Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.01.1922
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1922-01-14
- Erscheinungsdatum
- 14.01.1922
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19220114
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192201148
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19220114
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1922
- Monat1922-01
- Tag1922-01-14
- Monat1922-01
- Jahr1922
-
510
-
511
-
512
-
513
-
514
-
515
-
516
-
517
-
518
-
519
-
520
-
521
-
522
-
523
-
524
-
525
-
526
-
527
-
528
-
529
-
530
-
531
-
532
-
57
-
58
-
59
-
60
-
-
-
-
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
12. 14. Januar 1922. Redaktioneller Teil. Traktätchen in 300000 Exemplaren verbreitet und sogar ins Polnische übersetzt. Ta erhält e.nes Tages Paul Keller e.n Exemplar von einem Bekannten zugeschickt, mit dem Vermerk: »Das ist doch die Legende aus Ihrem Buch ,Das Nillassck:ff"?« Und so mar es auch. Der fromme Zuchthäusler hatte Kellers Tichtung Wort fiir Wort ab- gcschricben — und sein -Verleger« wurde nun gezwungen, die Nest auflage einstampsen zu lassen. Keller schließt mit der Bemerkung: -Gegen die Begnadigung meines stillen Teilhabers habe ich jedoch keinen Einspruch erhoben, schon aus Angst, daß der Mann nach und nach die ganze Zuchthausbiblivthck abgeschr.ftstellert hätte.« Neue Zahlungö- und Lieferungsbedingungen im Deutschen Buch druckgewerbe sind vom Deutschen Buchdrucker-Verein fest gesetzt und im Organ desselben, der »Zeitschrift für Deutschlands Buch drucker«, veröffeml.cht worden (Nr. 78/1021). Gleichzeitig hat auch der Verein Berliner Buchdruckereibesitzcr E. V. »All gemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen für Buchdruckarbciten* herauSgegeben, die in der »Papier-Zeitung« veröffentlicht wurden (Nr. 14l/1921), und die in mancher H.nsicht von den offiziellen Bcd.ngungen abweichen. Es ist anzunehmcn, daß die vom Deutschen Buchdrucker-Verein veröffentlichten Zahlungs- und Lieferungsbedin gungen doch für das ganze Deutsche Reich vorbildlich sein sollen. Eigen tümlich ist es daher, daß erstens der Verein Äkrliner Buchdruckerei- bciitzcr eigene Bedingungen aufgestellt hat, und zweitens, daß diese in der »Papier-Zeitung« statt im Vereinsorgan, der »Zeitschrift«, ver öffentlicht wurden. Ziffer 1 der allgemein gültigen Bedingungen sieht folgende Zahlungsbedingungen vor: Bei ständiger Geschäftsverbindung Zahlung des ungekürzten Rechnungsbetrags sofort nach Rechnungserteilung in bar. Bei neuen Geschäftsverbindungen oder Einzelaufträgen Zahlung bei Auftragserteilung. Zeitschriften: Abrechnung jeder Nummer, Zahlung nach Nechnungserteilung. Zeitungen: Wöchentliche Abrechnung. Zahlung innerhalb Wochcnfrist. Ob sich diese Vorschriften in der Praxis durchführen lassen, steht ans einem anderen Papier. Wir haben in Nr. 280 des Bbl. 1921 zu der Forderung auf An- oder Vorauszahlung Stellung genommen und haben dabei mit unserer Ansicht nicht hinter dem Berge gehalten. Der Deutsche Buchdrucker-Verein hat aber die von seinem Vereins organ (siehe Nr. 70 der »Zeitschrift« vom 2. Dezember 1921, Seite 572) vertretene Anzahlung (ein Drittel des Betrags) gänzlich ausge- schaltct, denn d-ie Zahlungsbedingungen sprechen rundweg von einer »Zahlung bei Auftragserteilung«, während in der in Rede stehenden Nummer der »Zeitschrift« sich folgender Satz befindet:»... Aus diesen sehr wichtigen Gründen empfehlen wir recht dringend, auch im Buch druckgewerbe, wo es irgend durchzusctzen geht, die Anzahlung eines Drittels als Lieferungsbedingung vorznschreiben, mindestens aber auf prompter Barzahlung zu bestehen«. Das klingt wesentlich anders, wenn auch an und für sich die Anzahlung gleichfalls nur in der Luft hängt. Das scheint man auch in Zkerlin cingeschen zu haben, denn die in der »Papier-Zeitung« veröffentlichten Bedingungen sehen eine An- oder Vorauszahlung gar nicht vor, wie aus nachstehender Fassung hcrvorgeht: »Wenn nichts anderes vereinbart ist, hat Zahlung des unge kürzten Rechnungsbetrags innerhalb 30 Tagen vom Tage der Liefe rung ab zu erfolgen. Beträge unter 100 Mark werden bei Ab lieferung der Arbeit gegen Quittung erhoben. Zeitschriften: Monatliche Abrechnung. Zahlung innerhalb 30 Tagen. Zeitun gen: Wöchentliche Abrechnung, Zahlung innerhalb Wochenfrist«. Auffällig ist auch die unterschiedliche Behandlung der Zeit schriften. Während di« allgemeinen Bedingungen Abrechnung nach jeder Nummer und Zahlung nach Nechnungserteilung vorschreiben, be lassen es die Berliner Bedingungen vernünftigerweise bei einer mo natlichen Abrechnung und Zahlung innerhalb 30 Tagen. Nach den allgemeinen Bedingungen sind Postgclder für Korrekturensendnngen dem Auftraggeber zu berechnen, während hiervon in den Berliner Be dingungen nicht die Rede ist. Von wesentlicher Bedeutung ist auch die beiderseits vorgeschriebene Bedingung, daß tariflich« Lohnerhöhungen oder Matcrialverteuerun- gen für jede Zcitstufc der Herstellung bis zur Fertigstellung die ent sprechende Erhöhung der Preise bzw. der Aufschläge uief den Deutschen Vuchdruck-Preistarif bedingen. Diese Vorschriften werden nicht so wört lich ansznsassen sein. Hat der Auftraggeber mit der Druckerei einen festen Preis vereinbart, so ist d e Druckerei auch an diesen Preis gebunden, cS sei denn, daß ein ausdrückliches Abkommen getroffen wurde, daß di«' vorhin erwähnten Erhöhungen ganz oder teilweise berechnet werden können. Im übrigen verweisen wir auf den Artikel »Abänderung von Licfernngsverträgcn« in Nr. 2 der »Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker« (vom 6. Januar 1922, Seite 5). Hier wird u. a. auf eine Entscheidung des Reichsgerichts verwiesen, aus der hervorgeht, daß ^nur dann, wenn die Erfüllung eines Vertrages zu dem verein barten Preise und zu den festgesetzten Bedingungen für den Liefe ranten nicht nur erhebliche Vermögensoerluste, sondern den geschäft lichen Ruin zur Folge haben würde, der Verläufer nicht an den ver traglich fcstgclegten Preis gebunden« ist. Im weiteren Verlaufe des in Rede stehenden Artikels wird noch betont, daß das Reichsgericht »in derartigen Fällen eine nachträgliche Erhöhung des Ltefcrungspreises nur zulassen will, wenn die Parteien das Vertragsverhältnis fort setzen wollen und überdies der durch Erhöhung der Gestehungskosten verursachte Schaden auf beide Parteien angemessen verteilt wird.« Der Tarifausschuß der Deutschen Buchdrucker ist zum 24. Januar nach L e i p z i g (Deutsches Buchgewerbehaus) einberufcn worden. Ver anlassung hierzu ist die durch die Gehilfenvertreter erfolgte Kündi gung des Lohnabkommens zum 31. Januar d. I. Wie aus einer Be kanntmachung des Tarifamts zu ersehen ist, fordern die Gehilfen wiederum eine Erhöhung der Löhne, ferner eine Erhöhung des Maschinensetzerzuschlags auf 15°/, des Gesamtlohnes, eine Abände rung der Lokalzuschlägc entsprechend der veränderten amtlichen Orts- listcn, eine Erhöhung des Lokalzuschlags für den Kreisvorort Han nover von 20 auf 25°/», die Gleichstellung der Teuerungszulage für Hilfsarbeiter mit derjenigen für Gehilfen sowie eine »angemessene Erhöhung sonstiger tariflicher Entschädigungssätze«. — Da die Prinzi- palität die Berechtigung dieser Forderungen entschieden bestreitet und für Bewilligungen nicht zu haben ist, so gestaltet sich die Lage im deut schen Buchdruckgewerbe einmal wieder zu einer sehr gespannten. Aufhebung der Präventivzensur in Siidtirol. — Wie aus Bozen gemeldet wird, sind durch Königliches Dekret die italienischen Preß gesetzc auf die neuen Provinzen ausgedehnt worden und traten mit dem 1. Januar in Kraft. Damit fiel die Präventiv zensur fiir Zeitungen und andere periodische Druckwerke fort. Eine Beschlagnahme kann nur auf Gerichtsbeschluß erfolgen. — Mit dem 1. April 1922 wird das italienische S t r a f r e ch t auf die neuen Provinzen ausgedehnt. Pkcknnnlnn»rlifitkll. Ausländischer Ehrensold für einen deutschen Wissenschaftler. — Die Regierung von Ecuador hat Herrn vr. Theodor Wolf, den Verfasser der »OcoZralia > xeoloxis.ckel Lcusckor«, zum Bürger ihrer Republik ernannt und ihm ein monatliches Ehrengehalt von 500 Dollars lebenslänglich ausgesetzt. Jubiläum. — Am 1. Januar waren 25 Jahre verflossen, seit Herr vr. Albert Knittel, der Verleger der »Karlsruher Zei tung«, als Mitinhaber in die damalige Firma G. Braunscke Hofbuch handlung, die nunmehrige Firma G. Braunsche Hofbuchdruckerei und Verlag in Karlsruhe eingetreten ist. In Gemeinschaft mit seinem Onkel, dem Hofbuchhändler Heinrich Knittel und seinem Bruder vr. Richard Knittel führte er das Unter nehmen empor. Im Jahre 1900 zog sich Heinrich Knittel von den Geschäften zurück, und 1913 schied auch vr. Richard Knittel aus der Firma aus, an dessen Stelle Herr vr. Friedrich Bran in das Geschäft eingetreten ist. Trotz der angestrengten Tätigkeit im eigenen Unternehmen hat Herr vr. Albert Knittel immer noch Zeit gefunden, die Interessen des gesamten Zeitungswesens wahrzunehmen. Er ist seit langen Jahren Vorsitzender des Vereins badischer, heute: südwrst- deutscher Zeitungsverleger, daneben hat er sich als Vorstandsmitglied des Deutschen Zeitungsvcrlegervereins von seinen Kollegen gewürdigte Verdienste um das deutsche Zeitungswesen erworben. Was ihm dabei besonders am Herzen lag, ist vor allem die kulturelle Hebung der Presse durch die Heranziehung eines seiner kulturellen Aufgaben bewußten Verlegertums, die Bekämpfung aller unmoralischen Ein flüsse auf das Zeitungswesen und die Förderung der Unabhängigkeit und Freiheit der Presse. Gestorben: am 31. Dezember v. I. am Herzschlag Herr Alexander Kramer, Inhaber der gleichnamigen Firma in Riga. Uber den Verstorbenen, dessen Tod uns verspätet gemeldet wurde, ging uns folaender Nachruf zu: Ein Muster strebsamer Arbeitsfreudigkeit, eine in weiten Kol- lcgenkbeisen, besonders bei einstigen Mitgliedern des Buchhandlungs- gehilscnvcreins -Eulennest« geschätzte Persönlichkeit, deren Haus den zu uns kommenden reichsdeutschcn Kollegen stets in edler Gastfreund schaft offcnstand, einen volkstrcuen Deutschen, eine Zierde des im »Bal- tentum« verankerten Auslanddeutschtums unserer Heimat — kurz, einen edlen Menschen im besten Sinne des Wortes geleiteten wir zu Anfang dieses Jahres zu Grabe. 59
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht