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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.01.1887
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1887-01-24
- Erscheinungsdatum
- 24.01.1887
- Sprache
- Deutsch
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der das wohlgelungene Porträt des Nestors der deutschen Buch händler bcigesügt ist. Hierauf folgt eine Darstellung der Inventur und Bilanz des Sortimenters, in welcher unter Zugrundelegung der einfachen, in den meisten Sortimentsgeschäftcn üblichen Buchführung eine durch ein vollständig ausgeführtes Beispiel crläuterteAnlcitnng zur Feststellung der Aktiva und Passiva, der Bilanz und Gewinn- Ermittelung gegeben wird. Der Kalender enthält ferner ein Verzeichnis hervorragender Dichter und Schriftsteller, deren Werke mit Ablauf des Jahres 1887 Gemeingut der deutschen Nation werden, und an dieses schließt sich eine ganze Reihe nützlicher Tabellen, wie Papier- Gcwichts-Tabelle, Rabatt-Tabelle, Rabatt-Tabelle bei Gewährung von Freiexemplaren, Zinsdivisoren-Tabelle und Mollys Prozeut- llmwandlungstabelle. Den weiteren Inhalt des Kalenders bilden ein Verzeichnis der Münzen aller Länder, der buchhändlcrischen Vereine und der Jnsertions - Fachorgane des deutschen Buchhandels, sowie Mit teilungen über Cirkular-Beförderung und über Stellenvermittelung. Um den Kalender auch im wirklichen Sinne des Wortes als Taschenbuch benützen zu können, sind demselben auch ein Kassa buch, leeres und quadriertes Papier, sowie Email-Pergament nebst Portefeuillestift beigegeben. Eine besondere Empfehlung desselben ist wohl überflüssig, da sich der Kalender in den Buchhändlerkreisen wohl allgemein ein gebürgert hat; wohl aber sei hervorgehoben, daß sich auch der neue Jahrgang, wie schon aus der kurzen Inhaltsangabe hervorgeht, für jeden Berufsgcnossen, sei er nun Verleger oder Sortimenter, Prin zipal, Gehilfe oder Lehrling, als recht praktisches Taschenbuch eignet. 3. Kr. Vermischtes. Urheberrechtsprozeß. — Ende der vierziger Jahre komponierte der Pfarrer Albert Braun in Mülhausen (Elsaß) einen Männerchorgesang mit der Überschrift »Mutterseelenallein« welcher unter den Anfangsworten »Es blickt so still der Mond mich an« seitdem in allen sangeslnstigen Kreisen bekannt und beliebt geworden ist. Braun, welcher am 23. Juni 1882 in der Schweiz gestorben ist, gestattete schon vor einer Reihe von Jahren seinem Freunde, dem Tonkünstler August Reiser in Straßburg, jene Komposition in eine Sammlung von Männerchören aufzunehmen; außerdem wurde das stimmungsvolle Lied mit Bewilligung des Komponisten nnd zum Teil auch ohne dieselbe anderweitig abgedruckt. Als nun Braun gestorben war, übertrugen die Erben des selben das Urheberrecht an dieser und noch anderen Komposi tionen der Verlagshandlung von Alfred Coppenrath in Regensburg. Diese Firma war eben im Begriff, die Braunschcn Lieder im Zusammenhänge herauszugeben, als ibr ein von den Musikalienhändlern Rühle L Dietrich in Leipzig herausge gebener »Sängercompaß« zn Gesicht kam, in welchem das Lied »Mutterseelenallein« ebenfalls enthalten war. Da Coppenrath hierdurch sein Verlagsrecht für beeinträchtigt hielt, so stellte er gegen beide Konkurrenten Strafantrag. Die IV. Strafkammer des Landgerichts Leipzig ver urteilte am 9. Oktober vorigen Jahres die beiden Angeklagten zu 50 ^beziehungsweise 25 ^Geldstrafe undzneineran den Verletzten zu zahlenden Buße von 100 beziehungsweise 50 Aus den Gründen ist folgendes anzuführen: Eine Übertragung des Urheber rechtes von Braun an Reiser hat nicht stattgefunden, daher muß der jetzige Antragsteller als zum Anträge berechtigt angesehen werden Die Behauptung der Angeklagten, das Lied sei einer bestehenden Volksmclodie nachgebildet und gar nicht