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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.11.1920
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1920-11-15
- Erscheinungsdatum
- 15.11.1920
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Redaktioneller Teil. x; 258, 15, November 192«, Buchführung des Sortimenters. Von Theodor Cramer, Heilbronn a, N. Das Handelsgesetzbuch schreibt sür den Kaufmann eine ge ordnete und übersichtliche Buchsiihrung vor, lätzt ihm aber be züglich der Wahl des Buchführungssystems völlig freie Hand, Der Buchhändler ist nach dem Handelsgesetzbuch Vollkauf inan n, der sich also auch nach den für letzteren bindenden ge setzlichen Vorschriften zu richten hat. Wie steht es nun tatsächlich mit der Buchführung im Sorti ment aus? In den meisten Geschäften dürste sie den Anforde rungen des Handelsgesetzbuchs auch nicht annähernd entsprechen; im eigensten Interesse werden Wohl Geschäftsbücher für die Kunden und Lieferer geführt, aber die Art der Führung macht es einem Buchführungs-Sachverständigen unmöglich, ein klares Bild vom Stand des Geschäfts zu bekommen. Man sollte zwar eigentlich als natürlich annehmen, daß jeder Geschäftsinhaber selbst den größten Wert darauf legen müßte, zu wissen, ob und welchen Erfolg seine Arbeit gezeitigt hat; statt dessen aber suchen die meisten Sortimenter die Buchführung möglichst von sich ab- zuwälzcn, sie haben geradezu ein Grauen davor. Und warum das Wohl? Sehen wir doch der Wahrheit einmal offen und ehrlich ins Gesicht! Der Verdienst des Sortimenters stand bis vor kurzem in gar keinem Verhältnis zur aufgewendeten Arbeit und dem im Betriebe angelegten Kapital; dazu kommt noch der gänzliche Mangel an kausmännischer Schulung, die auch für den Erfolg des Sortimenters unbedingt erforderlich ist. Der Ge schäftsinhaber hatte die Überzeugung, daß etwas nicht stimmte, aber cs fehlte ihm der Mut, die Wahrheit zu suchen und zu finden. Der Weg zur Klarheit führt aber unerbittlich über die Buchführung, Die sogenannte einfache Buchführung mutz für denjenigen, der ein einwandfreies Ergebnis sehen will, von vorn herein ausscheiden, da bei dieser zu leicht Fehler sich einschleichen, die ein falsches Bild ergeben würden. Bleibt also nur die soge nannte doppelte Buchführung, Nun begegnet man gerade in un seren Verufskreisen sehr häufig der verkehrten Vorstellung, als ob doppelte Buchführung gleichbedeutend sei mit doppelter Ar beit, Das ist eine ganz falsche Auffassung des Begriffs »dop pelte- Buchführung, Wir dürfen vor allem nicht aus dem Auge verlieren, daß die sogenannten Grund -Buchungen sowohl bei der einfachen, wie bei der doppelten Buchführung ganz genau «in und dieselben sind. Wenn die Geschäftsbücher überhaupt auf Grund des Handelsgesetzbuches geführt werden, so benötigen wir für die einfache wie für die doppelte Buchführung folgende Bücher: 1, die Kasse-Kladde, die dem Zwecke dient, sämtliche ein- und ausgehenden Zahlungen aufzunehmen; 2, d a s Einkaufs buch, das alle Rechnungen unserer Lieferer.aufnimmt; 3, dasVerkaufsbuch, dem alle auf Rechnung an unsere Kunden abgegebenen Posten zugeführt werden. Was wir nun bei der doppelten Buchführung noch weiter benötigen, ist lediglich das Hauptbuch und die reine Kasse ; das elftere hat indessen nur einmal im Monat, und zwar am Schluß, die Endsummen der Monatsergebnisse auszu nehmen, während die letztere täglich einzutragen ist, ein« Arbeit übrigens, di« in wenigen Minuten erfolgt. Ein weiterer sehr oft gegen di« doppelte Buchführung ins Feld geführter Einwand ist die Behauptung, man müsse sich für diesen Zweck einen eigenen Buchhalter nehmen, und das sei zu kostspielig. Nein, verehrter Leser, wer den festen Willen hat, sich durch Einrichtung der doppelten Buchführung ein klares Bild über seine Verhältnisse zu schaffen, der kann die doppelte Buch führung ganz allein bewältigen. Er mutz allerdings zu diesem Zweck den Grundsatz festhalten, die einzelnen Arbeitsgänge nach Kräften zu vereinfachen, was aber selbstverständlich nicht etwa aus Kosten einer lückenlosen und klaren Übersicht über die ein zelnen Gcschäftsvorfälle geschehen darf. Da plagt sich z. B, heute noch die Mehrzahl Sortimenter mit dem titelmäßigen (spezifizierten) Eintrag der Sendungen in die sogenannten