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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.03.1922
- Strukturtyp
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- 1922-03-23
- Erscheinungsdatum
- 23.03.1922
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- Deutsch
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7« pr»i»; -1- Zeile 6.7S M- Seite LL50 A Sette 1S00 Seit, L1S M. Stellengesuche 1L0 M.. die Zeile. Lylfsregeb. 1^0 M. Bestell zettel für Mtgl. und Nlchtmitgl. die Zeile 3 M. Wochen-Anzeiger; Mltglteder die Zeile LL5 M., '/, Seite 750 M.. Seite 3Y0 M.. '/. Seit, ,95 'erd. ^i'ch t 2L59M.. l^Selt» Rr. 70 (R. 47). Leipzig, Donnerstag den 23. März 1922. 89. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Hamburg-Altonaer Buchhändler Verein. Jahresbericht, erstattet vom I. Vorsitzenden Richard Friederichsen am 1. März 1922. Das 62. Vereinsjahr unseres Hamburg-Altonaer Buchhänd ler-Vereins geht heute zur Neige! Politisch ohnmächtig und wirtschaftlich geknechtet hat unser geliebtes Vaterland die Folgen des Weltkrieges zu ertragen! Kein Lichtblick für die vor uns liegende Zukunft, sondern nur trübe Aussicht für das deutsche Wirtschaftsleben! So leidet vor allen Dingen unser Beruf unter den durch die Markentwertung verursachten Preisschwankrmgen, mit denen alle für die Buchherstellung in Frage kommenden Ge werbe zu kämpfen haben. Umsomehr sollten Verlag und Sorti ment zusammenstehen, um die bevorstehenden Krisen des Wirt schaftslebens gemeinsam zu überwinden. Leider sind aber die Hoff nungen, welche wir an die vorjährigen Kantatebeschlüsse geknüpft hatten, nicht in Erfüllung gegangen. Neue Känrpfe sind für diese Ostermesse zu erwarten. Sie alle kennen den Verlauf der zur Herbeiführung fester Ladenpreise getroffenen Abmachungen mit den verschiedenen Vcr- legergruppen und wissen, daß Ihr Vorstand sich bemüht hat, ge regelte Verhältnisse, die einen auskömmlichen Verdienst lassen, zu schaffen. Ich erwähne deshalb nur die Hauptereignisse. Die an dem Verkauf von Universitäts-Lehrbü chern beteiligten Firmen stellten aus Grund der Abänderung der Notstandsordnung vom 13. Februar v. I. eine Liste der in Frage kommenden Lehrbücher auf. Eine Kommission von sieben Mitgliedern hat in drei Sitzun gen beraten, ob die Bedingungen der schönwisse n- s ch aftl i ch enV er l e g er, wie sie zur Ostermesse 1921 bekannt gegeben waren, im Juli noch ausreichten, um Abschlüsse zu täti gen, und ob der Abschluß eines Vertrages mit einer der 81 Fir men als bindend für alle Firmen zu betrachten sei. Mit Aus nahme von 11 Verlegern, die inzwischen bereits neue Preise und Sonderbedingungen in Kraft gesetzt hatten, lehnten wir den Ab schluß der Verträge mit den übrigen Firmen dieser Gruppe ab. Das Hin und Her in der Preisbildung ließ uns auch in Heidel berg noch die Abschlüsse von Sonderverträgen zum Verkauf ohne Teuerungszuschläge für wünschenswert erachten. Wir empfahlen Ihnen deshalb im Oktober, die Ihnen auf Grund derLeipziger Richtlinien von Firma zu Firma angebotenen Verträge ab zuschließen. Aber schon nach einem Monat erkannten wir, daß besonders durch die zweierlei Rabattierung der literarisch- kulturellen Gruppe eine immer größere Unsicherheit in der Preisbildung bei den einzelnen Hamburg-Altonaer Firmen entstanden war. Dieses führte zu dem in der November-Versamm lung gefaßten Beschluß der Gründung einer »Arbeits gemeinschaft der Buchhandlungen von Groß- Hamburg« mit dem Zweck der Herbeiführung gleichmäßiger Ladenpreise durch gemeinsame Verhandlungen mit den Verlegern. Bei einer größeren Anzahl kultureller Verleger hatten wir hier mit Erfolg. Der Arbeitsgemeinschaft, einem Organ unseres Ver eins, gehören jetzt alle durch unsere Mitglieder vertretenen 53 Sortimentsfirmen an. Sie haben sich sämtlich verpflichtet, alle ordnungsgemäß gefaßten Beschlüsse einzuhalten und durchzufüh- ren. Der geschäftsführende Ausschuß besteht aus den Herren Friederichsen (Vorsitzender), Bangert (Schristsrihrer), Gaul, Heldt, Lanzenberger, O. H. Meißner und Weitbrecht. Wir has sen, durch diesen festen Zusammenschluß auch für die kommenden Ereignisse gerüstet zu sein. Die Verlegermilglieder unseres Vereins schritten ebenfalls zur Bildung einer losen Arbeitsgemeinschaft, run etwaige gemeinsame Wünsche besser vertreten zu können und um auf die Berücksichtigung und Einhaltung der buchhändlerischcn Beschlüsse seitens ihrer Mitglieder zu achten. Den Vorsitz führt Herr Alfred Janssen, während Herr Heinrich Paustian ihm als Schriftführer zur Seite steht. Mit Interesse haben wir die Bestrebungen der Arbeits - gemeinschaftsür die Regulierung der Verkaufs preis e i m B u ch h a n d e I verfolgt. Wir hoffen, daß die Grün dung zu Kantate erfolgen kann und daß die nötigen rechtlichen Grundlagen zur Durchführung der Satzungen bis dahin geschaf fen sind. Bei der andauernden Preissteigerung wird die vollstän dige Wiederaufnahme von Teuerungszuschlä gen, auch bei wissenschaftlichen Werken, über kurz oder lang doch wohl nicht zu umgehen sein, da eine wesentliche Rabatterhöhung seitens der Verleger, trotz bedeutend erhöhter Ladenpreise, kaum zu erwarten ist. Ein Grundrabatt von 407», wie ihn die Schutz gemeinschaft Berliner Groß-Sortimente fordert, dürfte auf die Dauer auch nicht ausreichen. Deshalb muß die Notstandsordnung unter allen Umständen über Kantate 1922 hinaus bestehen bleiben. Für Schulbücher ermäßigten wir im Juni den Teuerungs zuschlag aus 10??, während bei Gewährung von 30?? Rabatt und Verpackungsfreiheit kein Zuschlag erhoben werden sollte. Leider hat sich außer den Hamburger Schulbuchverlegern nur eine ganz geringe Anzahl auswärtiger Verleger bereit erklärt, diesen Rabatt zu gewähren. Seit 1. Dezember werden alle übrigen Schulbücher wieder mit 207» Aufschlag verkauft. Die Altonaer Kollege» erheben bei den Mittelschulen wie bei den Volksschulen nur 10?? Ausschlag. In Gemeinschaft mit dem Vorstand von Kreis Norden hatte Ihr Vorstand beschlossen, ab I. Dezbr. 1921 den Tcuerungs- zuschlag auf Bücher allgemein auf 20??. auf Werke über -1/ 300.— auf 10°/» festzusetzen. Die größte Unsicherheit in der Preisbildung wurde aber durch die dauernden Preiserhöhungen der Verleger verursacht, denen ein großes Sortiment nur schwer Nachkommen konnte. Besonders störend wurden die Preisändcrungen während des Weihnachtsgeschäftes empfunden. Die Verleger sollten vom Börsenverein darauf hingewiesen werden, daß alle Preisände rungen nur Gültigkeit haben, wenn sic satzungsgemäß im Börsen blatt veröffentlicht werden. Die Bekanntgabe einer Preisände rung durch die Lieferungsfakturen kann nicht als bindend gelten, da durch sie nur der Empfänger und nicht die Allgemeinheit von der Preisänderung benachrichtigt wird. Bei dieser Gelegenheit richten wir auch an die Verleger die Bitte, zur Vermeidung von Differenzen und damit verbundenen Korrespondenzen wie früher Monats- und Quartalsauszüge über Leipzig zu versenden und den Termin für die Anmahnung der fälligen Fakturenbeträge zu 3KS
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