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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.11.1921
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1921-11-28
- Erscheinungsdatum
- 28.11.1921
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. X? 277, 28. November 192l. ter der Notgemeinschaft und der Vertreter des Reiches an- wesend sind. Im übrigen regelt sie ihre Geschäftsordnung selbst. Die Bestimmung der herzustellenden Werke erfolgt nach Vorschlägen der Notgemeinschaft der deutschen Wissenschaften. Die Förderung von Werken, für welche die Zustimmung der Notgemeinschaft nicht vorliegt, darf nicht erfolgen. Anderer seits obliegt die Auswahl von mehreren von der Notgemein schaft in Vorschlag gebrachten Werken wiederum der Tech nischen Kommission, die hierbei jedoch lediglich nach techni schen Gesichtspunkten zu verfahren und die von der Nolge- meinschaft gegebenen Richtlinien nach Möglichkeit einzuhal len hat. Dem Vertreter des Reiches steht gegen alle Beschlüsse der Technischen Kommission das Recht des Einspruchs zu. Dem Einspruch muß stattgegeben werden. Zur Forderung der vorbezeichneten Maßnahme werden Zuschüsse bis zum HöchstbBrage von 2 Millionen Mark unter nachstehenden Bedingungen in Aussicht gestellt: Der Berechnung der ersparten Erwerbslosenunterstützung wird ein Durchschnittssatz von 12 für den Tag und Er werbslosen zugrunde gelegt und hiervon das Doppelte, also ein Betrag von 24 für jeden durch amtlich beglaubigte Lohnlisten nachgewiesencn Arbeitstag eines Erwerbslosen als Zuschuß zugesichert. Hierbei gelten als anrechnungsfähige Er werbslose nur die vom öffentlichen Arbeitsnachweis vermittel ten Personen. Die Tagewerke der auf diese Weise eingestellten Personen dürfen auf die zur Herstellung des Werkes notwen dig gewesenen Arbeitertagewerke in Anrechnung gebracht werden, auch wenn sie nicht unmittelbar bei der Herstellung der betreffenden Werkes beschäftigt worden sind. Weiterhin wird in der Annahme, daß durch die Maß- nähme eine dementsprechende Anzahl Personen der Erwerbs losigkeit ferngehalten wird, für die Hälfte der von den Stammarbeitern nachweislich geleisteten Arbeitertage, werke ein Zuschuß von 24 ^!*) täglich zugesichert, soweit nicht bereits aus diese Arbeitertagewerke diejenigen in Anrechnung gebracht sind, die von den nur mittelbar durch die Maßnahme Beschäftigten geleistet worden sind. Eine ständige Überwachung bleibt dem öffentlichen Ar- beitsnachweis <bzw. den Tarif-Arbeitsnachweisen. Das Tarif amt) und dem von der Landeszentralbehörde und dem Reichs amt für Arbeitsvermittlung bestimmten Kontrollbeamten Vor behalten. Die in Betracht kommenden Betriebe sind verpflich- tet, auch Erwerbslose aus anderen Gemeinden zu beschäftigen, falls der örtlich zuständige Arbeitsnachweis nicht in der Lage sein sollte, die erforderliche Zahl von Erwerbslosen zu stellen. Die Auszahlung der Förderungsbeträge erfolgt nach Maßgabe der geleisteten Arbeitertagewerke durch die Amts kasse des Reichsamts für Arbeitsvermittlung. Die spätere Ab rechnung mit den in der Erwerbslosenfürsorge entlasteten Ländern und Gemeinden besorgt das Reichsamt für Arbeits vermittlung. vr. Syrup. über die praktische Durchführung der vorstehend abgedruck ten Anerkennung des Herrn Präsidenten des Reichsamtes für Arbeitsvermittlung haben eingehende Verhandlungen zwischen dem Reichsamt für-Arbeitsvermittlung, der Notgemeinschast der deutschen Wissenschaft und dem Tarifamt der deutschen Buch drucker unter Hinzuziehung eines Vertreters des Börsenvereins stattgefunden, die zu einer Verständigung der beteiligten Kreise geführt haben. Insbesondere herrscht Einvernehmen darüber, daß von seiten des Tarisamtes keine Beanstandungen stattsinden, wenn von einer Druckerei bei Berechnung von Arbeiten, die von