Strazzen, mit dem titelmäßigen Buchen der Re- 1378 mittenden ins Remiltendenbuch, schreibt also jahraus jahrein eine ganze Unmenge von Titeln und Preisen jd zweimal nieder, wo doch eine Niederschrift vollauf genügen würde, falls er das so einfache mrd viel zuverlässigere Durchschreibeverfahren anwenden wollte. Dazu kommt dann noch die ganz heillose Zeit vergeudung durch Registrieren der Strazzen, was alles durch Benutzung der losen Karteten vermieden werden könnte. Der Satz »Zeit i st Geld- hat heute mehr als je Gültig keit. Wir sind infolge der schwierigen wirtschaftlichen Verhält nisse auf äußerste Sparsamkeit angewiesen. Die Preise für ge bundene Geschäftsbücher sind beinahe unerschwinglich, und doch wird gerade in diesen eine ganze Menge Papier unbenützt ge lassen, Mit Einführung des Kartensystems und der ganz knappen Buchung des Datums und Betrags unserer Sendungen ohne jede Angabe von deren Inhalt wird eine ganz erhebliche Er sparnis an teurem Material erzielt und auf der anderen Seite außerdem viel kostbare Zeit gespart, die bisher für die Spezi fikation der Sendungen aufgewendet werden mußte. Selbstver ständlich kosten die Kartenblätter auch Geld, aber sie werden rest los bis zur letzten Zeile ausgenützt und nehmen vor allem keinen unnützen Ballast auf. Allerdings darf man die Sparsamkeit nicht derart überschreiten, wie ich dies wiederholt gesehen habe, daß z. B, auf Buchhändler-Blattkonten ein und dasselbe Konto blatt drei und noch mehr Firmen aufwies; das muß ja zu Irrungen und Fehlern führen. Auch gegen die Kartenkonten hört man sehr oft einwenden, sie seien gesetzlich nicht erlaubt. Das stimmt aber durchaus nicht; das Handelsgesetzbuch verlangt in seinem K 43 lediglich: »Di« Handlungsbllcher sollen gebunden sein«, aber nicht etwa: »sie müssen gebunden sein« (wie der Wortlaut im »alte n« Han delsgesetzbuch war). Dieser Sinn kommt auch ganz klar und unzweideutig in einem Rechtsgntachten des bekannten Justiz- rats I)r. Staub zum Ausdruck, ebenso wie in der Schrift des Professors Crome über das sogenannte »Dauer-Kontobuch«, in der dem Loseblätter-Konlokorrent eine eingehende Behandlung in bejahendem Sinne gewidmet ist. Die Praxis hat übrigens diesen Schritt wesentlichster Arbeitsvereinfachung schon längst sanktioniert, finden wir doch selbst in amtlichen Kanzleien, Kran ken-, Spar-, Sterbekassen u, ä, die Kartei längst eingebürgert, gar nicht zu reden von den Industriebetrieben und Großbanken, di« heute ohne Kartei-System ihre Mitarbeiterzahl verdoppeln müß ten, Also auch dieser Etnwand wäre hinfällig, Wenn heute ein Sor timenter noch behaupten möchte, die doppelte Buchführung sei für den Buchhandel, insbesondere für das Sortiment zu umständlich, zu schwerfällig oder gar zu kostspielig, so hat er sich noch nie die richtige Mühe gegeben, sich mit der Materie zu befassen und ihr auf den Grund zu gehen. Wie oben schon betont, sind die Grund buchungen derart einfacher Natur, daß man jeden Lehrling ohne hin darin zu unterweisen die Pflicht hat; das Monatsergcbnis der Grundbücher kann der Geschäftsinhaber in wenigen Minuten am Monatsschlutz in sein Hauptbuch eintragen. Kommt dann die Zeit des ersten Jahres-Abschlusses (auf Grund der doppelten Buchführung) heran, so setze sich der Prinzipal mit einem tüch tigen abschlußsicheren und vertrauenswürdigen Buch halter (es gibt in jeder Stadt solche) zusammen, verarbeite mit diesem unter Erklärung des dem Betreffenden noch fremden Fachbeiwerks das Material und lasse sich selbst über die letzten Geheimnisse des Abschlusses aufklären. Die Steuerbehörden haben bekanntlich das Recht, die Vor lage der Geschäftsbücher zu'verlangen und nötigenfalls zu er zwingen; sie sollen dem Staat die erforderlichen Mittel be schaffen und werden von ihrem Recht zweifellos weitgehenden Gebrauch machen. Lieber Leser! Kannst du deine Bücher vorlegen, mit gu tem Gewissen als richtig geführt vorlegen? Dann Wohl dir! In wenigen Wochen stehen wir wieder am Ende eines Jahres, und es bietet sich jedem die Gelegenheit, mit Beginn des neuen Jahres zur doppelten Buchführung überzngehen. Wer ernstlich diesen Plan verfolgt, dem empfehle ich, sich die in meiner Broschüre »Kontorpraxis« (Verlag des Buchhändler-Gildeblattes.
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