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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.06.1924
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1924-06-30
- Erscheinungsdatum
- 30.06.1924
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. 151, 30. Juni 1924. schlossen, wenn man aber die späteren Kämpse des Hauses F. A. Blockhaus gegen die Zensur kennt, so kann man das eben geschilderte Intermezzo nur als einen Auftakt zu späteren Verwicklungen be zeichnen. Auf das Verhalten der Zensur zu Ernst Moritz Arndt können wir aus Mangel an Raum nur ganz kurz eingehen. Seine Vergehen gegen das Wohl des preußischen Staates füllten 09 starke Aktensaszikel. Uber all und jedes sollte ihm der Prozeß, zu dem es niemals ge kommen ist, gemacht werden. In Arndts »Katechismus für den deut schen Landwehrmann« braucht der Verfasser ein Bibelwort: »Schonet der Wehrlosen, und der Weiber und Kinder braucht menschlich«. »Ha«, sagte der preußische Zensor, »das ist eine Aufforderung zu Mord, Plünderung, Notzucht«. Am 14. Juli 1819 wurde der Bonner Pro- sessor verhaftet, Polizisten durchstöberten seine Briefe, die Manuskripte, «seiner Vorträge; schon daß er im 4. Bande seines »Geist der Zeit« von Verfassung, Preßfreiheit usw. sprach, machte ihn besonders verdächtig. Arndt wurde bald in Freiheit gesetzt, seine Manuskripte behielt man zurück; erst nach der Thronbesteigung Friedrich Wilhelms IV. wurde er in seine alten Rechte eingesetzt. Vor allem bekam man auf der Bühne die Fuchtel des gestrengen Zensors zu spüren. Goethes Faust in seiner vom Dichter dem deut schen Volk geschenkten Bearbeitung bekamen die Wiener erst nach 1848 unter Laubes Direktion zu sehen, noch 1836 wurde er in Linz a. D. wegen vieler Anstößigkeiten verboten. In Berlin war am 15. Mai 1838 die erste Aufführung; Friedrich Wilhelm III. und mit ihm sein Hof fanden das »Flohlied« so unanständig, daß weitere Aufführungen unterbleiben mußten. Sonst hatte der König Sinn für Humor und war ein Beschützer des Humoristen Saphir, wenn die Zensur diesem etwas am Zeuge flicken wollte. Leipzig. L. H a g e m a n n. Kleine Mitteilungen. Buchhändlcrische Mcrktagc. Für das Buchscnster im Juli beachte in den kommenden Börsenblatt- Nummern die Bekanntmachungen und Anzeigen der Werbestelle des Börsenvereins sowie der Firmen, die Werke 'für das Schaufenster usw. Anzeigen. 1. Juli 1924, Dienstag. — Es treten neue erhöhte Postzeitungs- gcbührcn für Zeitungs- und Bahnhofsbriefe in Kraft. Geändert wird das Z e i t u n g s z u st e l l g e l d und die Zeitungs - g e bü h r. 5. Juli 1924, Sonn a b e n d. Steuerabzug vom Arbeitslohn für den Zeitraum vom 21.—30. Juni. 6. Juli 1924, Sonntag. — Die Hauptversammlung des Badisch- Pfälzischen Buchhändler-Verbandes findet 11 Uhr vorm, im Hotel Kopf in F r e i b u r g i. B r. statt. (Vgl. Bbl. Nr. 143 vom 20. Juni 1924, Seite 8591.) 1V. Juli 1924, Donnerstag. — Der für das 3. Vierteljahr 19 24 fällige BörscnvcreinS-Mitgliedobcitrag ist spätestens bis zum 10. Juli an die Geschäftsstelle des Börsenvereins abzuführen. (Vgl. die Bekanntmachung im Bbl. Nr. 149 vom 27. Juni 1924, Seite 8883 u. zuletzt heutige Nr. S. 8975.) 10. Juli 1924, Donnerstag. — Voranmeldung und Vorauszah lung auf die Einkommensteuer aus Gewerbebetrieb nach den Be triebseinnahmen im Juni bzw. im zweiten Vierteljahr 1924 (Kleinbetriebe). Schonfrist bis 17. Juli. LO. Juli 1924, Donnerstag. — Vierteljährliche Vorauszahlung ans die Einkommensteuer aus Grundbesitz, freien Berufen, sonstiges Einnahmen (Spekulationsgewinnen usw.) sowie der Fcstbcsol- deten mit einem 2000 'Mark überschreitenden Vierteljahrsein kommen. Schonfrist bis 17. Juli. "10. Juli 1924, Donnerstag. — Vorauszahlung auf die Körpcr- schaftsstcucr. Schonfrist bis 17. Juli. 10. Juli 1924, Donnerstag. — Voranmeldung und Vorauszah lung aus 'die Umsatzsteuer für Monat Juni bzw. bas zweite Vierteljahr 1924 (Kleinbetriebe) in Höhe von 2^^ des Umsatzes. Schonfrist bis 17. Juli. 10. Juli 1924, Donnerstag. — Vorauszahlung auf die Anzeigen- stcucr in Höhe von X> bis 2^?L. Schonfrist bis 17. Juli. 15. Juli 1924, Dienstag. — Steuerabzug vom Arbeitslohn für den Zeitraum vom 1.—10. Juli. .715. Juli 1924, Dienstag. — Tie Einlösungsfrist des wertbe st ä n d i g e n (auf Goldmark lautenden) Notgeldes, dessen Aussteller im Lande Sachsen ihren Sitz haben, läuft ab, mit Aus nahme des wertbeständigen Notgeldes der deutschen Reichsbahn und der sächsischen Golbschuldverschreibungcn. (Vgl. Bbl. Nr. 135 vom 11. Juni 1924, Seite 8185 (Kleine Mitteilungen!.) 25. Juli 1924, Freitag. — Steuerabzug vom Arbeitslohn für den Zeitraum vom 11.—20. Juli. Süddeutscher und Wiirttcmbergischcr Buchhändlervercm. — Montag, den 16. Juni, fand im großen Saale des »Bürgermuseums« in Stuttgart die H a u p t v e r s a m m l u n g d e s S ü d d e u t s ch e n u n d des W ü r t t e m b e r g i s ch e n B u ch h ä n d l e r v e r e i n s statt. Tie beiden Versammlungen, die gemeinsam von Herrn vr. Schu mann geleitet wurden, waren diesmal in der Weise zusammengesaßt, daß erst die Formalien jedes einzelnen Vereins für sich und im An schluß daran gemeinsam die übereinstimmenden Punkte beider Tages ordnungen erledigt wurden. Es ergab sich daraus eine wesentliche Vereinfachung der Verhandlungsführung und vor allem auch eine be trächtliche Zeitersparnis, ohne daß sich Schwierigkeiten irgendwelcher Art bemerkbar gemacht hätten. Der Besuch der Versammlung war leider nicht sehr stark. Tie Vorstände des Börsenvereins und des Deutschen Verlcgcrvereins waren durch die Herren vr. S i e b e ck und vr. Kilpper vertreten. Im Süddeutschen Buchhändlerverein wurde nach Erledigung des Jahres- und Kassenberichts sowie der Wahlen die Sprache ans den Ton der Polemiken im Gildeblatt gebracht. Die Versammlung mißbilligte die Form, die diese Auseinandersetzungen angenommen haben, vor allem das llbergreifen auf rein persönliche und private Momente, was weder die sachlichen Auseinandersetzungen fördere, noch dem bisherigen Brauch des Buchhandels entspreche. Im Anschluß daran wurde auch noch eine Entschließung angenommen, die dem Vorstand des Börsenvereins übermittelt werden sollte. Nachdem im Anschluß daran auch im Württembergischen Buchhündlerverein die Formalicn des Geschäfts- und Kassenberichts erledigt waren, erstattete dort Herr Aigner den Bericht über die letzte Hauptversammlung des Börsenvereins und die sonstigen Kantateverhandlungen. Überaus klar und anschaulich faßte er die Hauptvorgänge knapp zusammen und arbeitete die beachtenswerten Entscheidungen heraus. Der Redner fand denn auch lebhaften Beifall und wohlverdienten Dank. Punmehr erfolgte die Erörterung der S p e s e n z u s ch l a g sJ r a g e, die Herr vr. Schumann mit einem alles Wesentliche beleuchtenden trefflichen Referat einleitete. Er wies darauf hin, daß die Verhandlungen.mil dem Neichswirtschaftsministerium und die Aussprache auf der Kan tate-Hauptversammlung als Ergebnis feftgestellt hätten, daß von Ver eins wegen eine zivangsläufige Durchsetzung des Spesenzuschlags nicht mehr erwartet werden könne. Wo der einzelne Sortimenter ohne den Zuschlag nicht auskommen könne, solle er ihn erheben, müsse aber auch selbst die Erhebung auf Grund der entsprechenden Unterlagen aus seinem Geschäft den Behörden gegenüber bei etwaigem Ein schreiten verteidigen. Ter Vorstand hätte sich darum bemüht, Zahlen material zu beschaffen, um vielleicht noch von Vereins wegen generell die Notwendigkeit der Aufschläge den Behörden gegenüber zu ver treten. Einerseits sei aber solches Zahlenmaterial nur in so geringem Umfange zu erlangen gewesen, daß darauf ein Nachweis der generellen Notwendigkeit der Zuschläge nicht gut zu stützen sei, andererseits zeigten auch die erlangten Zahlen so abweichende Ergebnisse, daß auch in dieser Hinsicht der Verein außerstande sei, den generellen Nachweis der Notwendigkeit der Zuschläge mit Aussicht auf Erfolg den Behörden gegenüber zu vertreten. Nachdem in der anschließenden Aussprache zum Teil das Zahlenmaterial kritisiert, zum Teil die ganze Frage nochmals beleuchtet worden war, zogen sich die anwesenden Sorti menter zurück, um unter sich die Frage zu klären, was zu geschehen hätte. Das Ergebnis ihrer Aussprache war, daß sie an ihrer Ansicht sesthielten, das Sortiment könne ohne den Aufschlag nicht auskommen. Es sei ein Aufschlag von 5^ zur Abwälzung von Steuern und Spesen, soweit der Verleger nicht einen Rabatt von mindestens 40^'v bei Einzel bezug gewähre, auch weiterhin zu empfehlen. In der Aussprache darüber mußte aber festgcstellt werden, daß ein allgemeiner Zwang zur Erhebung dieses Aufschlags von Vereins wegen nicht ausgeübt werden könne. Die Sortimenter der einzelnen Städte Hütten sich vielmehr unter sich über die Durchführung zu verständigen, dabei fei auch zu bedenken, daß bei der Gewährung von Kredit an die Käufer bei dem gegenwärtigen Zinsstand und der drückenden Kreditnot auch noch höhcre,Zuschläge angebracht sein könnten. Tie von den Sorti mentern vorgctragene Entschließung sollte im übrigen auch den nicht anwesenden Sortimenter-Mitgliedern des Vereins zur Kenntnis ge bracht werden. Vorher waren die Verhandlungen über den Spesen zuschlag einmal unterbrochen worden, um das Referat von zwei Ver tretern der Stuttgarter Oberpostdircktion über den postalischen Zeit-
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