13068 Börsenblatt f. d. Dlschn. Buchhandel. Künftig erscheinend« Bücher. X- 272, 22. November 1821. Otto Liebmann / Verlagsbuchhandlung / Berlin W 51 Verlag der „Deutschen Juristen,Zeitung" / Postscheck Nr. 45561 / Verlag der „Deutschen Strafrechts-Zeitung" Am 30. November werden versandt: Handausgabe des Einkommensteuer gesetzes vom 29. März 1920 in der Fassung v 24 März u 11. Juli 1921 nebst den Ausführungsbestimmungen, den Vorschriften über die Rücklagen nach § 59a sowie die Einkommen- Von steuer vom Arbeitslohn. vr.jur. Georg Strich, Senatspräsidenten am Reichsfinanzhof, Kgl. Preuß. Wirklichem Geheimen Oberregierungsrat. Dritte, gänzlich neubearb. und vermehrte Auflage Geh. M. SO.— ord., in Halbleinen geb. M. SS.— ord. Einzelne Exemplare bar mit 80^, 9/8 mit SZvF/, har auf einmal Einband des Freiexemplars wird berechnet. KommentarzumGeseh belr. die Gesellschaften mit beschränkter Haftung Nebst einem Anhänge: Das österreichische Gesetz über die Gesellschaften mit beschränkter Laftung. v.,vr. I. Liebmann Sechste, gänzlich neubearb. und vermehrte Auflage Geh. M. 6L- ord., in Halbleinen geb M. 70.— ord. Einzelne Exemplare bar mit ZOL> 9/8 mit ZS'/,"/. bar auf einmal Einband des Freirxemplars wird berechnet. Bon beiden Werten einmal je ein Probestück bar mit 40°/«. Die meine Erwartungen noch weit übersteigende große Zahl von Barbestellungen bezeugt auch das Vertrauen des Sortimenls in die unbeschränkte Absatzfähigkcit dieser ungewöhnlich erfolgreichen Bücher. Die Strutz'sche Handausgabe enthält das gesamte Material bis zu dieser Stunde, erläutert von der anerkannt eisten Autorität des Steuerrechts. Alle Steuerzahler, Steuerbehörden und Steuerberater, Bücher revisoren, Rechtsanwälte, die Industrie und Handelsfirmen, Verbände aller Art sind Käufer. Liebmann, G. m- b. H. ist bestimmt für all- G. m. b. H-, alle Gesellschaften, Banken, Handels- Kammern, Gerichte, Rechtsanwälte, Notare, Handelsrichter, Bücherrevisoren, wie den gesamten Handel und Verkehr. Eine größere Ausgabe zu diesem Gesetze aus neuerer Zeit liegt nicht vor. Die Firmen in Dculschösterreich seien darauf hingewiesen, daß die gleichartigen österreichischen Bestimmungen nicht nur abgcdruckt, sondern auch mit erläutert sind. Die Bezugsbedingungen für beide Werke sind sehr günstige, so daß auch der Sortimenter In kleineren Städten, vor allem in Industrie- und Landclsstädten leicht Partien absctzen kann. Von Strutz, dessen beide erste sehr hohen Auflagen in wenigen Monaten vergriffen waren, bezogen auch ganz kleine Firmen Partien. Alle Vorbestellungen werden ohne weiteres ausgeführt und sind nicht zu wiederholen. Weitere Bestellungen sofort direkt erbeten. Bedingt nur noch vereinzelt an befreundele Firmen.