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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.01.1922
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1922-01-26
- Erscheinungsdatum
- 26.01.1922
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- Deutsch
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Alrsendl-U I. » risch». vnchh-nd-I. Sprechsaal. X- 22, 26. Januar .022. Spretzsalll. Umsatz- und Unkostenpolitik des Vertanes. Buchhandel und Nachnahmesendungen. (Vgl. Bbl. 1921, Nr. 297 und 1922, Nr. 6 und 12.) Zum Artikel des Herrn W. Bangert, Hamburg, im Bbl. Nr. 6: Die von Herrn B. vorgenommcnen Buchungen der Fakturen in das Fakturenbuch sind überflüssig. Die Buchung der zu zahlenden Fakturen ivird bei doppelter oder amerikanischer Buchführung direkt auf das Buchh.-Konto vorgcnommeu. Selbstverständlich muß das Postscheck- Kassabuch entsprechend eingerichtet sein, damit die verschiedenen Zahlun gen im Hauptkassebuch nur in einem Posten erscheinen. Der Vor schlag, Sendungen unter IW Mark nur per Postnachnahme zu senden, ist ein Unding, dadurch würde das Buch nur zwecklos teurer werden. Der Zahlungstermin sollte unbedingt 4 Wochen sein und auch von den Sortimentern pünktlich eingehalten werden. Ich schlag« vor, in der Verlegerliste einen besonderen Vermerk ein- zusühren, woraus zu ersehen ist, welche Sortimenter die Zahlungs frist pünktlich einhaltcn. Einem zahlungsfähigen Kollegen eine Post nachnahme zu senden, ist eigentlich eine Beleidigung. Mit der Gewährung von 256 wäre auch viel zu erreichen. Lörrach, 9. 1. 1922. Carl P o l t t e r-W e e b e r. Zu dem Artikel des Herrn Kollegen Bangert in Nr. 6 des Bbl. vom 7. Januar möchte ich bemerken, daß es natürlich sehr wünschens wert wäre, wenn bei pünktlicher Zahlung, wie es auch sonst im Waren- handcl üblich ist, 2"/, Kassaskonto abgezogen würden, und wenn durch den Börseuvercin einmal bestimmte Zahltage im Monat (vielleicht der 15. uwd 25.) vorgeschrieben würden, sodaß also bis zu diesem Tage alles fällig wäre, was bis dahin au Sendungen »Zahlbar nach Empfan g« eingelaufcn ist. Sehr angenehm wäre es bei einem weiteren Umsichgreifen der Nachnahmesendungen natürlich auch, wenn die Nachnahmespesen entweder ganz oder zur Hälfte von dem Verlage mitgetragcn würden. Ich persönlich halte allerdings die »Zahlbar- nach-Empfang«-Sendungen und ihre Bezahlung durch Postscheck doch noch für wirtschaftlicher und kann nicht finden, daß-auch bei doppelter Buchführung die Zahlung durch Postscheck eine fünffache Arbeits leistung erfordert. Die Barfaktur muß doch schließlich auch einmal im Kassenbuch gebucht werden, und die »Zahlbar-nach-Empfang«- Faktur ist doch nur eine andere Form der Barfaktur: sie erfordert als solche nur eine ein-, bzw. zweifache Buchung. Ich habe bei mir auch die doppelte Buchführung eingeführt und verbuche die »Zahl- bar-nach-Empfaug«-Faktureu, die bei mir aller vierzehn Tage ausge glichen werden, im Postscheckbuche. Die im Handel üblichen soge nannten Postscheckbücher habe ich mir spaltenweise, und zwar nach fol gendem Schema eingerichtet: Die »Zahlbar-nach-Empfang«-Faktur wird nur einmal in der Spalte »Einkauf« eingetragen und dann als Barfaktur abgelegt. Die Endsumme der Einkaufsspalte wird dann am Ende des Monats dem Lagcrkonto belastet und dem Postscheckkonto gutgeschriebeu. Die Be träge für Verpackung und Porto werden bei mir in «in kleines Büch lein geschrieben und am Ende des Monats dem Lagerkonto gutge- schr-ieben und dem Unkostenlonto belastet. Ein Einträgen ins Fak- rureneingangsbuch, ein Übertragen der Faktur auf Verlegerkonto, ein Verbuchen im Kassaausgangsbuch und ein'Verbuchen der Zahlung auf dem Verlegcrkouto werden also bei mir nicht vorgcnommcn, und das ist meines Erachtens auch nicht nötig, da die einmalige Buchung als Zahlung vollkommen genügt und mich am Ende des Monats doch nicht die einzelnen Fakturen, sondern nur deren Gesamtsumme interessiert. Die beiden Spalten »Verschiedenes« in der Einnahme und Aus gabe sind für solche Posten berechnet, die nicht allzu oft wiederkehren und für die die Einführung einer besonderen Spalte sich nicht als wirtschaftlich erwiesen hat. In die Einnahmespalte kommen alle die Beträge, die das Lagerkonto betreffen, Nabattgutschriften, Rück zahlungen des Verlegers, wiedererstattete Unkostenbeträge, Leihbiblio- rhcksgebühr usw., in die Spalte »Verschiedenes« in der Ausgabe alle die Beträge, die an den Kommissionär gezahlt worden sind und die Privatausgaben usw. betreffen. Breslau, Ohlauerstr. 15. E. Wolf, i. Fa. E. Morgensterns Buchhandlung. * Die Worte des Herrn Brepohl, Neuhof, in Nr. 12 des Bbl. kan» man nur Wort für Wort unterstreichen. Ich bin ebenfalls ein strikter Gegner sämtlicher Nachnahmesendungen, die vollständig unzeitgemäß sind und abgeschafft werden sollten. Wie Herr Brepohl richtig aus- ftthrte, bedeutet der Versand unter Nachnahme lediglich eine Bereiche rung der Post, und der Sortimenter hat nachgerade Portospesen genug, sodaß es eine Zumutung ist, von ihm noch die Übernahme von min destens Mk. 1.25 auf jede Sendung für Nachnahmespescn zu ver langen. Auch ich bin seit längerer Zeit dazu übergegangen, Nach nahmesendungen grundsätzlich zurückzusenden: bei mir wird nichts unter Nachnahme bestellt, und wer trotzdem auf diesem Weg« expe diert, muß sich nicht wundern, wenn die Sendungen »Annahme ver weigert« zurückkommen. Die Sortimenter sollten allgemein dazu übergehen, der Post die von Herrn B. empfohlene Generalanweisung zu erteilen, daß sämtliche Nachnahmen, ohne erst zur Bestellung zu kommen, zurückzusenden sind, dann würde hoffentlich endlich einmal mit dieser Unsitte aufgeräumt werden. Allenstein. Köppe's Großsortiment. Herrn F. W. Brepohl zur freundlichen Kenntnisnahme, daß ich die Arbeit und damit die Kosten, die mir durch die direkte Begleichung kleinerer Zahlbar-nach-Erhalt-Lieferungen erwachsen, höher einschätze als die Mk. 1.25-Nachnahmespesen. Es rvar ja gerade der Zweck meiner Ausführungen, nachdrücklich darauf hinzuweiseu, daß diese Buchhal- mngs- und überweisungsarbeiten a u ch Geld kosten, und zwar mehr als die Post für Nachnahmegebühren berechnet. Wenn nun zudem er reicht werden könnte, daß, wie ich es vorgeschlageu habe, der Verlag bei kleineren Beträgen die halben, bei größeren Beträgen die ge samten Nachnahmespesen trägt und sich die im Handel übliche Ge pflogenheit, gegen Barzahlung 2°/« Kassaskonto zu gewähren, auch im Buchhandel durchsetzen würde, dann würden für den Besteller sogar tat sächliche Gelöersparnisse erzielt werden. Warum die Standesehrc des Buchhandels durch einen geordneten Rechnungs- und Zahlungsverkehr benachteiligt werden soll, ist mir nicht recht verständlich. Daß es in. der übrigen Geschäftswelt üblich sei, allgemein unter Nachnahme zu verkehren, habe ich nicht behauptet, sondern ich habe gesagt, daß als Gegenleistung für die pünktliche Zahlung im sonstigen Warenhanöel üblicherweise 2°/, Kassaskonto gewährt würden. Meinen Ausführungen in Nr. 6 des Börsenblattes habe ich nichts hinzuzufügen. Doch will ich in gegebener Veranlassung bei dieser Gelegenheit den Verlag darauf Hinweisen, daß es für die Inhaber von Barkonteu zumindest unbequem ist, weun sie die jeweils fälligen Begleichungen ohne Vorlage eines Rechnungsauszugs vornehmen sol len. An Hand des Auszugs können bestehende Unstimmigkeiten, sofort berichtigt werden; liegt ein Auszug nicht vor, dann sind Unstimmig keiten mwermeidbar, die erneut Anlaß zum Briefwechsel geben und dem Verlag voraussichtlich m e h r Portoauslagen verursachen werden, als ihm durch die ordnungsgemäße Versendung von Kontoauszügen erwachsen. Hamburg, 16. Januar 1922. Walter Bangert. »Zahlbar nach Empfang-, Postnachnahme oder Iielrechnung? Zu dieser viel erörterten Frage geben wir ein Beispiel aus unserm eigenen Betriebe. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft wissenschaft licher Verleger haben wir mit zahlreichen Sortimentern Sonderbedin gungen vereinbart. Alle Firmen haben sich ausdrücklich durch Unter schrift verpflichtet, alle direlten Sendungen eines Vierteljahres ohne besondere nochmalig« Aufforderung bis spätestens zum 15. nach Schluß des Viertelsahrcs zu begleichen. Außerdem tragen alle unsere Fak turen einen auffallenden farbigen Zettel, der bas Zahlungsziel wieder holt. Im vierten Vierteljahr 1921 lOktober, November, Dezember) haben wir direkt ab Hannover mit halber Portoberechnung an 104 Ziclkonteninhaber für Mk. «8 575.80 geliefert. Hiervon haben bis zum 21. Januar 45 Firmen <also säst die Hälfte) Mk. 24 045.—, also mehr als 35°/» der Lieferungen, nicht bezahlt. Diese müssen also wieder besonders gemahnt werken, verursachen dadurch dem Verlag unnütze Kosten und Arbeit, machen auch Len wohlwollendsten Verleger schließlich unlustig, dem Sortiment weiter cntgegenzukommeu, schaden dadurch dem guten Einvernehmen und der Verständigung zwischen Ver lag und Sortiment und können daher wohl als die Schädlinge des Gcsamtbuchhandels bezeichnet werden. Rach unserer Feststellung han delt es sich säst stets um dieselben hochangcsehenen Firmen, bei Lene» die angebliche Arbeitsüberlastung wohl die unglaubliche Nachlässigkeit mildern, aber »ic entschuldige» kann. Hannover, 21. Jan. 1922. Helwingsche Verlagsbuchhandlung. »eranimorN. Redakteur: RichaidAIbert«. - Verlag: D-r«0rseno-r->»der Deutschen Buchhändler ,u Letp,ig, Deutsche» «nchbändterbru». Druck: Ramm e Seemann. Sämtlich ln Letvrtg — Adresse her Redaktion und Expedition: Leipzig, Gerichtsweg 2« sBuchhändierhnnöt. l!k
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