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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.05.1927
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- 1927-05-11
- Erscheinungsdatum
- 11.05.1927
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Münchener Buchhändler-Verein (E.B.). In dcr letzten Hauptversammlung des Vereins wurde nach- stehender Vorstand wiedergowählt: 1. Vorsitzender: Egon Freiherr von Berchem (Firma Max Kellerer's Hofbuchhandlung), 2. Vorsitzender: Ernst Reinhardt (Ernst Reinhardt Ver lag), 1. Schriftführer: Robert Pergler (Palm'sche Hosbuch- handlung), 2. Schriftführer: Karl Alberti (Drei Masken Verlag), Schatzmeister: Walter Hi mm er (Rieger'sche Universitäts buchhandlung), Beisitzer: Alexander-Krem er (Herder'sche Buchhandlung). München, den 4. Mai 1927. Das Unglück der Uneinigkeit des Verlags in der Schutzfristfrage. Von Alfred Druckenmüller. Es ist gewiß niemand zu verdenken, wenn er in einer so wichtigen Frage, wie sie die Schutzsrist des literarischen Urheber rechts darstellt, seinen besonderen Standpunkt einnimmt und auch seine eigenen Interessen dabei mitsprechcn läßt. Daß diese ab weichenden Meinungen aber sich zu einer richtigen Opposition gegen die Auffassung dcr Mehrheit >m Verlag ausgewachsen haben, ist im höchsten Grad bedauerlich, weil dadurch das Gewicht dcr Stimme des Buchhandels bei den maßgebenden Behörden aus den Nullpunkt herabgedrückt wird. Nur wenn diese Opposition Aussicht hätte, die jetzige Mehrheit zu ihrer Ansicht zu bekehren, oder wenn -bei ihr wirklich lebenswichtige Interessen auf dem Spiele stünden, würde man ihr die Berechtigung ihrer Gegenaktion zubilligen können. Ich denke nicht daran, nochmals auf alle Punkte, die der --Aktionsausschuß» sür seine Sache ins Feld geführt hat, im ein zelnen einzugehen. Besonders die Begründung, als ob man sich hauptsächlich den Autoren zuliebe für die 50jährige Schutzfrist einsetzen müsse, übergehe ich, weil dieser Altruismus nicht ganz glaubhaft und auch nicht sachlich ist. Dagegen gibt mir dcr im Bbl. Nr. 100 veröffentlichte Bericht über das Preisausschreiben des Börsenvercins Veranlassung, mich mit der Behauptung -des Aktionsausschusses zu beschäftigen, daß auf dem Gebiete der Litera tur und Musik die Toten den Lebenden im Wege stehen. Man könnte vielleicht in der Liste der von den Beantwortern des Preis ausschreibens bevorzugten Autoren bei oberflächlicher -Betrachtung diese Auffassung bestätigt finden. Doch sagt gleich als erster Otto Heuschele in seiner Begründung: »Sie (die Veranstalter des Preis ausschreibens) setzen voraus, wie es sich ziemt und höchstes Lob verdient, daß in jenem Bücherschrank der Kronschatz des älteren lebendigen deutschen Schrifttums enthalten sei. Sie betonen auch mit vollstem Rechte, daß sich darin die Werke unserer -klassischen Epoche finden». Aus diesem Satz erhellt das ganze Problem: welche Werke muß man unbedingt im Bücherschrank stehen haben? -das ist die eine Seite; aber welche Werke werden in Wirklichkeit von den Zeitgenossen gelesen? — das ist -die andere Seite. Denn nicht -alle Gustav Freytags, die in den letzten Jahren offenbar in Massen im deutschen Haus verbreitet -worden sind, werden tat sächlich auch gelesen. Andererseits ist es selbstverständlich, daß jeder, dcr auch nur ein minimales Interesse an der Zusammen setzung seiner Bücherei nimmt, zuerst nach den üocber« ck« booues greift, nach den Klassikern und weiterhin nach denjenigen unter den neueren Schriftstellern, die im Urteil der Zeit eine gewisse unangefochtene Wertschätzung erfahren. Er wird die letzteren be sonders dann möglichst vollzählig besitzen wollen, wenn einmal seine persönliche Vorliebe sich für den einzelnen Schriftsteller be kundet und zweitens sein Geldbeutel cs gestattet. Dazu kommt noch ein Drittes. Man erwirbt gern auch einen Schriftsteller, der einem vielleicht ferner liegt, ivenn er in besonders gefälliger Aus stattung, in sorgfältiger Auswahl zu mäßigem Preis angeboten wird, wie dies kurz vor oder nach seinem Freiwerden -der Fall zu se-n Pflegt. Ich könnte mir denken, daß eine billige Auswahl S86 von Nietzsches Werken, um ein Beispiel herauszugreifen, heute von außerordentlich vielen Leuten gekauft würde, die die einzelnen Werke vielleicht