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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.08.1921
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- 1921-08-18
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- 18.08.1921
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Redaktioneller Teil. 192. 18. August 1921. schaftlich schädlich erwiesen. Tie Belastung durch den einheitlichen Steuersatz van 30 Prozent wird gemildert durch eine ermäßigte Heranziehung der Dividende beim Bezieher zur Einkommensteuer, und zwar mit 75 Prozent des um die Ka pitalertragsteuer gekürzten Betrages, wenn das gesamte steuerbare Einkommen 100 000 Mark nicht übersteigt, mit 90 Prozent, wenn cs mehr als 100 000 Mark beträgt. Für die übrigen Steuerpflichtigen bleibt cs bei dem bisherigen Steuersatz von 10 Prozent. Bon weiteren Änderungen, die der Entwurf bringt, sind besonders zu erwähnen der Fortfall der bisherigen Freistellung der S ch a ch t e l g e s e l l s ch a f - ten in allen Fällen, in denen die Muttergesellschast 20 Prozent der Anteile besitzt; die Steucrpflicht ausländischer Körperschaften, auch wenn im Inland eine Bctriebsstätte nicht unterhalten wird und der Abschluß von Geschäften im Inland durch bevollmächtigte Vertreter erfolgt; Fortfall der Sondcrvorschrift über die Besteuerung der Li- quidations- und F u s i o n s g e w i n n e, die Ausdehnung der neuen Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes über Steuerfreiheit von Aufwendungen für Klcinwohnungszweckc und teilweise Steuer freiheit der Rücklagen für Ersatzbcsch aff ungen auf die Ermerbsgesellschaften für die Jahre 1921 bis 1923 bzw. 1921 bis 31. Dezember 1926, erhöhte vorläufige Zahlun gen auf die Körpcrschaftsstcucr. Rückwirkend sollen in Kraft treten der neue Tarif und die Steuerfreiheit von Aufwendungen für Klcin wohnungszweckc und für Rücklagen von Ersatzbcschaffungen ab 31. De zember 1920. Die ermäßigte Dividendcnbestcucrung findet zum ersten Male bei der Einkommensteucrveranlagung für 1921 und bei der Kör perschaftssteuerveranlagung für die nach dem 31. Dezember 1921 zu Ende gehenden Wirtschaftsjahre (Geschäftsjahre) Anwendung. Erhöhung der Prozcßkostcn. Der Reichstag hat vor kurzem den Entwurf eines Gesetzes, betr. Änderung des Gerichtskostengesetzes, angenommen, nach welchem im allgemeinen eine Verdoppelung der jetzt geltenden Gebührensätze eintretcn soll. Mechanische Steigerung der Gebührensätze erscheint als ein ungeeignetes Mittel zur Erhöhung der Einnahmen der Justizverwaltung; sie dürfte die Wiederherstellung der Achtung vor dem Gesetz aufhaltcn und gerade die redlichen Staats bürger schädigen. Sie wird manche Prozesse verhindern zum Nutzen derer, die im Vertrauen auf die Scheu ihrer Gläubiger vor hohen Prozeßkosten die Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten verweigern. Die Regelung des Entwurfs verteuert das Führen eines Prozesses in so hohem Maße, daß sie bei kleineren Objekten fast einer Nechtsver- wcigcrung gleichkommt. Die Gerichts- und Anwaltskosten eines Pro zesses in zwei Instanzen, in denen je eine Beweisaufnahme stattfindet, belaufen sich, ohne Einrechnung der Zeugen- und Sachverständigen gebühren, einschließlich der von den Rechtsanwälten vereinbarungs gemäß erhobenen 50 v. H. Zuschläge, bei einem Objekt von: in 1. Instanz 300 1000.