Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.06.1888
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- Ausgabe
- Band
- 1888-06-13
- Erscheinungsdatum
- 13.06.1888
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Nichtamtlicher Teil. 2951 N 134, 15- Juni 1868. wendig, welche als Organ des Börsenvereins anerkannt zu werden wünschten. Für diesen Zweck haben wir im vorigen Jahre einen Ent wurf von Muster-Satzungen sür Kreis- und Orts-Vereine ausgearbeitet. Melcher die Billigung des Vorstandes des Börsenvereins erhalten hat und, soweit wir bemerken konnten, von den betreffenden Vereinen viel- sach benutzt worden ist. Bei der Kürze der uns sür diese Arbeit zur Verfügung stehenden Zeit konnten wir es nur als unsere Aufgabe be trachten, unter Benutzung vorhandener und bewährter Satzungen von Provinzial-Vereinen ein Muster dafür auszustellen, wie den vom Börsen verein gemachten Anforderungen zn genügen sei. Im Zusammenhang mit dem Entwurf dieser Musterfatzungen unterbreiteten wir auch dem Vorstande des Börsenvereins einen Vorschlag über die Organisation der Wahl der von den Orts- und Kreisvereinen gemeinschaftlich zu wählenden 4 Mitglieder des Vereins-Ausschusses, welcher im wesent- lichen angenommen worden ist. Im Anschlüsse an das in den neuen Satzungen zum Ausdrucke kommende Bestreben, die Fremdwörter durch deutsche Worte zu ersetzen, und mit Rücksicht auf die in de» Satzungen selbst gewählten Bezeichnungen, sowie in Verfolg eines dahingehenden Beschlusses der Delegierten-Versammlung vom Jahre 1886 möchten wir Ihnen Vorschläge», den Namen unseres Verbandes nunmehr in Verband der Kreis- und Ortsvercine im deutschen Buchhandel umzuändern. Die von uns im Jahre 1886 veröffentlichte Stammrolle der deut schen Sortimcntsbuchhandlungen erforderte naturgemäß eine Revision. Wir haben im vorige» Jahre die zu unserm Verbände gehörenden Ver eine ersucht, diese Revision vorzunehmen, und hatten die Absicht, die revidierte Stammrolle bereits im Herbste 1887 zu veröffentlichen. Aber das Interesse und die Arbeitskrait der Vereins-Vorstände war so sehr durch die Statuten-Revision und die damit unmittelbar verknüpften An gelegenheiten in Anspruch genommen, daß es uns erst in den letzten Wochen gelungen ist, das für die neue Ausgabe der Stammrolle not wendige Material vollständig zu erhallen. Wir legen ihnen heut die revidierte Stammrolle im Drucke vor. Wenn es fraglich erscheinen kann, ob die Ausgabe einer Stammrolle in Zukunft noch empfehlenswert sein wird, so habe» wir es doch für unsere Pflicht erachtet, diese Arbeit noch zum Abschluß zu bringen; weil viele Verleger sich bei Bemessung des vollen Sortimenter-Rabattes nach unserer Stammrolle richten und weil wir hoffen, daß auch der Vorstand des Börsenvereins bei der Ent scheidung darüber, welchen Nichtmitglicdern die Benützung der Ein richtungen des Börsenvereins zu gestatten sei, die von uns veröffentlichte Stammrolle zu Rate ziehen werde. Die Agitationen sür die Wahlen haben dieses Mal besonders zeitig begonnen und einen bedeutenden Umsang angenommen. Wir haben es von Anfang an für unsere Pflicht gehalten, bei der Ausstellung von Kan didaturen vahin zu wirken, daß Wahlkämpfe in dieser Oslermesse ver mieden werden und möglichst einstimmige Wahlen zustande kommen möchten. Wie die Zusammenstellung des Wahlausschusses ergiebt, ist uns dieses Bestreben auch im wejcnllichen gelungen. Die Mitgliederzahl unseres Verbandes ist erfreulicherweise auch im abgelauscnen Jahre wieder gewachsen; die Zahl