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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.05.1922
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1922-05-04
- Erscheinungsdatum
- 04.05.1922
- Sprache
- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1922
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d) Beschränkung der Milgliedschafirrechte für später erworbene oder geleitete Betriebe: KZ 4b; 21d Z. 3. Verlust der Mitgliedschaft bet Veränderung des bisherigen Betrieber oder Eintritt in einen neuen vom Vorstand nicht gebilligten Betrieb: KK 7 Z. 6; 21d Z. 3; 32 a. c) Zulassung der Frauen zu den Hauptversammlungen und Ehrenämtern: Z 4a Z. 2 u. 3. <i) Belastung der Mitgliedschaft auch ohne Zugehörigkeit zu einem Kreisverein: KK 7 Z. 4 Abs. 2; 21b Z. 4; 32 a; 45 Z. I Abs. 4. «) Einführung außerordentlicher gestaffelter Beiträge: Z 14« Z. 3. Hierzu Antrag des Herrn vr. Fritz Springer-Berlin: Die Hauptversammlung wolle beschließen: .Der Schlußsatz in K l4« Zister 3 fällt fort«. k) Einführung und Abänderung von Ordnungen: Z 14« Z. 7. g) Redefreiheit der Vorstandsmitglieder außerhalb der Reihenfolge der Rednerliste: Z 15. Termin für die Einreichung von Anträgen zur Hauptversammlung: K 1Kb. Termin für die Einreichung von Stimmvertretungr-Vovmachten: Z I7ck. Wiederholung der Abstimmung bei Anzweiflung der Richtigkeit: K 17d. k> Überwachung der Kassen, und Buchsührung durch geeignete Beauftragte: K 27». i) Änderung der Zusammensetzung und der Ausgaben des Vereinsausschusser: ZK 29 Z. 1; 32 (vgl. oben unter 4). K) Einsetzung der Verlagsausschusser als ordentlicher Ausschuß unter Einziehung der Börsenblattausschustcs: ZK 29 Z. 4; 35. l) Die Ausschüsse KK 29—39: Wahl der Mitglieder der in K 29 Z. 4—9 genannten ordentlichen und der anßerordentlichen Ausschüsse gemeinsam mit dem Wahlaurschuß: KZ 21b Z. 7; 30b: 33 Z. 5: 41b. Wahl von Ersatzmitgliedern des Vorstandes und der ordentlichen Ausschüsse: KZ 20c; 2l b Z.8; 30c; 33 Z. 5. Wahl der Ausschusses sür Urheber, und Verlagsrecht mit bestimmter Amtsdauer: Zz 31b; 44. Kein Zwang zur Berichterstattung über die Arbeiten der außerordentlichen Ausschüsse: Z 41c. Vorschrift über die Abstimmungen bei Beschlüssen des Vorstandes und der Ausschüsse: Z 43. m) Erhöhung der Summe, über die der Vorstand verfügen kann: Z 34. n) Streichung des bisherigen 6. Abschnittes .Vom Abrechnungsgeschäft im Buchhändlerhaus«. o) VerfügungSbeschränkungen bei Vereinsvermögen: z 48. p) Verfahren bei Satzungsänderung: z 52. g) Termin sür das Inkrafttreten der Satzung: K 54. r) Übergangsbestimmung für etwaige Zuwahl von Vorstands- und Ausschußmitgliedcrn: K 5K. V) Abstimmung en dloc über Entwurf L und, falls dieser Entwurf nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit findet, über Entwurf ü. 8. Anträge mit Rücksicht auf den Ablauf der Notstandsordnung: g) Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle beschließen: An Stelle der außer Kraft tretenden Notstandsordnung tritt zunächst bis Kantate 1923 die nachstehende Wirtschaftsordnung: 8 >. Aus alle Verkäufe von Gegenständen des Buchhandels (VcikaufSordnung H 4 Ziff. 1) an dar Publikum dar während der Zeit mangelnder Anpassung der Bücherprcise an die Kaufkraft der Mark und an die Steigerung der Geschäftsunkosten ein angemessener Teuerungszuschlag zum Ladenpreis des Verlegers erhoben werden, soweit dem nicht besondere Vereinbarungen zwischen Verlegern und Sortimentern zur Herbeiführung des zuschlagslosen Ver- kaufs entgegenstehen. 8 2. Für die Bemessung des Teuerungszuschlags find örtliche Sortimenter. Zusammenschlüsse oder Arbeitsgemeinschaften von Verlegern und Sortimentern zuständig, die sür eine möglichst einheitliche Durchführung und Bekanntgabe im Börsenblatt zu sorgen haben. 8 3- Werden die Teuerungszuschläge durch eine Arbeitsgemeinschaft von Verlegern und Sortimentern mit der Matz- gäbe vereinbart, daß ihre Jnnehallung vom Einzelhandel gefordert wird, so find die der Arbeitsgemeinschaft an- geschlossenen Verleger gehalten, Z 3 Zister 4 der Satzungen sinngemäß auch auf diese Teuerungszuschläge anzuwenden. 8 4- Der Verleger ist bei unmittelbarer Lieferung an das Publikum verpflichtet, im Falle der Nichterhebung der orts- üblichen oder vereinbarten Zuschläge (KZ 1,3) Verpackung?, und Poriokoslen in Anrechnung zu bringen. b) Antrag l der Herren Paul Nitschmann-Berlin, Albert Niederich-Dresden, Otto Paetsch-Königs- berg i. Pr., L. H. Eckardt-Heidelberg, Ernst Schmersahl-Berlin: Die Hauptversammlung des Börsenvereins Kantate 1922 wolle an Stelle der ablaufenden Notslandsordnung nachfolgende Wirtschaftsordnung des Börsenvereins beschließen: 8 l. Aus alle Verkäufe von Gegenständen des Buchhandels (Verkaussordnung z 4 Ziffer l) an das Publikum ist während der Zeit mangelnder Anpassung der Bucherpreise an die Kaufkraft der Mark und an dte Steigerung der Geschäftsunkosten ein Teuerungrzuschlag zum Ladenpreise des Verleger! (Verkaufsordnung K 7) zu erheben, der für das ganze Gebiet des deutschen Buchhandels verbindlich ist. sri
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