Bestellzettel f. Mltgl. u. Nlchtmitgl. die Zelle Z M. Wochen. Anzeiger Mitglieder die Zeile S.S5.M., '/, Seite 750 M., >/, Seite A-oM., '/.Seile 1YS M. Nichlmitglieder die Zeile 6.75 '/.Seite SS50M.. >/, Seite Nr. 103 (R. 71). Leipzig, Donnerstag den 4. Mai 1922. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Börsenverein der Oeuischen Buchhändler zu Leipzig. Bekanntmachung. Die diesjährige ordentliche Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig am Sonntag Kantate, den 14. Mai 1922, pünktlich vormittags S Uhr ^ Deutschen Buchhändlerhause zu Leipzig <Eingang Portal III). Rndet statt Es ist damit zu rechnen, daß die Hauptversammlung am Montag, den 15. Mai 1922 fortgesetzt wird. Tagesordnung: 1. Geschäftsbericht über das Veremsjahr 1921/22. 2. s) Bericht des Rechnungs-Ausschusses und Genehmigung des Rechnungsabschlusses 1821 und des Voranschlages 1822. i>) Antrag des RechnungSauSschuffeS: Die Hauptversammlung wolle beschließen: 'I. Jede im Adreßbuch des Deutschen Buchhandels aufgenommene Firma, die im Börsenverein durch ein Mitglied vertreten wird, hat für das Rechnungsjahr 1922 einen außerordentlichen Betriedsdeitrag zu zahlen. Wird die Firma durch mehrere Mitglieder vertreten, so tritt hierdurch keine Erhöhung des Betriebsbeitrages ein. Werden die Geschäflsergebnisse mehrerer Firmen nur durch eine gemeinsame Bilanz ausgewiesen, so sind diese Firmen als ein Betrieb zu betrachten. Die sonstigen jährlichen Beiträge der Mitglieder werden durch diesen außerordent lichen Betriebsbeitrag nicht berührt. 2. Dem Börsenverein gegenüber wird das nach seinem Eintritt in den Börsenvercin älteste Mitglied, das gemäß 8 2o Abs. 2 der Satzungen im Hinblick auf seine Zugehörigkeit zu dem betreffenden Betriebe ausgenommen worden ist, zur Durchführung dieses Beschlusses verpflichtet. 3. Der Beitrag des Betriebes ist nach freier Wahl des ihn repräsentierenden ältesten Mitglieder entweder nach dem im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr erzielten Reingewinn oder nach dem im Jahre 1921 erzielten Umsatz selbst etnzuschätzen. "Bet Betrieben, die außer Buch-, Kunst-, Musikalien-, Lehrmittel- usw. Handel noch andere Gewerbe umfassen, hat die Einschätzung nur für den Betrieb aus Buch-, Kunst-, Mustkalten-, Lehrmittel- usw. Handel zu erfolgen. 4. Bet der Selbsteinschätzung nach freier Wahl des Mitgliedes entweder nach dem Reingewinn oder nach dem Umsatz ist folgende Staffelung als Richtschnur zu nehmen: / Staffel: nach dem Reingewinn: nach dem Umsatz: Einmaliger Betriebst: I. bis 25000 bis 250000 100.— II. von 25 000 , 50000 . von 250000 . 500000 200.— III. , 50000. 100000 „ 500000 . I000000 „ 600.— IV. . 100000. 200000 . 1000000 „ 2 000000 1600.— V. . 200000 . 500000 . 2 000000 „ 5000000 3000.- VI. „ 500000,, 1000000 „ 5 000000 „ 10000000 6000— VII. über 1000000 . über 10000000 12000.-