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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.11.1921
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1921-11-23
- Erscheinungsdatum
- 23.11.1921
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. X- 273, 23. November 1921. Ausgaben drucken lassen und diesen Ländern langen Kredit gewähren, der ihnen erlaubt, einen günstigeren Valntastand abzuwarten. Was die andere» Länder anbetrisft, so werden wir ans unsere Ausgaben die möglichste Sorgfalt verwenden, damit sie mit den besten Deutschlands «der anderer Länder konkurrieren können. Man must nicht glauben, fuhr Herr Marcel fort, dast diese Sache nur die oberen Schichten inter essiere, nur die Akademiker, die Gelehrten, die berühmten Leute. Wir haben auch Zuschriften und Zustimmungen aus Volksschulkrciscn er halten. Daraus ist ersichtlich, dast sich diese Kreise ebenso lebhaft sür die Sache interessieren. Unser Unternehmen wird ihnen zu billigen Preisen Schreibmaterial verschasfcn, denn dastir haben sic das grösste Bedürfnis. Wenn es uns gleich nicht möglich sein wird, ihnen die Schulbücher zu einem wesentlich billigere» Preise als dem von den Verlegern festgesetzten zu liefern, so werben unsere Anhänger doch eine kleine Vergütung merken, die ihnen von, Kaufpreis in Abzug gebracht wirb. Die Ausführung dieses Planes erfordert ziemlich große Geldmittel. Woher nehmen wir nun die nötigen Mittel? Bon unsere» Mitgliedern zuerst. Wir haben einige kleine, aber auch schon einige große, einige Industrielle z. B., die 100 000 Francs zeichneten. Im übrige» nehmen wir unsere Zuflucht zu den Banken, oder der Staat bringt de» Nest des nötigen Kapitals aus. Nehmen wir nur 20 Korporationen, jede mit einem Kapital von 200 000 Francs an, das wären 4 Millionen. Ter Staat würde 8 Millionen dazu geben, dann wären es 12 Millionen, und mit 12 Millionen ließe sich schon etwas ansangcn. Ter Staat? Ja, das ist noch ein Punkt, mit dem unsere Finanz- minister nicht gerechnet haben. Er könnte aber doch leicht Hilfe sinden bei de» Großindustriellen, ohne neue Steuern zu bringe». Wenn er z. B. 12/L von dem, was die in Staatsbesitz iibergegangencn Werke einbringcn, vorauszahlte. Diese Vorausgabe würde wohl wenig fühl bar sein und könnte sehr bald wieder eingcbracht werden. Und über haupt ist das Interesse an dieser Sache wohl einige Millionen wert. Das steht außer Zweifel. Dieser großzügige Plan des Herrn Mar cel wird noch durch einen anderen Gedanken unterstützt: daß durch wechselseitigen Kredit den geistigen Arbeitern der Vorteil geboten wird, den der Kredit im Handel und in der Industrie gewährt. Die Schaf fung der Uresses universitsiros Frankreichs erfordert viel Arbeit, NM dem französischen Gedanken und der sranzösische» Kunst Len Platz wieder zu erringen, der ihnen gebührt. Dies wird keinen gleist,gültig lassen, der Liebe z» seinem Vaterland und den Wunsch hat, daß seine Kultur sich unter den Völkern verbreitet.« Der Artikel zeigt, daß in Frankreich dieselben Nöte obwalten wie bei uns, aber auch, welche Anstrengungen man dort macht, um sür Frankreichs Kultur Propaganda zu treiben. Das Freiburger Abkommen und der tz 26*). Aus der Heidelberger Tagung der Arbeitsgemeinschaft wissenschaft licher Verleger und Sortimenter habe ich bereits über das beabsichtigte Abkommen des Freiburger wissenschaftlichen Buchhandels mit der Stu dentenschaft reseriert. In großzügiger, opservollcr Weise wollte das Freiburger wissen schaftliche Sortiment den notleidenden Studierenden alle zum Studium benötigten Bücher zu einem ermäßigten Preise licsern, wenn a) der A st a und die Fachschaften von jeder Bücherbesorgung in Zukunst Ab stand nehmen und b) die Tozentenschast ans die ihr laut 8 28 des Ver lagsgesetzes zustehende allgemeine Lieferung an ihre Hörer verzichten würde. In einer Denkschrift, deren Veröffentlichung hier zu viel Raum beanspruchen würde, wurde daraus hingewiescn, daß der 8 28 Verlag und Sortiment schwer schädige, ohne dem wirklich notleidenden Studen ten wesentlich zu helfen, und dies an Hand von Tatsachen nachgewiesen. Rektor und Senat übergaben die Angelegenheit dem Vorsitzenden der Freiburger Studentenhilfe, Herrn Gehcimrat Aschoss. Er beries Ende Oktober eine Vertreterversammlung des Asta »nd aller Fach- schasten ein, an der ich als Vertreter des Freiburger Buchhandels tetl- nahm. Nachdem sich alle Teile im Prinzip mit unserem Vorschläge'ein verstanden erklärt hatten und auch verschiedene Einwände einiger Do zenten überwunden waren, hat der Senat dem nachstehenden Vertrage seine Zustimmung erteilt, der dann am 11. November von beiden Tei len unterzeichnet wurde und nunmehr in Kraft tritt. Es ist selbstverständlich unmöglich, heute schon über die Wirkung, die Technik der Durchführung usw. zu berichten. Sobald der Freiburger Buchhandel aber Erfahrungen gesammelt hat, wird er diese gern Mit teilen. »> EL wird die buchhändlertsche Öffentlichkeit interessieren, von die sen Abmachungen Kenntnis zu erhalten, weswegen wir dem Wunsch, sie zum Abdruck zu bringen, Nachkommen, obwohl zu prüfen bleiben dürste, wie bas Abkommen mit den Bestimmungen der Verkaufsordnung in -Einklang zu bringen ist. Red. 1888 Heute aber richtet er an den wissenschaftlichen Verlag die Bitte, ihn nunmehr auch im eigenen Interesse in jeder Weise zu unterstütz:» und de» Unterzeichneten von jeder auf Grund des 828beabsichtigten Lieferung an hiesige Studierende in Kenntnis zu setzen, ebenso wenn solche von buchhändlerischer Seite für Freiburg verlangt wird, damit jeder Miß brauch sofort im allseitig«» Interesse sestgestellt werden kann. Nur dann wird cs möglich sein, das Abkommen aufrecht zu erhalten und den 8 28 wieder auf die vom Gesetzgeber beabsichtigte Wirkung zurtickzu- slihrcn. Frciburg i. B., .de» 13. Nov. 1021. Hans Speyer. Vertrag. 8 1. Die hiesigen wissenschaftlichen Buchhandlungen verpflichten sich, allen notleidenden Studenten alle zum Studium im engeren und weiteren Sinne notwendigen Bücher mit 2SA Nachlaß vom Ladenpreis zu liefern. sAusnahmen Vorbehalten, falls Werke zu anderen als den normalen Bedingungen vom Verlage geliefert werden.) 8 2. Als notleidend wird jeder Student betrachtet, den der Vorstand der Studentenhilse nach Prüfung seiner Vermögensverhältnisse als sol chen anerkennt. Der betreffende Student erhält von dem Vorstand einen entsprechenden Ausweis. 8 3- Das Biicheramt ist eine Abteilung der Studentenhilfe und wird von einem Mitglied des Vorstands oder Ausschusses der Studentenhilfe, einem Vertreter der Buchhändler und einem Vertreter der Studenten schaft verwaltet. 8 4. Der Asta löst sein Bücheramt auf und übergibt seinen Bücher bestand dem Biicheramt der Studentenhilse. 8 5. Tie von einem notleidenden Studenten benötigten Bücher erhält er bann — je nach dem Grade seiner Notlage — entweder ganz umsonst mit der Verpflichtung, sie nach Beendigung seiner Studien wieder dem Bücheramt zur Verfügung zu stellen, oder zu einem ermäßigten Preise. In beiden Fällen muß er sich aber verpflichten, daß die Bücher nur zu seinem eigenen Gebrauch bestimmt sind. Ebenso darf er sie nicht verkaufen, es sei denn, daß er sie wieder dem Biicheramt zu einem angemessenen Preise zur Verfügung stellt. Um Mißbrauch zu verhin dern, sollen alle vom Biicheramt ausgegebenen Bücher aus zwei Seiten sam besten Titel» und einem Textblatt) mit einem Stempel und einer Nummer versehen worden. Letztere soll mit der Nummer des Ausweises übercinstimmen. Bei leihweiser Überlassung soll die Exmatrikel erst nach einer Bescheinigung des Bücheramts, daß alle Bücher zuriickgegeben oder vergütet sind, erteilt werden. 8«. Die Beschaffung der Bücher wird dem Verein Freiburger Buch händler oder seinem Vertrauensmann überlassen. Von Ihm erfolgt die Verteilung an die dem Verein angeschlosscnen wissenschaftlichen Buch handlungen. 8 7- Ter Vertrag kann von beiden vertragschließenden Teilen mit drei monatiger Kündigungsfrist gekündigt werde». 8 8. Der Vertrag gilt nur unter der Voraussetzung, daß die Dozenten der Universität Kreiburg t. B. — von ganz besonderen Ausnah,nesällen abgesehen — während der Dauer dieses Vertrags darauf verzichten, in Ausübung des ihnen aus dem 8 28 des Berlagsgcsetzcs zustehenden Rechts, an Studenten der hiesigen Universität irgendwelche Blichet direkt zu liefern. Freibnrg i. B., den 11. November 1921. Für die »Freiburger Studentenhilse«. sgcz.) Ludwig Aschoss. Für »die Arbciisgemrinjchast wissenschaftlicher Buchhändler Frciburgs«. sgez.) HanS Speyer. Ähnliche Abmachungen haben die M a r b u r g e r Bu ch h ä » b l c r mit dem Verein Studentenheim dort betr. Lieferung von Büchern an notleidende Studenten getroffen. Sie lauten: In Erkenntnis der Notlage, in der sich ein großer Teil der Studierenden befindet, die noch weiter dadurch verschärft wird, daß die Anschaffung der zum Studium notwendigen Bücher durch die infolge der wirtschaftlichen Verhältnisse gestiegenen Bücherpreise fast unmöglich gemacht wird, wird zwischen den Marburger Buchhändlern und dem Verein Studentenheim folgendes vereinbart:
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