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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.06.1888
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1888-06-13
- Erscheinungsdatum
- 13.06.1888
- Sprache
- Deutsch
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294? haben sind. Ebenso bestritten ist Z 23 wegen der Identität der L condition und bar bezogenen Exemplare. Ich möchte auch dafür eintretcn, daß wir den Versuch macken, etwas Positives zu schaffen Aber es würde sich fragen, ob wir nicht der An regung des Herrn Kröner folgen und vorläufig noch bestrittene Paragraphen hcrauslassen. Herr Theodor Ackermann (München): Meine Herren! Ich glaube, wir verlieren mit dieser Debatte viel Zeit Ich möchte Vorschlägen, daß zunächst eine Generaldebatte geführt wird, ob über die Grundordnung überhaupt beraten werden soll Leider ist der Antrag des Mitteldeutschen Vereins zurückgezogen worden. Ich erblicke in dem Vertagungsantrag des Leipziger Vereins gar keine Gefahr. Gerade die bisherige Beratung läßt erkennen, daß eine Vertagung bis nächstes Jahr eine Gefahr nicht bietet Herr Parey hat uns gesagt, daß die ganze Grunde,rd- nung dem Vereinsausschuß übergeben werden soll Nun, meine Herren, dem Vereinsausschuß kann die Pflicht auferlegt werden, nächstes Jahr einen neuen Entwurf vorzulegen. Wenn wir uns heute aber nicht schlüssig machen können, daß wir den von den Leipziger Kommissionären gestellreit Vertagungsautrag annebmen, daun bleibt nichts übrig, als die Gründe pro und ooutuu noch spielen zu lassen und eventuell, wenn wir nicht für Vertagung uns ent schließen, die Paragraphen einzeln vorzunehmen. Ich möchte z. B dann gegen etwas auftreten, was von Herrn Pareh gesagt worden ist. Gerade tz 27 wird ein io umstrittener werden, daß wir vielleicht morgen nicht fertig werden. Ich muß da auf einige Mängel aufmerksam machen, die die gewiegten Geschäftsmänner, die den Entwurf zusammengestellt haben, übersehen haben und die auch der Börieuvereinsvorstand neuerdings übersehen hat. Es ist hierbei nur ins Auge gefaßt worden, daß der Absender allemal der Verleger ist. Ja, ein Verleger kann einen Teil des Netto preises bei seinen Verlagsartikeln fallen lassen, obwohl der Fall eintretcn kann, daß er das letzte Exemplar hergegeben hat, welches für ihn sehr viel Wert hatte Wie ist es aber, wenn der Absender ein Sortimenter ist, der nni teures Geld den Inhalt des Paketes gekauft hat und uachweist, daß das Paket in Leipzig richtig augekommeu ist? Dem soll zugemutet werden, die Hälfte des Fakturbetrages abzustreichen? Das ist unbillig. Ferner ist in dem Paragraphen gesagt: die Haftbarkeit des Sortimenters für Postpakete beginnt mit dem Moment der Absenduug an ihn Das ist auch sehr bedenklich. Der Sortimenter, der ein an ihn ausgcgebenes Paket nicht erhalten hat, hat gar kein Rckla- mationsrecht bei der Post. Diese Haftbarkeit des Sortimenters kann nur dann eintreten, wenn er direkte Zusendung unter Kreuz band verlangt, dann ist er haftbar. Aber ist die Absendung in der Form eines Postpaketes erfolgt, dann hat das Recht der Reklamation nur der Absender. Also hat der Sortimenter die Haftbarkeit erst von dem Augenblicke ab, wo er das Postpaket bekommen hat. (Widerspruch.) Herr Grunow (Leipzig): Es ist verschiedenemale von einem Gegenentwurf der Leipziger Kommissionäre gesprochen worden. Unser Gcgenentwurs wurde gemacht, als der erste Ent wurf vom Vorstande eingereicht wurde. Wir Leipziger Kom missionäre haben an die Hauptversammlung den Antrag gestellt, die Beratung über die Grundordnung auf ein Jahr zu ver schieben, also die Grundordnuug von der Tagesordnung abzu setzen, weil große Mißstände entstehen würden, wenn eine unfertige, ungenügende und zum Teil unklare Grundordnung angenommen würde. Dafür halten wir die Vorlage. Vor vielleicht 14 Tagen war eine Reihe Kommissionäre vom Vorstande eingeladen zu einer Besprechung wegen der Grundordnung. Da fragte jemand: Soll das eine Gesetzgebung für den Buchhandel werden oder soll es bloß eine niedliche kleine Sammlung von netten Gedanken über den Buchhandel sein? In letzterem Falle rate ich dringend zur'Annahme, es kommt ja doch nicht darauf