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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.05.1888
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1888-05-01
- Erscheinungsdatum
- 01.05.1888
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- Deutsch
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seitens des Börsenvereins bei Gelegenheit des internationalen Kon gresses in Rom durch seinen dorthin entsandten Generalsekretär der Standpunkt geltend gemacht, daß es sich zur umfassenden Regelung des Urhebcrrechlsschutzes empfehle, ans die Begründung eines internationalen Verbandes znm Schutze von Werken der Kunst und Wissenschaft nach Analogie des Weltpostvereins hinzu- wirken. Dieses Vorgehen war die Veranlassung der Berner Kon ferenzen der nächsten Jahre und führte schließlich zu der 1886 in Bern abgeschlossenen und am 9. Dezember in Kraft ge tretenen internationalen Übereinkunft, durch welche Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Belgien, Spanien, Haiti, Liberia, die Schweiz und Tunis einen Verband znm Schutze von Werken der Litteratur und Kunst gebildet und allen übrigen Staaten den Zutritt zu demselben offen gelassen haben. — - Inmitten solcher weittragenden Arbeiten versäumte es der Verein nicht, an seiner inneren Verfassung weiterzubauen, und zwar nahm er zunächst in den 30er Jahren ähnlich wie in unseren Tagen fast gleichzeitig die Herstellung eines neuen, erweiterten Statuts und einer Buchhändlerbörse in Angriff. 1834—1836 erfolgte der Börsenbau in der Rittcrstraße ans Anregung des Vorsitzenden der Leipziger Deputation, Fr. Fleischers, und unter thatkräftiger Unterstützung der Königl. Sächsischen Regie rung, 1837 die Annahme des 1838 bestätigten Statuts, welches bereits die Grundzüge der bis in die neueste Zeit in Kraft geblie benen Orgamsa,iou des Börsenvereins enthält. Der von dem damaligen Vorsteher Theodor Enslin unter nommene Versuch, einen Usancencodex für den deutschen Buch handel festzustellen, führte, wie verschiedene spätere ähnliche Versuche, zu keinem Resultat. Der Grund hierfür mag wohl darin liegen, daß die Ansichten über das, was im deutschen Buchhandel als Rechtsgewohnheit Geltung habe, in vielen Punkten weit auseinander gingen, wie sie heute noch weit auseinander gehen. Es scheint hier nach zweckmäßiger, von der Aufstellung eines sogenannten Usauccn- codex überhaupt abznsehen und an dessen Stelle Bestimmungen für den buchhändlerischen Verkehr zu setzen, welche, indem sie sich möglichst an das anschließen, was die Mehrheit der Geschäftsge nossen als Usance betrachtet, das unbestimmt Gelassene ergänzen und nur Geltung beanspruchen, wenn und soweit die Beteiligten nicht selbst über die betreffenden Punkte Bestimmungen getroffen haben. Eine Sammlung solcher Bestimmungen unter dem Titel „Verkehrsordnung" wird ihrem Zweck um so besser entsprechen, je mehr man sie allmählich im Lause der Jahre sich' entwickeln und vervollständigen läßt. In diesem Sinne ist gestern durch Beschluß der Außerordentlichen Hauptversammlung die erste Grund lage einer Verkehrsordnung geschaffen worden, welche sich nun nach den Erfahrungen der Praxis mit Naturnotwendigkeit weiter entwickeln wird. In den 40 er Jahren beschäftigen den Verein Arbeiten für Aufhebung der Zensur, Feststellung von Bestimmungen über die Haftpflicht bei Novitäten und in Kommission gelieferten Artikeln, welch letztere Arbeit als ein erneuter Versuch für Anbahnung eines Usancencodex bezeichnet werden kann. Die damaligen Be ratungen führten zu sogenannten „Stipulationen", welche der Verein zwar nicht znm Gesetz erhob, aber zur Aufnahme empfahl, die dann auch von 517 Firmen erfolgte. 1843 geht das von 1834 ab für Rechnung des Leipziger Vereins herausgegebene „Börsenblatt für den deutschen Buchhandel" an den Börsen verein über. 1845 — 47 erfolgen Beratungen zwecks Feststellung eines be stimmten Abrechnungstermins an Stelle der mit Ostern wechselnden Messe, welche zur Beibehaltung der alten Übung führten. 