Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.11.1921
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1921-11-28
- Erscheinungsdatum
- 28.11.1921
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19211128
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192111289
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19211128
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1921
- Monat1921-11
- Tag1921-11-28
- Monat1921-11
- Jahr1921
-
13506
-
13507
-
13508
-
13509
-
13510
-
13511
-
13512
-
13513
-
13514
-
13515
-
13516
-
13517
-
13518
-
13519
-
13520
-
13521
-
13522
-
13523
-
13524
-
13525
-
13526
-
13527
-
13528
-
13529
-
13530
-
13531
-
13532
-
13533
-
13534
-
13535
-
13536
-
1721
-
1722
-
1723
-
1724
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Redaktioneller Teil. ^ 277, 28. November 192l. satzes ausgemacht hätten, sich jetzt auf durchschnittlich 20 Prozent des Umsatzes erhöhten, und daß die Gehälter und Löhne auf das 60- bis lOOfachc gegenüber jenen in FriedeTiszeiten gestiegen seien. Alle übrigen Geschäftsspesen betragen zirka 15 Prozent, sodaß die gesamten Spesen zirka 40 Prozent betragen. Darin seien die Valutaverluste und die Entwertung des Lagers nicht einmal mit eingerechnet. Damit glaube er die vollkommene Berechtigung des jetzigen Teucrungszu- schlages genügend begründet zu haben. Der Direktor des Schul bücherverlages Herr Hosrat I)r. Halma bestätigte auch seiner seits die Notwendigkeit der Erhebung von Teuerungszuschlägen, da die Sortimentsbuchhändler ohne dieselben unmöglich auskommen kön- ^ neu. Der Obmann der Angestelltenvereinignng, Herr Buchhändler Scholz, betonte ebenfalls die Notwendigkeit der Beibe haltung der Teuerungszuschläge, da die Buchhändler sonst die jetzigen, Gehälter der Angestellten nicht bezahlen könnten. Er mies nach, dass die Umsätze der Buchhandlungen zwar größer, die Zahl der Bücher käufer aber viel kleiner geworden sei. So wären im Jahre 1014 bei einer Wiener Ausliefernngsstelle 600 000 Neclambändchen verkauft worden, im Jahre 1920 nur mehr 271 000. Auf die wiederholt ausge sprochenen Wünsche der Buchhändler, den Gerichten Aufklärung über die Verhältnisse des Buchhandels und darauf bezügliche Richtlinien zu ! geben, gaben die beiden Vertreter des Landesgerichts in Strafsachen I, II den Buchhändlern den Rat, an das Justizministerium und an das Ministerium für Volksernährung eine Eingabe zu richten, in der die eigenartigen Verhältnisse des Buchhandels darzulegen seien. Die Buchhändler nahmen diesen Rat dankbar an. Der Vertreter des Kricgs- wucheramtes stellte die Forderung, daß die Buchhändler dem Gesetze entsprechend auf den Büchern die Preise in österreichischer Währung an geben sollten, was von den Herren Czerny, vr. Kafka und S ch i l - l e r als unmöglich bezeichnet wurde, da bei den jetzigen Kursschwankun gen diese Preise nicht alle Tage geändert werden könnten. Aus dem englischen Buchhandel. — Das vierhundertjährige Be stehen der 1521 gegründeten Oambrickge Ilniversitx ?re8s (vgl. Bbl. Nr. 273) hat Anlaß zur Veröffentlichung einer Geschichte des Unter nehmens gegeben. Bei der Besprechung des Werkes bringt der »>Ian- ckesker Ouarciisn« Bedenken zum Ausdruck, daß heute mehr denn je ' ein solches Unternehmen wie die Ilniversitz? Press unbedingt notwendig ^ ist. Vor dem Kriege haben diese Anstalten eine große Zahl von Ver-1 lagsmerken herausgebracht. Seit 1918 ist ihre Arbeit aber infolge der! Verteuerung der Druckkostcn und der sonstigen Preissteigerung fast völlig zum Stillstand gekommen. Die Zahl der ungedruckt bleibenden j wertvollen Manuskripte wächst immer mehr an. England bleibt dabei hinter Deutschland, Amerika, Frankreich, Japan immer weiter zurück, j Gerade die japanischen Universitäten zeichnen sich durch eine sehr! große Zahl von wissenschaftlichen Veröffentlichungen besonders aus. > Jede Universität hat dort mindestens eine eigene wissenschaftliche Zeit- ^ schrift. In England gibt es nicht einmal eine Zeitschrift, die sich der englischen Sprache und Literatur besonders widmet, während Deutsch- j land und die Vereinigten Staaten mindestens je zwei solche Zeit schriften besitzen. In England aber fehlen die Mittel dazu; Schottland ist besser daran, nachdem dort Carnegie ungeheure Mittel zur Verfü gung gestellt hat. Nach Ansicht des Verfassers müßten sich ent sprechende Mittel jedoch leicht aufbringen lassen. Er weist darauf hin, daß die Summen, die jetzt für Unterstützungen arbeitsloser Drucker ausgegeben werden, besser verwendet werden könnten für die Förde rung wissenschaftlicher Publikationen, die ja auch den Druckereien wieder Beschäftigung geben würden. Die Lage ist also in England ganz ähnlich wie in Deutschland, obwohl doch England angeblich einen glücklichen Krieg hinter sich hat. Andererseits wird aber auch in England über das Anwachsen der Zahl der Neuerscheinungen leichter Literatur geklagt. Das erscheint insofern bedenklich, als die Kauflust des englischen Publikums und die Aufnahmefähigkeit des englischen Marktes selbst zu wünschen übrig lassen. Englische Bücher können in weit größerem Umfange aus Absatz in Amerika rechnen denn in Eng land. Es kommt deshalb schon' heute vor, daß englische Autoren ihre Werke in erster Linie amerikanischen Verlegern anbieten, ein Zustand, der von Freunden der englischen Literatur als sehr bedenklich be trachtet wird. Wiederaufnahme der internationalen Beziehungen in der Zahn Heilkunde. — Im Haag hat kürzlich die k'öäöration ventairs Inter nationale getagt zu dem Zwecke, eine Aussprache über die Wiederauf nahme der internationalen Beziehungen auf dem Gebiete der Zahn- Heilkunde herbeizuführen. Arbeiten für die nächstes Jahr in M a d r i ö stattfindende ordentliche Tagung sind der Deutschen Medizinischen Wochenschrift zufolge in Angriff genommen. Bemerkenswerterweise sind dabei die Vertreter der Mittelmächte nicht ausgeschlossen. Die Zahnärzte sind also in den feindlichen Staaten vernünftiger als die! Mehrzahl der feindlichen Ärzte. 1722 Andre Gide gegen Deutschlands Isolierung. — Der französische Dichter Andre Gide veröffentlicht in der »dlouvelle lievus pranyaise« interessante Betrachtungen über die geistigen Be ziehungen z w i s ch e n F r a n k r e i ch und Deutschland. Er stellt zunächst fest, daß die Frage dieser Beziehungen heute bereits von vielen Franzosen, und zwar von den besten der Nation, wesent lich anders beurteilt werde als unmittelbar nach dem Abschluß des Krieges. Die Wiederaufnahme der geistigen Beziehungen zu Deutsch land wird nun wieder als möglich erörtert, und manche gehen be reits so weit, sie als wünschenswert oder als notwendig zu bezeichnen. Ein Teil der Vertreter dieser Ansicht hält es für bedenklich, daß Frankreich in Unkenntnis über das geistige Leben Deutschlands ver harre, da nichts gefährlicher sei »als die Ignorierung des Feindes«. Andere betonen, daß die geistige Isolierung, in der man Deutschland halten möchte, sich zum Schluß leicht gegen Frankreich wenden könnte. Wieder andere denken an Nietzsches Wort, daß ein Sieg schwerer zu ertragen sei als eine Niederlage, und halten deshalb die geistige Abschließung von dem Nachbar für eine Gefahr. Auf jeden Fall bestreitet heute niemand mehr im Ernst, daß Frankreich seit Ende des Krieges in moralischer und geistiger Hinsicht Terrain verloren hat. Gide selbst ist der Meinung, daß die Wiedereroberung dieses verlorenen Terrains schon im Gange ist, aber die offizielle Propa ganda trägt nach feiner Ansicht durchaus nicht dazu bei, sondern droht im Gegenteil Frankreich immer wieder dem Ausland zu entfremden. Der französische Dichter kommt zu dem Schluß, daß Frankreich im eigenen Interesse die Wiederaufnahme der geistigen Beziehungen zu Deutschland erstreben müsse, und zwar unter Wahrung der inter nationalen Eigenart auf französischer und auf deutscher Seite. Die deutschen Schulen in Südwestafrika. — Nach hartem Kampfe mit der Regierung haben die Deutschen in Südwestafrika in Schul fragen endlich doch durch den jetzigen deutschfreundlichen Statthalter einige Zugeständnisse erhalten. Alle deutschen Kinder können bis zur beendeten Schulpflicht deutsch unterrichtet werden, müssen aber nach Vollendung des neunten Lebensjahres täglich 45 Minuten in einer der Amtssprachen, Holländisch oder Englisch, unterwiesen werden. Die Sprache kann frei gewählt werden, gilt dann auch zugleich als Unter richtssprache. Die Eltern der schulpflichtigen Kinder können einen Schulausschuß wählen, der bei der Einstelluug von Lehrkräften für di», deutschen Kinder mit zu bestimmen hat. Soweit nicht genug Lehr kräfte in Südafrika vorhanden sind, will man diese aus Deutschland kommen lassen. Religion darf in zwei Wochenstunden gelehrt wer den; Deutschland wird in Geschichte und Erdkunde behandelt, sogar deutsche Lieder können gelehrt werden. Als Vermittler zwischen Be völkerung und Statthalter wird ein Schulbeirat aus je einem Deut schen, einem Afrikaner (Bur) und einem Engländer ehrenamtlich ernannt. Der Schulverband ist auch geneigt, eine oder zwei Real schulen als Privatschulcn zum Besten der Kinder, die ihre Schul bildung in Deutschland beenden wollen, weiter bestehen zu lassen. Werden diese Zugeständnisse des Statthalters wirklich in das Schul gesetz ausgenommen, so dürften die Deutschen in unseren Kolonien eigentlich zufrieden sein, denn sie haben erreicht, daß die Kinder eine deutsche Erziehung genießen können, und daß sie daneben doch die notwendigen Kenntnisse der offiziellen Sprachen erhalten. Für den Absatz des deutschen Buches ist das nicht unwesentlich. Bankgeheimnis und Depotzwang. — Die Steuergesetzgebung hat nicht nur oftmals eingegriffen in die private Freiheit des einzelnen, sondern hat früher bestandene Bankgesetze umgestoßen. Im 8 39 des Bankgesetzes vom 14. März 1875 ist bestimmt, daß alle bei der Verwaltung der Banken beteiligten Personen verpflichtet sind, über alle einzelnen Geschäfte der Banken, besonders über die mit privaten Personen und über den Umfang des den letzteren gewährten Kredits Schweigen zu beobachten, eine Verpflichtung, die von allen Stanken anerkannt wurde. Aufgehoben ist diese Verpflichtung vor allem durch den 8 189 der Neichsabgabenverordnung vom 23. Dezember 1919, wonach sämtliche öffentlichen und privaten Banken zur Mitteilung ihres Kundenverzeichnisses verpflichtet sind, und weiterhin durch das Gesetz zur Ergänzung des Steuerfluchtgesetzes vom 24. Ju-ni 1919, ferner bezüglich ausländischer Wertpapiere durch die Verordnung über Maßnahmen gegen die Kapitalflucht vom 14. Januar 1920 und die Verordnung über Maßnahmen gegen die Kapitalabwanderung in das Ausland vom 21. November 1918. Die Beseitigung der Verschwiegen heitspflicht hat große Mißstände für die Banken nach sich gezogen. Es hat sich ein Bestreben der Ausländer bemerkbar gemacht, ihr Gut haben auf den deutschen Banken möglichst zu verringern; aber auch im Jnlande ist dieses Bestreben fühlbar geworden. Diese Aushebung des Gesetzes hat ferner eine umfangreiche »Hamsterei« von Bank noten zur Folge gehabt, da man dadurch der Besteuerung entgehen kann. Und diese Hamsterei hat eine andere Folge: -nämlich, daß die.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht