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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.11.1921
- Strukturtyp
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- 1921-11-28
- Erscheinungsdatum
- 28.11.1921
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- Deutsch
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277. 28. November 1921. Redaktioneller Teil. — Sprechsaal. vörsenblatt f. d. Dtschu. vuchb«ldL Reichsdruckerei den Druck von Banknoten um vieles steigern muß, um das den Vcrtehrsbedürfnissen entsprechende Geld zur Verfügung stellen zu können. Die Banken sind bestrebt, das Finanzministerium zu einer Beseitigung der Auskunftspflicht der Banken zu veran lassen. Der »Neichsverband der Deutschen Industrie« empfiehlt, sich zu dieser Frage zu äußern, damit man gemeinsam mit den Banken die Bemühungen auf Wiedereinführung der Verschwiegenheitspflicht der Danken fortsetzen kann. Die rotgestcmpelten Rcichsbanknoten zu 1ÜOO werden von man chen Seiten noch immer den grllngestempelten vorgezogen Und vielfach sogar mit einem Aufgeld gehandelt. Demgegenüber weist die Reichs bank darauf hin, daß beide Notensorten den gleichen Wert haben und eine Bevorzugung der einen oder der anderen Art durch nichts begründet ist. Die grüne Stempelung, die zeitweise aus technischen Gründen vorgenommen wurde, ist übrigens jetzt gänzlich eingestellt. Seit geraumer Zeit werden die betreffenden Noten der Neichsbank nur noch, wie früher, mit dem roten Stempel versehen, ohne daß natürlich dadurch die bisher grüngestempelten Noten ihren Wert verlieren oder ungültig werden. (W. T. B.) Gebtihrenerhöhung für Auslandtclcgramme. — Bei der sprung haften und starken Abwärtsbewegung der Mark sieht sich die Reichs- Lclegraphcnverwaltung in der Zwangslage, den Umrechnungswert für die in Goldfrank vereinbarten Telegraphengebllhren nach dem Aus lände, der jetzt 1 Fr. — 18 ^ beträgt, dem gegenwärtigen Kurs-, stände entsprechend auf 48 für den Frank zu erhöhen, also auf den ^ gleichen Satz, der jetzt bei den Auslandpaketen angewendet wird. Dem- nach wird vom 20. November an bis auf weiteres zur jetzt geltenden Telegraphengebllhr nach dem Auslande ein Zuschlag von 170 v. H. erhoben werden. Fe nach dem Steigen und Fallen des Markkurses wird dieser Zuschlag in angemessenen Fristen geändert werden. Die für! Ferngespräche nach dem Auslande ebenfalls entsprechend erhöhten > Gebühren werden noch bekanntgemacht werden. Postkarten über 1.4:9 em nach dem Ausland. — Die ausländischen Postverwaltungen, namentlich die der Schweiz, klagen darüber, Laß bei ihnen immer wieder Postkarten aus Deutschland eingehen, die nach der Postkartengebühr freigemacht sind, obwohl sie das für den Wcltpostverkehr vorgesehene Höchstmaß von 14: 9 em überschreiten. Die Postkarten werben im Ausland mit Nachschußge-bühren belegt, was unliebsame Weiterungen sowohl für die Empfänger als auch für die Absender zur Folge hat. Die Postbehörden find deshalb erneut darauf hingewiesen worden, daß Postkarten nach dem Ausland tausgenommen Freie Stadt Danzig und Memelgebiet), deren Abmessungen über 14.9 cm hincmsgehen, wenn möglich dem Absender zurllckgegeben wer den sollen. (Post-Nachrichtenblatt.) Drucksachenkarten. (Vgl. Börsenbl. Nr. 262 vom 9. November 1921.) — Unsere Mitteilung, daß gedruckte oder verviel- fältigte Vermerke wie »Zur Anzeige vom . . .«, oder »Zum Schreiben vom . . .«, »Zur Faktura vom . . . «, »Lt. Rechnung vom . . .« usw. auf Drucksachcnkarten zulässig seien, und daß das Datum handschriftlich oder mechanisch eingefllgt werden dürfe, ist von einigen Postämtern als unzutreffend bezeichnet worden. Wir halten unsere Mitteilung aufrecht; sie stützt sich auf eine Verfügung des Reichs postministeriums im Post-Nachrichtcnblatt Nr. 35 (Verfügung Nr. 352 letzter Satz unter 4), sowie auf einen Bescheid des Neichspostmini- steriums vom 19. Juli 1921, aus dem die obigen Erläuterungen wörtlich übernommen wurden. Bei dieser Gelegenheit möchten wir erwähnen, daß die höchstzuläs- fige Größe der Drucksachenkarte 15,7X10,7 cm ist. Der in unserer Mitteilung vom 9. November gewählte Vergleich mit den »amtlich« ansgegebenen Postkarten war unklar, gemeint war: Drucksachen dürfen ebenso groß sein wie die von der Privatindustrie hergestellten amtlich zugelassenen Postkarten. Diese Bestimmung gilt aber nur für das Inland. Ansichtskarten. — Als Ansichtskarten im Sinne -es 8 1 Absatz 1 Nummer 4 des Postgebührengesetzes gelten nicht nur Karten mit Ab bildungen von Örtlichkeiten, sondern allgemein solche Karten, die auf der Rückseite durch ein mechanisches Verfahren (P.-O. § 8, I) herge stellte bildliche Darstellungen irgendwelcher Art (auch Blumenbildcr, figürliche Darstellungen usw.) enthalten; es fallen also auch die Bild karten, die auf bestimmte Feste, wie Weihnachten, Ostern, Gcburts- «nd Namenstag, Bezug haben, darunter. Alle diese Karten unter liegen, wenn auf der Vorderseite Grüße oder ähnliche Höflichkeits- fvrmeln mit höchstens fünf Worten niedergeschricben sind, nur der D ru ck s a ch e n g e b tt h r. (Post-Nachrichtenblatt.) § Neues Notgeld. — Auf das Inserat von Paul Wenzel in Dornburg a. S. in Nr. 274 des Bbl., S. 13251, in dem Notgeld der Stadt Dorn bürg a. S. angczeigt wird, machen wir auch hier aufmerksam. Ebenso auf das Inserat von Hermann Hetber in Freiburg i. Schl, in Nr. 276, S. 13439, über das Notgeld der »Uhren-Stadt« Freiburg i. Schl. Das Sowjet-Buchgewerbe. — Die Sowjet-Regierung tut sich viel auf ihre Verdienste in geistiger und künstlerischer Beziehung zugute; aber auch in dieser Hinsicht hat sie trotz allen Anstrengungen keine gesunde Organisation aufbauen können. Vor dem Kriege gab es in ganz Rußland insgesamt Uber 1000 Druckereien. In der ganzen Industrie waren 80 000 Setzer, Drucker und Hilfsarbeiter tätig. Jetzt ist das graphische Gewerbe sehr zurückgegangen. Rußland beschäftigt einschließlich der Grenzgebiete in diesem Gewerbe nur noch 39 092 Arbeiter, darunter 13 209 Setzer. Die Gesamtzahl der vorhandenen Notationsmaschinen betrug Ende 1920 168, wovon 78 nicht funktio nierten. Der Bestand an Flachpressen beträgt 3414, von denen nur 2221 funktionieren. — Infolge der großen Aufgaben, die man der Volksausbildung in Rußland gestellt hat, und bei der stark anwachsen den Verbreitung der Elementarbildung ist die Nachfrage nach Büchern außerordentlich gestiegen. Der Volkswirtschaftsrat sucht daher das graphische Gewerbe sowie die Papierindustrie wieder aufzurichten und hat neue Maschinen im Ausland bestellt, will große Papiermcngen im Ausland kaufen und hat in jüngster Zeit die Erlaubnis zur Grün dung von Druckereien erteilt. Vorläufig aber muß die Sowjet-Negie rung zu Bücherbestellungen im Auslande ihre Zuflucht nehmen, und es sind große Aufträge an deutsche Druckereien vergeben worden. 43 Lehr- und populärwissenschaftliche Werke werden bereits in deut schen Druckereien gedruckt. Im ganzen beläuft sich der Betrag für Druckereibestellungen in Deutschland bis jetzt auf 9 246 606 Mark. Kalenderreform. — Nach einer Meldung des Londoner »Star« soll zu Anfang des nächsten Jahres eine Konferenz in Rom stattfinden, die unter dem Vorsitz des Kardinals Mercier sich mit der bereits vielerörterten Frage beschäftigen wird, die Feier des Osterfestes auf ein bestimmtes Datum festzulegen. Die Bestrebungen zu dieser Ka lenderreform sind besonders von deutscher Seite bereits vor dem Kriege eifrig ausgenommen worden. Es bestanden aber bisher noch immer Unstimmigkeiten zwischen den verschiedenen Glaubensbekennt nissen; man hofft nun, diese Gegensätze beseitigen zu können und wirk lich zu einer festen Datierung von Ostern zu kommen. PersiMlnllilirWell. Bereinigte internationale Bureaus des gewerblichen, literarischen und künstlerischen Eigentums in Bern. — Herr N o b e r t C o m t e s s e, Di rektor der vereinigten internationalen Bureaus des gewerblichen, lite rarischen und künstlerischen Eigentums, hat aus Gesundheitsrücksichten für den 31. Dezember I. um seine Entlassung gebeten. Der National rat hat das Abschiedsgesuch mit Dank für die geleisteten Dienste an genommen. Er hat als Nachfolger des Herrn Comtesse, mit Wirkung vom 1. Januar 1922 an, Herrn Professor Dr. jur. ErnstNöthlis- berg er, Vizedirektor der oben genannten Bureaus, ernannt. Der Abschied des Herrn Comtesse und die Ernennung des Herrn Nöthlisberger wurden durch Rundschreiben vom 28. Oktober 1921 zur Kenntnis der Staaten gebracht, die den internationalen Vereinigungen zum Schutze des gewerblichen Eigentums und zum Schutze der Werke der Literatur und Kunst angehören. (Do Droit cl'auteur, Nr. 11 vom 15. November 1921.) Sprechsalll. (Ohne Verantwortung der Redaktion- jedoch unterliegen aile Einsendungen den Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblatts.) Zeitgemäße Geschäftseinrichtung. Wer mit offenen Augen in die Welt sieht, wird beinahe täglich und stündlich die ^Beobachtung machen müssen, daß unser Beruf, was den Junenbetricb anbclaugt, nicht auf der Höhe der Zeit steht, mit der Zeit nicht fortgeschritten ist. Tüchtige Kaufleute, die gelegentlich in der Unterhaltung oder gar in unfern Geschäften beobachten, schütteln ihre Köpfe über die mühevolle und aufreibende Arbeit des Buch händlers, und das erst recht, wenn sie hören, wie gering der klingende Lohn ist, den der Buchhändler mit all seiner Arbeit und Plackerei erntet. Einer meiner Freunde, ein tüchtiger Kaufmann, erklärte mir vor Fahren rundweg: Ihr Buchhändler seid unpraktische Leute, macht Euch selbst mit einer Masse schwerfälliger, umständlicher Methoden eine Menge unfruchtbarer Arbeit, die Euern ohnedies mehr als he- scheideueu Nutzen aufzehrt. Meine Entgegnung, daß er doch die Eigen art unseres Berufs zu wenig kenne, um sich hierin ein maßgebendes 1723
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