komponiert, ist als unrichtig zu bezeichnen; das Lied entspricht durchaus nicht dem Charakter eines Volksliedes. Daß Braun wirklich der Komponist ist, wird aus verschiedenen Briefen gefolgert, die derselbe an Bekannte geschrieben hat; an der Richtigkeit seiner Angaben kann nicht gezweifelt werden, da er bis 1879 in Ehren Pfarrer gewesen ist. Wenn Braun auch bis 1871 französischer Unterthan gewesen ist, so hat nach dem Gesetze vom 27. Januar 1873 doch das deutsche Urheber recht volle Kraft für ihn, da er nicht für Frankreich optiert hat. Aus dem Umstande, daß außer anderen Verlegern auch die bekannten Firmen Peters und Litolff das fragliche Lied ohne Angabe eines Komponisten abgedruckt haben, zog das Gericht die Folgerung, daß den Angeklagten kein vorsätzlicher, sondern mir ein fahrlässiger Nachdruck zur Last zu legen sei. Die strafbare Schuld wird darin gefunden, daß sie sich über die einschlägigen Verhältnisse nicht erkundigt haben, obwohl sie Veranlassung dazu hatten und ihnen die Möglichkeit geboten war. Die Revision der Angeklagten gegen dieses Urteil kam am 13. d. M. vor dem III. Strafsenate des Reichsgerichts zur Ver handlung. Der Verteidiger, Herr Rechtsanwalt vr. Luden, be- zeichnet'e cs als besonderen Mangel des Urteils, daß nicht sestgestcllt sei, wann und in welcher Art das Lied zuerst erschienen sei. Das Reichsgericht schloß sich dieser Meinung an und hob das Urteil auf. »Makulatur!« — Bezugnehmend auf einen unter obigem Schlagwort mit überzeugender Wärme geschriebenen Aufruf im Sprechsaal der Nr. 11 d. Bl. versandten die Herren Alfred Krön er (Ernst Keils Nachfolger), Arndt Meyer (Biblio graphisches Institut) und Alfred Voerster (F. Volckmar) in Leipzig ein Rundschreiben, in welchem sie, den Inhalt genannten Aufrufes sich zu eigen machend und für ihn eintretend, um Spenden ersuchen, welche in der beschriebenen Art dazu Mitwirken sollen, das Deutschtum im Auslande zu kräftigen und zu heben. Zur Annahme solcher Sendungen erklärt sich der mitunterzeichnete Herr Alfred Voerster (F. Volckmar) in Leipzig bereit. Neue Bücher, Kataloge rc. für die Hand- und Hans- bibliothck des Buchhändlers. Geschichte der Weltlitteratur in übersichtlicher Darstellung von Vr. Adolf Stern. 2. Lsg. S. 97 — 176. Stuttgart 1887, Rieger'sche Verlagsbuchhandlung. 1 ^ ord. Polytechnischer Verein München. — Über die am 17. d. stattgehabte Mitgliederversammlung des Münchener Poly technischen Vereins berichtet die »Allg. Ztg.«: Herr Ritter von Schmädel besprach vor äußerst stark besuchter Versammlung die Verwendung der Photographie für Photogravüren, Lichtdruck, Autotypie u. s. w. Nachdem er das Notwendigste über Druck nnd Photographie überhaupt erläutert hatte, gab er ein übersichtliches Bild der modernen Reproduktions verfahren der Photographie, wie solche gerade in München in hervorragender Weise geübt werden. Die hauptsächlichsten Ver treter dieser Kunst, Albert, Bruckmann, Hanfstängl, Ober netter, hatten in liebenswürdigster Weise eine reiche Sammlung ihrer Werke für die Ausstellung des Abends zur Verfügung ge stellt. Den Hauptteil des Vortrages bildete die Erklärung des Autotypicverfahrens. Herr v. Schmädel ist bekanntlich mit Herrn v. Meiscnbach Inhaber der Autotype-Kompagnie in München, der es gelungen ist, auf photographischem Wege, unterstützt durch Ätzung, direkt nach der Natur oder nach einem Farbenbild druck fähige Klichös herzustellen, nnd zwar drucksähig im vollsten Sinne des Wortes. Herr Hans Oldenbourg machte dann noch besondersauf die Verdienste des Herr» v. Schmädel in der Autotypie aufmerksam und berichtete über die Streitfrage, ob die Autotypie als photo graphische Reproduktion zu betrachten sei, im verneinenden Sinne.
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