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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.01.1922
- Strukturtyp
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- 1922-01-14
- Erscheinungsdatum
- 14.01.1922
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- Deutsch
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X- 12. 14. Januar 1922. Redaktioneller Teil. einen hiervon stark abweichenden Standpunkt ein. Sie warnen drin gend vor Übereilung in dieser Frage und betonen dabei, daß bisher »kein für uns in Betracht kommender Staat die Ratifizierung vorge nommen hat«. Wenn Blätter wie die »Freie Presse« in Elberfeld- Barmen, »Rheinische Zeitung« in Köln, »Königsbergcr Bolkszeitung« nsw. lebhafte Bedenken gegen die in Washington vorgesehene Regelung der Arbeitszeit äußern, so ist ohne weiteres anzunehmen, daß hierdurch die Abweichung eines Teils der sozialdemokratischen Partei von der öisher ängstlich gehüteten »Errungenschaft der Revolution« gekenn zeichnet ist. Tie genannten Zeitungen begründen ihre Bedenken ganz richtig damit, daß die Annahme der Washingtoner Beschlüsse unserer wirtschaftlichen Entwicklung einen weiteren Knebel anlegen würde. Zum Beispiel schreibt die Elberseld-Barmener »Freie Presse« am 14. November 1921: »Die Ratifizierung würde uns auf 11 Jahre binden, und darüber, ob d a s U b e r e i n k o m m e n w i r k l i ch d u r chg e f ü h r t ist, würde ein vom Völkerbund eingesetzter internationaler Gerichtshof zu be finden haben. Unsere gesamten Arbeitsverhältnisse würden demnach unter die Kontrolle des Völkerbundes gestellt werden, und zwar auf die Dauer von elf Jahren. Zu der politischen und wirtschaftlichen Kontrolle, unter der wir uns seit dem Versailler Frieden schon be finden, unter der wir stöhnend das harte Los der Geschlagenen tragen müssen, käme die Kontrolle unseres ganzen Wirtschaftslebens. Was das bedeutet, kann sich jeder an den fünf Fingern abzählen, und wer noch einen Augenblick an die Gerechtigkeit und Loyalität des Völker bundes geglaubt hat, braucht sich nur die Entscheidung über Ober schlesien vor Augen zu halten, die Hunderltausende deutscher Ar beiter unter das polnische Joch zwingt. Nun stelle man sich vor, daß eine kleine Übertretung des Washingtoner Übereinkommens — dazu gehört auch eine Abänderung der auf Grund der Übereinkunft er lassenen Gesetze — nach Artikel 418, 419 der Versailler Bestimmungen Zwangsmaßnahmen durch den Völkerbund zur Folge hat! Daß diese Drohung mit Zwangsmaßnahmen für uns nicht nur auf dem Papier steht, sondern daß sie auch in die Tat umgesetzt wird, kann nach unseren bisherigen Erfahrungen mit den Vertragsgegnern nicht zweifelhaft sein. Wenn wir die Beschlüsse von Washington noch so rreu und ehrlich durchführen würden, — eines schönen Tages würden doch »Gründe« gefunden werden, die die Verhängung von Zwangs maßnahmen zu »rechtfertigen« hätten! Es dürfte also doch wohl besser fein, wenn wir uns nicht selbst Fährlichkeiten aussetzcn, die wir ohne iveiteres dadurch vermeiden können, daß wir die Washingtoner Be schlüsse einfach nicht ratifizieren«. Trotz dieser auffallenden Stimmungswandlung würde es selbst verständlich verfrüht sein, bereits jetzt von einer durchgehenden Ab kehr aller Kreise unserer Sozialdemokratie von dem revolutionären Dogma des Achtstundentages zu sprechen. Immerhin erscheint die Tatsache, daß überhaupt diese Fraige auch in den Blättern der gekenn zeichneten Richtung in dieser Weise besprochen wird, durchaus be achtenswert. Man kann nur hoffen, daß die Klärung der Ansichten recht bald weitere Fortschritte macht und sich auch gegen die zu er wartenden scharfen Angriffe aus ihrem eigenen Lager durchzusetzen weiß. Sollte diese Hoffnung sich bewahrheiten, so würde hierdurch die Arbeitnehmerschaft unserm gesamten Wirtschaftsleben und damit letzten Endes auch sich selbst einen wesentlichen Dienst erweisen. Wie liest man den Handelsteil einer Tages zeitung? Von Ernst Kahn und Fritz Naphtali. 192 S. 192l. Frankfurter Societäts-Druk- kerei G. m. b. H. Abteilung Buch der lag, Frankfurt a. M. Preis kart. 15.—. Durch die Verhältnisse veranlaßt, ist wohl auch im Buchhandel jetzt mehr und mehr kaufmännischer Geist eingekehrt. Trotzdem wird nicht geleugnet werden können, daß der Kurszettel und der Handels teil einer Tageszeitung für manchen Angehörigen des Buchhandels der Bestandteil des Blattes ist, den er meist überschlägt oder doch nur flüchtigen Blickes würdigt. Das geschieht aus dem Grunde, weil er dem Darinstehenden kein Interesse abzugewinnen vermag. Das fehlende Interesse an diesen hochwichtigen Fragen aber ist wohl zum großen Teil darauf zurückzuführen, daß die Mitteilungen des Handels teils nicht immer genügend verstanden werden. Aus diesem Grunde ist das Erscheinen von Büchern wie des eingangs erwähnten sehr zu begrüßen. Niemand wird das Buch, ohne Belehrung gefunden oder ohne Vorteil daraus gezogen zu haben, lesen. In geschickter Weise verstehen es die Verfasser, das an sich ja vielleicht trockene Gebiet fesselnd zu gestalten und dem Leser die zum Verständnis des Haudels- teils von Tageszeitungen erforderlichen Aufklärungen und Belehrun gen zu geben. Einrichtungen wie die Fonds- und Produktenbörsen, ihre Organe, Fragen des Kurszettels und der Valuta, das Verstehen der Warenmarktberichte, der Geschäfts- und Jahresabschlüsse von Ban ken und industriellen Unternehmungen, die Neichsbankausweise und vieles andere mehr werden in dem Buche in klarer, leichtverftändlicher Weise geschildert. Jeder Buchhändler, der noch nicht in diesen Fragen Bescheid weiß, sich aber zu belehren wünscht, sollte sich das Buch an- schaffen und es lesen. Er wird alsdann den Handelsteil einer Zeitung mit mehr Aufmerksamkeit betrachten und sich freuen, daß ihm das Darinstehende gar nicht mehr so uninteressant, sondern im Gegenteil recht lesens- und wissenswert vorkommt. Adelbert Kirsten. Kleine Mitteilungen. Jubiläen. — Am 1. Januar d. I. konnte I. B. Gr ach's Buchhandlung (Pet. Philipp!) in Trier auf ein 75jähriges Bestehen zurückblickcn. Vor 75 Jahren hat der Gründer von I. B. Grach's Buchhandlung, Johann Bapt. Grach, im »Trierischen Jntelli- genzblatt« folgende Anzeige bekanntgegeben: »Meinen verehrten Freunden und Gönnern mache ich hierdurch die ergebene Mitteilung, daß ich mein bisheriges Geschäft vom 1. Januar d. I. an durch Führung einer Buch- und Verlagshand lung auszudehnen gesucht habe. Mit dieser Anzeige verbinde ich zugleich die Versicherung, daß ich alle Aufträge aufs Beste zu be sorgen bemüht sein werde. Auf diese Weise will ich mir das Ver trauen zu erhalten suchen, womit ich schon seit Jahren beehrt wor den bin. Auch werde ich vorzüglich darauf Bedacht nehmen, daß das Neueste und Beste, welches erscheint (besonders in kirchlicher Beziehung), stets vorrätig ist. Trier, den 7. Januar 1847. I. B. Gra ch.« I. B. Grach besteht also heute 75 Jahre als Buchhandlung; vor her hatte sich das Geschäft schon als Buchbinderei, Devotionalien- und Papierhandlung gute Kundschaft erworben. Am 1. April 1869 hat Herr Peter Philippi das Geschäft käuflich erworben und es bis zum 1. Januar 1904 ununterbrochen fortgeführt, um es an diesem Tage seinem Schwiegersohn Herrn Jakob Weber zu übertragen, der es namens der Erben als Geschäftsführer und Prokurist leitet. Herr Peter Philippi war eine stadtbekannte Trierer Per sönlichkeit, «in typischer Vertreter des biederen Trierer Charakters. Durch sein liebenswürdiges, stets hilfsbereites Wesen hatte er sich überall Freunde geschaffen, nicht nur in der engeren Heimat, sondern auch weit draußen im Vaterlande unter vielen Kollegen, die der alten Bischofstadt Trier ihren Besuch machten und sich seiner Führung an- vertrautcn. Er wußte über die altehrwürdigen Kunstschätze interessant zu plaudern und versäumte es dabei nicht, die schönste Perle der Mosel, den kostbaren Wein, in natura so manchem Kollegen vorzuführen. — Hatte das in sehr günstiger Lage liegende Geschäft schon durch die persönlichen Beziehungen des Herrn Peter Philippi als Buch- und Devotionalicnhandlung einen großen Kundenkreis in Trier und Um gebung, so ging das Geschäft als katholisches Sortiment einer wirk lichen Blütezeit entgegen, nachdem es am 1. Januar 1904 durch Herrn Peter Philippi seinem Schwiegersohn Herrn Jakob Weber übertragen worden war. Es war der oft geäußerte Wunsch des alten Herrn, daß fein Schwiegersohn, ein Buchhändler von echtem Schrot und Korn, sein Erbe wciterführen sollte. Der fachlichen Tüchtigkeit, dem un ermüdlichen Fleiß« des Kollegen Weber ist es gelungen, das Ge schäft als katholisches Sortiment in großzügiger Weise auszubauen und ihm einen ansehnlichen Namen unter den führenden katholischen Buchhandlungen Deutschlands zu verschaffen. Dem fleißigen Kol legen wünschen wir von ganzem Herzen, daß er noch lange Jahre mit der bewährten Umsicht und Tatkraft das Geschäft fortführen und ihm den bisherigen guten Ruf weiter erhalten möge. H. H. K Am 14. Januar vollenden sich 25 Jahre seit Errichtung der pädago gischen Buchhandlung von Robert Hahn in Leipzig, die Verlag, Sortiment und Antiquariat betreibt. Die Handlung ging am 27. De zember 1897 in den Besitz des Herrn A u g. Jul. Louis Schnei der über, der sic seitdem mit gutem Erfolge führt. Nachgebühr für unzureichend freigcmachte Briefsendungcn. — Für nicht oder unzureichend freigemachte Postkarten und Briefe sowie für unzureichend freigcmachte Bücherzettcl, Drucksachen, Geschäftspapicre, Warenproben und Mischladungen wird seit dem 1. Januar gemäß den Bestimmungen des Postgebührcngesctzes das Doppelte des Fehl betrags, mindestens aber ein Betrag von 50 Pf. uach- erhoben. — Es ist daher strenge Anweisung zu geben, alle Sendun gen genau nach dem neuen Posttarif freizumachen, so schwer cs auch jedem Geschäftsmann wird. 57
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