Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.11.1886
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1886-11-15
- Erscheinungsdatum
- 15.11.1886
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18861115
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-188611154
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18861115
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1886
- Monat1886-11
- Tag1886-11-15
- Monat1886-11
- Jahr1886
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
6458 Nichtamtlicher Teil. ^5 265, 15. November 1886. durch Ausstellcn obscöner Schriften« in oontumaeiam zu sechs Monat Gefängnis und fünfhundert Fr. Geldbuße verurteilt worden. V. Rechtsanwalts-Gebühren. — Aus dem dem Bundes- ratc zur Zeit vorliegenden Entwürfe eines Gesetzes, betreffend die Abänderung der Gebührenordnung für Rechtsanwälte, heben wir folgende Bestimmungen hervor: An Stelle des Z 47, Absatz 1: »Für einen erteilten Rat erhält der nicht zum Prozeßbevollmächtigten bestellte Rechtsanwalt eine Gebühr in Höhe von zwei Zehuteilen der Prozeßgebuhr.« A» Stelle des tz 56: »Der Rechtsanwalt erhält sechs Zehn teile der Sätze des Z 9 besonders 1. für die Thätigkeit bei Prüfung der Forderungen; 2. für die Thätigkeit in dem Zwangsvergleichsverfahren; 3. für die Thätigkeit in dem Ver- teilnngsverfahren.« An Stelle des H 57: »Beschränkt sich die Thätigkeit des Rcchisanwalts auf die Anmeldung der Konkursforderung, so erhält derselbe ein Zehnteil der Sätze des ß 9.« An Stelle des K 59, Absatz 2: »Ist der Auftrag von einem Konkursgläubiger erteilt, so werden die Gebühren der M 54, 55, 57 und die Gebühr im Falle der Beschwerde gegen den Beschluß über Eröffnung des Konkursverfahrens nach dem Nennwert der Forderung, sofern jedoch der Betrag der Aktiv masse geringer ist, nach diesem, die Gebühren des H 56 und die Gebühr im Falle der Beschwerde gegen den Beschluß über die Bestätigung eines Zwangsvergleichs nach dem Werte der Forderung des Gläubigers unter entsprechender Anwendung des tz 136 der Konkursordnnng berechnet.« An Stelle des tz 76: »Für die Höhe der dem Rechts anwalt zustehendcn Schreibgebühren sind die Vorschriften des tz 80 des Gerichtskostengesetzes maßgebend. Bei Schriftstücken, welche zwanzig Seiten übersteigen, wird für die überschießende Seitenzahl jeder Abschrift nur die Hälfte des bezeichneten Be trages vergütet. Die beiden ersten Seiten jeder Abschrift eines von dem Rechtsanwalt verfaßten Schriftstücks bleiben bei der Berechnung außer Ansatz.« An Stelle der Absätze 1 und 2 des H 87: »Für Er hebung und Ablieferung von Geldern und Wertpapieren erhält der Rechtsanwalt eine Gebühr von 50 Pf. für jedes an gefangene Hundert des Betrages bis lOOO von 25 Pf. für jedes angefangeue Hundert des weitern Betrages bis 10 000 von 10 Pf. für jedes angefangene Hundert des Mehrbetrages. Bei Wertpapieren wird der Betrag nach Maß gabe des Wertes bestimmt.« Dem A 78 der Gebührenordnung wird folgender Absatz zugefügt: »Bei Geschäftsreisen behufs Wahrnehmung eines an Gerichtsstelle abgehaltenen Termins vor einem Gericht des Laudgerichtsbezirks, in welchem der Rechtsanwalt seinen Wohnsitz hat, werden an Fuhrkosten statt der Sätze der Nr. III die anf- gewaudten Beträge erstattet.« Ein Sammler als Bücherdieb. — Unsere Leser werden sich einer gerichtlichen Aufforderung erinnern, welche bezüglich eines Vr. Leesenberg vor wenigen Tagen im Anzeigeteilc d. Bl. (Nr. 262) stand. In dieser Angelegenheit berichtet ein Berliner Blatt: Ein Fall von Diebstahl aus Sammelwut, begangen von einem Gelehrten, hat in Berlin Aufsehen erregt. Ein bekannter Antiquar, welcher wegen seiner umfassenden Bücherkenntuis gern von Gelehrten in Anspruch genommen wird, vermißte in kurzen Zwischenräumen mehrfach wertvolle Bücher, namentlich mittelalterliche Pergament handschristen von hohem Wert. Bei geschärfter Überwachung der Ladenvorräte wurde die letzte Entwendung gleich nach dem Besuch eines vr. Leesenberg aus Mecklenburg-Schwerin festgestellt. Obgleich man sich nur schwer entschloß, denselben durch polizeiliches Vorgehen bloßzustellen, wurde doch eine Haussuchung vorgenommcn. Hierbei fand sich ein dem Antiquar abhanden gekommenes Manuskript aus dem fünfzehnten Jahrhundert im Werte von 60 und ein Buch »ksxublieu, Vkustu. 1574«, dessen Wert nicht geringer ist. Or. Leesen berg, welcher sich mit literarischen Arbeiten beschäftigt, hat zugegeben, daß er diese beiden Werke aus Liebhaberei sich angeeignet und noch zwei andere Manuskripte, deren Wert auf 800 geschätzt wird, dem Antiquar entwendet und nach seinem Hcimatsort Penzlin mit genommen hat. Außerdem wurden in der Wohnung Leesenbergs eine große Anzahl anscheinend wertvoller Kupferstiche, Lithogramme, Federzeichnungen und Illustrationen vorgefunden, die augenscheinlich aus antiquarischen Werken herausgerissen worden sind und zum Teil als Titelblatt gedient zu haben scheinen. Bezüglich einiger dieser Zeichnungen ist bereits sestgestellt, daß sie aus Büchern der könig lichen Bibliothek, woselbst Leesenberg seit längerer Zeit verkehrte, herausgerissen worden sind. Kolportage-Verbot. — Gegen die Schlußbemerkung der bezüglichen Mitteilung in Nr. 261 d. Bl., welche besagt, daß die Kolportage des »Neuen Blattes« in Berlin verboten sei, wendet Herr A. H. Payne in Reudnitz-Leipzig ein, daß diese Mitteilung auf irrtümlicher Auffassung beruhe. Thatsächlich sei in Berlin auch die Kolportage des »Neuen Blattes« behördlich nicht gehindert. Die Erlaubnis-Verweigerung beschränke sich darauf, daß einem Kolpor teur, welcher mit dem »Neuen Blatt« nach Lichterfelde gehen wollte, die erforderliche Genehmigung aus dem in Nr. 259 d. Bl. ange führten Grunde nicht erteilt worden sei. Von der Goethe-Gesellschaft. — Der deutschen Goethe- gcsellschaft, mit dem Sitze in Weimar, gehören nunmehr etwa 2200 Mitglieder an. In den nächsten Wochen soll die zweite der von ihr herausgcgebenen Schriften an die Mitglieder versendet werden, ein starker Band, der die Tagebücher und Briefe Goethes aus der Zeit seiner italienischen Reise umfaßt. Neue Bücher, Kataloge rc. für die Hand- und Haus bibliothek des Buchhändlers. Tbs Lublisbsr'o Tracks last, Xunual 1886. Tourtssntb z-sar. ^r. 8". Xlilll, 3130 p. clotb. Xsvvz-orb, Lsptbr. 1886. Ottros ol tbs »Lublisbsrs IVssIrlz-«, 31 anck 32 Larü lioev. Berichtigung. In Nr. 261 ist der Preis des Oesterreichischen Katalogs, Januar bis Juni 1886, irrtümlich mit 50 H angegeben. Der Preis ist 50 Kreuzer 1 Pkrsonaliiachrichtcii. Wilhelm Frick ff. - Am 8. d. M. verschied in Wien nach kurzem, schmerzvollem Leiden Herr Wilhelm Frick, In haber der seinen Namen tragenden k. k. Hosbuchhandlung (vormals Faesy L Frick). Mit dem ini rüstigsten Alter, im vierundvierzigstcn Jahre jäh aus dem Leben Geschiedenen ver liert der deutsche und im engeren Sinne der Wiener Buch handel einen in hohem Grade thatkräftigen und dem Berufe mit treuer Seele ergebenen Genossen, dessen Name allezeit in ehrenvollem Gedächtnis unter den deutschen Buchhändlern leben wird. Indem wir uns heule auf diese kurze betrübende Nach richt beschränken, bemerken lvir, daß der arbeits- und ehrenvolle Lebensgang des Entschlafenen von nahestehender und berufener Seite seine eingehende Würdigung in diesem Blatte finden wird.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder