Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.08.1921
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1921-08-31
- Erscheinungsdatum
- 31.08.1921
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19210831
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192108313
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19210831
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1921
- Monat1921-08
- Tag1921-08-31
- Monat1921-08
- Jahr1921
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Redaktioneller Teil. X- 203, 31. August 1921. Die Schulen holen die Sendungen vom Sortiment ab. Soweit eine gleiche Regelung für Orte ohne Buchhandlungen nicht möglich ist, liefere ich selbst unmittelbar zu gleichen Bedin gungen. Ich bitte, das Sortiment zur weiteren Klärung an mich zu ver weisen. H e r m a n n S ch a f f st c i n Berlag. Ich liefere dem Sortiment zu .// 1.80 netto, Porto- und Vcr- packungSspesen zu seinen Lasten. Wie die Schulbücherverleger zu solchem Vorgehen eines Kollegen denken, ist ihre Sache, das Sortiment aber mus; sich bcwusrt sein, das; hier ein Verleger etwas tut, das, wenn es Schule macht, katastrophal wirken mus;. § 12 der Verkaufsordnung gibt dem Verleger das Recht, in Aus nahmefällen Bücher zu billigeren Preisen abzugeben. § 12 Absatz 2 a sagt: »Der Ausnahmesall soll nicht allein durch das Geschäftsinteresse des Verlegers, sondern er mus; auch von beson deren Umständen veranlaßt sein, die eine Abweichung vom Ladenpreise berechtigt erscheinen lassen. Die Beschränkung ,in Ausnahmefällcn' schließt aus, daß der Verleger regelmäßig oder bei vielen Werken sei nes Verlages von der Befugnis dieser Partielieferungen Gebrauch macht«. Wie also die Firma Schaffstein ihr Vorgehen aus dem § 12 recht fertigen kann, verstehen wir nicht, wohl aber sehen wir klar, wohin es führt, wenn andere Verleger jetzt das Gleiche tun würden. Wad der Firma Schafsstein recht ist, ist anderen billig, und wir haben viele gute Sammlungen, die auf diese Weise verschleudert werden können, verschleudert für den Sortimenter, nicht für den Verlag, denn dieser verdient genau so viel wie früher, schmälert nur den Verdienst des Sortimenters und trägt dazu bei, den Glauben zu vermehren, der Rabatt im Sortiment sei so groß, das; ein Drittel des Ladenpreises ab gegeben werden kann. Bei der Stimmung, die zurzeit gegen die Büchcr- preise herrscht, ist es ganz erklärlich und natürlich, das; solch ein Vor gehen von gewissen Kreisen ausposaunt wird, und die Folge wird sein, daß die Lehrer sich sehr bald auch an andere Verleger wenden werden, Subskriptionen sammeln und das Sortiment zu umgehen suchen. Daß das Sortiment bei dem von Schaffstctn gestellten Preise nichts mehr verdient, weiß Schaffstein so gut wie wir, denn 25«X, Spesen hat heute jeder Sortimenter, und gerade diese 25°/o überläßt Schaff- skcin gnädigst dem Sortiment. Hier bleibt nur Selbsthilfe übrig, die hoffentlich von den einzel nen Ortsvereinen dem Verlage Schasfstein bewiesen werden wird. Ortsverein Bremer Buchhändler. » Erwiderung. Das durch den Bremer Buchhändlerverein angegriffene Frankfur ter Abkommen hat neue wirtschaftliche und kulturelle Verhältnisse zur Grundlage und kann daher nicht durch bloße Schlagworte abgetan wer den. Eine gerechte Würdigung der Verhältnisse wird das Abkommen auch dem Sortiment allgemein verständlich machen und als gerechtfer tigt erscheinen lassen. Ich bemerke voraus, daß meine von Schulmännern herausgegebe- ucn Blauen und Grünen Bändchen von Anfang an für den Gebrauch beim Schulunterricht bestimmt waren. Die Preise waren dementspre chend als Schulbücher kalkuliert, und die Bändchen wurden mit Schul- biicherrabatt ausgeliefert, und zwar die ersten acht Jahre. Dem Zweck der beiden Sammlungen stand aber zunächst noch das offizielle Schullcsebuch im Wege, das zwar von vielen Lehrern seit Jahren bekämpft wurde, aber erst neuerdings von der Lehrerschaft so ziemlich allgemein abgelehnt wird. Daraus ergab sich für mich vor einigen Jahren, als die Sammlung aus rund 200 Nummern ange wachsen war, die Notwendigkeit, die beiden Sammlungen mehr auf das billige Geschenkbuch cinzustellen. Die Rabatte wurden demgemäß er höht, wobei eine Preiserhöhung nicht zu umgehen war. Bei höheren Bezügen lieferte ich an das Sortiment mit 40°/<, Rabatt, ein Satz, der nach wie vor bestehen bleibt. Seit der Jenaer Lehrerkonferenz im vorigen Jahre ist nun die Lehrerschaft allgemein bestrebt, das Schullescbuch durch frei gewählte Lektüre, durch eine selbstgcwählte Auswahl aus der deutschen Literatur aller Zeiten zu ersetzen. Ter Verwirklichung dieser Bestrebungen stan den die Preise meiner beiden Sammlungen, die nunmehr als Geschenk literatur im Preise standen und so rabattiert wurden, um so mehr entgegen, als die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der weitesten