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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.03.1922
- Strukturtyp
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- 1922-03-23
- Erscheinungsdatum
- 23.03.1922
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Redaktioneller Teil. .X- 70, 23. März 1922. 3. Die Annahme Hölschers, daß die Bestimmung des H 23 U.-G. offenbar nicht für Kartenwerke geschaffen worden sei, ist falsch. Die Deutsche Verlegerkammer (Bbl. 1900/272) hatte am 7. II. 1900 in einer Eingabe an den Bundesrat im Einvernehmen mit dem Buchhandel (Eingabe an den Reichstag vom 3. I. 01) den Antrag gestellt, auch die Beifügung einzeln erschienener Ab- bildungen zu gestatten. Dieser Antrag wurde aber zurückgezogen, nachdem der Vertreter der Regierung daraus hingewiesen hatte, daß der Antrag den Schutz des Urhebers, z. B. desjenigen, der mit großer Mühe und Sorgfalt und unter Aufwendung bedeu tender Kosten eine selbständig erschienene wertvolle Landkarte angefertigt habe, zu sehr beeinträchtigen würde. Hieraus geht unzweifelhaft hervor, daß K 23 ausdrücklich für Karten gilt. Auf Grund dieses Gesetzesstudiums sind meine Ausführungen gemacht und daher ist auch die Ausführung von Hölscher vollständig widerlegt. 4. In meinem Artikel habe ich der Kürze wegen und weil meine Ausführungen für die Kartographie im allgemeinen be- stimmt waren, davon abgesehen, die gerade für die Landesausnah men wichtige Bestimmung des 8 33 hervorzuheben. Diese besagt, daß bei Werken, die aus mehreren in Zwischenräumen verösfsnt- lichten Bänden bestehen, sowie bei fortlaufenden Berichten ein jeder Band, jeder Bericht oder jedes Heft für die Berechnung der Schutzfristen als ein besonderes Werk angesehen wird. Bei den in Lieferungen veröffentlichten Werken wird die Schutzfrist erst vbn der Veröffentlichung der letzten Lieferung an berechnet. Nimmt man an, daß die Vermessung des Deutschen Reiches ein Werk ist, das in Lieferungen, d. h. in inhaltlich nicht abgeschlossener Form fortlaufend erscheint, so würde die Schutz frist von 30 Jahren bzgl. der von den staatlichen Instituten her- ausgegebenen Meßtischblätter, sowie der topographischen Über sichtskarte überhaupt noch nicht zu laufen begonnen haben, da diese beiden Werke noch nicht abgeschlossen sind. Soweit die Karten des Deutschen Reiches 1 :100 000 und die Verkehrskarte in Betracht kommen, würde die Schutzfrist erst 1910 bzw. 1919/20 zu laufen begonnen haben. Teilt man diese, mir übrigens anläß lich meines Artikels von einem weltbekannten Kartenverleger brieflich — ganz unabhängig von mir — gleichfalls darg.'legte Auffassung nicht, so kommt Abs. 1 in Frage, nach dem die Schutz frist mit jedem Ablauf des Kalenderjahres zu laufen beginnt, in dem gerade jedes Blatt veröffentlicht worden ist. Es muß daher in jedem Fall vor Benutzung der Karten der staatlichen Lermes- sungsinstitute geprüft werden, wann die letzte Karte eines Serienwerkes oder wann das einzelne Blatt herausgeg:ben worden ist. Mit der einfachen Behauptung: alle Landesaufnah- men, die vor dem Jahre 1891 erschienen sind, sind schutzlos, ist es also nicht getan. Daß die staatlichen Karten nicht den Schutz genießen, den sie haben sollten, ist Hölscher zuzugeben. Das französische Urheber recht hat die Schutzfrist durch Gesetz vom 14. 7. 1866 und das englische durch Artikel 18 des Gesetzes vom 16.12.11 aus 50 Jahre ausgedehnt. Die französische Rechtsprechung hat das Urhebe r« recht dem Staate sogar weitergehend in Übereinstimmung mit der Mehrzahl der Autoren, da eine besondere Bestimmung hierfür im Gesetz nicht festgesetzt war, ein immerwährendes — also zeitlich unbegrenztes — Urheberrecht, insbesondere unter Hin weis auf die Generalstabskarten, zugebilligt'). Auch im englischen Recht war vor Erlaß des Gesetzes vom l6. 12. II für die Generalstabskarten usw. der Krone ein immer währendes Recht Vorbehalten. Nach Erlaß des neuen Gesetzes ist die Aufsicht über die Verletzung des Urheberrechts des Staates einem besonderen Regierungsorgan — dem Lord des Schatzamtes - übertragen worden, insbesondere auch bzgl. der See- und Ge neralstabskarten—). Diese Darlegungen dürften genügen, um die erhobenen Be denken gegen meine Ausführungen zu entkräften. »> Poutllet 1908, Seite 1S4/18S usw. Couhm, Band 2, Seite 397, Am». 