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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.09.1921
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1921-09-28
- Erscheinungsdatum
- 28.09.1921
- Sprache
- Deutsch
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1921
- Monat1921-09
- Tag1921-09-28
- Monat1921-09
- Jahr1921
- Titel
- Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.09.1921
- Autor
- No.
- [58] - 1432
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Redaktioneller Teil. 227, 26. September 1921. rechtigung zum Abwälzcn der Steuer auf deu Verbraucher tatsäch lich gesetzlich geregelt ist, worüber uns die Herreu Syndici d?s Börseuvcreins bald Gewißheit verschaffen könueu. — Dieser Aufschlag ,vird sodaun sicher im gauzcu Handel vorgenommen und würde — wenn cs nur schon einmal bei uns so weit wäre — den überall gleichen und unverrückbaren Ladenpreis der Bücher nicht tangieren, da derselbe in deu Ladenpreis nicht hineinkalkuliert zu werden braucht (weil diese Steuer bald wieder erhöht werden könnte). Und nun zur zweiten Frage über die Abschaffung der Teue rung s z u s ch l ä g e ! Ich gehöre, wie aus meinen Artikeln in den Nrn. 206, 217, 244, 255 im Jahre 1920 und Nr. 9 und 207 l. I. zu er sehen war, nur zu den bedingten Anhängern des Teuerungszuschla ges: wenn dem Sortimenter ein auskömmlicher Nutzen zugesichert wird! — Ich schlug letzthin Rabatte von 30—5022 vor, sprach demselben bei Besorgung nicht vorrätiger Werke, bei Kreditgewährung und beim Bezüge von Werken unter 30 bzw. 4022 Rabatt (letzteren nur bei schönwissenschastlichen Werken) weitere 1026 Besorgungsgebühr zu und adressierte an Herrn Nitschmauu, als 1. Vorsitzenden der Buchhäudlergilde und Verfechter der Sortimenter- interesseu in weitestem Sinne, die Anfrage, ob er unter diesen Be dingungen auf die Tcuerungszuschläge verzichten wolle nnd seine An hängerschaft zur Beteiligung ausfordern würde. — Bisher ist keine Antwort erfolgt: vielleicht bringt das nächste Gildeblatt Aufklärung!*) — Die Jnteressenahme an meinem Vorschlag war trotz der auch in Hei delberg wieder empfohlenen Gruppenbildung sehr gering, und ein ein ziger Sortimenter (I)r. V.) schrieb: »Ihre Vorschläge im Bbl. finde ich sehr glücklich. Sie könnten wirklich beide feindliche Brüder ver söhnen«. Ich gab aber längst die Hoffnung auf, eine das jetzige ChaoS beseitigende Einigung in beiden Lagern zustandczubringen, und for derte dazu Herrn Verlagsbuchhändler August Schultze auf, der mir am 6. September schrieb, daß sich nach seinen Erfahrungen die Nabattfrage noch nicht — wie vorgeschlagen — erledigen lasse, und Mindestrabattsätze von 30, 35 und 40°/» vorschlug, bei gleichzeitiger Jahresvcrgütung von 5°/« bei Umsätzen einer Firma von vielleicht 500 evtl. 10°/«, ab 1000 Ich habe ähnliche Bedingungen auch bereits persönlich anläßlich der Hauptversammlung der Berliner Mitglieder des Börsenvereins vorgeschlagcn und gemeint, die Sache ließe sich bei einfacher Abände rung des 8 7 der Verkaufsordnung in: »Ein 1022iger Zuschlag auf die feststehenden Verkaufspreise ist statthaft bei Besorgung von nichtvor rätigen Werken, bei Kreditgewährung und bei minderer Rabattierung der Verlagswerke, als 3022 bei Schulbüchern und Zeitschriften, 3522 bei wissenschaftlichen und 4022 bei schönwissenschaftlichen Büchern und Kunstmappen« regeln. Hiernach könnten meines Erachtens alle Not standsordnungen fallen, Sonderabkommen nach Herzenslust getroffen werden, und es läge an uns, durch die Presse verbreiten zu lassen, daß Bücher noch immer die im Preise am wenigsten gestiegenen Waren wären, dem zu Trotz der Buchhandel das Opfer brächte, auf weitere Tcuerungszuschläge zu verzichten. — Daß es ein Opfer für Verleger nnd Sortimenter ist, wenn die nach den jetzigen Herstellungskosten viel zu niedrigen Verkaufspreise**) beibehalten werden, und bei Fortfall der Sortimcnterzuschläge höhere Rabattierung erfolgen muß, steht natürlich außer Zweifel. — Doch wir haben andere Zeiten wie früher, und wenn der Buchhandel nun einmal verabsäumt hat, mit der ersten Teuerungswelle — im Gegensätze zu andern Berufen — die Preise seiner Bücher mit den Herstellungskosten in Einklang zu bringen, ist es für uns alle recht bedauerlich, doch jetzt nicht mehr zu ändern. Nun muß er lcichtabsetzbare, wohlfeile Bücher herausbrin gen, bei denen der große Umsatz (der noch immer mit wahrhaft guten, gut ausgcstatteten und preiswert gehaltenen Werken und Kunstmappen möglich ist) den Ausschlag gibt. Ich habe bereits am 16. Sept. Herrn Verleger August Schultze, der ja für die Interessen des Sortiments im Bbl. auch oft eingetreten ist, ersucht, die Gründung einer neuen Gruppe auf Basis seiner gewiß akzeptablen Vorschläge in die Wege zu leiten. — Am 19. September schreibt er indessen unter anderm: »Ich werde Ihrem Wunsche nicht entsprechen können, da ich schon zu alt zu solchen Sachen bin. Es scheint mir auch nicht der richtige *) Was in der Nummer vom 15. September l. I. indessen nicht erfolgte. **) Der seinerzeit hier ausgerechnete sechsfache Nettopreis als Or dinärpreis wird heute bei den wenigsten Betrieben möglich sein, bei meinen Verlagen ist es meist nur ein Bruchteil dieser Summe, wie ich jedermann gerne Nachweisen kann, als Beweis dafür, daß ich trotz großer Rabattierung nicht nur in Worten auf den Preisabbau hin- wirkc und nur im allernotwcndigstcn Falle Preiserhöhungen vornehme. Zeitpunkt zu sein — auch nicht die richtige Handhabe. Einzelverträge machen die Geschichte nur noch verdrehter. Wenn jetzt etwas ge schehen soll, so müßte der V e r l c g c r v e r e i n als Ganzes oder noch besser der B ö r s e n v e r e i n die Sache in die Hand nehmen, den Rabatt für alle Klassen regulieren und einen Mindestrabatl festsetzen. Etwas muß geschehe«: s" kann cs nicht weitergehen. Was geschehen muß, steht jetzt auch wohl ziemlich fest, es handelt sich wohl jetzt in der Hauptsache mehr um die richtige Ausführung. Viel leicht wenden Sie sich mal an den Verlcgcrverein oder Börsenverein.*) Wozu ist man eigentlich Mitglied des Verlcgervereins, wenn nur der wissenschaftliche Verlag von demselben betraut wird? — Zur Ostermesse wird ja die Nabattfrage — die Zuschlagfrage — sicher geregelt, aber das sind noch 8 Monate hin — so lange kann man die Sache nicht s o laufen lassen. Ich will gerne helfen, aber zur Führung bin ich nicht der rich tige Mann.« Diesen Worten habe ich nichts mehr hinzuzufügen, möchte nur noch feststellen, daß die — weiterempfohlenen — Gruppenabkommen weder eine Einigung noch einen festen Preis oder Zuschlag gebracht haben und daß das Herbst- und ausschlaggebende Weihnachtsgeschäft unter diesen Umständen ernstlich gefährdet ist, obwohl Bücher jetzt tatsächlich die im Preise am wenigsten gestiegenen Gegenstände und wohlfeilsten Gcschenkartikel sind, aber unter Umständen bald nicht mehr »Gegenstände des täglichen Bedarfs« sein werden, nur weil un kluges Zeitungsgewäsch deren Teuerung wiederholt an den Pranger stellte. — Ja ja, auch Bücher haben ihre Schicksale! Berlin-Steglitz, am 20. September 1921. I. Hie mesch. Tie Frage des Herrn Z.: »Soll auch die Umsatzsteuer der Sorti menter tragen?