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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.02.1887
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1887-02-23
- Erscheinungsdatum
- 23.02.1887
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- Deutsch
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1022 Nichtamtlicher Teil. 44, 23. Februar 1887. Nichtamtlicher Teil MlOin^rupIiw nutiouul«. Dietioimuii e ckk8 ^erivuins bsIZss st oataloAns cks 1snr8 publioations 1830—1880. Torus 1. —O. Urnxsllss, ?. IVsisssndrnsb sckitsnr. 18s82 —W6. XXXVI -I- 638 88. Zr. 8°. Der vorliegende Anfang der belgischen »Uiblio§rnpbis nationale« beweist, welchen Schwierigkeiten ein Unternehmen be gegnen kann, das Tausenden ans Mit- und Nachwelt zu nützen bestimmt ist. Gegen 1880, als es sich darum handelte Belgiens Jubiläums ausstellung ins Leben zu rufen, wollte man den jetzt von Belgien in Industrie, Kunst, Wissenschaft und Litteratur behaupteten Standpunkt vorführen, und die Union littürairs bel^s schlug Vor, um die Geistesprodnkte zu zeigen, es solle eine Bibliographie aller belgischen literarischen Werke seit 1830, einschließlich Über setzungen , znsammcngestellt werden. Daraufhin ernannte die Negierung eine Spezialkommission, welche sich mit der Biblio graphiefrage beschäftigen sollte, und diese kam, nach Verwerfung des austanchenden Vorschlages, die von 1830—1880 in Belgien gedruckten Bücher auszustellcn (es dürste ein Ding der Un möglichkeit gewesen sein, alle zusammenzubringen), zu dem Ent schlüsse, die Idee der Union kittsrnirs erweitert auszuführen und nicht nur die von 1830 bis 1880 erschienenen litterarischen, sondern alle ans allen Gebieten des menschlichen Wissens in dieser Zeit in Belgien herausgegebenen Veröffentlichungen zu verzeichnen Dasür sprach, daß in Belgien die Einrichtung der von den meisten Verlegern so sehr gehaßten, aber für große Bibliotheken trotzdem höchst wünschenswerten Pflichtexemplare nicht besteht, ja nicht einmal genügende Unterlagen vorhanden waren, um ein Verzeichnis der von belgischen Druckereien zu Tage ge förderten Drucksachen zusammenstellen zu können. Erst im Jahre 1848 kam die Regierung dazu, an eine Statistik der Gcisteswerke zu denken, nachdem andere Gebiete versorgt waren, und ersuchte die Akademie der Wissenschaften eine Bibliographie zu fertigen, und wenn diese nur eine Nomen klatur der Verfasser und ihrer Werke enthalten hätte; aber die Akademie lehnte ab. Im Jahre 1875 schuf die Regierung die offizielle Bibliographie, gleichzeitig Verzeichnis der in Belgien erscheinenden und der für die Brüsseler große Kgl. Bibliothek angekauften Werke; auch in Belgien will man nichts wissen von Pflichtexemplaren; gleichwohl möchte man wissen, was alles erscheint, — als ob eine annähernd vollständige Bibliographie ohne jene unangenehme Zugabe denkbar wäre. Man sehe sich Linnströms 8vsnslrt bolUsxibon an, da findet man Tausende von Büchertiteln mit dem Zusatz: »Lj i bollbanäslu«, »nicht im Buchhandel«, aber erschienen sind die Bücher und als Pflicht exemplare sind sie an die Stockholmer Bibliothek abgeliefert worden. Um nun zu einer Übersicht über die von 1830 bis 1880 erschienene belgische Litteratur zu gelangen, beabsichtigte die Re gierung zweierlei: eine durch ihre Bitten und mit Unterstützung von allerhand Bücherbesitzern und -Sammlern znsammcngebrachtc Ausstellung und eine Bibliographie. Jene war natürlich weit entfernt, vollständig zu sein, aber sie bot doch wenigstens die Hauptwerke; diese, die Bibliographie, wurde einer aus folgenden Herren bestehenden Kommission übertragen: Auguste de Köninck, Hilfsbibliothekar bei der Repräsentantenkammer, Jules De Le Court, Appellationsgerichtsrat, CH. Potvin, Mitglied der Akademie und CH. Ruelens, Konservator bei der Kgl. Bi bliothek. Im Oktober 1879 trat die Kommission zusammen und be gann sofort ihre große Arbeit. Gleich in den ersten Sitzungen wurde besprochen 1) der Inhalt der Bibliographie, und 2) die Art, wie sie redigiert werden sollte. An Vorbildern wie Vor arbeiten fehlte es zwar nicht, aber im ganzen konnte man von jenen wenig Gebrauch machen, und diesen haftete Lückenhaftigkeit an. Hier verdienen genannt zu werden: 6. 