Künftig erscheinende Bücher. 12, 14. Januar 1922. Ein willkommenes Htlfsbuch für den jungen Juristen! Soeben erscheint- T Grundriß des bürgerlichen Rechts in historisch-systematischer Darstellung nebst praktischen Beispielen und Übersichtstabellen von Hans Fülster ^ Kurz vor Weihnachten erschien: ^ Bd. i. „Allgemeiner Teil" Klein-Oktav (272 Seiten) gut kart. M. 20.— ord. Einige Urteile: Bendix, Justizrat. Breslau: ... - Das Buch zeichnet sich durch eine knappe und klare Ausdrucksweise aus. Prof. vr K. Engländer, Leipzig: Der Grundriß gefällt mir recht gut; er ist sehr viel wertvoller als die meisten kleinen Grundrisse dieser Art, und mit große n wissenschaftlichen und praktischen Verständnis zu sammengestellt. Ich werde ihn gerne meinenHörei n empfehlen. Prof. vr Tleubecker. Heidelberg ... Der Grundriß zum B. R., I. Band, Allg. Teil, von Hans Fülster kann den Studierenden in der Tat gute Dienste leisten. 0r. jur. Hasty, Frankfurt: ... Ich habe das sehr brauchbare Buch in meinem Hörsaal ausgelegt und werde es zur Anschaffung eu pfehlen. vr. jur. Hr,eor. List: ... Gar manchen der heute ein- geführien „Grundrisse" übe,trifft der hier gebmene um vieles ... Kons.-TIat vr. jur. Berger, Köniosbera Pr.: Ich halte seit vielen Jahren Repetitorien z > den juristischen Examina und kenne sowobl d e einschlägige Literatur wie die Eramensanforderungen. Ich gestehe, daß ich keinen Grundriß des bürgerlichen Rechts kenne, der in so klarer und präziser Weise den Wissensstoff barste'lt. Ein großer Vorzug ist die Hineinverarbeitung der geschichtlichen Entwickelung und die umfang, eiche An gabe geschickt gewählter Beispiele. Wenn die weiteren Bände das halten, was der erste versprich,, so wird das Werk von Fülster bald in der Hand jedes jungen Juristen sein- -.. und andere mehr. ----- Soeben erscheint! Bt>. II. „Recht der Schuldverhält- niffe" Klein-Oktav (446 Seiten) gut kart. M. 3k. - ord. Einige Urteile: B-ndlx, Iustlzrat, Breslau: ....Für diesen Teil gilt dasselbe, was ich zum ersten Teil ausführte. Ich glaube sogar eine größere Reife wahrzunehmen. Prof. vr. Engländer, Leipzig: Mein Urteil über diesen II. Band ist ebenso günstig wie das über den I. Teil, ich werde ihn meinen Hörern seh, aern empfehlen. Prof. vr. p Klein, Köniosbrrg: Das Buch kann den Studierenden wärmstens empfohlen weiden. Ich Habens vr. jur Otto Behr-Würzdurg: ... Ich babe das Buch eingesehen und kann es nur als ein geradezu klassisches Werk namentlich zum Selbstunter-icht -mpfehlen. Meinen Hörern werde ich die Anichaffung nahelegen. vr. pollack.Berl'n ...und möchte mit meinemUrteil nicht zurückhalten, daß ich ger»de diese Grundrisse für ganz vorzüglich geeignet halte, wissenschaftlich in die Materie einzudiingen usw Geh. De. Marsmann, Kiel: - Der nur freund lickst zur Veifüaung gestellte „Grundriß des bürgerlichen Rechis" von Hans Fülster ist sehr übersichtlich und klar und als Hilfsbuch beim Studium des Gesetzes sehr zu empfehlen. Nach meiner mehr als 30 Jakre langen Er fahrung als Repetitor kann ich unbe- enkl'ch dieses an erkennende Urteck ablegen. Den Grundriß benutze ich ständig bei meinem Repetitorium und empfehle ihn meinen Hörern. Bestellen Sie umgehend!!! Eine große Sortimenlü-Firma schrieb gelegentlich einer Partiebesiellung: Die weiteren Bände erscheinen demnächst. Dezugsbedinounqen: Bedingt 3Ndt>— bar33°ound11 IN — Bestellzettel anbei. Verlag von Emil ^ Roih in Gießen