— 5000.- 10000 so ooo auf . . . in 2. Instanz 382 800.— 1696.80 2251.20 4M9.M auf . . . — 1003.50 2119.50 2820.60 S157.M .« Eine Einschränkung der staatlichen Zuschüsse für die Kosten der Rechtspflege kann vor allem durch den Ausbau der Einrichtungen erzielt werden, die einer Erledigung der Nechtsstreitigkeiten ohne Prozeß dienen. Eine Entlastung der Gerichte und eine Verringerung der Kosten der Rechtspflege darf erwartet werden von einem gründlichen Abbau der Gelegenheitsgesetzgebung, die uns die Kriegs- und die Übergangs wirtschaft gebracht haben. Uneinheitlichkeit und Unübersichtlichkeit sind die Kennzeichen des Nechtszustands, den diese Gesetze geschaffen haben. Weder Richter noch Rechtsanwälte wissen in vielen Fällen, was eigent lich Rechtens ist; noch größer ist die Unsicherheit in den weiteren Kreisen der Bevölkerung. (Mitteilungen der Handelskammer zu Berlin.) Lebensversicherung und Angestelltenversichcrung. Die Ver einigung der leitenden Angestellten weist darauf hin, daß ein großer Teil bisher nicht versicherungspflichtig gewesener An gestellter nach dem 5. Dezember 1911, als dem Stichtag des Ange- stelltcnversicherungsgesetzcs, Lcbensversicherungsverträge mit verhält nismäßig hohen Versicherungssummen abgeschlossen hat, für die jetzt neben den hohen Beitrügen zur Angestclltenversicherung weiter die Prämie aufgebracht werden muß. Die meisten Angestellten werden dazu nicht in der Lage sein, und als Folge davon wird ein großer Teil der Lebensversicherungsverträge aufgcgeben werden müssen. Die leitenden Angestellten erwarten vom Reichstage, daß diese empfind lichen Mängel der Angcstelltcnvcrsicherung schnellstens behoben wer den, und fordern, daß bei den Beratungen der Novelle auf die Inter essen der qualifizierten leitenden Angestellten Rücksicht genommen 1242 wird. Vor allem warnen sie vor einer weiteren Ausdehnung der Versicherungspflicht über 30 000 ^ hinaus, die einer Überspannung des sozialen Gedankens der staatlichen Versicherung gleichkommcn und dadurch nur schädigend wirken würde. Die skandinavischen Sprachen an den deutschen Universitäten. Die Amtliche Akademische Auskunftstelle der Universität Leipzig hat eine Umfrage an die deutschen Universitäten gerichtet bezüglich der Ein richtung von Lektoraten für Schwedisch, Norwegisch und Dänisch. Das Ergebnis hiervon ist wie folgt: Gegenwärtig bestehen an zwei Universitäten, Berlin und Greifswald, Lektorate für Schwedisch, Norwegisch und Dänisch; Jena, Göttingcn und Kiel haben mir ein Lektorat für Schwedisch und Rostock ein Lektorat für Schwe disch und Dänisch. Die Hamburger Universität hält im Deutschen Se minar schwedische Kurse für Fortgeschrittene ab. Außerdem werden in Jena, Kiel und Leipzig Vorlesungen und Übungen Liber nordische Sprachen abgehaltcn. Die Lektoren sind in Berlin, Greifswald und Jena hauptamtlich, in Kiel und Rostock nebenamtlich tätig. In Ham burg und Jena werden die Übungen und Vorlesungen nebenamtlich ab- gchalten. Zu bemerken ist noch, daß Greifswald auch ein Lektorat für Finnisch hat. Besuch der Berliner Universität. - Im Sommersemcstcr wurde die Universität Berlin von 10 565 Studenten und 1314 Studentinnen besucht. Neu immatrikuliert wurden 2502 Studenten und 375 Studen tinnen. Die Vollstudcnten