der zum Verbände ge hörenden Vereine ist von 33 ans 35 und die Zahl ber Mitglieder dieser Vereine von 1849 auf 1890 gestiegen. Die neuen Satzungen sür den Börsenverein der Deutschen Buch händler werden am nächsten Sonntage in Krast treten, und damit wird bas wesentlichste Ziel, welches sich unser Verband von seiner Gründung an gesteckt halte, erreicht sein. Die Delegierten-Versammlung darf mit Geungthuung aus ihre bisherige Thätigkeit und ihre Erfolge zurück- blickeu. Aber es wird auch in Zukunft noch vieler Arbeit bedürfen, um die Bestimmungen der neuen Satzungen wirklich zur Ausführung zu bringen und im gemeinsamen Jnreresse des ganzen Buchhandels den deutschen Sortiments-Buchhandel in der erstrebten Weise zu kräftigen. Nach dreijähriger Amtsperiode legen wir unsere Funktionen als Vor stand des Verbandes mit bestem Danke sür das uns erwiesene Vertrauen in dieser Ostermesse nieder. Es wird uns stets zur Befriedigung ge reichen, gerade in der Zeit die Leitung der Verbandsangelegenheitm in den Händen gehabt zu haben, in welcher es dem Verbände vergönnt war, so wesentliche Erfolge zu erzielen. Vermischtes. Der Kundenrabatt in Leipzig. — Nachdem unter vollkom mener Beiseitelassung des Börsenblattes der Beschluß des »Vereins der Leipziger Sortimenlsbuchhändler« vom 18. Mai am nächsten Tage in beinahe sämtlichen Leipziger Blättern und alsbald danach auch in einem vielgelescnen Dresdener Blatte nntgeteilt worden war, ergab sich die Notwendigkeit einer Richtigstellung, welche von, wie es scheint, gut unterrichteter Seite linier Hinweis auf den Artikel in Nr. 127 des Börsenblattes an jene Blätter gesandt wurde. Gegen diese Richtigstellung finden wir nun eine fast wörtlich über einstimmende Entgegnung in den jüngsten Nummern des »Leipziger Tageblattes«, der »Leipziger Zeitung« und der Münchener »Allge meinen Zeitung« salzenden Inhalts: Über den Rabatt der Sortimenter. — Von beteiligter Seite schreibt man uns: »Die in Nr. . . . Ihres geschätzten Blattes abgedruckte Mitteilung von dem »Vorhaben einiger Leipziger Sortimentsbuchhändler gegen die Satzungen des Börsenvereins« ent hält tatsächliche Unrichtigkeiten, zu deren Richtigstellung folgen des diene: Es handelt sich keineswegs um das Vorhaben »einiger Leipziger Sortimentsbuchhändler«, sondern um den Beschluß einer am 18. Mai d. I. nbgehaltenen, von 34 Mitgliedern besuchten Haupt versammlung des »Vereins der Leipziger Sortimenlsbuchhändler«, dem zufolge der bisher ans Publikum gewährte Rabatt von 10gz auch fernerhin beibehalten werden soll; sür diesen Beschluß sprachen sich 27, gegen denselben nur 7 Stimmen aus. Mit diesem Be schluß steht der genannte Verein durchaus aus dem Boden der neue» Satzungen des Börsenvereins, die laut Z 3, Ziffer 5s, den Lokalvereinen das Feststellen besonderer Verkaufsnormen ausdrücklich gestatten.« Die sogenannte Berichtigung geht noch einige Zeilen Weiler, doch widerstrebt es uns, mit dem Einsender derselben das Gebiet durchaus müßiger Schlußfolgerungen zu betreten. Auch wolle» wir hier nicht in die Erörterung der besonderen Zweckmäßigkellsgründe eintreten, welche viele Leipziger Firmen zum vorläufigen Beitritt zur Majorität jener Versammlung bestimmt haben mögen; dagegen sehen wir uns gezwungen sestzustellen, daß die »Berichtigung« an wesentlicher Stelle eine thatsächlichc Unrichtigkeit enthält, wenn sie behauptet, daß »die Satzungen des Börsenvereins laut ß 3, Ziffer 5s, den Lokal vereinen das Feststeller! besonderer Verkaussnormen ausdrücklich gestatten.« Die betreffende Stelle der Satzungen lautet vielmehr so: »Die Orts- und Kreisvereine können, vorbehaltlich der Bestim mung in tz 14. Ziffer 7. mit Genehmigung des Börsen- vereins-Vorstandes besondere Verkaussnormen für ihr Gebiet seststellen.« Hiernach ist vollkommen klar, daß sich der Herr Berichtige! seiner seits im Irrtum befindet. Neue Bücher, Zeitschriften, Gelegenheitsschriflen, Kata loge rc. für die Hand- und Hausbibliothek des Buchhändlers. Lsrioüt über neue LrsoüsiuuuASu uuä Xutigusris sus äsru 6s- ssmiutAsliiets cker Usobbs- unck 8tsstsrvisssusobskteu. blrsA. von U. I-. krs^sr iu Lsrliu. 1888. Xr. 1. 8°. 24 8. Lr- ssbsiot, 4msi jsbrlioü. Lrsis 1 or<l. — 75 5> dsr. LoUsetüo äisssrtstiouruu, xro^rsmmstum slisrumgus ecnuiusu- tstiouum sä jurispruäsutisru spsetsutium s sseuio XVl sä uostrs usgus terupors iu Xssäsmiis 6srmsuise, 6sliiss, llol- isuäiss säibsrum, guss »aus vsusiss prostsut spuä U. I, LrsZsr, Lsroliui. 8". 78 l?sZ. Lrsis 1 ^ orä. — 75 H no. Vsrrsioduiss äsr sus äsru Nsoblssss äer klsrrsu Urolsssor Xsrl Oosäsks iu 6öttiuAsu uuä ksstor Lrbsrä 8ekult?. iu ickül- bsussu i. L. stsuilusuäeu Libliotüslieu, urukssssuä äsutssbs l-ittsrstur stier 2sitsu u. s., u-slobs sm 27. äuui 1888 u. iulx. äurob I?. X. Lrosirbsus' 8ortirusut uuä Xutignsriuru iu I-sixri^ ötksutliob versteigert vsräeu soUsu. 8". 185 8. I-sipeig. Der Bilderbücherzoll nach Österreich. — In der »Oester- reichischen Buchhändler - Korrespondenz« vom 9. d. M. lesen wir salzendes: »Die neue Zollordnung vom 10. Mai d. I., laut welcher Bilder, Bilderbücher und Bilderwerke sür zollpflichtig erklärt wurden, wird viele Zollstrasen zur Folge haben; der Schreiber dieser Zeilen hat schon bis jetzt nicht unbedeutende Zollstrasen zu zahlen gehabt, weil Artikel, die seitens des Leipziger Kommissionärs sür zollsrei betrachtet und daher nicht deklariert wurden, vom Zollbeamten in Wien als zollpflichtig erklärt wurden. — lim diesen aus Meinungsverschieden heiten entstehenden Differenzen und sehr empfindlichen Zollstrafen vorzubeugen, müßte un;erer Ansicht nach eine kommentierte Aus gabe der auf den Buchhansel bezüglichen Zollparagraphen geschaffen werden, welche sowohl dem Leipziger Kommissionär und dem Wiener Spediteur, als auch dem fungierenden Zollbeamten zur Richtschnur dienen soll; Zollstrafen, welche aus Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, sollten den Kommissionär in Leipzig, rcjp den Spediteur in Wien belasten, keineswegs aber den Empfänger, ver an der unge nauen Handhabung der Ware ganz unschuldig ist, daher auch nicht sür den Fehler Anderer bestraft werden kann. Die sich hier ausdrängenoe interessante Rechtsfrage, wer also eigentlich bei dem komplizierten Mechanismus der buchhändlerische» Expeditionsart die eventuelle Zollstrafe zu erlegen hat, giebt uns den Impuls, eine weitere Neuerung zu empfehlen. Da der Kommissionär nicht in der Lage ist, sämtliche für seine Kommittenten bestimmten Pakete zu öffnen und deren Inhalt mit Rücksicht auf die Zollpflichtig- keit zu prüfen, so müßte die Erleichterung des Verkehres derart an gestrebt werden, daß Ser expedierende Verleger auf jedes Paket, welches zollpflichtige Ware enthält, diesen Umstand in ausfallender Weise zu kennzeichnen hätte; alle so bezeichuelen Pakete müßte der Kommissionär als zollpflichtig deklarieren und bei etwaigem.Übersehen für die sich ergebende Zollstrafe auskommen; hingegen müßte in jedem Falle, wenn ein Paket, das zollpflichtige Ware enthält und
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