0. OaUickins, lUnstrinrn soriptorum oataloAns. No- Zuutias 1581. Uirasns, LlvAig, iUnstrinin Lslßsii 8sriptornm. 1602. Vgl. ^nckrsas,Libliotbeea bslAioa.. Lovanii 1623;sä.2. 1643. Urans. 8vvsrtius, ^tbsnas bslAisas 8. noinsnslator inlsriorio Osrinanias 8vriptoruin. ^ntrverpias 1628. ,1. U. Uop>rsn8, Uibliotlrsoa bsl^isa. 6rax 1739 (eigentlich nur neue Auflage der Andreas'schen.) ck. X. Uggnot, Llswoirss paar osrvir ä Ibistoirs littsrairs cks8 17 provinsss cks8 Ua.)-8-Ug.8, Oonvain 1763—1770. Listion- nairs cks8 boinillS8 cks Isttrs-, cksa 8g.vg.nt8 st ckss grtistes cks lg UslAigns, prsosntgnt k'snuinsratiou cks lsnrg prinoipgnx ouvrgAS8. 1837. Soweit die größere Zeiträume umfassenden Werke. Außer dem erschienen periodische Publikationen, nämlich: Rsvns IiiblioArgpbigus än ro/auins cks8 Lg/8-Lg8 st cks I'strgNAsr, on inckisgtsar Zsusrak cks birnx>riinsri6 st cks lg librgiris 1822 — 1830, erschienen bei De Mat. LiblioArgpbis cks lg Uslosigus, ou oatoloANS Asnsrgl cks8 livrss l)slA68, pudlise pgr lg librgiris ngtioogls st strgNAörs cks Ob. Uugnarckt, 1838u. folg., und die obengenannte offizielle Bibliographie cks lg vslZicine, 1875u. folg. Zu diesen kommen noch einige Spczial- bibliographieen und das riesenhafte auf lose Zettel gedruckte Ünter- nehmcn Ferd. Bänder Haeghens, der Libliotbesg bslgisg, welches alle im 15. und 16. Jahrhundert und die hauptsächlichsten später in Belgien gedruckten Werke enthalten soll. Da kein einziges der genannten Werke zum Muster genommen werden konnte, so mußte ein Programm entworfen werden. Es lautet: Die LiblioArgpbis ngtioogls äs 1830 g 1880 soll ent halten: 1) Die Nomenklatur der in Belgien und derjenigen im Auslande veröffentlichten Werke, welche von geborenen oder nationalisierten Belgiern stammen, oder solchen ausländischen Verfassern verdankt werden, welche in Belgien gewohnt haben oder wohnen und daselbst ein gewisses litterarisches Heimats recht erlangt haben, vorausgesetzt, daß diese Verfasser von 1830 —1880, einschl. wenigstens ein Werk veröffentlicht haben. 2) Die von diesen Verfassern sei es in Belgien, sei es anderswo, vor 1830 veröffentlichten Werke; 3) die Angabe der Übersetzungen aller obenerwähnten Werke, soweit sie in Belgien oder anderswo in jenen Jahren erschienen; 4) die von Belgiern oder als solche angesehenen Personen gefertigten Übersetzungen alter oder neuer Werke; 5) die von Belgiern oder als solche angesehenen Personen von 1830—1880 besorgten Ausgaben alter Werke; 6) die Mitarbeiterschaften der Schriftsteller an periodischen Publikationen oder Sammelwerken; 7) die anonymen Schriften, von denen man mit Sicherheit oder großer Wahrscheinlichkeit annehmen kann, daß sie Belgier oder als solche angesehene Personen zu Verfassern haben. Anfzunehmen waren nicht nur die Schriften geborener Belgier, welche mehr oder weniger lange im Auslande gelebt haben, sondern auch diejenigen solcher Belgier, welche ihr Vater land ohne Absicht auf Rückkehr verlassen hatten oder sich anderswo naturalisieren ließen, und ferner die Schriften der aus anderen Ländern Eingewanderten — soweit sie sich am geistigen Leben Belgiens beteiligt haben, während die zahlreichen nur vorüber gehend Belgiens Gastfreundschaft Genießenden von vornherein zu übergehen waren. Um ganz sicher zu gehen, debattierte die Kommission über jede zweifelhafte Person und glaubt bei der Ausnahme eher zu engherzig als zu weitherzig gewesen zu sein.
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