an. Meine Herren, aber von dem Augenblick an, wo irgend etwas durch die Hauptversammlung angenommen wird, werden die Folgen groß Ich weiß, daß auf Grund der Schürmannschen Usancen häufig entschieden oder doch auf dieselben zurückgegangen worden ist. Ich habe neulich gehört, was ein Kuriosum ist, daß schon sogar aus Grund dieser beiden Entwürfe eine Entscheidung er gangen sei (Zuruf.) Ich habe sie nicht ans Gericht gegeben. Wie die Herren dazu gekommen sind, weiß ich nickt. Zunächst halte ich es sür notwendig und wünschenswert, daß die Einzelh iten einmal durck- gesprochen werden, und zwar, damit wir uns nicht wieder ver wirren, von Paragraph zu Paragraph Wir haben versucht, auf Grund der Schürmaunschen Usancen eine möglichst klare und zweckmäßige Grundlage für eine anfzubauende Grundordnung zu schaffen, und haben die eingereicht. Zu unserm großen Bedauern ist diese Grundordnung nicht zu Grunde gelegt worden, sondern eine Kompromißarbeit mit dem ersten Vorstandsentwurfe versucht, was wieder nicht genügende Klarheit gegeben hat. Wenn die Kommission die Arbeit aus dem Handgelenk gemacht hat, dann gestehe ich offen, daß sic bewundernswert ist. Ich habe die erste Arbeit für unseren Entwurf machen müssen und weiß, wie schwer die Sache ist. Die Kommission hat bloß zwei Tage gesessen und keine so llare Unterlage gehabt, wie wir in den Schürmann schen Paragraphen. Infolgedessen war es nicht möglich, eine brauchbare Grundordnung zu schaffen. Also wir Leipziger be haupten zunächst: die Grundordnuug ist nicht brauchbar und werden das an einzelnen Paragraphen von I bis zum Schluß nachzuweisen versuchen und bitten, daß in die Debatte einge treten wird. Herr De. Kirchhofs: Ich bedaurc lebhaft, daß der mittel deutsche Verband seinen Antrag zurückgezogen hat. Es wäre zweckmäßig, wenn der Leipziger Kommissionärverein ihn wieder aufnähme. Persönlich stelle ich keinen Antrag Wie ich erst am Montag aus dem Munde des Herrn Kommerzienrat Kröner hörte, ist es gar nicht die Absicht gewesen, einen Usanccn-Codex zu schaffen; über die eigentlichen Zielpunkte ist eben vom Vorstande gar nichts mitgeteilt worden Ter Entwurf, der uns vorliegt, hat aber ganz den Habitus eines Usnncen-Codcx und doch soll er das nicht sein, sonder» vorläufig »»reinige wichtige Punkte umfassen. Dann ist die Anlage eine falsche. Dann müßten die tztz 2—9 und 11 cinsach wegfallen, denn die haben nichts mit einer buchhändleri schen Verkehrsordnung zu thun Dann ist auch der Titel falsch. Es müßte heißen: Vertrag der Mitglieder des Börscuvereins über einige Punkte ihres geschäftlichen Verkehrs. Schon in einem Gutachten des vr von Wächter, welches ich der Güte des Herrn Kommerzienrat Kröner verdanke, finden wir hervorgehoben, daß die Kß 2 — 9 und 11 gar nicht hineingehören Sie könnten ja allenfalls darin stehen bleiben, wenn man die Absicht hat auch den Juristen einigermaßen über buchhändlcrische Verhältnisse zu belehren. Dann muß eben auch weiter gegangen werden Ich halte diese Verkchrsordnung noch nicht für spruchreif. Ihre on blou-Annahme würde in meinen Augen geradezu ein Ver gehen sei». Herr Kröner: Ich bin in einer üblen Lage, nachdem Herr Ile. Kirchhofs es sür ein Vergehen erklärt hat, wenn der Entwurf en bloo angenommen würde. Sie wissen, daß ich mich von Anfang an dafür ausgesprochen habe, daß überhaupt etwas zustande kommen soll, daß mit einem kleinsten Anfänge, eveut. mit den kleinsten niedlichsten Paragraphen, wie Herr Grunow sich ausdrückte, angefangen werden soll Ich weiß eben, daß nichts zustande kommt, wenn man zu viele Weiterungen macht, zu sehr aus theoretischen Erwägungen heraus eine Sache, die verhältnis mäßig einfach ist, zu erschweren sucht. Den Herrn Kollegen Ackermann möchte ich doch bitten mir zu sagen, inwieweit die Sachlage im nächsten Jahre eine andere sein werde, als heute. Eine Grundordnungs-Kommission von sieben Mitgliedern hat sich ein ganzes Jahr lang mit dieser Sache beschäftigt und ist zu dem uns vorliegenden Kompromiß gekommen. Wie wird es in den nächsten Jahren sein? Wir erhalten dann wieder ein Kom- 134, 13. Juni ickvck. Nichtamtlicher Teil. sein.
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