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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.09.1922
- Strukturtyp
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- 1922-09-02
- Erscheinungsdatum
- 02.09.1922
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- Deutsch
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205, 2. September 1922. Redaktioneller Teil. — Sprechsaal Abteilung ^ des Paketposttarifs aufgeführten Gebühren eine Zu schlag gebühr (surtaxe) von 2 5 Centimen zu erheben. Eine gleiche Zuschlaggebühr von 25 Centimen ist vom 1. Sep tember an für jedes P o st f r a ch t st ü ck nach dem Ausland — aus - geno m m c n Postfrachtstückc nach Österreich, Tschechoslowakei, Ungarn, Luxemburg, Danzig, Memclgebiet und Polnisch-Dbcrschlesicn — zu er heben. (Post-Nachrichtenblatt.) PkttünsüigKUchtel!. Lehrauftrag. — Dem Direktor der Universitätsbibliothek in Graz Or. Ferdinand Eicht er ist die venia legendi für Biblio thekswissenschaft erteilt worden. Gestorben: im Alter von 79 Jahren Herr Heinrich Tietz, Geschäftsführer der von ihm gegründeten Firma I. H. W. Dietz Nachfolger G. m. b. H. in Stuttgart. Der Verstorbene war ursprünglich Buchdrucker, und als solchem wurde ihm 1876 die Leitung der Hamburger Geuossenschaftsdruckerci übertragen, die er wenige Jahre später, als die Folgen des Sozialisten gesetzes das Unternehmen bedrohten, als Eigentum übernahm. In der Folge wurde Tietz auf Grund des Sozialistengesetzes aus Hamburg ausgewiesen. Uber Leipzig, wo seines Bleibens ebenfalls nicht lauge war, gelaugte Dietz nach Stuttgart und übernahm hier im Jahre 188l die Buchdruckerci mit Verlag von Franz Goldhausen. Er gab hier die »Neue Welt« und den »Omnibuskalender« heraus, welch letzterer indessen bald dem Verbot verfiel. Tietz wandte sich in der Folge mehr dem Verlage von Büchern zu, die dazu dienen sollten, den Sozia lismus wissenschaftlich zu begründen. Autoren wie Lassalle, Bebel, Karl Marx, Friedrich Engels und viele andere vereinigte er in seinem Verlage, von dem noch besonders die »Internationale Bibliothek« und die wissenschaftliche Zeitschrift des Sozialismus »Tie Neue Zeit« her vorgehoben seien. Dietz war Neichstagsabgeorducter von 1867 bis 1918, nach der Revolution hat er kein Mandat wieder übernommen. Georg Grupp s. — In Maihingen in Bayern ist der Biblio thekar des Fürsten Ottingen-Wallerstcin, vr. pliil. Georg Grupp, im 62. Lebensjahre gestorben. Er schrieb u. a.: System und Geschichte der Kultur (1891), Lttingsche Geschichte der Neformationszeit (1893), Ottingsche Regesten 1—IH (1895, 1899, 1908), Handschriften von Maihin gen I (1896), Baldcrn. Beiträge zur Ottingschen Geschichte (I960), Kulturgeschichte der römischen Kaiserzcit I (1902), II. (1904), Kultur der alten Kelten und Germanen (1905), Deutscher Volks- und Stam mescharakter (1906), Kulturgeschichte des Mittelalters I (1906), II (1908), III (1912), IV (1914), V (1919), Jenseitsreligion (1910, 3. Ausl. 1916), Kupferstichsammlung in Maihingen (1912). KpreWnl. Wie schütze ich mich vor Valutagewinnanteil? (Vgl. Bbl. Nr. 107 vom 24. August 1922). Die Herren Gerh. Trcnkle und Heinrich Minden haben richtig gerechnet. Bei einem Grundrabatt von mehr als 33"/, kaufen die Mit glieder der beiden Exporteurvcreinigungen die von ihnen exportierten ilncher nichtwisscnschaftlicher Literatur tatsächlich billiger ein als die für bas Inland bestimmten. Wobei jedoch zu beachten ist, Latz nur eine verhältnismäßig kleine Anzahl namhafter Verleger der Gruppe L angehört, die weitaus größere Anzahl aber der Gruppe L, also 12»"// Balutaausschlag berechnet. Dann stellt sich die Rechnung folgender maßen: ord. Mk. IM.—, netto Ml. 05.— -t- 120°/, Valuta-Zuschlag Mk. 78.— Mk. 14!1- 40°/, Exp.-Berg. Mk. 87.20 Mk. 85.8» Also ein Mehrerlös von M L. 2 0.8 g. Es ist ferner zu beachten, daß die Exportvergiilung von 40°/, nur sür Werke der nichtwissenschafilichc» Literatur zu gewähren ist, slir den Export wissenschaftlicher Literatur dagegen nur 2 0"/, be trägt. Anhand eingehender und sorgfältigster Berechnungen sowohl durch die Außenhandelsnebenstelle für das Buchgewerbe, wie auch der an den Verhandlungen beteiligten Verleger nnd Exportbnchhändler ist sestgestellt worden, daß die aus dem Abkommen resultierenden »Vor teile« für den Exportbnchhändler wohl ein Ä q u i v a l e n t für die Auf gabe seines Lagerrechts darstclle», keinesfalls aber mehr. Selbstver ständlich in, ganzen betrachtet und nicht an willkürlich hcrausge- grisfenen Einzelsällcn, bei denen vielleicht nach,„weisen