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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.12.1920
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1920-12-06
- Erscheinungsdatum
- 06.12.1920
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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Redaktioneller Teil. X: 275, 6. Dezember 1820. meinsamen Instruktion zum Ausdruck gebracht wird, oder ob nach wie vor die Münchener und die Preußische Katalogisierungs- ordnung getrennt marschieren, ist sachlich unerheblich. Nicht nur zwischen Berlin und München, den preußischen und bayerischen Bibliotheken, auch zwischen Bibliotheken »nd Buchhandel vollzieht sich seit Mai 1920 eine bedeutungsvolle An näherung auf dem Gebiet der Katalogisierung. An Versuchen, die buchhändlerische Titelaufnahme für Bibliothekszwecke zu be nutzen, hat es früher nicht gefehlt. Alle diese Versuche waren von vornherein zum Scheitern verurteilt, weil keine der beiden Seiten geneigt war, auf die Eigenart der andern genügend Rück sicht zu nehmen und hinreichende-Konzessionen zu machen. Die Not der Zeit, nicht zum mindesten der handgreifliche Vorteil, welcher beiden Teilen durch eine Zentralisierung der Titelauf nahme in der Deutschen Bücherei erwachsen würde, hat hier Wan del geschaffen. Der Bibliographische Ausschuß des Börsenoer- eins gelangte nach eingehender sachlicher Erörterung und ge wissenhafter Prüfung aller Einzelfragen in der Sitzung vom 2V. Oktober zu der Ansicht, daß bei grundsätzlicher Anerkennung der verschiedenen Ziele von Bibliothekskatalog und Handels bibliographie eine gemeinsame Grundaufnahme für beide mög lich sei, wenn folgende Zugeständnisse gemacht würden: Text der Titelaufnahme: von seiten der Bibliographischen von seiten der Deutschen Büche- Abteilung (Anweisung f. d. bi- rei (Preuß. Jnstr.): bliographische Behandlung der Buchtitel von 19i5>: Elnflimmg van Orialnaltiteln Titelblatt für Aufnahme maß- mid Bemerkungen wie Werke gebend. Autorname wird voran- AuSz. gestellt. StanbesbezeiKnungen u. Titulaturen werden aufgenommen. Deutsche Schrift für Titel in Frak tur. Verzicht der Verkürzung des Textes bei Werken der Nebenseri«. Tausendbezeichnung wird ange geben. Genauere Verlegerangabe als bisher. Seitenzählung und Bei- gabevermcrk nach buchhändle rischem Gebrauch. Format über LS am Einband- Formatangabe bis LS om Ein höhe nach bibliothekarischem Ge- bandhöhe nach buchhänblerischem brauch <4°, 2"). Gebrauch <18°, kl. 8°, 8°, gr. 8°). Angabe des Preises. Angabe des Einbandes. Verzicht aus Nonpareilleschrift Bei Teilen von Sammelwerken bei Teilen von Sammelwerken u. „. Serien Verzicht auf kleineren Serien. Ausführlichere Behänd- Druck des Haupttitels (Berliner lung der Elnzeltitel innerhalb der Gebrauch). Serie oder des Sammelwerkes als « bisher. Auswahl des ersten Ordnungswortes: Einzelwerke Mil mehr als drei Verfassern unter Sachtitel mit Verweisen. Mathematik für Oberlyzeen von Ferd. Otto, W. Petri, A. Thaer, I. Ziegler, unter Mathematik mit Verweis von Otto usw. Auswahl aus einem Autor un ter Autor mit Verweis vom HrSg. Kleines Luther-Lesebuch, zsgest. v. Georg Buchwald, unter Luther mit Verw. v. Buch wald. Urknndenbücher u. Aktensamm- lungen unter Sachtitel mit Verw. v. HrSg. Mecklenburgisches Urkundcnbuch, Hrsg, von Grotesend, unter Urkundenbuch mit Verw. v. Grotefend. Akten des Pro zesses .... Hrsg, von Ad. Müller, unter Akten mit Ver weis von Müller. Personalschristen im weitesten Begriff der Personalschriften Sinne unter Namen der gefeierten wird auch auf Schriften mit einer Person. Verweis von den auf dem oder mehreren Abhandlungen aus- Titel genannten Abhandlungen. gedehnt. 1488 - Zum Gedächtnis Hermann von Bezzels, unter Bezzel. Saytitel (Begrifs des Satztitels s. Preuß. Jnstr.) unter das erste Wort. Dein Kind lebt, unter Dein! Und Gott lebt, unter Und; Aus den Wolken gefallen, unter - Aus: Hinaus zur Höh, unter Hinaus. Unentschieden blieb vorerst die Behandlung von Sachtitelu mii Personennamen an erster Stelle (Virchows Archiv) sowie die Frage, ob auch von buchhändlerischer Seite Vornamen als komposilionsbildend anzusehen seien (Richard Wagner-Stiftung). Für eine allgemeine Annahme der buchhändlerischen Regel, Hir tenbriefe, Bullen und neuere amtliche Veröffentlichungen unter den Sachtitel statt unter den Urheber zu stellen, wie die Preußische Instruktion dies vorschreibt, sprach sich der Vertreter der Deut schen Bücherei aus. Die Sitzung des Bibliographischen Ausschusses erbrachte kei nen Ausgleich zwischen buchhändlerischem und bibliothekarischem Gebrauch in 4 Fällen: 1. Anonyme und pseudonyme Werke mit ermitteltem Verfasser wer den von der Bibliographischen Abteilung unter den Sachtitel . gesetzt; von dem ermittelten Verfasser wird verwiesen. Die Preußisch« Instruktion nimmt als Hauptordnungswort den Na men des Verfassers und verweist vom Sachtitel. 2. Übersetzungen von Verfasserlosen Werken wie Texte von einzel nen Gesetzen werden in der buchhändlerischen Bibliographie unter dem vorliegenden, im Bibliothekskatalog unter dem Ori ginaltitel eingeordnet (Tausend und eine Nacht — Ltll i»lla evL-l-nls, deutsch). 3. Kommentierte Gesetze und Schriften sind in der buchhändleri schen Bibliographie durchweg unter dem Kommentator, in den Bibliothekskataiogen durchweg unter dem Sachtitel zu finden. Vom Kommentator wird verwiesen. 4. Briefsammlungen, auf deren Titelblatt nur ein Adressat ge nannt ist, werden von der Bibliographischen Abteilung unter den Sachtitel, nach der Preußischen Instruktion unter den Na men des Adressaten gestellt. In der Behandlung der Pseudonymen nntk anonymen Werke und der Übersetzungen offenbart sich die grundsätzliche Verschie denheit der buchhändlerischen Bibliographie und des Bibliotheks- katalogs. Diese denkt vor allem an den gegenwärtigen, jener an den kommenden Benutzer, diese will nur eine Aufzählung der er schienenen Bücher sein, jener auch eine Übersicht über das Schaf fen eines Schriftstellers und die verschiedenen Erscheinungsfor- meimeines Werkes bieten. Keiner Seite kann in diesem Falle mit gutem Gewissen zum Nachgeben geraten werden, es sei denn, daß man restlose Einigung um jeden Preis will. Anders ist es um die beiden verbleibenden Verschiedenheiten bestellt. Es er scheint durchaus denkbar, daß bei Entgegenkommen der Buch händler in den noch unentschiedenen Fragen der Ordnungswort wahl bei Sachtitelu mit Personennamen an erster Stelle und bei Vornamenzusammensetzungen die Bibliotheken hier ihrerseits Zugeständnisse Machen werden. Die gemeinsame Grundaufnahme wird als unmittelbare Folge eine Vereinfachung und Verbilligung des Betriebes der beiden Börsenvereinsinstitute zeitigen. Dasselbe Buch er fährt zurzeit im Gebäude der Deutschen Bücherei eine doppelte Aufnahme. Es wird in der Bibliographischen Abteilung nach buchhändlerischen, gleich darauf in der Katalog-Abteilung der Deutschen Bücherei nach den Regel» der Preußischen Instruktion ausgenommen. Statt an zwei Stellen braucht nach Einführung der Grundaufnahme nur noch an einer Stelle katalogisiert zu werden. Da die Aufnahme als Manuskript für die tägliche Bi bliographie zu dienen Hai, bevor sic für den Katalog der Bücherei verwandt wird, ist es nur folgerichtig, daß in den Fällen, wo Ver schiedenheiten in der Ordnungsworiwahl zwischen dem buchhänd lerischen und bibliothekarischen Gebrauch bestehen bleiben, vor erst der buchhändlerischc Gebrauch berücksichtigt wird (bei Bei behaltung der 4 genannten Punkte vielleicht 5—10°/» der Buch titel). Die für den Bibliothckskaialog notwendig werdenden
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