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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.12.1920
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1920-12-22
- Erscheinungsdatum
- 22.12.1920
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- Zeitungen
- Digitalisat
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192012226
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Redaktioneller Teil. Xs 289, 22. Dezember 1920. auch, daß diesen Firmen während des 8 Tage dauernden Wettbewer bes die Erlaubnis der Schaufensterbeleuchtung erteilt wurde: es wur den dadurch Käufer angelockt, die sonst achtlos an den dunklen Schau fenstern voriibergeeilt wären. Die 13 Fenster wurden photographiert, und die Bilder sollen später, wenn genügend Material vorliegt (spätere Veranstaltungen), als Mappe von der Gesellschaft hcrausgcgcben wer den. Die Breslauer Presse brachte erfreulicherweise ausführliche Be richte. Uber das Endresultat, d. h. die Prämiierung, und die interessanten Urteile der 17 Preisrichter soll später noch ein Bericht folgen. Am Sonntag, dem 4. Dezember, fand für die Lehrlinge eine Füh rung mit belehrender Erklärung an allen Buchhandlungsfeustcru statt, woraus mancher der jungen Leute Nutzen gezogen haben dürfte. Das war der Zweck unserer Veranstaltungen: nur fehlt es uns leider an Mitteln, mehr für den Jungbuchhandel zu leisten. M. Die Erschwerung der richtigen Stellcnbcsetzung durch den Entwurf des Arbeitsnachweisgcsetzes. — Uber die Gefahren, die auch den Buch handel, wegen seiner Eigenart mehr als die anderen allgemeinen kaufmännischen Berufe, bei der geplanten Verstaatlichung des Arbeits nachweises bedrohen, unterrichtet eine Eingabe, die der Deutsche Ver band Technisch-Wissenschaftlicher Vereine, der sich aus 2V Vereinen, Verbänden und wissenschaftlichen Gesellschaften — darunter dem Ver eine deutscher Ingenieure — zusammensetzt, an -den Neichs- Arbeitsminister gesandt hat. Mehr denn je hängt, so heißt es in der Eingabe, die Zukunft unserer vaterländischen Produktion davon ab, daß es gelingt, den richtigen Mann an die richtige Stelle zu bringen. Die Technik insbesondere kann ihren volkswirtschaftlichen Ausgaben nur dann gerecht werden, wenn den qualifizierten Arbeits kräften die Möglichkeit der vollen Verwertung ihrer Fähigkeiten ge wahrt bleibt. Für die Angehörigen der technisch-wissenschaftlichen Be rufsstände sind die über das Handwerk- und Schnlmäßigc hinaus er worbenen besonderen Berufserfahrungen und die individuellen Fähig keiten das Wertvollste und in der Regel das alleinige wirtschaftliche Gut, das sie besitzen. Für das Wirtschaftsleben ist es von ausschlag gebender Bedeutung, daß seine unendlich vielgestaltigen Bedürfnisse an Arbeitskräften, die gerade über solche an das Individuum gebun dene Eigenschaften verfügen, in vollem Umfange befriedigt werden tonnen. Die durch das geplante Gesetz erstrebte Regelung des Ar beitsnachweises darf nicht zugunsten einer verwaltungstechnischen Ein heitlichkeit zu einer schematischen Behandlung aller Bcrufsstänöc füh ren, sondern muß bereu Eigenarten Rechnung tragen, wenn nicht unserer ohnehin schon stark geschwächten Produktionskrast der Todes stoß versetzt iverden soll. Ein amtlicher Stellennachweis wird niemals die individuelle Behandlung ermöglichen können, die für die Zukunft nnseri.r technisch-wissenschaftlichen Entwicklung schlechterdings eine Le bensfrage bedeutet. Ter Deutsche Verband Technisch-Wissenschaftlicher Vereine muß daher mit allem Nachd uck die Forderung erheben, daß die bislang geschaffenen, den Eigenarten der technisch-wissenschaftlichen Berufsstände entsprechenden Einrichtungen für den Arbeitsnachweis erhalten bleiben. Es bestehen hierfür die Stellenvermittlungen der einzelnen Verbände und der Stellcnmarkt in den Fachzeit schriften. Ebenso entschieden wendet sich die Eingabe gegen die Absicht, daß die Veröffentlichung von Stellenanzeigcn in den Tages- und Fach- zcitnngen künftig verboten iverden soll. Die überaus rege Benutzung gerade dieses Arbeitsnachweises ist der schlüssige Beweis dafür, daß die individuelle Behandlung von Angebot und Nachfrage für den Stcl- lcnmarkt vieler Berufsstände unentbehrlich ist und durch keinen irgend wie gearteten Arbeitsnachweis amtlichen Charakters erseht iverden kann. Schließlich müssen wir uns, so fährt die Eingabe fort, gegen die Absicht wenden, die nach dem Gesetzentwurf vorzuliegen scheint, daß nämlich der Arbeitsnachweis erst nach Ansgeben einer Stellung in Tätigkeit treten soll. In dem Berufsleben des Einzelnen würden sich unter der Wirkung einer solchen Bestimmung nach jedem Stellen wechsel beschäftigungslose Zeiten einschiebeu, die einen volkswirtschaft lichen Verlust bedeuten. Die heutige Zeit erfordert möglichste Aus nutzung jeder Arbeitskraft und Arbeitsstunde. Es muß deswegen unbedingt die Möglichkeit geschaffen werden, baß sich der Arbeitsuchende nach der von ihm erstrebten Stellung nmsieht, auch während er noch in der alten Arbeitsstelle beschäftigt ist. Soweit die Eingabe! Was sic vom Standpunkte der technisch- wissenschaftlichen Bernfsstände ausführt, trifft auch für die Stellen vermittlung auf dem Arbeitsmarkt des Buchhandels zu. Der allge meine, obligatorisch gemachte Arbeitsnachweis wird dem Buchhandel niemals die Dienste leisten können, wie sie bis jetzt durch sein Fach blatt, das Börsenblatt, in seinem Stellenmarkt geboten werden, durch den die individuelle Behandlung jeder Stellcnbesetzung ermög licht ist. Welch ein Zeitverlust und welche Umständlichkeiten müßten cintreten, wenn der eine Hilfskraft suchende Buchhändler sich zunächst au den staatlichen Arbeitsnachweis wenden und sich dort durch die Unmasse für ihn meist ungeeigneter Angebote durcharbeiten müßte, während er jetzt in seinem Fachblatt seine Anforderungen für die bei ihm offene Stelle genau bekannt geben kann und nur die ihnen ent sprechenden Angebote zu berücksichtigen braucht. Die schweren Bedenken, die mau gegen die geplante gesetzliche Regelung haben muß, kommen auch in einer Anfrage der Deutschen Volkspartei im Reichstage zum Ausdruck, in der es heißt: Bei den Beratungen über den Entwurf eines Arbeitsnachweisgesetzes im Neichsarbeitsministerium sind Bestrebungen zutage getreten, in dem Arbeitsnachweisgcsetz einen schwerwiegenden Eingriff in die Freiheit der Presse dadurch vorzunehmen, daß die Ausgabe von Stellenangeboten und Stellengesuchen in dem Inseratenteil der Zeitungen ganz unter sagt oder erst dann zngelassen werden soll, wenn der zuständige Ar beitsnachweis nach mehrtägiger Bemühung um die Ziesetznng der Stel lungen erklärt, daß er nicht in der Lage sei, für die offenen Stellen einen Bewerber zu benennen. Ferner sollen in letzterem Falle die Anzeigen nicht dem Interessenten (Arbeitgeber oder Arbeitnehmer), sondern dem zuständigen Nachweis Vorbehalten bleiben. Der Zweck des Gesetzentwurfs über die Arbeitsnachweise, die Besetzung offener Stellen mit Rücksicht auf die herrschende Arbeitslosigkeit zu beschleu nigen, würde durch derartige Bestrebungen nicht gefördert, vielmehr beeinträchtigt oder sogar vereitelt werden. Ans der andern Seite würde die Existenz der Presse schwer geschädigt werden. Nach alledem hat der Buchhandel allen Grund, dagegen auszu- treten, daß das geplante Gesetz nicht mit Rücksicht ans eine verwal tungstechnische Einheitlichkeit zu einer schematischen Behandlung der schwierigen und wichtigen Fragen führt und dem Buchhandel wieder neue Schwierigkeiten bei der Auswahl seiner Angestellten bereitet. Neue Drucksachenprcisliste. — Vom Be«chnungsamt des Deut schen Buchdrucker-Vereins wird eine neue (kleine) Verkaufspreisliste (Nr. 2) für die gebräuchlichsten Drnckarbeiten herausgegeben. Die Listenpreise entsprechen den gegenwärtig gültigen Preisen für Satz und Druck sowie des Papiers. Diese kleine Preisliste kostet 3 sic enthält im Gegensatz zur großen Preisliste (nicht zu verwechseln mit dem Preistaris) nur Gesamtpreise für etwa 80 Arbeiten und ist für den Verkehr mit der Kundschaft bestimmt. Die große, im Juli 1920 erschienene Preisliste enthält die Einzelpreise für Satz, Druck, Papier usw. Mitglieder erhalten diese Liste für 5 .//, und Nichtmitglieder für 7.50. Bei Benutzung derselben ist der vom 1. November d. F. an in Kraft getretene Aufschlag von 5°/, zu berücksichtigen. Persiinlilnlichrichten. Gestorben: am 16. Dezember nach jahrelanger schwerer Krankheit Herr Paul Korn, ein früherer treuer Mitarbeiter der I. E. Hinrichs- schen Buchhandlung in Leipzig, der er über 32 Jahre seine Tätigkeit in treuer Pflichterfüllung gewidmet hat. Ein gewis senhafter, kenntnisreicher und unverdrossener Mitarbeiter ist mit ihm dahingegaugen. Ferdinand Kniep f. — Am 18. Dezember ist in Jena im Alter von 91 Jahren Geheimer Justizrat Professor vr. Ferdinand Kniep gestorben. Kniep war an der Jenaer Universität ordentlicher Honorar professor für römisches Recht, ist 1830 zu Wismar geboren und stu dierte in Göttingen, Heidelberg, Berlin und Rostock. Seine Lehr tätigkeit erstreckte sich ans römisches Recht, Pandekten, Institutionen, römische Ncchtsgeschichte, Geschichte des römischen Zivilprozcsscs, exe getische Übungen, Pandektcnpraktikum, ferner deutsches bürgerlichem Recht, Neichszivilprozeß, Konkursrecht, Handelsrecht, altägyptische und babylonische Ncchtsnrkunden. Sein Forschungsgebiet war das römische Recht, einschließlich des früheren gemeinen und des netteren bürger lichen Rechts. Sprechsaal. fOhne Verantwortung der Redaktion: jedoch unterliegen alle Einsendungen den Bestimmungen über die Verwaltung des rv^rsenbtatts.j Adressen von Lederfabriken. die Leder für Bucheinbände in guter Qualität gefärbt liefern, werdet, gesucht. Mitteilungen an die Redaktion des Börsenblattes. W. G. Berantwortl. Red. i. V.: R t ch a r d A l b e r t i — Verlag: DerBvrsen verein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Deutsches Buchbändlerhau». Druck: Ramm L Lee mann. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der Redaktion und Erpedttion: Leipzig. Gerichtsweg 26 sBuchhändlerbausi. 1!>2?
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