4 b. Poinsard 1910, Seite 111. Flinio 1912, Ausl. 1878, Seite 29. '*> Vgl. dazu die Darstellung von Röthllsberger in der Zeitschrift örolt ä'autsur 1912, Seite 130 ff., — 1913, Seite 42 sf. Der MusitaUenhandet auf der Leipziger Frühjahrsmesse 1922. Um es gleich vorauszusagen, auch für den Musikalienhandel war die Frühjahrsmesse 1922 ein voller Ersolg und übertras alle bisher vorausgegangenen Messen. Wenn der Musikverleger daran geht, seine Muster sür die Messe zusammenzustellen, so wird er immer wieder vor die Frage gestellt: welche Werke werden wohl verlangt und gesucht sein, denn nur eine sorgfältig gewählte Ausstellung verspricht ein befriedigendes Resultat. Vor allem zeigt der Verleger gern seine letzten Neuerscheinungen und seine beslne und gang barsten Werke, soweit sich dies mit dem begrenzten Raume seines Standes vereinbaren läßt. Nur wenige Musikverleger sind in der glücklichen Lage, eine Koje zur Verfügung zu haben, die meisten müssen sich mit kleinen Ständen begnügen. Natür lich möchte der Aussteller viel zeigen, namentlich wenn er keine bestimmte, streng eingehaltene Verlagsrichtung verfolgt, denn er erwartet ja nicht nur den reinen Musiksortimenter als Einkäufer, sondern noch Buch- und Musikalienhändler und auch Jnstrumen- tenhändler. Jedem möchte er natürlich das zeigen, was für dessen Bedürfnisse paßt und womit er mit ihm ein Geschäft machen kann. Bei den vielerlei Artikeln, die schon ein mittlerer Musikverleger hat, ist die Wahl der Meßmuster wirklich keine leichte Aufgabe. Diesmal lagen die Dinge nicht ganz so schwierig, denn in Verlegerkreisen wußte man, daß die Sortimentsgeschäfte fast das ganze Jahr gut gegangen, daß das Weihnachtsgeschäft, ge nau wie im Buchhandel, was wir aus den abgedruckten Berichten im Börsenblatt wissen, zufriedenstellend verlaufen war. Ferner hatte der Verein der Deutschen Musikalienhändler auf die letzten zwei Tage der Meßwoche eine Delegierten- und die Jahresver sammlung versuchsweise verlegt, sodatz dadurch vielen Händlern die Möglichkeit gegeben war, auch die Bugramesse mitzubesuchen. Die bisher zur Buchhändler-Kantatemesse abgehaltenen Ver sammlungen kommen dies Jahr in Wegfall. Weiter versprach die Messe noch regen Besuch, weil durch das bisherige flotte Ge schäft die Vorräte des Sortimenters sicher zusammengeschmolzen waren und er also Lagerergänzungen vornehmen mußte. Daß eine Erhöhung der bisherigen Teuerungszuschläge in nicht zu weiter Ferne stehen könne, war jedem Sortimenter nach der immer fortschreitenden allgemeinen Geldentwertung gewiß. So hoffte diesmal der Verleger auf einen guten Absatz, der ja auch bei vielen über alle Erwartungen eingetreten ist. Dieser und jener Verleger hat sogar gar zu große Eindeckungen nur ungern notiert, weil die Papierbeschafsung wieder einmal recht schwierig geworden ist; von den hohen Preisen ganz zu schweigen. Entgegen früheren Erfahrungen setzte diesmal der Einkaus schon am Sonntag, dem ersten Tage, kräftig ein, hielt auch noch die nächsten Tage an, um erst an den letzten Tagen abzuflauen. Händler der balutapflichtigen Länder hielten mit ihren Aufträgen zurück, da es ihnen nicht glückte, ohne Valutazuschlag, so wie sie es wünschten, einzukaufen. Aus der Tschecho-Slowakei war eine Menge Einkäufer eingetroffen, die reichlich Aufträge, Wohl infolge des guten Standes ihres Geldes, erteilten. Große Nach frage herrschte wieder nach den neuesten Schlagern, wie nicht anders zu erwarten, viel gefragt wurde Mandolinenmusik, aber auch alle andere gangbare Musik fand willige Käufer. Noch eins sei hier freudig ausgesprochen: Seit Jahren war es unmöglich gewesen, Neuigkeiten ernster gediegener Musik an den Mann zu bringen, stets lehnte der Händler schroff ab. Zur diesjährigen Messe machte ich die Beobachtung, daß der Händler solche Er zeugnisse prüfte und auch kaufte. Es ist dies ein recht erfreu liches Zeichen, und mit etwas Vorsicht darf man sich wohl der Hoffnung hingeben, daß, wenn die Anzeichen nicht trügen, eine Gesundung des musikalischen.Geschmacks sich anzubahnen scheint. Rechtzeitig erschien abermals der Bugra-Metzführer für Musikalienhändler, und zwar Nummer 3 um 8 Sei ten vermehrt im bisherigen Gewand, sowohl hinsichtlich de, Ausstattung als auch in der Anlage. Für das nächste Heft möchte ich in Vorschlag bringen, nicht nur die hauptsächlichen musika- lischen Veranstaltungen aufzunehmen, sondern auch noch die an läßlich der Messe stattfindenden verschiedenen Versammlungen.
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