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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.02.1887
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1887-02-16
- Erscheinungsdatum
- 16.02.1887
- Sprache
- Deutsch
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890 Nichtamtlicher Teil. 38, 16. Februar 1887. Nichtamtlicher Teil Zur Bewegung gegen den Kundrnrabatt. Der Vorstand des Mitteldeutschen Buchhändler-Verbandes versandte folgenden Ausruf an die Mitglieder: Geehrte Herren Kollegen! Mit anerkennenswerter Entschlossenheit und erfreulicher Ein stimmigkeit hat der Rheinisch-Westfälische Kreisverein den ersten erfolgreichen Schritt zur Beseitigung des verderblichen Kunden rabatts gethan. 217, sage zweihundertsiebenzehn Firmen Rhein lands und Westfalens, welche nahezu die Gesamtheit des dortigen Buchhandels repräsentieren, haben sich dahin geeinigt und durch ihre Unterschriften verpflichtet, vom 1. Januar 1887 ab, anstatt des bisher vielfach üblichen Rabattes, ihren Kunden auf deren Verlangen nur noch bei Barkäufen einen Skonto von höchstens 5°ch zu gewähren. Ein gleicher Abzug darf stattfinden bei längstens halbjährigen Rechnungen, wenn solche pünktlich bezahlt werden. Zeitschriften sind von jedem Abzug aus geschlossen. Anbei finden Sie die darauf bezüglichen Drucksachen. Welche Tragweite dieser Beschluß haben wird, wenn sich dem selben alle übrigen Provinzial- und Lokalvereine im deutschen Buch handel anschließen, springt in die Augen. Mit einem Schlage würde ein Krebsschaden beseitigt werden, welcher die gesunde Entwickelung des deutschen Buchhandels bisher in immer steigendem Maße unter graben hat. Der Unterzeichnete Vorstand hält es für eine dringende Pflicht, seinen Vereinsmitgliedern ans Herz zu legen, dem Beispiele Rhein lands und Westfalens zu folgen und durch einstimmige Annahme des gleichen Beschlusses zu zeigen, daß das Gefühl der Zusammen gehörigkeit noch lebendig ist im deutschen Buchhandel. Was die 217 Kollegen Rheinlands und Westfalens fertig gebracht haben und durchzusühren entschlossen sind, sollte das den anderen buchhändlerischen Vereinigungen nicht auch gelingen? Gehen wir den übrigen Vereinen voran! Setzen Sie Ihren Vorstand in die Lage, schon in unserer nächsten, in einigen Wochen stattfindenden außerordentlichen Generalversammlung verkünden zu können, daß der Mitteldeutsche Buchhändler-Verband einstimmig dem Beschlüsse des Rheinisch-Westfälischen Kreisvereins beigetretcn ist. Alles Einzelne, auch die Festsetzung des Zeitpunktes, von wann ab die Ausführung dieses Beschlusses in Kraft zu treten hat, soll der erwähnten außerordentlichen Generalversammlung, zu welcher Ihnen noch die Einladung mit ausführlicher Tagesordnung zugehen wird, Vorbehalten bleiben. Wir bitten um Unterzeichnung der beiliegenden Karte und um unverweilte Zusendung derselben an unseren Schriftführer, Herrn Ernst Neumann, Mitteldeutsches Vereinssortiment Frank furt a. M. Die ungesäumte Einsendung ist deshalb dringend geboten, damit ohne Verzug die nötigen einleitenden Schritte gethan werden können, diese Rabattkonvention zeitig der nächsten Delegiertenversammlung und in letzter Linie dem Börsenvereins- vorstande zu unterbreiten. Mit kollegialischer Begrüßung. Frankfurt a. M. und Wiesbaden, 7. Februar 1887. Hochachtungsvoll Der Vorstand des Mitteldeutschen Buchhändler-Verbands. Limbarth. Gecks. Neumann. Oswalt. In der gleichen Angelegenheit erhielten wir außerdem folgende Aufklärung zur Veröffentlichung: Aus den der Unterzeichneten Konimission zahlreich zugehcnden durchgchends zustimmenden Antworten aus den Provinzial- und Lokalvereincn Deutschlands geht hervor, daß ein Punkt in unserem Berichte, vielleicht in der Fassung nicht deutlich genug, mehrfach die Ansicht hervorgcrufcn hat, als sei die »Erklärung« mit den Unterschriften für die Öffentlichkeit bestimmt. Wir sehen uns daher veranlaßt zu erklären, daß nach dem Beschlüsse der Düsseldorfer Generalversammlung die »Erklärung« ausschließlich nur zur Benutzung der Buchhandlungen gedruckt ist und diesen lediglich als Schild gegen etwaige weitergehende Rabatt ansprüche des Publikums dienen soll. Es findet weder eine allgemeine Versendung der »Erklärung« ans Publikum, noch eine Veröffentlichung durch die Zeitungen statt. Es ist also auch die Meinung, als lege die »Erklärung« den Unterzeichnern irgendwie die Verpflichtung auf, in allen Fällen einen Skonto von SU gewähren zu müssen — grundfalsch! Die einmütige Annahme der Rabatiübereinknnft durch ganz Deutschland wird sich in allen Fällen als souveränes Heil- und Schutzmittel gegen die Rabattseuchc bewähren, heilend da, wo sie herrscht, und schützend dort, wo sie noch nicht eingedrungen. Die ständige Kommission zur Durchführung der Rabatt übereinkunft in Rheinland und Westfalen. Im Aufträge: M. Jacobi. B. Hartmann. Emil Strauß. Technische Rundschau im Buchgewerbe. Von G. van Muyden. 1887. Nr. 2. Wir wollen uns heute zunächst mit zwei Aufsätzen über die Tagesfragc des Farbenlichtdruckes oder photographi schen Farbendruckes beschäftigen. Der erste Aufsatz rührt von einem anerkannten Meister dieses Faches, C. Angerer in Wien, her und steht im »Journal für Buchdruckerkunst«. Wie der Verfasser ganz richtig hervorhebt, wurde der Farbendruck bisher stets als Stiefkind behandelt und von den Künstlern als eine Entweihung der Kunst bezeichnet. Glücklicherweise hat sich aber das Blatt neuerdings gewendet und zwar zum guten Teil dank der Photographie. Das Hindernis lag übrigens viel weniger in der Drucklechnik, als in der Zeichnung der einzelnen Farbenplatten, die sich untereinander decken müssen. Geschieht die Anfertigung der einzelnen Farbenplatten nach dem Original mit der Hand, so ist es ganz unmöglich, daß sich nicht Fehler cinschleichen. Die geringste Abweichung in der Zeichnung der einen oder anderen Farbe aber genügt, um den Charakter der Gesamtwirkung gänzlich zu verändern. Ganz anders bei der photographischen Wiedergabe des Originals. Was die Hand nicht erreicht, das gelingt dem photo graphischen Apparat mit Leichtigkeit, und es ist daher kein Zweifel, daß das photographische Verfahren gerade beim Farben druck eine große Zukunft hat. Das ist jedoch nicht so zu verstehen, als sei jetzt bereits das Problem der Photographie in den natürlichen Farben gelöst. Davon sind wir ja noch weit entfernt, und es hatten die dahin gehörenden Versuche bisher keinen praktischen Erfolg. Man wendet sich daher solchen Verfahren zu, welche »eine Verbindung oder Verschmelzung der photographischen Technik mit der bis jetzt be währten Farbendrucktechnik gestatten«, d. h. also dem Farben lichtdruck. So bearbeitet man gegenwärtig die gewonnenen Positive zweckmäßig für die betreffenden Farben und erhält durch abermalige Aufnahme die druckfähigen Platten für die Farben. Aus diesem Wege stellt man jetzt bereits Farbenplatten
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