiunmöglichkeiten zuge lassen. Wenn es auf der einen Seite Aufgabe der Negierung senr muß, durch Verschärfung der Ausfuhrkontrolle einer völligen Durch führung des Verbilligungsabkommens nach Treu und Glauben die Wege zu ebnen, so darf man andererseits wohl an die Produzenten die berechtigte Forderung stellen, daß auch sie dieses Abkommen in vollem Umfange und nicht nur dem Paragraphen nach zu erfüllen trachten. Man darf dann wohl damit rechnen, daß die kürzlich ge meldete, neue Preisvereinbarung, nach der der Preis für Zeitungs Druckpapier, der seit Beginn des Abkommens schon wiederholt insge samt von .// 2.60 auf 3.30 je Kilo sich erhöht hatte, um weitere 17^ ^ steigen sollte, noch einer Revision unterzogen wird, die diesen neuen, unvorhergesehenen Ausfuhrgewinncn zum Besten der Allgemein heit Rechnung trägt. Diese Erwartung erscheint um so mehr be rechtigt, als ja seit längerer Zeit ein recht erheblicher Rückgang in den Holzpreisen eingetreten ist.« Handelt es sich hier zwar in erster Linie um Zeitungsdruckpapicr, so werden diese Mitteilungen doch auch den Buchverlag interessieren. Auch der Buchhandel muß wünschen, daß jede mögliche Verbilligung des Papiers verwirklicht wird. Die Wissenschaft als Bindeglied der Völker. Prof. vr. G a st, der bis hcrige Rektor der Technischen Hochschule in Aachen, reiste nach Argen Linien ab, um während eines längeren Urlaubs an der Leitung der dortigen Landesvermessung teilzunehmcn. Er geht zugleich als bevollmächtigter Vertreter des Verbandes deutscher Hochschulen dorthin, um am Ausbau kollegialer Beziehungen zwischen den Hochschulen beider Länder mitzuarbeiten. — Wie die »Deutsche Optische Wochenschrift ,
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