« (Bbl. Nr. 219) muß mit Nein beantwortet werden. Wenn heute auch viele Sortimenter die Umsatzsteuer noch freiwillig selbst tragen, um zunächst einmal einer allgemeinen Beruhigung der Öffentlichkeit in der Ladenpreisfrage die Wege zu ebnen, so werden sie das nach der zu erwartenden Erhöhung des Steuersatzes keineswegs mehr tun können. Mit dem allmählich verschwindenden Sortimenter zuschlag hat aber die Umsatzsteuer garnichts zu tun, denn es handelt sich hier nicht um einen »Z u s ch l a g« des Verkäufers, sondern um die Erhebung einer Verbrauchssteuer, die dem Gewerbetreibenden im Inter esse des Neichsfiskus obliegt. Der Sortimenter übt also in dem Falle nur die gleiche »ehrenamtliche« Tätigkeit aus, als wenn er vom Ge halt und Lohn die Einkommensteuer cinzieht, und cs macht keinen Unter schied, ob er vorschriftsgemäß aus dem Ladenpreis und dem Steuer betrug den »Verkaufspreis einschließlich Umsatzsteuer« bildet oder beim Verkauf beide Teile des Preises getrennt aufrechnet. Die getrennte Be rechnung wäre eigentlich mit Hinblick auf das Recht eines Dritten (des Verlages), Ein- und Verkaufspreis zu bestimmen, den Verhält nissen des Sortimenters gemäß, und er kann auch ohne Besorgnis vor behördlichem Eingreifen so handeln, denn mangels Strafbestimmung gibt das Gesetz hierfür keine Handhabe. Allein der Käufer kann mit Hinweis auf die gesetzliche Vorschrift gegen die gesonderte In rechnungstellung der Steuer Einspruch erheben: das zu vermeiden wird aber dem umsichtigen Sortimenter nicht allzu schwer fallen. Vom Verleger kann man m. E. nicht gut verlangen, daß er neben der eigenen auch noch die vom Sortimenter abzuführende Umsatzsteuer in seine Bezugsbedingungen einkalkuliert, zumal da der Steuersatz vor aussichtlich demnächst nicht der letzten Veränderung unterworfen sein wird. Wohl aber wäre es dringend erwünscht, daß die Ankündi gungen des Verlages für das Publikum die Steuer berücksich tigten, daß also beispielsweise ein Buch, dessen Ladenpreis 20 be trägt, wenn es ohne Sortimenterzuschlag verkauft werden soll, mit »20.40 ./i (einschließlich Umsatzsteuer)« augckündigt wird, solange das heutige Gesetz in Kraft ist. Sache der Kreis- und Ortsvcreine aber wird es sein, die Einheit lichkeit der Umsatzsteuer-Erhebung im Sortiment (und Verlag bei Pu blikumsverkäufcn) herbeizuführen, sobald erst einmal die Frage des Sortimenter-Tcucrungszuschlages gänzlich geklärt sein wird. Kiel. H. Lipsius. Hierzu ist zu bemerken, daß die Lösung nicht so einfach ist. Die Steuerbehörden nehmen hinsichtlich der Abwälzung der Umsatzsteuer bisher einen wesentlich anderen Standpunkt ein. Vorläufig haben auch alle Bemühungen, sie zu einer anderen Auffassung zu bringen, zu einem befriedigenden Ergebnis noch nicht geführt. Erst wenn es gelungen sein wird, sie umzustimmcn, werden also die oben als selbstverständlich hin gestellten Folgerungen zutrcsfen. Red. *) An welche Organisationen ich hiermit appelliere. Beiantnwrll Redakteur: Richard A l b e r t i. — Berla«: Der B d r s e uv e r e i „ der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches BnchhändkerhanS. Druck: Namm L Seemann. Sämtlich in Leipzta — Adresse der Redaktion und Expedition: Lcivzia. Gerichtsweg 2« lBuchbändlerbauSs. 1432
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