gar nicht sofort lesen, sondern sie als zum »Kronschatz des deutschen Schrifttums» gehörig in ihren Bücherschrank stellen mollen. Ob dieser Wunsch auch nach zwanzig Jahren in gleicher Intensität bestünde? — Ich will die Frage nur stellen; niemand wird sic mit Sicherheit beantworten wollen. Das scheint mir ein so großer Irrtum des Aktionsausschusses zu sein, daß man meint, an Stelle der Lebenden werden gegen wärtig fast nur Freytag, Storm und andere freiwerdende und freigewordene Schriftsteller gelesen, während diese Werke in den weitaus meisten Fällen nur die Bücherschränke zieren. Oder glauben die Herren, anstatt der Keller, Freytag und Storm müßten heute schon die Alfred Neumann, Frank Thieß oder Sigrid Undset dem »Kronschatz» zugezählt werden? Es liegt mir fern, diese literarisch zweifellos bedeutenden Schriftsteller klassifizieren zu wollen; ich kann mir aber niemals denken, daß das große Publikum oder auch nur der weitergezogene Kreis der Bücherfreunde jemals so wertet. Man findet diese modernen Werke heute in zahlreichen Bücherschränken, aber sie werden dort noch nicht zum eisernen Bestand gerechnet, wenn sie auch sehr- wahrscheinlich ungleich mehr gelesen werden als Freylag und Storm. Man sehe sich doch einmal in der Eisenbahn um oder in der Straßenbahn, aus der Untergrundbahn! Was wird von den Leuten gelesen? Fast ausschließlich lebende Autoren, teils in Buchform, teils — leider — in Magazinen und sonstigen Zeitschrist.cn. Die letzteren sind ja eine viel, viel größere Gefahr für die Bücher der »Lebenden» als die Produktion der Buchbinderverleger. Deren augenblickliches Ü-berhandnehmen darf doch nicht benutzt werden, zu einem auf -Generationen berechneten Gesetz «in Motiv a-bzu- geben. Welche riesigen Auflagenzissern haben die erfolgreichen »Lebenden»! Und bei -den Komponisten ist es nicht viel anders. Es wurde gesagt, Schubert habe zu Lebzeiten eine ganz andere Popularität genossen als die heutigen Komponisten. Diese Be hauptung werden nach meiner Überzeugung die Verleger der Lieder von Richard Strauß unschwer richtigstellen können; findet man doch seine Schöpfungen fast aus jedem Liedcrkonzertprogramm. Aber es gibt zweifellos Dichter und Komponisten, die zu Lebzeiten nur von einem verhältnismäßig -kleinen Kreis getvürdigt werden und die auch langsam in den Rang der dem -Kronschatz« Ein verleibten ausrücken. Denen -wird aber auch eine 50jährige Schutz frist nicht zu früherem Ruhm verhelfen können. Eins habe ich bis heute nicht begriffen: Die »Original-Buch- und --Musikverleger« fürchten offenbar sehr bei Freiwerden ihres Autors die Konkurrenz der »Nachdrucker». Weshalb? Tragen ihre seit mehr als 30 Jahren «ingeführten Ausgaben keinen Werbe wert in sich und müssen sie nicht billiger sein können, nachdem sie von den noch während -der Schutzfrist hergestellten Platten ge druckt werden? Und -wenn mit den Erben eine vernünftige Ver einbarung getroffen werden kann, schöpfen sie doch noch vor Ein treten der allgemeinen Konkurrenz den Rahm allein ab! Es wäre hochinteressant, -würden die Originalverleger von Richard Wagner, wenn auch nicht in der Öffentlichkeit, so doch vor einem kleinen Gremium, Aufklärung darüber geben, ob die Jahre unmittelbar vor bzw. nach Ablauf der Schutzfrist für sie so viel ungünstiger waren als die vorhergehenden Jahre. Wenn freilich Wagner heute nicht mehr so »zieht» wie 1913, so liegt das in ganz anderen Ur sachen begründet als im Freiwerden der Werke. Sind die Ein bußen für die Originalverleger, die den Ablauf der Schutzfrist richtig auswerten, wirklich so groß, daß deswegen das ganze deutsche Verlagswesen und das Gesicht der deutschen Literatur einer Erschütterung unterworfen werden darf? Noch einen sachlichen Punkt lassen Sie mich kurz erwähnen. Man befürwortet die 50jährige Schutzfrist wegen der Kongruenz mit den übrigen Konventionsstaaten. Merkwürdig, daß gerade die Schweiz, in der die Berner Konvention ihren Sitz hat, sich zur 30jährigen Schutzfrist -bekennt. Überhaupt ist doch entscheidend die Einheitlichkeit der Schutzfrist für -das jeweilige Sprachgebiet. Die anderssprachigen Länder — -darin wird mir jeder rechtgeben — spielen sür die Dauer des Urheberrechts in der Praxis eine
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