verteilen sich auf die einzelnen Fakultäten wie folgt: 325 Theologen, 18 Theologinnen, 2360 Juristen, 54 Juri stinnen, 2429 Mediziner, 312 Medizinerinnen, 5451 männliche Angehö rige der philosophischen Fakultät, 930 weibliche. Hierzu kommen 1306 Männer und 207 Frauen, die mit Erlaubnis des Rektors hören dürfen, weiter 866 Studenten und 19 Studentinnen der landwirtschaftlichen Hochschule. Die notleidende Wiener Universität. ^ Die Wiener Hochschule har ihre Kollegien-und Prttfungsgelder sowie die Doktoratstaxen für näch stes Semester bedeutend erhöht; für alle an der juridischen Fakultät Ein geschriebenen auf 800 Kronen, an der medizinischen Fakultät aus 850 Kronen, an der theologischen und philosophischen auf 750 Kronen, für Ausländer auf das Zehnfache, so daß für sie ein medizinisches Semester 8500 Kronen kostet. Auch an der Technischen Hochschule zahlt der Ausländer pro Semester 7300 Kronen. Die Priifungstaxen wur den vervierfacht. Für das Doktorat der Rechte, der Staatswisscnschaf- tcn und der Theologie sind 3200 Kronen, für das der Heilkunde 3600 Kronen, für das der Philosophie 2400 Kronen zu zahlen. Ausländer haben fünfmal soviel zu zahlen: Für das medizinische Doktorat 18 000 Kronen, für das juridische und das der Staatswissenschaften 16 000 Kronen, für die technischen Staatsprüfungen 2000 und 4000 Kronen Ausnahmen von den Kollegicngeldern sind zugelassen, auch für Aus länder. Den Professoren erwächst hieraus eine wesentliche Mehrein nahme. Sie erhalten die Kollegiengelder im Semester bis zu 30 006 Kronen ganz und den darüber hinausgchcndcn Betrag zur Hälfte, doch darf er 100 000 Kronen im Semester nicht übersteigen. Ein Mindcst- bezug von 15 000 Kronen für das Semester ist gewährleistet. Auch die Wiener Handelsakademie hat ihre jährlichen Studicngcldcr sehr erhöht, für Ausländer auf 17 000 Kronen. Besuch der Universität Jena. Die Thüringische Landesunivcrsität Jena wurde im Sommerhalbjahr 1921 nach der soeben erschienenen Übersicht von 2672 immatrikulierten Studierenden, darunter 302 Frauen, besucht. Dazu kommen 144 Hörer, unter ihnen 37 Frauen. Der Gesamtbesuch beträgt mithin 2 816 ein schließlich 3 39 Frauen. Auf die einzelnen Studienfächer ver teilen sich die Immatrikulierten wie folgt: Theologie 67 männliche (und 1 weibliche), Rechtswissenschaft 549 (8), Staatswisscnschaften 275 (42), Medizin 423 (35), Zahnheilkunde 128 (8), Philosophie, Päda gogik, Archäologie 111 (32), Philologie und Geschichte 188 (61), Mathe matik und Naturwissenschaften 294 (42), Pharmazie 28 (9), Chemie 156 (12), Landwirtschaft 241 (2). Das Ausland ist durch 53 Studie rende vertreten (46 männliche und 7 weibliche); im einzelnen. Ägypten 1, Bulgarien 13, China 6, Griechenland 1, Italien 1, Jugo slawien 2, Lettland 1, Norwegen 3, Rumänien 3, Schweden 3, Schweiz 9. Tschechoslowakei 2, Türken 5, Ukraine 1, Ungarn 2. Errichtung eines Lehrstuhls für reformierte Theologie. - Auf den an der Göttinger Universität ncuerrichtctcn Lehrstuhl für refor mierte Theologie ist zum bevorstehenden Wintersemester der Pfarrer Karl Barth in Safenwil (Kanton Aargau, Schweiz) berufen worden. Barth ist 1886 zu Basel gcbpren. Er studierte in Bern, Berlin, Tübingen und Marburg und bestand 1908 in Bonn das theo
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