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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.01.1922
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- 1922-01-25
- Erscheinungsdatum
- 25.01.1922
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Redaktioneller Teil. X» 21. 25. Januar 1922. jaHrsmesse ins Auge zu fassen. Nach langer, zum Teil heftiger De batte, die einige Male zu einem Abbruch der Verhandlungen und damit voraussichtlich zu einer für beide Teile höchst unerwünschten Aufgabe der Prciskonvcnlion überhaupt zu führen drohte, kam schließlich doch eine Einigung aus folgender Grundlage zustande: »Den Vermietern wird eine Erhöhung des Preises für 1 qm ge schlossenen Raumes aus 125 M. und für 1 lsd m Schraulstand aus 250 M. für die Frühjahrsmesse 1922 bewilligt, unter der Bedingung, daß von den Vermietern ebenso wie von den Ausstellern 15«/, Meß- bcitrag auf alle Mietverträge an das Meßamt abgelicferl werden. Von der Herbstmesse 1922 erhöht sich der Meßbeitrag auf 25«/, bei den Vermietern sowohl wie bei den Ausstellern bei allen Mietverträ gen. Der Rat der Stadt kann nach Anhören des Mcßamts Aus nahmen gewähren. Es wird ferner den Vermietern zugcstauden, daß von der Äoniunkturklaiijcl. wie sie in den einzelnen Verträgen steht, mit Wirkung ab Frühjahrsmesse 1922 Gebrauch gemacht wird.« Beide Parteien verpflichteten sich, in ihren Verbänden und Ge sellschaften für eine Durchführung des Beschlusses voll einzutretcn. Zu den neuen Post, und Eisenbahntarisen. — Der Vcrkehrsaus- schnß des Deutschen I n d u st r i e - und Handelstages ist der Ansicht, das; der Betrieb der deutschen Reichspost den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit vermissen lasse. Die Postverwaltung leide an einer Überfülle von Personal bei sinkender Arbeitsleistung. Besonders zu beklagen sei der Mangel an Kulanz den Vertchrtreibcndcn gegen über, wodurch die Post dokumentiere, daß sie den heutigen Anforde rungen des Verkehrs und damit ihren Aufgaben also nicht mehr ge wachsen sei. Die Stellung des Industrie- und Handelstages zu der neuesten Tariferhöhung der Post ist in folgender von der Vollver sammlung einstimmig genehmigten Erklärung des Verkchrsausschusses vom 16. Januar niedergelegt: Der Verkehrsausschilb des Deutschen Industrie- und Handelstages erhebt ganz energisch dagegen W.dcrspruch, daß eine derartig in das Wirtschaftsleben einschneidende Maßnahme, wie sie die am 1. Januar d. I. in Kraft getretene außerordentliche Erhöhung der Postgebühren darstcllt, ohne vorherige Anhörung der beteiligten Kreise', insbesondere ohne vorherige Anhörung des Deutschen Industrie- und Han- dclStagcs von der Reichsregierung getroffen worden ist. Die enorme Erhöhung der Post-, Telegramm- und Fernsprechgebühren bedeutet eine schwer erträgliche Belastung des Gewerbebetriebs und hat eine außerordentlich nachteilige Wirkung aus den geschäftlichen Verkehr aus- geübt. Wir bezweifeln, ob die Neichspostverwaltung durch die neuen Gebührensätze wirklich das Ziel der Beseitigung ihres Fehlbetrags erreicht. Wir befürchten vielmehr, daß infolge des starken Verkehrs rückgangs die Mehreinnahmen weit hinter den Erwartungen der Post verwaltung Zurückbleiben werden. Ob aber die Reichspostverwaltung die aus dem Rückgang des Verkehrs sich ergebende Konsequenz der Herabsetzung ihres Personals vornehmen wird, erscheint uns nach den bisherigen Erfahrungen außerordentlich zweifelhaft. Demgegenüber verlangen wir, daß die Ausgleichung des Fehlbetrags durch grö ßere Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit in der Ver waltung herbeigesührt wird. Wir beantragen ferner, daß die Neichs- post sobald als möglich eine Statistik über die Entwicklung des Ver kehrs unter der Geltung der verschiedenen Portosätze herausgibt. Die Erbitterung über die Tariferhöhung ist in der Bevölkerung um so größer, als die Leistungen der Postverwaltung keineswegs im Ver hältnis zu den erhöhten Gebühren stehen. Nach wie vor sind vielmehr insbesondere auf dem Gebiete des Fernsprechverkehrs die schwersten Mißstände vorhanden. Daneben hat die Postverwaltung durch eine Reihe von kleinlichen oder ungerechtfertigten Verfü gungen die Mißstimmung des Publikums noch weiter verschärft. Wir erwähnen u. a. die Erhebung eines Zuschlags bei dem Verkauf von Briefmarken in Rollcnform fiir Fran kiermaschinen, ferner die Erhebung des Zuschlags bei portopflichtigen Dienstsachen und die Erhebung einer Gebühr von 4 Mark bei der Bestellung von Telegrammen, die nicht die Bezeichnung der Straße und Hausnummer tragen, auch wenn die Adresse des Emp fängers allgemein bekannt ist, endlich die Erhebung von Strafporto aus Postkarten, die auch nur um 2 mm das normale Maß überschreiten, obwohl es sich um Auf- brauchung alter Bestände handelt. Nach unseren Erfahrungen ist be sonders der Ortsverkehr stark zurückgegangen, weil die Geschäftswelt bei den gegenwärtigen Portosätzen es vorzieht, ihre Briefe selbst auszutragen. Wir empfehlen daher die Wieder- zulafsung der Privatpost an st alten für den Orts verkehr. Die Neichspostverwaltung wird hierdurch nicht geschädigt, da ihr aus dem Ortspostverkehr ohnehin keine erheblichen Einnahmen mehr zusließen. Es hat aber keinen Zweck, ein Monopol für -die 106 Neichspostverwaltung aufrechtzuerhallen, zu dessen Ausübung diese selbst nicht fähig ist und das lediglich dazu dient, die erheblich billigere Besorgung des OrtsveUehrs durch Privatanstalten zu verhindern. In Hinsicht auf die N e i ch 8 e i s e n b a h n hat der Vcrkchrsaus- schuß dieselben Mißstände wie bc, der Post zu bemängeln. Im Vorder grund des gesanuen Verkehrsproblems stehe augenblicklich die mangel hafte Wagcnstellung, die nunmehr seit Mrnalen andauere und über das Maß einer vorübergehenden Verkehrsstockung weit hinausgchc. Sie hemme die bereits stark gesunkene Gütererzeugung in Deutschland sowie den Aus- und Einfnhrhandrl. Der Verlehrsausschuß des Deut schen Industrie- und HandelStages ist der Ansicht, daß d e bisher er griffenen Maßnahmen, insbesondere die Güterjpcrre sowie die Ein schränkung des Personenverkehrs die Verlehrsnvt steigern und zu gleich die Interessen der Eisenbahn selbst gefährden. Dasselbe gilt von der Handhabung der Verwaltungsvorschriften gegenüber den Vcrkchrstrcibenden. die häufig die Grundsätze taufmännischer Kulanz und der Förderung des Verkehrs vermissen lassen. Der Vcrkchrs- ausschuß glaubt, daß eine Besserung der Verhältnisse nur durch eine durchgreifende Reform der Verwaltung auf allen Gebieten zu erwarten! ist, und fordert eine eingehende Darstellung der Maßnahmen, d;e iw der Betriebsverwaltung sowie auf dem Gebiete des Besck>affuugs- wesens ergriffen werden, um eine Hebung der Verkchrsnot zu bewerk stelligen und eine Wiederholung der Verkehrsstockungen im nächsten Herbst zu verhindern. Ern psychotechnisches Institut. — Der Stadtrat in Dresden bewilligte eine Beihilfe von 60 090 Mart zur Errichtung eines psycho- tcchnischen Instituts an der Dresdner Technischen Hochschule unter der Voraussetzung, daß sich der Staat an der weiteren Unterhaltung des Instituts beteilige. Aufhebung von Beschlagnahmen. — Im Börsenblatt Nr. 17 vom 21. Januar 1921 teilten mir eine ganze Reihe von Büchern aus dein Verlag Georg Müller in München mit, die der Beschlag nahme verfallen waren. Jetzt liegt uns ein Beschluß der vierten Straf kammer des Landgerichts München I vom 23. November 1921 vor, der lautet: l. Unter teilweiser Aufhebung des Beschlusses des Amtsgerichts München vom 11. Januar 1921 wird die Beschlagnahme fol gender Werke aufgehoben: 1. Simon Lemnius, Monachopornomachia, der Mönchshurcnkricg, herauSgcgeben von G. Vorberg: 2. Erotcs, Ein Gespräch über die Liebe, von Lukian, übersetzt von Hans Licht; 3. Ovid, drei Bücher über die Liebeskunst, übersetzt von Otto M. Mittler: 4. Straparola, die Novellen und Mären der ergötzlichen Nächle. 2 Bde. Deutsch von H. Floerke; 5. Dnpr6 d'Aulnay, Die Abenteuer des falschen Chevalier von Warwick, übersetzt von O. v. Gemmingen: 6. Der Glückssoldat, von Joh. Konr. Friederich. 2 Bde.: 7. Das Buch der Liebesabenteuer, herausgegcben von Richard Rieß. II. Im übrigen wird die Beschwerde des Siegfried Neuhoefer. Vorstands vom Georg Müller Verlag A.-G., Münch«», gegen den vorgenannten Beschluß znrüikgcwicsen. A u f r e ch te r ha l t e n wird die Beschlagnahme der Werke: 1-' Die Novellen des Bandello, 3 Bände, 1828; 2. Das Brevier des Kardinals, heransgegeben von Jlmer: 3. Meisterstücke neulatelnischer Liebcsdichtung. Deutsch von Vor berg und Bähr, 182». III. Bon den Kosten der Beschwerde hat Siegfried Neuhoefer ein Drittel, die Staatskasse zwei Drittel zu tragen. Gründe: Bei den vom Bcschwcrdegerlcht srclgcgebenen Werken tritt ihr anstößiger Inhalt gegenüber ihrer — entweder wissenschastlichen oder künstlerischen — Bedeutung zurück: ihre Gesamtwlrkung kann nicht als unzüchtig bezeichnet werden. Dagegen ist bei den drei Werken, deren ! Beschlagnahme ausrcchterhalten wurde, das Unzüchtige, das normale Scham- und Sittlichkeitsgesühl in geschlechtlicher Hinsicht grob Pe» letzcnde ihres Inhalts dermaßen hervorstechend und überwiegend, Laß sie — auch wenn ihnen zum Teil ein« wissenschaftliche oder künstle rische Bedeutung nicht abzusprechen sein sollte — als unzüchtig im. Sinne des Gesetzes zu erachten sind. 88 184, RStrGB. 84, SÜ5 RStrPO. Verbotene Druckschriften. — Durch rechtskräftiges Urteil der Straf kammer 2 des Landgerichts Bochum vom 28. Oktober 1821 ist auf Unbrauchbarmachung sämtlicher Eremplare nebst Formen und- Platten folgender unzüchtiger Bücher erkannt:
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