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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.03.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-03-28
- Erscheinungsdatum
- 28.03.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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3870 Börsenblatt s. b. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 72, 28. März 1911. beseitigt und das Osterfest auf einen bestimmten Sonntag fest gelegt werde. Begründend wird dazu unter anderem bemerkt: Durch die Schwankungen des Osterfestes seien Mißstände ent standen, die im Schulwesen, auf wirtschaftlichem Gebiete, in Industrie, Handel und Verkehr, in der Landwirtschaft, beim Wohnungs- und Gesindewechsel immer lebhafter empfunden werden. (Zeitschrift f. Dtschlds. Buchdrucker ) "-Versteigerungen. (Vgl. Nr. 14, 41, 42, 43, 48, 68, 60, 61, 63, 66, 69 d. Bl.) — 4.-6. April 1911. Aachen, Hochstraße 66—68, Ant. Creutzer vorm. M. Lempertz: Eine reichhaltige Sammlung hervor ragender und seltener Aquensien: Ansichten, Bücher, Ein blatt- und Gelegenheitsdrucke, Heiligtumsfahrt, Kalender, Bischof Berdolet, Mäkelei, Mundart-Dichtung, Thermen literatur, Totenzettel bekannter und berühmter Aachener, Manuskripte und Urkunden, Denkmünzen, Ölbilder, 2 Aquarelle von Ferd. Jansen. Rheinische Geschichte: Cöln, Corneliusmünster, Eupen, Limburg, Mainz. Geo- graphie und Reisehandbücher. Theologie und Philosophie. Naturwissenschaften. Rechts- und Staatswissenschaft. Nationalökonomie. Musik. Eine Anzahl wertvoller Drucke. Kunst- und Architekturbibliothek. — Besichtigung 1.—3. April im Gefchästslokal. 26. April und folgende zwei Tage 1911. München, Otto- straße 3a, I. Halle Antiquariat: Eine ganz hervor- ragende Sammlung von Kupierstichen der englischen und französischen Schule des 18. Jahrhunderts. Farbendrucke, Schabkunstblätter, Blätter in Punktiermanier, Linienstiche, frühe Farbendrucke. Schöne Blätter der berühmten Porträt slecher Drevet, Edelinck, Masson, Nanteuil, Schmidt, Wille. Schöne Frauen- und Ktnderbtldnisse. Sport, Jagd, Turf. Amertkaner-Porträls. — Besichtigung 3 Tage vor der Auktion in den Geschäftsräumen Ottostraße 3a. Vom Meichsgericht. Die rechtliche Natur der Zeitungs- abonnemenlSgelder. Urteil des Reichsgerichts vom 28. Ok- tober 1910. Bearbeitet von Rechtsanwalt 1)r. Felix Walther- Leipzig. (Nachdruck, auch im Auszug, verboten.) — Gelegentlich der Umwandlung eines Zeitungsverlags rn erm Aktiengesellschaft wurde aus steuerslskalifchen Gründen die Frage brennend, ob die jährlichen Abonnemenlsgelder Forderungen seien oder nicht. In elfterem Falle waren sie rillt v. H , rm anderen Falle mit ^/» v. H. zu verslempein. Die Steuerbehörde erhob ^ v. H. Die Aklienge,ellschait forderte im Rechtswege den nach ihrer Meinung zuviel emgezogenen Betrag von 1376 50 H zurück. Das Landgericht 1 Berlin erkannte auf Abwei ung der Klage. Das Kammergericht Berlin verurteilte indes den Fislus nach dem Klagantrage. Demgegenüber erklärte der 7. Zivilsenat des Reichsgerichts: Die sogenannten »jährlichen Abonnementsgelder« sieht der Berufungsrlchter in vollem Umfange als Forderungen an, die mit Vüo v- H. zu versteuern feien. Wie es flch mit diesen Geldern verhält, ist tatsächlich nicht völlig aufgeklärt. Darum ist davon auszugehen, daß es sich bei ihnen, soweit nicht eine bereits in der Perfon des Veräußerers Z. entstandene Verbindlichkeit der Abonnenten für das letzte Vierteljahr 1905 mangels Kündigung des Abonnements vorlag, um Beträge handelte, deren Eingang aus Grund erneuter oder neuer Abonnements erwartet wurde. Der Berufungsrlchter sagt, daß dies ungewisse, bedingte For derungen feien, deren Entstehung davon abyänge, daß sich die Zahl der Abonnenten auf derselben Höhe halte, wie beim Ver- tragsschtusse. Von einer bedingten Forderung kann aber kerne Rede fern, wenn es noch an der rechtlichen Grundlage für die Entstehung des Schuloverhältmsses völlig fehlt. Der Anspruch aus das Abvnnementsgeid entsteht erst Mit dem Abschlüsse des ent sprechenden Vertrages oder, nach dem gewöhnlichen Sprach- gebrauche, mit der Bestellung der betreffenden Zeitung. Er ist also lein bedingter, sondern ern künftiger Anspruch, der aus dem Vertrage zwischen dem Eigentümer des ZeilungS- unternehmenS und dem Abonnenten beruht. Darum kann er aber auch nicht von einem jrüheren Eigentümer, der bei dem Abschlüsse dieses Vertrages rechtlich unbeteiligt ist, abge treten werden, und darum entbehrt die Annahme des Be rufungsrichters, daß ungewisse oder bedingte Forderungen von Z eingebracht seien, der Begründung. Was die Parteien unter den Abonnementsgeldern (in dem bezeichnten Umfange) ver standen haben, läßt sich aus der dem Gründungsvertrage beige fügten Bilanz entnehmen. Dort ist das Eigentum am Verlage der »Allgemeinen F zeitung« mit 596 000 bewertet. Erft in dem Schreiben vom II. November 1905 teilt Z. dem Notar mit, daß in dieser Summe 330184 ^ Abonnementsgelder ent halten und für das Eigentum am Verlage nur 265 816 zu be rechnen seien. Man erhoffte mithin eine der bisherigen gleich, kommende Zahl von Bestellern der Zeitung und schützte darum das Eigentum am Verlage oder genauer das Unternehmen mit Rücksicht auf diese Hoffnung auf eine auch sie umfassende Ziffer. Trifft dies zu, so handelte es sich bei den sogenannten Abonne mentsgeldern, soweit sie nicht bereits entstandene Forderungen betrafen, um einen Bestandteil oder eine Eigenschaft des Zeitungs unternehmens, und sie können bei der Versteuerung nicht will- kürlich von dem auf den Verlag fallenden Betrag ausgeschieden werden. Das Urteil des Kammergerichts wurde deshalb aufgehoben und die Sache zurückverwiesen. (Vgl. Entsch. d. R.-G. in Civils. Bd. 74, S. 378 ff.) (Aktenzeichen: VII 179/10.) * Deutscher Vuchdrucker-Berein. — Die diesjährige Haupt versammlung des Deutschen Buchdrucker-Vereins wird am Sonnabend, den 27, und Sonntag, den 28. Mai 1911, in Ham burg (Hotel Atlantic, Holzdamm 1—19) gehalten werden. Vorläufige Tagesordnung. 1. Geschäftsbericht des Vorsitzenden. 2. Abnahme der Jahresrechnung für 1910. 3. Aufstellung des Voranschlags für 1911. 4. Feststellung der Mitgliederbeiträge. 5. Bericht und Beschlußfassung über den revidierten Buchdruck- Preistarif. 6. Stellungnahme zur bevorstehenden Revision des Buchdrucker- Lohntarifs. 7. Stellungnahme zum Hilfsarbeiter-Tarif. 8. Bestimmung des Ortes für die nächstjährige Hauptversammlung. 9. Sonstige Angelegenheiten. Anträge zur Hauptversammlung sind bis spätestens 6. Mai bei der Geschäftsstelle des Deutschen Buchdrucker-Vereins in Leipzig, Deutsches Buchaewerbehaus, einzureichen. Das Recht der Antragstellung bei der Hauptversammlung steht außer dem Hauptvorstand den Abgeordneten sowie den Kreis- und Bezirks vorsitzenden zu. Die Vereinsmitglieder haben dieses Recht inner halb des Kreises oder Bezirkes auszuüben. * Post- Deutsche Postausweiskarten in Frankreich gültig. — Die in Deutschland ausgestellten Postausweiskarten erhalten zufolge einer zwischen der deutschen und der franzö sischen Poftverioaltung getroffenen Vereinbarung vom 1. Mai ab auch in Frankreich Gültigkeit, so dag sie von da ab von den sranzöpschen Postdienststellen bei der Aushändigung von Postsendungen als vollgültige Ausweispapiere behandelt werden. Ebenso gellen die von fran,)öslschen Postdienststellen ausgestellten Identltalsbücher vom 1. Mai ab den deutschen Postanstalten gegenüber als vollgültige Ausweise. In den Geltungsbereich der .m RelchS-Postgeblet ausgestellten Postausweiskarten waren schon bisher elnbezogen: Bayern, Württemberg, Belgien, Dänemark, Italien, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Schweden und die Schweiz. Thüringische Lachverständigenkammer sür Werke der Toukunst in Weimar. — Für die thüringischen Staaten wurden oer derzeitige Direktor der grvßherzoglichen Musikschule und Orchesterschule, Professor Waldemar v. Baußnern, der Musik direktor der akademiichen Konzerte in Jena, Professor Fritz Stein, und Musikdirektor Camillo Schumann in Eisenach zu Mitgliedern, der erste Lehrer an der weimarischen Musikschule, Karl Rorich, zum stellvertretenden Mitglied der gemeinschaft lichen Thüringischen Sachverständigenkammer für Werte der Ton kunst in Weimar ernannt. (Vossijche Zeitung.)
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