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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.01.1887
- Strukturtyp
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- 1887-01-24
- Erscheinungsdatum
- 24.01.1887
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- Deutsch
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404 Nichtamtlicher Teil. Dämpfen von Fluorwasserstoffsäure auszusetzen, und man erhält einen Abdruck der Münze, den man leicht vervielfältigen, bezw. unter die Presse bringen kann, wenn man sich z. B. des Preßhartglases bedient hat. Die Hauptsache ist aber, daß mau auch zwischen Münze und Glas z. B. einen Holzstock oder ein Blatt Papier legen kann und daß man auf die gleiche Weise einen absolut getreuen Abdruck der Münze auf den Stock bezw. das Papier erhält, so daß man den Zeichner oder Photographen spart. Interessant ist auch die Entdeckung des Franzosen Colson. Man könne, besonders bei Verwendung von lichtempfindlichen Bromgelatineplatten, ohne Objektiv, d. h. mit Hilfe einer bloßen Dunkelkammer, die mit einer ganz schmalen Öffnung versehen ist, beliebige Gegenstände photographieren. Die erhaltenen Bilder sind sogar insofern besser als die auf üblichem Wege erhaltenen, als deren Ränder keinerlei Verzerrung anfweiseu. Photographische Apparate ohne Objektiv sind natürlich viel wohlfeiler, und cs ist damit die Errichtung eines photographischen Ateliers für Verviel fältigungszwecke erheblich leichter gemacht. Zur Frage derPapierprüfung äußert sich De. R. Kayser iu deu » Industrie-Blättern «dahin,daß es sicherlich im Interesse auch der Papierfabrikanten liege, zu wissen ob das von ihnen hcrgestellte Papier sich auch zum Belegen mit Blattmetall, z. B. Silber, eigne. Es hat sich nämlich hcrausgestellt, daß dergestalt behandeltes Papier nach kurzer Zeit bräunlich oder gelblich wurde. In solchen Fällen sind es im Papier vorhandene Verbindungen des Schwefels oder des Chlors, welche die erwähnte Wirkung ausüben und das Papier daher für diese Verwendungsart untauglich erscheinen lassen. Um sich zu vergewissern, ob das Papier Schwefel oder Chlor enthält, bringt man zwischen einige Blätter des Papiers ein Stückchen Blattsilber und läßt dann auf die Probe eine halbe Stunde laug einen Dampfstrahl einwirkeu. Birgt das Papier die erwähnten schädlichen Stoffe, so wird das Silber gelblich bis bräunlich; sonst bleibt es weiß. Zu den Auslassungen des Prof. Wiesner über das Ver gilben des Papiers bemerkt W. Herzberg, Assistent an der K. Papierprüfungsanstalt zu Charlottenburg, laut »Papierzeitung«, das Vergilben komme nicht bloß bei Holzschliff-, sondern auch bei Cellulosepapieren vor. Auch sei es nicht richtig, daß das Vergilben auf einen durch Licht bewirkten Oxydationsprozeß zurückzuführen sei. Es vergilbt vielmehr holzschliffhaltiges Papier auch im Dunkeln, und bei Einwirkung von Wärme sogar in sehr kurzer Zeit. Die Vergilbung sei danach ein Oxydationsprozeß, welcher durch den Einfluß des Lichts und der Wärme wesentlich be schleunigt wird. Daraus sollten nicht bloß Bibliotheken, sondern auch Verlagsbuchhändler eine Lehre ziehen. Man verwende nie holzschliffhalliges Papier, besonders bei Werken, die nicht auf den sofortigen Absatz berechnet sind, und wenn das betreffende Werk auch durch die Verwendung eines anderen Papiers etwas teurer wird, so dürfte der Käufer gern etwas mehr bezahlen, sobald er die Gewißheit erlangt, daß das Buch in einem guten Zustand verbleibt. Von Patenten aus dem Gebiete der Papierfabrikation sind heute drei zu erwähnen: Ferd. Flinsch in Offenbach erhielt unter Nr. 37 757 den gesetzlichen Schutz für eine pneumatische Zug walze, welche dazu dient, Papier und andere Stoffe, also haupt sächlich Gewebe , fortzubewegen, deren eine Seite wegen Bemalens, Bedruckens oder Anstrichs feucht ist und deshalb nicht berührt werden darf. Der Stoff wird durch Ansaugcn der Luft, also durch die Wirkung einer Luftpumpe, festgehalten. John S. Bradford in Dundee ließ sich unter Nr. 38 097 seinen Lumpenschneider patentieren, welcher die Lumpen zunächst in der Querrichtung und dann in der Längsrichtung zerschneidet. — G. H. Mallary in London endlich erfand einen Filzwascher an Papiermaschinen (Patent Nr. 38 099), welcher, nach der Zeichnung zu urteilen, mancherlei Vorteile zu bieten scheint. Hieran seien zwei kurze Notizen über zwei Patente aus der Klasse: Buchbinderei angereiht. M. A. Sperling in Reudnitz- 18, 24. Januar 1887. Leipzig erwirkte unter Nr. 37 913 ein Zusatzpatent, betreffend sein Farbedruckvcrfahren für Vergoldepreffen. Das Verfahren hat ein besseres Funktionieren der Farbeplatte, eine bessere Verreibung der Farbe und die Beschränkung der Farbezuführung zur Folge. — W. Butzbach iu M.-Gladbach erfand, laut Patent 38 101, einen drehbaren Schlitten an Dampf-Vergolde- und Präge pressen, durch welchen erreicht wird, daß der bedienende Arbeiter auch während der Arbeit der Presse beschäftigt ist. Die Presse leistet also, bei gleichem Aufwand für Lohn, das Doppelte. Zäh nsdorf, ein Altmeister der Buchbinderei, hielt kurz vor seinem Tode in London einen Vortrag über die Anforde rungen an moderne Einbände, aus welchem wir folgendes entnehmen: Die Hauptsache sei das Heften. Pressen und Walzen sei dem äußeren Ansehen des Bandes förderlich, habe aber mit der Haltbarkeit nichts zu thun. Wenn die alten Einbände so gut halten, so liege es hauptsächlich an dem Heftmaterial wie an deni Heflen selbst, sowie allerdings an dem guten alten Hadernpapier. Ferner solle jede Lage ihren eigenen Faden haben und stets biegsam oder mit erhabenen Bünden geheftet werden. Sehr wichtig sei auch das Einhängcn, welches in Deutschland sehr- gut geübt wird; besser sei indessen noch ein Scharnier aus Lein wand, welches Deckel und Einlagen fest verbindet. Das beste Leder für Rücken sei das Maroquin, doch solle man grünes meiden, weil der darin enthaltene Ätzstoff das Leder angreift. Russisches Leder sei nicht mehr so gut wie früher, Schweinsleder sei auch vorzüglich, doch dürfe es nicht gefärbt sein. Für die Ecken der Deckel empfehlen sich Schutzstücke aus Pergament. Kostbare Bücher endlich solle mau stets in geeigneten Behältern aufbewahren, namentlich in solchen, die feuerfest sind. Zum Schluß einige Angaben aus der soeben im »Patentblatt« veröffentlichten Patentstatistik für das Jahr 1886. Anmeldungen. Patenterteilungen. Kl. 11. Buchbinderei 82 47 15. Druckerei 145 75 „ 54. Papiererzeugnisse 96 41 „ 55. Papierfabrikation 97 33 Hieraus ergiebt sich wiederum, besonders aber bei der Klasse 55, ein sehr ungünstiges Verhältnis zwischen der Zahl der zur Paten tierung angemcldeteu angeblichen Erfindungen und der Zahl der wirklich erteilten Patente. Es erkundigt sich die Hälfte der Erfinder oder vielmehr Anmeldenden vor Einreichung des Gesuchs offenbar noch viel zu wenig nach den früheren Erfindungen auf demselben Gebiete, sodaß die Anmeldungen als nichts Neues enthaltend zurück gewiesen werden müssen. Es verwechseln aber auch offenbar viele Patentschutz und Musterschutz und melden Dinge zur Patentierung an, die unter das Musterschützgesetz fallen. Die erwähnten vier Klassen bilden übrigens keine Ausnahme, da den im Jahre 1886 eingereichten 9991 Anmeldungen nur 4008 Patenterteilungen entsprechen. Früher war das Verhältnis erheblich günstiger, da die Zahl der Patente nur um etwa ein Drittel gegen die der Gesuche zurückstand. — In Kraft waren Ende 1886 von den erteilten 38 569 Patenten nur noch 11 249. Deutscher Buchhändler-Kalender. — Unter Mitwirkung von Fachgenossen herausgegeben von Hermann Weißbach. Siebenter Jahrgang auf das Jahr 1887. Weimar 1887. Auch in diesem Jahre ist das bereits vielen Buchhändlern unentbehrlich gewordene Taschenbuch, das durch seinen mannig faltigen nützlichen Inhalt den Interessen des Sortimenters sowohl als des Verlegers dient, in der bisherigen bewährten Ausstattung erschienen. Neben den verschiedenen Kalendarien, wie Übersichts-, Noliz- und Geschäftskalender, emhält dasselbe in erster Linie eine kleine Biographie des am 6. Juni 1886 zu Jena verstorbenen Friedrich Johannes Frommann aus der Feder von Hermann Schnauß,
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