10308 »Srs-nblau s. d, DIsch». «uchh-md-I. künftig erscheinende Bücher. ^ 23k, 8. Oktober 1921. Otto Liebmann/Verlagsbuchhandlung / Berlin WS7 Verlag der „Deutschen Juristen-Zeitung" / Postscheck Nr. 45561 / Verlag der „Deutschen Strafrechls-Zeitung" Noch im Oktober T des MoiimiislmrgelMz vom 29. März 1920 in der Fafsunq v. 24. März u 11. Zuli 1921 unter Berücksichtigung der Ausführunasbcstimmungcn, insbes. über die Einkommensteuer vom Arbeitslohn und die Rücklagen nach H 59 a des Gesetzes. Von vr.)ur. Georg Strich, Senatspräsidenten am Reichsfinanzhof, Kgl. Preuß. Wirklichem Geheimen Oberregierungsrat. Dritte, gänzlich neubearb. und vermehrte Auflage Geh. etwa M. 40.— ord., in Halbleinen geb. etwa M. 45.— ord. Einzelne Expl. bar mit 50°/°. 0 8 mit 53>40/» bar auf einmal Einband des Freiexemplars wird berechnet. werden erscheinen: ÄNiilkilliil jM Seiet betr. die SAMeii M WlMkl AllUNg Nebst einem Anhänge: Das österreichische Gesetz über die Gesellschaften mit beschränkter Laftung. Von Justizra. Vs. L. LiehMÜNN. Sechste, gänzlich neubearb. und vermehrte Auflage Geh. etwa M 56.— ord., in Halbleinen geb. etwa M 40.— ord. Einzelne Expl. bar mit ZO^L. 0 8 mit 55 >/,"/- bar auf einmal Einband des Freiexemplars wird berechnet. Don beiden Werken je ein Probestück bar mit 4t)o/v. Zwei ungewöhnlich erfolgreiche Bücher in Neuauflagen. Beide wenden sich nicht nur an Juristen, Behörden und Beamte aller Art; die weitesten Kreise des Handels, der Landwirtschaft und Indu strie werden ohne diese nicht aus kommen können Die Strutzsche Handausgabe enthält das gesamte Material bi« zu dieser Stunde, einschl. aller Vor schriften über die Lohnsteuer und die Rücklagen in erschöpfender Bearbeitung samt den endgültigen Aus führungsbestimmungen. Nur ein Mann von der Bedeutung wie Slrutz, der anerkannt ersten Autori tät des Steuerrechts, konnte auf verhältnismäßig knappem Raume eine so tiefschürfende Arbeit in dieser kurzen Zeit liefern. Diese Landausgabe dient zugleich als Vorläufer zu dem großen Kommentar von Strutz zum Einkommensteuergesetz, der erst im nächsten Jahre erscheinen kann. Alle Steuerzahler, Steuerbehörde» und Steuerberater, Bücherrevisoren, Rechtsanwälte, die In dustrie und Handelsfirmen, Verbände aller Art sind Käufer. LiebMaNN, G. m. b. H. seil Jahren vergriffen, ist ebenfalls stark erweitert und bestimmt für alle G. in. b. H„ alle Gesellschaften, Banken, Handelskammern, Gerichte, Rechtsanwälte, Notare, Handelsrichter, Bücherrevisoren, wie den gesamten Handel und Verkehr. Da eine größere Ausgabe zu diesem Gesetze aus neuerer Zeit nicht vorliegt, wird dieser Kommentar großen Absatz finden. Die Firmen in Deutschöstcrreich seien darauf hingewiesen, daß die gleichartigen österreichischen Bestimmungen nicht nur abgedruckt, sondern auch mit erläutert sind. Die Bezugsbedingungen für beiW Werke sind sehr günstige, sodaß auch der Sortimenter in kleineren Städten, vor allem in Industrie- und Handelsstädten leicht Partien absetzen kann. Von Strutz. dessen beide ersten sehr hohen Auflagen in wenigen Monaten vergriffen waren, bezogen auch ganz kleine Firmen Partien. L cond. an befreundete Firmen, soweit die Vorräte reichen. genaue ^«'txm/izt ltes L>Lcz«'ae<!5 narrt rrvätreitzx tm Lo>s«iö/att öeLaaat Fqxvbea, rockarr trFeackivetctw lliiaötiF rt/ick. Lervtts «/rFexaaxea« LestettaaF«! rtock i-o/xrme/Ä. Weitere Bestellungen direkt erbeten.