1847 wird aus Anlaß vorgekommener polizeilicher Hem mungen und Störungen des Leipziger Kommissions- und Spe ditions-Geschäfts von einem Außerordentlichen Aussckmsse eine Denkschrift „Über die Organisation des deutschen Buchhandels" verfaßt und der Königl. Sächsischen Regierung, später als Beilage zu einer Denkschrift über die den Preußischen Zeitnngsstempel und das Postccgal betr. Gesetze auch der K. Preußischen Regierung übergeben. Die Hauptversammlung des Jahres 1849 beschließt ans An trag Simions eine Revision des Statuts von 1838 und ernennt zu diesem Zwecke einen Außerordentlichen Ausschuß. Derselbe, bestehend aus elf der hervorragendsten Vercinsmitgliedcr (Simion, Frvmmann, Karl Baedckc., W. Dietzc, Th. Enslin, W. Erhard, Fr. Fleischer, F. Gerold, F. Hirt, S. Hirzcl, Oldcnbourg). legt der nächsten Hauptversammlung einen Entwurf vor, welcher jedoch — wie sich Fr. Frvmmann in seiner Geschichte des Börsenvcrcins ansdrückt — als zu eingreifend in den Geschäftsbetrieb des Einzelnen verworfen wird. Diese Motivierung der Ablehnung des Statuten-Entwurfs von 1849 ist es wohl, welche späterhin die irrige, durch die Einleitung des Statuts von 1852 scheinbar bestätigte Auffassung befestigte, daß der Verein selbst da, wo es das Allgemeinwohl zweifellos erforderte, nicht in den Geschäftsbetrieb des Einzelnen eingreifen dürfe. Es ist interessant zu scheu, wie die Verfasser jenes abgelchnten Entwurfs, die bedeutendsten Kapazitäten des Vereins, sich dieser Auffassung gegenüber stellten. „Der erste Hauptpunkt des neuen Entwurfes" — so sagt der Berichterstatter Simion — „ist, daß er sich die Hebung des Geschäfts zur Aufgabe fetzt. — Es ist dies in dem tz 1 enthalten. Während in dieser Beziehung das frühe e Statut sehr zweifel haft war und es so ausgelegt worden ist, daß sich der Börsen- verciu mit den geschäftlichen Beziehungen unseres Buchhandels nicht zu befassen habe, sind wir von dem Grundsatz ansge- gangcn, daß es Aufgabe des Vereins sei» müsse, gerade die Regelung der geschäftlichen Verhältnisse in die Hand zu nehmen und dadurch dem Buchhandel eine bessere Zukunft zu bereiten." Die Art, in welcher diese Regelung erfolgen sollte, war nun allerdings eine solche, daß auch wir sie heute als zu „ein greifend in die Geschästsvcrhältniffe des Einzelnen" bezeichnen würden, denn jener En,Wurf verlangte u. a. von den Angehö rigen des Vereins, daß sie den sämtlichen nicht beitretcnden, den freiwillig ausgeschiedenen wie den ausgeschlossenen Mitgliedern keinen Kredit mehr gewähren sollten. Derartige in der That „zu weit eingreifende Bestimmungen" sind, wie Sie wissen, auch in unseren neuen Satzungen ver mieden worden. Aber in anderen Punkten, z. B. bezüglich der organischen Verbindung der Kreisvereine mit dem Börscnvereine, haben unsere neuen Satzungen manche Ähnlichkeit mit den damals beabsichtigten, welche der Referent Simion in einer längeren glänzenden Rede mit den Schlußworten empfahl: „Wenn wir nicht wollen, daß der Buchhändler dem Krämer gleich werde, müssen wir uns zu einer entschiedenen That ermannen Dies allein ist im stände, »ns zu helfen." Damals, im Jahre 1850, wurde einem neuen Ausschüsse der Auftrag erteilt, einen andern Statw.enentwurf zu schaffen, welcher, sich an die Grundlagen des alten Statuts haltend, „nur die von den Verhältnissen gebotenen Änderungen vornehmen sollte". Der Entwurf dieses Ausschusses führte zu dem Statut von 1857, welches bis zum Jahre 1880 in Gellung blieb. Die durch Preisschleuderei herbeigeführte, schon früher vorhandene Notlage des Sortimentshandels wurde eine noch wesentlich größere seit Einführung des einheitlichen Portotarifs. 1878 berief der Vorstand, gedrängt durch die immer lauter werdenden Klagen im deutschen Buchhandel, eine „Konferenz zur Besprechung etwaiger buchhändlerischer Reformen" nach Weimar. Dieselbe wurde der Ausgangspunkt einer erneuten lebhaften Be wegung in unserem Verein, welche im September vor. Jahres mit Annahme unserer neuen Satzungen hoffentlich zum Abschluß gekommen ist. Mittel und Ziele dieser Bewegung sind nicht nur
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