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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.12.1920
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1920-12-13
- Erscheinungsdatum
- 13.12.1920
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Redaktioneller Teil. X- 281, 13. Dezember 1S2». Ppkloermäßiftunp für Ansichtskarten? — In der schic» Sitzung > des wirtschaftspolitischen Ausschusses de? Reichswirtschaftsrots wurde die Frage der Portoermäßigung für Ansichtskarte» lebhaft erörtert. Während der Regicrungsvertreter mit dem Hinweis aus die Untcr- bilanz der Post s'ch jeder Portoermäßigung widersetzte, machten die Sachverständigen geltend, daß von der Anftchtspostkartenhcrstellung und dem Vertrieb in Deutschland alles in allem etwa lüg ÜÜÜ Menschen lebten. Seit der Portoerhöhung sind indessen zahlreiche Stillegungen erfolgt und von den 14 ÜÜÜ Arbeitern dieser Branche in Berlin infolge dessen schon 7VVV arbeitslos. Den Ausführungen der Sachverständigen schloß sich auch der Vertreter der sächsischen Regierung an. Der wirtschastspolitische Ausschuß saßtc darauf den Beschluß, dem Reichs- posiministcrium vorzuschlagen, baß die Ansichtskarten in ähnlicher Weise wie die Glllckwunschkarten zu Feiertagen als Drucksache gelten sollen, sodaß sie also zu dem ermäßigten Porto befördert werben können. PersolnililMichtell Sestorbcn: am 8. Dezember nach langer Krankheit im Sk. Lebensjahre Herr Joh. Lubw. Neudörfer In Saaz (Böhmens. Ein un gewöhnlich rühriger und tüchtiger Geschäftsmann, dem auch der Erfolg nicht gefehlt hat, ist mit dem Verstorbenen dahingegangen. Die von ihm 1SV2 gegründete Buch-, Kunst- und Musikalien handlung erfreut sich guten Ansehens. Berta Kroricp s-. — Aus Weimar wird der »Vossischen Zei tung- berichtet: Mit Berta Froricp ist schon wieder eine allgemein bekannte und hochgeachtete Vertreterin des älteren Weimar dahin- gegangen. Sic siarb am lv. Dezember nach ganz kürzer Krankheit I» ihrem 88. Lebensjahre. Verlebte sie auch die letzte Zeit in Zu rückgezogenheit, so entging doch keinem Besucher von Weimars klas sischen Stätten die große Froriepsche Besitzung. Das langgestreckte, schöne Gebäude war ehemals der Sitz des weimarischeu Andustrie- kontors von FriedrtchJustiuBertuch, dem Urgroßvater Berta Kroricps, einem Goethe-Zeitgenossen. In deni dahinterliegenden große», parkähnltchen Garten fand später dessen Sohn Christian Ber- tuch, der Gründer des seinerzeit viel gerühmten lithographischen In stituts, seine letzte Ruhestätte. Der Name Kroriep wurde aber auch durch eigene Verdienste weltbekannt. Ter Bruder der Verstorbenen und ihrer noch lebenden Schwester Klara war der thüringische Pro fessor, der durch seine Nachforschungen nach dem echten Schillerschädel In den letzten Jahren vor Kriegsbeginn Aufsehen erregte. Sprechsaal. Pflichtstücke des Verlegers? Mit Schreiben vom 15. November d. I. verlangte die Preußische Staatsbibliothek von mir Pflichtexemplare mehrerer Vcrlagsartikcl. Ich sandte das Schreiben zurück mit dem Vermerk: Kurzer Hand zurück mit dem ergebenen Bemerken, das;, soviel ich weiß, die Verpflichtung der Vcrlagsbuchhändler in Preußen zur Lieferung von je einem Stück der Verlagsartikcl an die frühere »Königliche Bibliothek« ans einer Kabincttsordre beruhte. Mit der Revolution sind aber Kabinettsordres außer Kraft gekommen, und so dürfte auch die ungerechte Verfügung, die cs nur für den Buch handel als Sondersteuer gab, außer Kraft gekommen sein. Andern falls bitte ich um gef. Aufklärung. Darauf erhielt ich heute ein Schreiben vom 30. November folgenden Inhalts: Die Kabincttsordre vom 28. Dezember 1824, durch welche die Pflichtexemplare wieder eingeführt wurden, hat die Natur eines Ge setzes und ist trotz der Veränderung in der Staatsverfassung in Kraft geblieben. Ich schicke Ihnen deshalb das Schreiben vom 15. November nochmals zu und ersuche Sie, von den darin aufgeführten Büchern die Pflichtexemplare abzuliefcrn. I. A.: (gez.) Paalzow. Nach Äußerung von Juristen kann nur ein Erlaß oder eine Ver fügung, die außer der Unterschrift des jeweiligen Herrschers die Gegen zeichnung des betreffenden Ministers trägt, auch heute noch in Kraft fein, eine reine Kabinettsorörc — also ohne Gegenzeichnung — da gegen sei mit der Revolution außer Kraft getreten. Es können in diesem vorliegenden Falle jedoch zwei Möglichkeiten vorliegeu, die die Verpflichtung des Verlagsbuchhcrndels zur Lieferung je eines Vcr- lagsartikels aufrechterhalten, und diese sind: 1. daß die Verpflichtung auf einer Verfügung oder einem Erlaß mit Gegenzeichnung beruht, oder 2. daß die Kabincttsordre nach der Revolution von den Volks- bcauftragten zum Gesetz erhoben ist. Vielleicht ist einer der Herren Berufsgenossen über diese »Ver pflichtung« genau unterichtet, eine Verpflichtung, die für den Ver leger wie auch für den Sortimenter gleich wichtig ist. Für den Ver leger würde das Weiterbcstehen der Verpflichtung eine Fortdauer einer Sondersteuer bedeuten, während dem Sortimenter mit der Aufhebung derselben der Absatz manchen Werkes an die Staatsbibliotheken in Aussicht stände. Ich bitte um Meinungsäußerungen. Berlin W. 57, den 3. Dezember 1920. Bülowstraße 54. Hermann Krüger. Schon manchmal ist von preußischen Buchhändlern die Fortdauer der Verpflichtung zur Verabfolgung neuer Verlagsartikel an die König liche jetzt Preußische Staatsbibliothek und an die Provinzial-Biblio- thcken angezwcifclt worden. In dem Buche von Johannes Franke: Die Abgabe von Pflichtexemplaren, Berlin 1889, werden zwei Eingaben des Vorstandes der Korporation der Berliner Buchhändler vom Jahre 1876 erwähnt und die darauf erfolgten Bescheide der Staats-Mini sterien abgedruckt, in denen ausgeführt wird, daß die Verpflichtung zur Abgabe von Pflichtexemplaren noch zu Recht bestehe, alle Einwände .seien hinfällig. Das war damals. Nun hat aber sicher die Revo lution eine neue Lage geschaffen, und die jetzige Negierung ist noch den Beweis schuldig, daß trotz der Veränderung in der Staatsverfas sung die alte Kabincttsordre von 1824 noch als Gesetz gelten kann. Red. Vereinsbuchhandel. Folgender Briefwechsel wurde der Redaktion des Börsenblattes zur Veröffentlichung übersandt: Kyritz, den 26. November 1920. Fricdrichstraße 27. An den Phoeb us°Verlag in München. Wir bitten ergebenst um gef. Auskunft, ob Sie bereit sein wür den, uns zur Auswahl für unsere Mitglieder eine Musterkollektion von Büchern Ihres Verlages (zu Weihnachtsgeschenken geeignete) kommissionsweise zu übersenden. Abrechnung, Zahlung und Rücksendung der unverkauft gebliebenen Bücher: 25. Dezember. Gewährung von Rabatt oder Ermäßigung der Teuerungszu schläge ist Bedingung, da das ganze Unternehmen zwecklos ist, sobald dieselben mehrfachen Zuschläge gezahlt werden müssen wie im Klein handel. Ihrem baldigen Bescheid sehen mir mit Interesse ent gegen. Hochachtungsvoll (gez.) Beamtenverein Kyritz (Prignitz), Wirtschaftsausschuß. München, den 3. Dezember 1920. Dem Beamtenverein Kyritz (Prignitz), Wirtschaftsausschuß. Mit Ihrem vervielfältigten Schreiben vom 26. November er suchen Sie uns um Kommissionssendungen unserer Verlagswerke zur Answahl für Ihre Vereinsmitglieöer. Sie beanspruchen die Gewährung von Rabatt, Ermäßigung der Teuerungszuschläge, »da sonst Ihr ganzes Unternehmen zwecklos ist, sobald dieselben Zu schläge gezahlt werden müssen wie im Kleinhandel«. Darauf diene Ihnen zur Antwort, daß auch der Kleinhandel, im vorliegenden Falle der deutsche Sortimentsbuchhandel, eine Exi stenzberechtigung hat und leben will. Auch von den Steuern dieser Leute wird die Beamtenschaft, also auch Sic bezahlt. Während selbst der unterste Beamte nicht nach seinen Fähigkeiten, sondern nach seinem Alter bezahlt wird, also ein gesichertes steigendes Einkommen hat, ist dies beim Buchhändler auch bei besten Kenntnissen nicht der Fall. Wir hoffen daher von Herzen gern, daß Ihr Unternehmen, so weit es sich mit Bücherbcschaffungen auf Kosten anderer befaßt, auch zwecklos bleiben möge! Hochachtungsvoll Der Phoebus-Verlag in München. E- Roth Co. in Lörrach. Für Mitteilungen über diese in Lörracher Buchhändlerkreisen un bekannte Firma wären wir dankbar. Vor Ausführung von Büchcr- bestellungen dieser Firma sollten sich die Verlagsbuchhandlungen be sonders wegen des Valutaaufschlags sichern. Red Bcranlwortl. Red. i. D.: Richard Alberti. — Verlag: DerVörsen eretn der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches Buchhändlerhaus. Druck: Na mm L Seemann. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der Redaktion und Expedition: Leipzig. Gerichtsweg 2S lBuchhändlerhauöt. i492
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