Redaktioneller Teil. 289, 22. Dezember 1920. d) weil sie abgabefreien Lagcrbeständen entnommen wurden (H 19b der Verkaufsordnung für Auslandlieferungen), (abgekürzt zu bezeichnen durch ein I. vor der Anzahlangabe). Weiter Ist anzugeben, welche Posten e) von der exportierenden Firma nicht direkt vom Verleger, sondern von einem Zwischcnbuchhändler (Barsortiment, Grossogeschäft usw.) bezogen wurden (abgekürzt zu bezeichnen durch ein 2 vor der Anzahlangabe), c>) Gegenstände des deutschen Buchhandels betreffen, die unter H 8 der Verkaufsordnung für Auslandlieferungen fallen (z. B. Antiquariat, modernes Antiquariat, Reftauflagen usw.), (abgekürzt zu bezeichnen durch ein ^ bezw. kt vor der Anzahlangabe). e) Zeitschriften betreffen, die der Verleger zuschlagsfrei ins Ausland liefert (abgekürzt zu bezeichnen durch 12. vor der Anzahlangabe). III. Die exportierenden Firmen können auf Antrag die aus I und II ersichtlichen Meldungen selbst anfertigen und die Vordrucke dafür kostenlos von der Außenhandelsnebenstelle beziehen. Die ordnungsgemäß ausgefüllten Vordrucke sind stets gleichzeitig mit den Duplikaifakturen einzurelchen. Die Weitergabe der Vordrucke an die Verleger erfolgt in jedem Falle durch die Außenhandelsnebenstelle. Unmittelbare Übersendung seitens der exportierenden Firmen ist unzulässig. Leipzig, 15. Dezember 1920. Der Reichsbevollmächtigte der Außenhandelsnebenstelle für das Buchgewerbe. Otto Selke. Bekanntmachung. Für vorstehende Bekanntmachung der Außenhandelsnebenstrlle war die von der Reichsregierung betonte Notwendigkeit maßgebend, den zunehmenden Umgehungen der Verkaufsordnung auf diese Weise einen Riegel vorzuschieben. Der Buchhandel wird sich im Interesse eines soliden und reellen Geschäftsverkehrs mit diesem Meldesystem, das für den einzelnen Exporteur kaum eine Mehrarbeit verursacht, nicht nur abfinden, sondern sogar befreunden können. Die Außenhandelsnebenstelle wird künftig unter allen Umständen die Angabe des Verlegers auf den Duplikat. Fakturen fordern; außerdem sind auf den Fakturen bei den einzelnen Posten die sonstigen für den Meldezettel nötigen An- gaben sorgfältig zu machen, und zwar möglichst unter Benutzung der hierfür vorgesehenen Abkürzungen. Die nachstehend neu bekanntgegebene Verkaufsordnung weist im übrigen folgende Änderungen aus: 1. Der Auslands-Sortimenter wird künftig mit dem Jnlands-Sortimcnler gleichgestellt. Dies erwies sich als unbedingt nötig, da die dem Auslands-Sortiment aus den Rabatten verbleibende Gewinnspanne infolge Wegfalls des Sortimenter-Teuerurrgs-Zuschlags nicht mehr ausretcht, so daß es andernfalls gezwungen wäre, infolge seiner in hochwertiger Währung entstehenden Geschäftsspesen weitere Aufschläge auf den von uns festgesetzten Auslandspreis zu erheben. Solche Aufschläge bedeuten aber eine den Absatz gesährdende Verteuerung, die der gesunkenen Kauf kraft der Publikums gegenüber um so fühlbarer wäre, als sie vielfach im Ausland das deutsche Buch allein träfe. 2. Dem gleichen Zweck, das durch erhöhte Gestehungskosten teurer gewordene Buch der allenthalben gesunkenen Kauf kraft des Publikums in der Preisstellung anzupassen, dient die Herabsetzung der Umrechnungskurse, wie sie aus der zum Schluß bekanntgegebenen Umrechnungs-Tabelle ersichtlich ist. 3. Den gestiegenen Produktionskosten neuer Werke trägt die Vorschrift Rechnung, daß bei Festsetzung besonderer Auslandspreise in deutscher Währung ein Ueberschreiten der Inlandspreise um nur 50°/„ als ausreichend betrachtet wird, soweit es sich um Werke mit der Jahreszahl 1921 u. ff. handelt. 4. In jedem Fall, wo der Verleger in deutscher oder fremder Währung besondere Auslandspreise festsetzt, ist an Stelle einer Beteiligung am Valuta-Mehrerlös der Einfachheit halber eine Erhöhung des Rabatts um 10°/^ als angemessen erachtet, durch die alle weiteren Ansprüche als getilgt zu betrachten sind. Dem Publikum gegenüber soll die neue Berechnungsart erst am l. Februar 1921 in Kraft treten, damit dem Sortiment eine angemessene Verwertung seiner zu höheren Preisen bezogenen Waren ermöglicht wird Leipzig, den 18, Dezember 1920, Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig vr, Arthur Meiner. Paul Schumann. Hans Volckmar. Karl Siegismund. Otto Paetsch. Max Röder. Ibl^