ist, daß hierbei der Exporteur im Vorteil ist, wohingegen in anderen Fällen, insbe sondere bei Versand wissenschaftlicher Literatur, der Exporteur fest- steilen könnte, daß er der Benachteiligte ist. Ten Vorschlag des Herrn Gerh. Trenkle, an di« Mitglieder der beiden Exporteurvercinigungen mit möglichst geringem Rabatt zu l:e- fcrn, kann ich nicht gutheißen, denn er würde nicht nur gegen den Geist der Vertrage, sondern auch gegen die Verordnung der Außen- handclsnebenstelle vom 14. September 1021 verstoßen, die wie folgt lautet: »Auf die grundsätzliche Forderung der Liefer werks b e s ch e i n i g u n g, die im Buchgewerbe durch das Meldefristen! ersetzt wird, wird bann wieder zur lickgegriffen, wenn sich Exporteur und Her steller (Verlege r> über die Verteilung des Valuta- Mehrerlöses nicht einigen. Stellt der Verleger besondere, von den Be st i in in u n g e n d e r Fach verbände abweichende Bedin gungen, so kann der Neichsbcvollmächtigte der Anßenhandclsneben stelle für Las Buchgewerbe, falls dadurch berechtigte Interessen des Expor teurs oder anderc Interessen der deutschen Buch- ausfuhr geschädigt werden, auf die Beibringung einer Lieferwerksbescheinigung verzichte» und von der Erstattung der Meldung abseh en.« Ganz außer acht gelassen haben die Herren Gerh. Trenkle und Heinr. Minden, daß der Verlag sür seine Zugeständnisse an die den beiden Exportvereinigungcn angejchlosscnen tatsächlichen Ezportbuch- handlungen den Anspruch aus seinen Valutaanteil von allen Aus- landvcrkäufen des gesamten vertreibenden Buchhandels cingctauscht hat. Verlegern nichtwisjenschastlichrr Literatur, die sich kleinen Enttäuschungen wie der hier behandelten nicht aussetzen wollen, sei empfohlen, mit den Mitgliedern der beiden Exporteurvereinigungen sreiwillige Abkommen zu schließen, des Inhalts, daß sie, die Verleger, ein sür allemal auf ihren Valutaanteil verzichten, vielleicht gegen die Zusagen besonderer Verwendung, Festlegung eines Mindest- unisatzcs oder anderer Gegenleistungen von seiten der Exportbuchhand- lungen. Immer aber möge der Verlag im Auge behalten, daß cs der Ex po r t b u ch h a nd e l ist, der durch seine umfangreichen, seiner Initiative entspringenden und sein Geld kostenden Propagandamaß- nahmen den Auslandabsatz fördert, und daß manches Buch unverkanst bliebe, wenn nicht der Exportbuchhandel dasür eintreten würde. H a Ntbllrg, den 28. August 1922. Walter Bangert. Gespräch in einem Büchladen. (Buchhändler, Kunde, Bücher und Verleger sind frei erfunden.) Kunde: Ich möchte bas berühmte Buch »Die verzauberte Nachtigall- von T. Sic hatten es gestern noch in der Auslage. Buchhändler: Ich bedauere, es ist verkauft. Es war bas letzte Exem plar. Das Buch wurde sehr viel verlangt. Ich kann cs Ihnen be stellen? Kunde: Ich danke. Dann weiß ich nicht, wann cs kommt uns was cs kostet. Da verzichte ich lieber. Buchhändler: Sie haben nicht ganz recht. Das Buch ist, soviel ich weiß, noch nicht vergriffen, und der Verlag hat gleitende Preise. Er patzt sie fast wöchentlich der Geldentwertung an. Kunde: Ja, aber dann ist doch erst recht die Wahrscheinlichkeit da, daß das Buch schon wieder mehr kostet, bis cs kommt? Buchhändler: Das schon. Aber ich nehme an, Sie wollten das Buch heute kaufen und bar bezahlen? Kunde: Jawohl. Buchhändler: Das Buch kostet drei Mark Grundpreis. Heutige Ent- wertungszisser ist 60. Das macht 180 Mark, dazu 20"/I> Sorti- mcntszuschlag. So habe ich auch das letzte Exemplar verkauft. Zah len Sic jetzt diesen Betrag, ich sende ihn dem Verleger durch Post scheck und bestelle aus dem Abschnitt das Buch. Wenn es vorrätig ist, kann der Verleger ohne Verlust cs zu diesem Preise liefern, selbst wenn er die Entwertungsziffer während des Laufes der Bestellung hätte verändern müssen. Kunde: Ich fange an, zu verstehen. Der Verlust, der durch die Geld entwertung entsteht, wenn sich der Wert von Schuldsummen ver ändert, wird vermieden, indem der Wert der Gegenleistung unbe dingt sichirgcftcllt ist. Dann ist cs vielleicht sogar, wenn ich einen kühnen Gedanken aussprcchen soll, wieder möglich, für erst er scheinende Bücher im voraus einen festen Preis zu nennen? Buchhändler: Verleger, die die Geldwirtschast durchschaut haben nnd sich danach entrichten, können sich sehr wohl daraus cinlasscn. Da zeigt z. B. heute ein Verlag an, daß im Oktober eine neue Aus gabe von Hosfmann bei ihm erscheint. Der Grundpreis beträgt vier Mark. Die Entwertnngszisser beträgt heute 00. In der An- 128»
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