Volks- kreisc durch die Kriegsfolgen geschwächt wurde. Aus diesen wirtschaftlichen und kulturellen Zwangsverhältnissen ergab sich für mich die Notwendigkeit, meine beiden Sammlungen für die Klassenlektüre im großen wieder auf Schulbücherrabatt zu setzen, und dies um so mehr, als meine Sammlungen wie eine Reihe anderer im Oktober 1920 durch den Börscnverein nicht in die Sammlungen eingcrciht wurden, die zuschlagsfrei zu verkaufen sind. Ich habe da gegen feit Monaten, wie eine Reihe meiner Verlegerkollegen, protestiert. Der Börsenverein gab die Berechtigung meines Protestes ohne weiteres zu. Juristische Gutachten vertreten den Standpunkt, daß der Vorstand des Börsenvercins den ausgeschlossenen Verlegern schadenersatzpflichtig sei. Eine Abänderung der mich und viele meiner Kollegen schwer schädi gcnden betreffenden Bestimmungen wurde aber bisher uicht und wohl hauptsächlich deswegen nicht getroffen, weil der Börsenverein immer noch auf den Fortfall der Teucrungszuschläge hoffte. Das angegriffene Frankfurter Abkommen bedeutet also nichts ande res, als die aus kulturellen und allgemein wirtschaftlichen Gründen er forderlich gewordene teilweise Wiederaufnahme der Schulbücherrabat- tierung für Bücher, die wieder Schulbücher geworden sind. Die Befürchtung, die Lehrer könnten auf das Frankfurter Ab kommen hin Subskriptionen sammeln, also etwa zu Weihnachten, und das Sortiment zu umgehen suchen, ist ganz und gar unbegründet. Die grundlegenden Bedingungen des Abkommens sind: 1. Verwendung als Klassenlektüre, 2. Bezug durch das Sortiment. Demnach ist auch der Bezug für die Schulbüchcrei nicht einbe griffen. Bestellt eine Schule 125 Bändchen, aber von jeder Nummer nur eins oder zwei, dann sind sic nicht zur Klassenlektüre, sondern fiir die Schulbüchcrei bestimmt, und das Abkommen kommt dafiir nicht in Betracht. Um auch äußerlich die Doppeleigenschaft der Sammlung: Schul buch und Gcschenkwerk zum Ausdruck zu bringen, habe ich auf Anraten befreundeter Sortimenter damit begonnen, die Bündchen mit farbigen Umschlagbildern auszustatten. Diese farbige Ausgabe wird nicht zum Vorzugspreis für Unterrichtszwecke geliefert. Damit ist dem Sorti ment die Antwort auf die Frage der Eltern, warum die Bändchen den Kindern als Schulbücher billiger geliefert würden, erspart. Daß auch das Sortiment dem Abkommen, dessen Grundlagen ich vor Abschluß mit zwei befreundeten Frankfurter Sortimentern bis ins Einzelne be sprochen habe, nach sachlicher Prüfung mit Verständnis gegenübertritt, scheint mir auch daraus hervorzngehcn, daß z. B. der Buchhändlerverein einer großen südmeftdeutschen Stadt mit mir ans der Basis des Frank furter Abkommens ein gleiches Abkommen traf und es übernahm, es seinen Mitgliedern und den Schulen zu übermitteln. Inzwischen hat der Ortsverein der Bremer Buchhändler seine Stellungnahme dem Frankfurter Abkommen gegenüber geändert. Nach dem ich ihn darüber aufgeklärt hatte, daß seine schroffe Ablehnung einer irrigen Auffassung entspringe, denn es handle sich um Lieferung von Schulbüchern, die ich trotz dcS Abkommens statt mit dem üblichen 20"/. noch mit 25o/o rabattierc, antwortet mir derselbe am 19. August unter anderem: »Schulbücher haben ja sowieso nach der Rotstandsordnung ihr Privileg, und dagegen hätte natürlich das Sortiment nichts sagen können.« Köln, 22. August 1921. Hermann Schaff st ein. Deutsche Bezeichnungen. (Vgl. Bbl. Nr. 190 und 201.) Herrn Wilhelm Dreycr stimme ich durchaus zu und halte seine Vorschläge, die ja nicht die ersten an dieser Stelle sind, erneut für gut und empfehlenswert, allerdings mit der Einschränkung, daß mir ein Ersatz des Wortes Kommissionär durch Vertreter nicht möglich er scheint: beide Wörter bezeichnen wesentlich verschiedene Begriffe, Kom missionär kann nicht gut ersetzt werden. Aber eine der häßlichsten und dabei am leichtesten entbehrlichen Bezeichnungen hat Herr D. zu er wähnen vergessen, es ist der unschöne Ausdruck »ordinär«. Im Volksmunde bedeutet ordinär so viel wie gemein, niedrig, grob, schun- dig, unfein, pöbelhaft, im Buch- und Musikalicnhandcl glaubt man die ses liebliche Wörtlein auch heute noch nicht entbehren zu können, um den so unschuldigen und braven Ladenpreis zu bezeichnen, was durch die Abkürzung »Ldpr.« doch zweifellos viel besser und schöner, wesent lich verständlicher und außerdem deutsch geschehen könnte: sogar der Börscnverein bediente sich in seinen Anzeigen unlängst dieser un schönen Bezeichnung! Man kann sich zur Entschuldigung dieser sonderbaren und heute geradezu lächerlichen Bezeichnung auf die geschichtliche Entwicklung und den Gebrauch unserer Großväter berufen: das darf uns aber durchaus nicht abhaltcn, jetzt endlich mit diesem Urvater-Hausrat anfzuräumen: also fort mit dem gräßlichen »ord.< ! Leipzig. I. Briese. 1312
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder