Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.03.1922
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1922-03-23
- Erscheinungsdatum
- 23.03.1922
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19220323
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192203238
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19220323
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1922
- Monat1922-03
- Tag1922-03-23
- Monat1922-03
- Jahr1922
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. 70. 23. März 1922. Teil II wird grundsätzlich folgende Veröffentlichungen bringen: I. Internationale Übereinkommen und dergleichen sowie vertrag liche Abkommen zwischen Reich und Ländern, auch soweit sie als Gesetz verkündet sind. II. Veröffentlichungen, die betreffen: 1. Reichshaushaltsgesetze und Ortsklassenverzeichnisse, 2. den gewerblichen Rechtsschutz und das Urheberrecht, 3. innere Angelegenheiten der Wehrmacht, 4. den Eisenbahnverkehr, den Schiffahrtsverkehr (See- und Binnen schiffahrt) und die Verwaltung der Neichswasserstraßen, 5. Angelegenheiten der Kohlen- und Kaliwirtschaft und der Neichs- wirtschaftsstellen aus dem Geschäftsbereiche des Neichswirtschafts- ministeriums, 6. innere Angelegenheiten des Reichstags und des Reichswirtschafts rats, 7. Angelegenheiten der Reichsbank und der Privatnotenbanken. Die Veröffentlichungen des Teils II werden im Teil I nachrichtlich mitgeteilt. Außerdem wird am Jahresschlüsse zu Teil I auch ein In haltsverzeichnis über Teil II geliefert. Das zu Teil I zu liefernde Sachverzeichnis wird sich auf den Inhalt des Teils II mitcrstrccken. — Die Postanstalten nehmen Bestellungen sowohl auf vierteljährlichen Be zug des Teils I und des Teils II als auch auf den Bezug einzelner Nummern entgegen. Das Reichsmieteugesetz endgültig beschlossen. — Der Neichsrat hat mit 38 gegen 27 Stimmen entschieden, daß das Reichsmictengesetz nicht als Verfassungsänderung anzuschen sei. Weiter wurde mit 41 gegen 24 Stimmen der bayerische Antrag abgelchnt, Einspruch gegen die vom Reichstag angenommene Fassung zu erheben. Das Gesetz kann also demnächst publiziert werden und fristgerecht am 1. Juli in Kraft treten. Mingerzeichnungcn aus der Nationalgalcrie gestohlen. — Aus der Berliner Nationalgalerie wurden vier Federhandzcichnungcn von Max Kltnger gestohlen, die zusammen einen Wert von 120 000 Mark haben. Tie Diebe haben die Bilder zum Teil aus dem Nahmen heraustze- schnitten. Die Not der Volksbüchereien. — Ter »Vorwärts« schreibt: In den Tageszeitungen ist in der letzten Zeit häufig die Rede vou der Not der deutschen Wissenschaft, unter besonderer Beziehung auf die wissen schaftlichen Bibliotheken. Zur Vermeidung einer einseitigen Darstel lung der herrschenden Büchernot ist es wichtig, die Öffentlichkeit darüber aufzuklären, daß die volkstümlichen Bibliotheken vielleicht in noch größerem Maße unter diesen Verhältnissen leiden. Unsere mo dernen Volksbüchereien (Stadtbüchereieu, Bücherhallen) werden von Angehörigen aller Volksklassen und Berufsschtchten ausgesucht, vor allem auch von strebsamen Personen aus dem Arbeiterstande, die Berührung zur Wissenschaft und den Geistesschätzen unseres Volkes suchen. Da überdies die bestehenden wissenschaftlichen Bibliotheken bei weitem nicht ausretchen, um den an sie gestellten Anforderungen zu genügen, so müssen hier die größeren Volksbüchereien einspringen und werden vielfach von Studierenden in Anspruch genommen. Je mehr die Ver armung der breitesten Volkskreise es dem einzelnen unmöglich macht, Bücher und Zeitschriften auch nur in bescheidenem Maße zu erwerben, um so größer ist die Verpflichtung der Gemeinden, die in der Regel die Träger der volkstümlichen Büchereien sind, alles zu tun, um die An schaffung von Büchern und Zeitschriften zu gewährleisten, auf die die Öffentlichkeit unter allen Umständen ein Recht hat. Wird es ver säumt, durch die Gewährung ausreichender lausender Mittel den Bü cherbestand zu vermehren und zu ergäuzen, so ist die unausbleib liche Folge, daß die entstandenen Lücken in der Zukunft niemals aus gefüllt werdeu können und daß die Bibliotheken, die heute stärker denn je in Anspruch genommen sind, durch Abnutzung zugrunde gehen und damit ein überaus wertvoller Blicherbesitz geopfert wird. Ganz be sonders ist es. aber die Pflicht der Gemeinden, dafür zu sorgen, daß der Z e i t s ch r i f t e n b e st a n d der Büchereien auf keine Weise ge schmälert wird, sondern im Gegenteil alle Zeitschriften ausgelegt wer den, die dem beruflichen Interesse der Leserschaft zu dienen geeignet sind. Hier kleinlich zu verfahren, um ein paar Tausend Mark zu sparen denn es handelt sich doch im Vergleich zu anderen Ausgaben um eine ganz geringfügige Summe —, hieße auf eine Kulturpolitik verzichten, die mit bescheidenen Mitteln Großes erreichen kann. Wenn es sonst auf etu paar Hunderttausend Mart mehr oder weniger nicht ankommt: warum werden daun den öffentlichen Büchereien häufig die Zchntausende versagt, die für ihre Erhaltung und für ihre Wirksam keit von entscheidender Bedeutung sind? Wir sollten endlich so weit sein, um dem oft wiederholten Satze entsprechend zu handeln: es gibt keine produktivere Ausgabe als für Volks- btldungsz wecke, und uns dabet zu vergegenwärtigen, daß kein 374 Gebiet der öffentlichen Bildungspflege existiert, bei dem mit geringen Mitteln so viel geleistet werden kann wie gerade hier. — Diesen Aus führungen des führenden sozialistischen Blattes kann man nur bei pflichten. Der Kampf gegen die Schundliteratur. — Die »Deutsche Allgemeine Zeitung« schreibt: »Es haben Verhandlungen zwischen dem Vorsitzenden des Berliner Ausschusses zur Bekämpfung der Schmutz- und Schund literatur, dem Landesverband Berlin-Brandenburg vom »Reichsbund Deutscher Papier- und Schreibwarenhändler« und den Jugendschriftcn- ausschüssen der Lehrerschaft stattgefunden. Eine Besprechung im Ju gendamt, an der der Vorsitzende des Ausschusses, Direktor Or. Häußlcr, die Herren Vollmer und Guthke vom Reichsbnnd und Lehrer Gensch teilnahmen, hatte folgendes Ergebnis: Die Vertreter des Reichsbundes erklärten grundsätzlich volle Bereitwilligkeit zur Bekämpfung des Schundes, da die ihm angcschlossenen Mitglieder in keiner Weise das geistige und sittliche Wohl der deutschen Jugend gefährden wollen. Als beste Lösung der Schundfrage betrachten sie eine gesetzliche Regelung, die den Schundfabriken das Handwerk legt. Nach längerer Verhand lung fand eine Einigung auf folgende Punkte statt: 1. Die Jugendämter in den größeren Städten sollen veranlaß! werden, ihre besondere Aufmerksamkeit den Schundverlegern zuzuweu- den, und die gegen sie zulässigen Potizcimaßnahmen in Anwendung bringen. 2. Der Schund soll aus den Auslagen der Geschäfte Groß- Berlins und der Provinz Brandenburg entfernt werden. 