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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.11.1921
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- 1921-11-17
- Erscheinungsdatum
- 17.11.1921
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Anfang Mai: Vierter Dichte radend. Herr Rudolf Hcubner, Dresden, liest ans eigenen Dichtungen. Klavierstück und Lieder von Franz Schubert. Ende Mai: Vortrag des Kollegen Hellmut Schumann, Dresden: Vom gr und gescheuten Antiquarius. Heitere Bilder aus dem Antiquariat. Anfang Juni: Nordischer Abend. Dichtungen von Ja- cobsen, Ibsen, Björnson und Strindberg. Klavierstücke von Grieg, Svendsen und Sibelius. Ende Juni: S p i t t e l e r - A b e nd. Einleitende Worte, »Apoll der Entdecker«, Glockenlieder, Balladen. Klavierstück von Mozart, Lieder von Max Schillings. Die Mitglieder der »Bastei« treffen sich an jedem Donnerstag im Hotel »Stadt Weimar«, Waisenhausstraße, von 8 Uhr ab zu ge selligem zwanglosen Beisammensein. Jeder Kollege und jede Kol legin ist willkommen und sei hierdurch herzlich eingeladen. Anmel dungen können daselbst und im Antiquariat Alicke dei Herrn Hellmut Schumann bewirkt werden. Gehaltserhöhungen für die Angestellten im Berliner Buchhandel. — Der Arbeitgeberverband der Deutschen Buch händler, Ortsgruppe Berlin, hat am 9. November 1921 folgende Beschlüsse gefaßt. Die Tarifgehälter der Angestellten erfahren folgende Erhöhungen: . 1. Lehrlinge (männliche und weibliche) 100 2. Jugendliche ungelernte Angestellte (männliche und weibliche) 200 3. Jugendliche ausgelernte männliche Angestellte 250 ^; Jugendliche aus gelernte weibliche Angestellte 225^; 4. Männliche Angestellte der Gruppen ^ und L 300 5. Männliche Angestellte der Gruppe 6 350 6. Männliche Angestellte der Gruppe v 400 7. Die weiblichen Angestellten der Gruppen 0 erhalten entsprechend dem bisherigen Tarrfaufbau Zulagen, die am 10°/, niedriger sind als die vorbezeichneten; 8. Verheiratete männliche und weibliche Angestellte erhalten auf die sich nach Vorstehendem ergebenden neuen Sätze eine weitere Zulage von 60 ^ für den Monat. Der Tarifvertrag für die Markthelfer erfährt auf einstim migen Beschluß des Vorstands und Beirats folgende Erhöhungen des tariflichen Wochenlohnes: 1. Jugendliche bis 17 Jahre 15 ^; 2. Iugendliche über 17—20 Jahre 25 3. Männliche und weibliche Markthelfer über 2 0 Jahre, sowie Kassierer und Kutscher 35 ; Verheiratete Packer, Kassierer und Kutscher erhalten überdies eine weitere Zulage von 15 Die durch vorstehende Zulagen sich ergebenden neuen Löhne sind fällig ab 1. November: Für Auslandliefcrungen. — Der Neichskommi'ssar für Ein- und Ausfuhrbewilligungen hat nachstehende Umrechnungskurse nach dem Stande vom 14. November 1921, gültig für die Zeit vom 16.— 22. November 1921, festgesetzt, die von den Außenhandelsnebenstellen bei der Umrechnung von Fakturen in aus ländischer Währung zur Ermittlung der Gebühren usw. benutzt werden: Ägypten 52.90 Holland 81.— Amerika 236.25 Italien 9.50 Argentinien G. 180.— Japan 124.90 — P. 75.40 Norwegen 34.90 Belgien 16.90 Österreich —.09 Brasilien 33.75 Portugal 21.40 Chile 28.20 Schweden 54.— Dänemark 43.90 Schweiz 43.90 England 46.55 Spanien 31.50 Finnland . 4.40 Tsch.-Slov. 2.50 Frankreich 16.90 Ungarn —.23 Griechenland 11.— Diese Kurse haben nichts mit den Aufschlägen der Valutaordnung zu tun. Wir werden sie aber regelmäßig hier zum Abdruck bringen, da sie, wie vielfache Rückfragen erkennen lassen, für die Nachprüfung der Umrechnungen der Außenhandelsnebenstelle interessieren. Protest der Berliner Sezession. — Gegen den Urteilsspruch im Venuswagenprozeß des Verlags Gurlitt (siehe Bbl. Nr. 260) protestiert die Berliner Sezession in einem Schreiben an den preußischen Justizminister. Sie leitet ihre Berechtigung zu diesem Schritt aus der Tatsache her, daß vier ihrer Mitglieder, darunter ihr Präsident Lovis Corinth, von dem Urteilsspruch und der Ver nichtung ihrer Werke betroffen werden. Aus der Eingabe seien fol gende Sätze angeführt: »Die Künstlerschaft muß missen, ob ihre Werke tatsächlich einer polizeilichen Kontrolle unterstehen und ob Polizei und Gericht dabei ebenso achtlos an dem Ansehen großer Künstlernamen vorübergehen dürfen wie am Urteil von Sachverständigen, die im Kulturleben eine anerkannte Stellung einnehmen. Wir erheben die Forderung, keine das geistige und künstlerische Leben unseres Vater landes berührende Angelegenheit unter Ausschaltung künstlerischer Sachkenner zu behandeln. Wir fordern, daß man gegen Werke der Kunst nicht Polizeimaßnahmen herbeisührt, ehe man anerkannte Sach verständige als Gutachter gehört hat«. Frankfurter Frühjahrsmesse. — In diesen Tagen versendet das Meßamt Frankfurt a. M. die Anmeldepapiere zur Beschickung der nächsten Frühjahrsmesse vom 2. bis 8. April 1922. Der Anmelde - Schlußtermin ist auf 1. Dezember 1921 festgesetzt. Es liegt im Interesse der Aussteller selbst, die Anmeldungen möglichst früh zeitig in die Hände des Meßamts gelangen zu lassen, das in allen Messe-Angelegenheiten bereitwilligst Auskunft erteilt. Umsatzsteuer und Anzeigenexpcditionen. — Die Anzeigenexpe- ditionen beschweren sich darüber, daß die Steuerverwaltung die all gemeine Umsatzsteuer von 1)4 Prozent bei den Anzeigenexpeditionen nicht etwa von den Bruttorabatt-, Provisions- usw. -Beträgen, di« allein die Anzeigenexpeditionen als Roheinnahme betrachten können, erhebt, sondern daß sie den Gesamtbetrag der vom Inserenten bei den Expeditionen gemachten Einzahlungen als den steuerpflichtigen Umsatz betrachtet. Dadurch wird der Umsatz der Anzeigenexpeditionen also nicht mit 1)4, Prozent, sondern in Wahrheit mit 15 Prozent be steuert. Es liegt aus der Hand, daß unter diesen Verhältnissen die geschäftliche Wirkungsmöglichkeit der Anzeigenexpeditionen zunichte geinacht wird. Bibliographisches Institut A.-G. in Leipzig. — Die außer ordentliche Generalversammlung beschloß die Erhöhung des Grundkapitals um 3 auf 8 Millionen Mark zur Stärkung der Betriebsmittel. Die neuen ab 1. Oktober 1921 dividendenberechtigten Stammaktien werden den Aktionären durch Vermittlung der Allge meinen Deutschen Creditanstalt zum Kurse von 125 Proz. im Ver hältnis von 3:2 angeboten. Ferner genehmigte die Versammlung die bedingungsweise Erhöhung des Stimmrechts der Vorzugsaktien aus das Zwölsfache. Freigabe. — Der Verlag Kurt Ehrlich in Berlin teilt uns mit, daß die Staatsanwaltschaft Berlin (unter Aktenzeichen 2. b. 1. 2166/21) das in ihrem Verlage erschienene Werk Lehfels, »Ph-ilipp der Einzige« (Bücher der Leidenschaft, Bd. 5) frei gegeben hat, da es nicht unzüchtig sei. öpreWlll. Vom Wesen des Auchduchhändlers. Von Georg Korczewski. Der Auchbuchhändlcr läßt gewisse Gemüter im Buchhandel nicht zur Ruhe kommen. Hauptsächlich seinetwegen denkt man an eine Klassifizierung aller Buchhändler. Und doch ist der Auchbuchhändler, wenigstens soweit er einen bemerkbaren Einfluß aus den Bücherumsatz ausübt, nur ein« »vorübergehende Erscheinung». Man erwähnte ihn wohl auch schon in früheren Jahren, abex, ein Gegenstand der Be sorgnis, der Stoff M Gesprächen zwischen führenden Leute» im Buch handel oder für Reden auf Hauptversammlungen buchhändlerischcr Verein« und das Thema einiger furchterregenden Aussätze in Buch händler-Zeitschriften wurde er erst in den Nachkrlegsjahren lü2ü und 19L1. Welcher Art ist denn »un der Auchbuchhändler? Der Auchbuchhändler alten Schlages ist der Schrei'bivarenhändler oder Buchbinder, der nebenbei Traumbücher, Liebesbriefsteller, Jn- dianergeschichten, zur Osterzeit Fibeln, Lese- und Rechenbücher und zur Weihnachtszeit Bilder- und Märchenbücher verkauft. In den letzten Monaten soll dieser alte, ehrliche Auchbuchhändler, wie uns ein Aus satz in einer Oktobernummcr des Börsenblattes berichtete, auch be deutende Mengen von Ullsteinbüch«rn verkaufen. Aber weder diese Tatsache, noch der Verkauf der vorerwähnten übrige» »Literatur« kann ihm etwas von seiner Harmlosigkeit bei dem echten Buch händler rauben. Freilich, die Leipziger Grosso-Buchhändler schätzten ihn von je sehr, und deshalb sprach oder schrieb man nichts von ihm oder über ihn. Als ein großer Teil der Ms dem Kriege zurückgekehrten Buch- hanblungsgehilfen vielfach ihre alten Stellungen nicht wieder an- 1871
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