der Notgemeinschaft als Notstandsarbeiten anerkannt sind, dem Verleger andere Sätze als Preistarifsätze in Rechnung gestellt werden, und darüber, daß von dem Tarisamt bei Kenntnis von solchen Buchdruckereien, welche zu unterpreistarif lichen Sätzen berechnen, keinerlei Maßregelung der beteiligten »> Jetzt erhöht aus 30 Mark. 1718 Buchdruckereien stattsindet oder in die Wege geleitet wird, und ferner darüber, daß alle zur Kenntnis des Tarisamtes gelangew- den Tatsachen unbedingt geheim gehalten werden. Als Notstandsarbeiten, für Weiche die produktive Erwerbs- losen-Fürsorge herangezogen werden kann, sind ohne weiteres diejenigen Veröffentlichungen, Werke, Zeitschriften und derglei chen anzusehen, welche von der Notgemeinschast der deutschen Wissenschaft geldlich unterstützt werden, aber auch hierüber hin aus wurde mit dem Herrn Präsidenten des Reichsamtes für Ar beitsvermittlung ein Einverständnis erzielt, daß auch bei durch die Notgemeinschaft geldlich nicht unterstützten Veröffentlichun gen die produktive Erwerbslosen-Fürsorge Verwendung finden dürfte, wenn die Notgemeinschast die betr. Werke usw. als Not standsarbeiten bezeichnet. Die Wirkung der produktiven Erwerbslosen-Fürsorge bei der Herstellung eines Druckwerkes ergibt sich aus folgendem Bei spiel: Wenn die Herstellung eines Werkes 580 Tagewerke erfor dert und 100 Tagewerke von anzustellenden Erwerbslosen ge- leistet werden, so werden für die 100 Tagewerke je 30 ^ ver gütet. Wenn die übrigen 400 Tagewerke von Stammarbeiterw der Druckerei geleistet werden, so werden für die Hälste der Tagewerke, also für 200 Tagewerke, nochmals je 30 vom Reichsamt für Arbeitsvermittlung vergütet. Es wird sich nun empfehlen, daß die Verleger der mit Zu schüssen der Notgemeinschaft erscheinenden Veröffentlichungen sich sofort mit ihrer Buchdruckerei wegen Heranziehung der pro duktiven Erwerbslosen-Fürsorge bei ihren Druckausträgen in Verbindung setzen und die Verleger der durch die Notgemein schaft nicht unterstützten Veröffentlichungen wegen einer Be scheinigung für diese als Notstandsarbeit sich an die Notgemcin- schast der deutschen Wissenschaft, Berlin C. 2, Schloß, Portal 3, wenden. Im Börsenblatt werden von Zeit zu Zeit diejenigen Buchdruckereien veröffentlicht werden, welche sich beim Tarifamt der deutschen Buchdrucker um die Zuweisung von Notstands arbeiten beworben haben. Es ist zu erwarten, daß die Druckpreise für solche Werke, Zeitschriften usw., die als Notstandsarbeiten bezeichnet werden können, durch die produktive Erwerbslosen-Fürsorge eine Herab setzung um 10-18°/» erfahren werden, und der beteiligte Ver- lagsbuchhandel sollte daher überall dort, wo die Vorbedingun gen gegeben sind, von den getroffenen Vereinbarungen umfang reich Gebrauch machen. Karl Siegismund. Aussprüche über Bücher. lSchluh zu Nr. 274 u. 27S.) Lektüre ILejeu). Von den jedermann bekannten Michern muß man nur die aller besten lesen. Ltchtenb - rg. Wenn wir lefeip denkt ein A n d erer für uns. Schopenhauer. Zerlesener Band Ist gut verwandt. Ich freue mich ebenso sehr, die Bekanntschaft eines guten Buches zu machen, wie es mich freut, einen tüchtigen Menschen kennen zu lernen. Emil Thomas: Bemerkungen über die praktische Sprach- Erlernung. * Je mehr sich unsere Bekanntschaft mit guten Büchern ver größert, desto geringer wird der Kreis von Menschen, an deren Um--d gang wir Geschmack finden. Ludwig Keuerbach: Schriftsteller und Mensch <1834>. Ein Bild wird erst durch den Beischauer fertig. So ist's mit Büchern auch. Ein Buch ist schlecht, Wenn's nicht den rechten Leser sinket, der Im Lesen erst es fertig macht. Es liest Kein Leser mehr heraus, als er hinein lieft. Dem andern ist dasselbe Buch ei» andres. Otto Ludwig <181S-18bS).
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