3. In der Fachpresse werden aufklärende Mitteilungen über den Schund erscheinen, in den einzelnen Verbänden Vorträge in gleichem Sinne gehalten wer den. 4. Um den zu erwartenden Ausfall im Geschäft zu decken, müssen die billigen, guten Bücher ohne große Schwierigkeiten und Kosten zu besorgen sein. Die Verleger derselben müssen darum mit dem Ber liner Großbuchhandcl in Verbindung treten, um den Händlern leichteste Beschaffung zu ermöglichen. Die weiteste Verbreitung der guten Hefte durch Reisende ist hierdurch gewährleistet. 5. Der Entwurf der in Bearbeitung befindlichen Schundliste wird dem Bunde zur Begut achtung zugchen. 6. Die Schulen sollen gebeten werden, mit den Schreib- und Papierwarcnhändlern ihres Bezirks in engere Fühlung zu treteu. Klassenweise zu beschaffeude Bücher könnten den Händlern etwa zwei Wochen vor der beabsichtigten Benutzung genau gekenn zeichnet werden. Vielleicht empfiehlt sich ein regelmäßiger Hinweis auf bestimmte Bücher für lesehungrige Kinder, die dann zu gleicher Zeit bei den Händlern ausgelegt werden könnten, wobei selbstverständ lich nur die schundfreicn Geschäfte in Betracht kämen. Die Dezcmber- vcrsammlung der Delegierten vom Handelsverband der Papier- und Schreibwarenhändler hat das Vorgehen ihres Vorstands einstimmig gutgeheißen.« — Den Buchhandel wird besonders der Punkt 4 des obigen Abkommens interessieren. Auch sonst aber wird man diesen Vor gängen Beachtung schenken müssen. Die Begründung der nenen Gütertariferhöhnng um 40°/o. (Vgl. Bbl. Nr. 06.) — Der N e i ch s v e r k e h r s m i n i st e r hat den Re gierungen der Länder und den Mitgliedern des Vorläufigen Reichs eisenbahnrats mitgeteilt, daß mit Rücksicht auf die starken Erhöhungen aller Kosten der Reichsbahn am 1. April eine Tariferhöhung nötig sei. Die sächlichen Mehrkosten, die der Reichsbahn durch die starke Steige rung der Kohlenpreise und damit aller Materialpreise erwachsen, sind für das Rechnungsjahr 1922 auf mindestens 14,6 Milliarden zu be ziffern. Die zwischen dem Reichsfinanzministerium und den Spitzen Organisationen der Beamten und Arbeiter vereinbarten Gehalts- und Lohnerhöhungen werden eine weitere Belastung der persönlichen Kosten der Reichsbahn um 8,5 Milliarden bringen, sodaß die Gesamtmehrbe lastung der Reichsbahn für den kommenden Haushalt 23 Milliarden erreicht. Damit steigen die Ausgaben des ordentlichen Haushalts für 1922 von 73,8 Milliarden auf rund 97 Milliarden Mark oder um rund 31 Prozent. Bei der Ausgleichung dieses Fehlbetrags sollen die Personen- nnd Gepäcktarifc geschont werden; deshalb ist es erforderlich, die Güter- und Ttertarifc entsprechend stärker h e r a n z u z i e h e n. Die seit dem 1. März geltenden Gltter- und Tiertarife sollen vom 1. April ab um rund 40 Prozent erhöht werden. Da wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit die Form eines allgemeinen Zuschlags gewählt werden muß, so ivird die neue Frachtberechnung in der Weise vorgenommen werden, daß die Gütertarife vom 1. Februar 1922 entsprecheud erhöht werden. Die Erhöhung der Frachten für Eilgut hat auch eine entsprechende Steige rung der Expreßgutfrachten zur Folge; jedoch wird von ein^r Erhöhung der Mindcstfrachten für Expreßgut abgesehen. Die organische Einarbeitung der Zuschläge in das Tarifsystem der Reichsbahn ist zum 1. Juli 1922 angeordnet; den Beiräten der Reichscisenbahn, die zu der Tariferhöhung vom 1. April wegen der Kürze der Zeit nicht gehört ivcrden können, wird die Vorlage über die Eingliederung der Erhöhungen in das Reichsbahntarifsystem Mitte Mat vorgelegt werden. Eine Er-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder